Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein SPD vom 30.01.2015 Schließung der Zweigstelle Schwabmünchen des Amtsgerichtes Augsburg Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Investitionen wurden in die Sanierung des Amtsgebäudes der Außenstelle Schwabmünchen des Amtsgerichtes Augsburg in den letzten zehn Jahren getätigt? b) Wie hat sich der Personalstand der Zweigstelle in den vergangenen zehn Jahren verändert (Personalstand jeweils am Jahresende)? 2. a) Welche Abteilungen wurden in den letzten Jahren aus Schwabmünchen nach Augsburg verlegt (mit Angabe zum Zeitpunkt und zum Umfang)? b) Welche Abteilungen werden in den nächsten Jahren aus Schwabmünchen nach Augsburg verlagert (mit Angabe zum Zeitpunkt und zum Umfang)? 3. a) Welche Kriterien wurden bezüglich einer Nachnut- zung von Gebäuden im Besitz des Freistaates von der Staatsregierung festgelegt? b) Welche Kriterien wurden bezüglich eines Verkaufs von Gebäuden im Besitz des Freistaates von der Staatsregierung festgelegt? c) Wie weit sind die in 3 a und 3 b genannten Kriterien im Falle des Amtsgebäudes in Schwabmünchen erfüllt? 4. a) Wann ist geplant, die Zweigstelle Schwabmünchen des Amtsgerichts Augsburg zu schließen? b) Welche Kosten entstehen für die in Schwabmünchen und im südlichen Landkreis wohnenden und jetzt bzw. künftig in Augsburg beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle des Amtsgerichtes? c) Wie weit ist die öffentliche Hand durch die in 4 b genannten Kosten tangiert? 5. a) Welchen Sachstand gibt es derzeit hinsichtlich einer Nachnutzung des Amtsgebäudes nach dem Auszug der Außenstelle? b) Zu welchem Ergebnis haben bislang Verhandlungen mit der Stadt Schwabmünchen bzw. mit dem Landkreis über einen Erwerb des Gebäudes geführt? c) Welcher Verkaufspreis wird erwartet? 6. a) Ist es zutreffend, dass „Immobilien Freistaat Bayern“ in Aussicht gestellt hat, dass das Gebäude als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden könnte, sollten Stadt oder Landkreis nicht bereit sein, das Gebäude zu erwerben ? b) Welche Kosten würden entstehen, wenn man das derzeit als Bürogebäude genutzte Haus für eine Nutzung als Asylbewerberunterkunft umbauen würde? c) Wie viele Asylbewerber könnten dort untergebracht werden? 7. a) Welche Räume sind in der Vergangenheit in Augsburg angemietet worden, um bisher in Schwabmünchen beschäftigtes Personal aufzunehmen? (Angabe zu den einzelnen Gebäuden mit Flächen und Nutzung) b) Welche Räume müssen angemietet werden, um das in Schwabmünchen beschäftigte Personal aufzunehmen (Angaben zu den einzelnen Gebäuden mit Fächen und Nutzung)? c) Wie hoch sind jeweils die Kosten für Miete der Flächen in den in 7 a und 7 b genannten Objekten? 8. a) Welche Liegenschaften sind in der Vergangenheit in Augsburg erworben worden, um bisher in Schwabmünchen beschäftigtes Personal aufzunehmen (Angabe zu den einzelnen Gebäuden mit Flächen und Nutzung)v b) Welche Liegenschaften müssen erworben werden, um das in Schwabmünchen beschäftigte Personal aufzunehmen (Angaben zu den einzelnen Gebäuden mit Fächen und Nutzung)? c) Wie hoch sind jeweils die Kosten dieser Käufe der in 8 a und 8 b genannten Objekten? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 25.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Investitionen wurden in die Sanierung des Amtsgebäudes der Außenstelle Schwabmünchen des Amtsgerichtes Augsburg in den letzten zehn Jahren getätigt? Die Investitionen ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2014 17/5951 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5951 Haushaltsjahr Titel 519 01 (€) Maßnahme(n) 2004 14.000 Baumfällarbeiten, Reparatur Heizungsanlage, Austausch Außenbeleuchtung, allgemeiner Bauunterhalt 2005 800 allgemeiner Bauunterhalt 2006 2.000 allgemeiner Bauunterhalt 2007 8.000 allgemeiner Bauunterhalt, Behe- bung von Feuchteschäden 2008 5.000 allgemeiner Bauunterhalt 2009 20.000 Reparatur Eingangstüre, Anstrich- arbeiten, Baumfällarbeiten 2010 2.740 Dacharbeiten 2011 48.000 Umbauarbeiten zur Herstellung von Büros für Bewährungshelfer 2012 5.000 Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung der energetischen Sanierung der Fassade und der obersten Decke 2013 570.000 Durchführung energetische Sanierung 2014 232.000 Abfinanzierung energetische Sanierung b) Wie hat sich der Personalstand der Zweigstelle in den vergangenen zehn Jahren verändert (Personalstand jeweils am Jahresende)? Der Personalstand ergibt sich aus der folgenden Tabelle (jeweils zum Jahresende, ohne Gerichtsvollzieher): Jahr Bestand 2005 25,50 2006 25,50 2007 23,50 2008 23,40 2009 23,35 2010 22,44 2011 22,00 2012 19,00 2013 18,00 2014 15,00 2. a) Welche Abteilungen wurden in den letzten Jahren aus Schwabmünchen nach Augsburg verlegt (mit Angabe zum Zeitpunkt und zum Umfang)? Zum 1. Oktober 2012 wurde die Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen aus Sicherheitsgründen ins Hauptgericht eingegliedert . Die Eingliederung betraf im richterlichen Dienst eine Richterin (1,0 Arbeitskraftanteile) und im nichtrichterlichen Dienst zwei Servicekräfte (1,35 Arbeitskraftanteile). b) Welche Abteilungen werden in den nächsten Jahren aus Schwabmünchen nach Augsburg verlagert (mit Angabe zum Zeitpunkt und zum Umfang)? Derzeit liegen hierzu keine konkreten Pläne vor. 3. a) Welche Kriterien wurden bezüglich einer Nachnutzung von Gebäuden im Besitz des Freistaates von der Staatsregierung festgelegt? Spezielle Kriterien zur Nachnutzung von gerichtlichen Zweigstellengebäuden wurden nicht festgelegt. b) Welche Kriterien wurden bezüglich eines Verkaufs von Gebäuden im Besitz des Freistaates von der Staatsregierung festgelegt? Nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen staatseigene Grundstücke nur veräußert werden, wenn sie entbehrlich sind, das heißt kein Staatsbedarf besteht (VV 7.1 zu Art. 64 BayHO). Zu veräußernde staatseigene Grundstücke sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben (Art. 64 Abs. 3 Satz 1 BayHO). In Abweichung hiervon können nach den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags gebilligten Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen Freihandverkäufe stattfinden . Insbesondere kann an eine Gebietskörperschaft demnach ein Freihandverkauf stattfinden, wenn diese das zu veräußernde Grundstück zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben benötigt. c) Wie weit sind die in 3 a und 3 b genannten Kriterien im Falle des Amtsgebäudes in Schwabmünchen erfüllt? Wenn das Gebäude nicht mehr für die Zweigstelle Schwabmünchen des Amtsgerichts Augsburg benötigt wird, kann, sofern nach entsprechender Prüfung kein anderweitiger Staatsbedarf besteht, eine Verwertung erfolgen. Im Einzelnen vgl. die Ausführungen zu Frage 3 b. 4. a) Wann ist geplant, die Zweigstelle Schwabmünchen des Amtsgerichts Augsburg zu schließen? Die Eingliederung in das Hauptgericht wird erfolgen, sobald eine geeignete Nachnutzung für das Zweigstellengebäude gefunden ist. Da die Frage der Nachnutzung nach wie vor offen ist, kann kein konkreter Zeitpunkt benannt werden. b) Welche Kosten entstehen für die in Schwabmünchen und im südlichen Landkreis wohnenden und jetzt bzw. künftig in Augsburg beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle des Amtsgerichtes? Im Fall der Auflösung würden für die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine zusätzlichen Kosten entstehen. Bedienstete, für die sich die Anfahrt zur Dienststelle nach Auflösung der Zweigstelle verlängern würde, hätten Anspruch auf wahlweise Umzugskostenvergütung oder Fahrtkostenerstattung im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Umzugskostengesetz. c) Wie weit ist die öffentliche Hand durch die in 4 b genannten Kosten tangiert? Mangels konkreter Auflösungspläne ist eine Berechnung nicht möglich. 5. a) Welchen Sachstand gibt es derzeit hinsichtlich einer Nachnutzung des Amtsgebäudes nach dem Auszug der Außenstelle? Untersucht wird aktuell ein Umzug des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von Stadtbergen in das Zweigstellengebäude in Schwabmünchen. Hierzu ist im Zeitraum Ende April bis Mitte Mai ein Runder Tisch vorgesehen, an dem alle betroffenen Abgeordneten, Kommunalpolitiker und Verbände beteiligt werden. Es wird Gelegenheit bestehen, die für und gegen einen Umzug sprechenden Parameter ergebnisoffen zu diskutieren. b) Zu welchem Ergebnis haben bislang Verhandlungen mit der Stadt Schwabmünchen bzw. mit dem Landkreis über einen Erwerb des Gebäudes geführt? Drucksache 17/5951 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Mit der Stadt Schwabmünchen und dem Landkreis Augsburg wurden Sondierungsgespräche geführt, die bislang kein konkretes Ergebnis hervorgebracht haben. Seitens der für die Durchführung einer etwaigen Verwertung zuständigen Immobilien Freistaat Bayern wurden bislang keine Verhandlungen mit Stadt bzw. Landkreis über einen Verkauf des Grundstücks geführt. c) Welcher Verkaufspreis wird erwartet? Ein Verkauf könnte nur zum vollen Wert (Verkehrswert) erfolgen . Im Falle eines Freihandverkaufs wird der Verkehrswert durch ein Wertgutachten ermittelt. Freihandverkäufe mit einem Verkehrswert von mehr als 100.000 € sind dem Haushaltsausschuss des Bayer. Landtags zur vorherigen Zustimmung vorzulegen. 6. a) Ist es zutreffend, dass „Immobilien Freistaat Bayern “ in Aussicht gestellt hat, dass das Gebäude als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden könnte , sollten Stadt oder Landkreis nicht bereit sein, das Gebäude zu erwerben? Nein. Die Immobilien Freistaat Bayern hat darauf hingewiesen , dass vor der Veräußerung eines Grundstücks eine Staatsbedarfsprüfung durchzuführen ist und dass auch die Unterbringung von Asylbewerbern in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften einen staatlichen Bedarf darstellt. b) Welche Kosten würden entstehen, wenn man das derzeit als Bürogebäude genutzte Haus für eine Nutzung als Asylbewerberunterkunft umbauen würde? Eine nähere Prüfung der Eignung des Gebäudes für die Unterbringung von Asylbewerbern ist nicht erfolgt. Die Kosten eines entsprechenden Umbaus wurden nicht ermittelt. c) Wie viele Asylbewerber könnten dort untergebracht werden? Auf die Antwort zu Frage 6 b wird verwiesen. 7. a) Welche Räume sind in der Vergangenheit in Augsburg angemietet worden, um bisher in Schwab- münchen beschäftigtes Personal aufzunehmen (Angabe zu den einzelnen Gebäuden mit Flächen und Nutzung)? Zur Aufnahme von bisher in Schwabmünchen beschäftigtem Personal sind in Augsburg keine Räume angemietet worden. b) Welche Räume müssen angemietet werden, um das in Schwabmünchen beschäftigte Personal aufzunehmen (Angaben zu den einzelnen Gebäuden mit Fächen und Nutzung)? Zur Aufnahme von in Schwabmünchen beschäftigtem Personal müssten in Augsburg keine Räume angemietet werden . c) Wie hoch sind jeweils die Kosten für Miete der Flächen in den in 7 a und 7 b genannten Objekten? Entfällt, vgl. Antwort zu den Fragen 7 a und 7 b. 8. a) Welche Liegenschaften sind in der Vergangenheit in Augsburg erworben worden, um bisher in Schwabmünchen beschäftigtes Personal aufzunehmen (Angabe zu den einzelnen Gebäuden mit Flächen und Nutzung)? Zur Aufnahme von in Schwabmünchen beschäftigtem Personal sind in Augsburg keine Liegenschaften erworben worden . b) Welche Liegenschaften müssen erworben werden, um das in Schwabmünchen beschäftigte Personal aufzunehmen (Angaben zu den einzelnen Gebäuden mit Fächen und Nutzung)? Zur Aufnahme von in Schwabmünchen beschäftigtem Personal müssten in Augsburg keine Liegenschaften erworben werden. c) Wie hoch sind jeweils die Kosten dieser Käufe der in 8 a und 8 b genannten Objekten? Entfällt, vgl. Antwort zu den Fragen 8 a und 8 b.