Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 23.02.2015 Elektromobilität Etwa 20.000 Elektroautos gibt es in Deutschland, ungefähr ein Fünftel davon in Bayern. Laut Bundesregierung sollen bis 2020 eine Million Elektroautos in Deutschland fahren. Deutschland soll sich zum Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Beim Neujahrsempfang 2011 des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes verkündete Ministerpräsident Horst Seehofer: „Unser Ziel ist es, dass bis 2020 in Bayern 200.000 Elektrofahrzeuge fahren.“ Die Wirklichkeit in Bayern sieht jedoch anders aus. EFahrzeuge auf Bayerns Straßen sind immer noch Exoten. Während z. B. in China auf dem Gebiet der Elektromobilität vieles in Bewegung ist, läuft Bayerns Autoindustrie Gefahr, die Entwicklung zu verpassen. Gerade Bayern muss jedoch Interesse an entsprechenden Entwicklungen haben, wenn auf Dauer nicht Arbeitsplätze gefährdet werden sollen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welchen Stellenwert haben die Entwicklung, der Bau und die Förderung von Elektroautos in Bayern für die Staatsregierung – gerade auch hinsichtlich der Sicherung von Arbeitsplätzen? 2. Wie viele Elektroautos fahren in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten? 3. Wie fördert die Staatsregierung die Forschung und Entwicklung von Elektroautos? 4. Welche Förderung für die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Ladestationen der Städte und Gemeinden und in welcher Höhe sieht die Staatsregierung vor? 5. Welche Unterstützung/Förderung sieht die Staatsregierung beim Kauf von Elektroautos vor? a) Für Privatkunden? b) Für Kommunen, Sozialverbände und andere öffentli- che Einrichtungen? 6. Welche Unterstützung/Förderung sieht die Staatsregierung beim Kauf von Elektrofahrzeugen für den öffentlichen Personennachverkehr (ÖPNV) vor? 7. Wie beurteilt die Staatsregierung die rasante und staatlich geförderte Entwicklung von Elektroautos in anderen Ländern, wie z. B. in China, Norwegen, Niederlande (kostenlose Parkplätze und Strom für E-Autos in Amsterdam) und Kalifornien? 8. Hat die Staatsregierung Erkenntnisse über die Reduzierung der Feinstaubbelastung in bayerischen Städten durch Elektroautos? a) Durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Taxis und Bussen? b) Hat die Staatsregierung dazu bereits Wirtschaftlichkeitsanalysen in Auftrag gegeben, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 25.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Welchen Stellenwert haben die Entwicklung, der Bau und die Förderung von Elektroautos in Bayern für die Staatsregierung – gerade auch hinsichtlich der Sicherung von Arbeitsplätzen? Die Automobilindustrie ist zusammen mit dem Maschinenbau einer der wichtigsten Industriezweige der bayerischen Wirtschaft. Wegen der Bedeutung des mit alternativen Antrieben verbundenen Strukturwandels hat die Staatsregierung bereits Ende 2008 die Zukunftsoffensive Elektromobilität gestartet, um • das Thema Elektromobilität als zukunftsweisende und umweltfreundliche Technologie mitzugestalten, • den Standort Bayern mit seinen innovativen Premiumher- stellern, Zulieferern und einer weltweit anerkannten Forschungslandschaft zum Vorreiter bei der Elektromobilität zu machen, • Impulse für Unternehmen und Wissenschaftler zu geben und • der bayerischen Wirtschaft insgesamt zu einem Innovationsschub zu verhelfen. Diese Zukunftsoffensive wird kontinuierlich an die aktuelle Entwicklung angepasst und hat eine klare industrie- und technologiepolitische Ausrichtung, die der Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung im Zeitalter der Elektromobilität höchste Priorität einräumt. 2. Wie viele Elektroautos fahren in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten? Es wird auf die beiliegende tabellarische Auflistung der Zulassungsbehörden zu den Zulassungszahlen von Elektro- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2015 17/5965 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5965 fahrzeugen nach Landkreisen und kreisfreien Städten verwiesen (siehe Anlage 1). Anmerkung: Wie in der tabellarischen Auflistung angegeben, konnten zwei Zulassungsbehörden keine Rückmeldung geben. 3. Wie fördert die Staatsregierung die Forschung und Entwicklung von Elektroautos? Aus der beiliegenden Tabelle (siehe Anlage 2) ist ersichtlich , welche Schwerpunkte die Staatsregierung bei der Förderung der Forschung und Entwicklung zur Elektromobilität setzt. 4. Welche Förderung für die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Ladestationen der Städte und Gemeinden und in welcher Höhe sieht die Staatsregierung vor? Für den Erfolg der Elektromobilität ist eine Mindestversorgung an öffentlicher Ladeinfrastruktur unverzichtbar. Hier sind insbesondere die Kommunen gefordert, am Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur mitzuwirken. Der Freistaat Bay ern unterstützt im Rahmen von Förder- und Demonstrationsprojekten die Forschung und Entwicklung innovativer Ladeinfrastruktur in Kommunen. In der jetzt anstehenden Markthochlaufphase wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur eine der zentralen Herausforderungen sein. Um die Kommunen beim Aufbau einer adäquaten öffentlichen Ladeinfrastruktur zu unterstützen, hat die Projektleitstelle des bayerisch-sächsischen Schaufensters „Elektromobilität verbindet“ im März 2015 u. a. kommunale Vertreter zu Gesprächen eingeladen, um die An- und Herausforderungen der Kommunen in Erfahrung zu bringen und in einem weiteren Schritt die Kommunen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird sich auch zeigen, inwieweit die Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur finanzielle Unterstützung durch die Staatsregierung als zielführend erachten. 5. Welche Unterstützung/Förderung sieht die Staatsregierung beim Kauf von Elektroautos vor? a) Für Privatkunden? b) Für Kommunen, Sozialverbände und andere öf- fentliche Einrichtungen? Es ist Konsens zwischen Bund und Ländern, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung, von Demonstrationsvorhaben sowie von Qualifizierungsmaßnahmen Priorität hat gegenüber Kaufprämien für Elektrofahrzeuge. Die Erfahrungen aus verschiedenen Ländern mit Kaufprämien zeigen, dass die Effekte von Kaufprämien nicht eindeutig sind. Die Staatsregierung sieht zumindest derzeit keine Veranlassung , Kaufprämien einzuführen. Die Staatsregierung setzt sich aber für die befristete Einführung einer Sonderabschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge mit einer bestimmten elektrischen Mindestreichweite ein. Sie hält eine solche Sonderabschreibung für eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden steuerlichen Instrumenten, um die bestehende Lücke in den Gesamtnutzungskosten weiter zu schließen. Bayerische Bundesratsanträge zum Jahressteuergesetz 2013 sowie zum Elektromobilitätsgesetz in den Fachausschüssen machten jedoch deutlich, dass hier noch mehr Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung ist die Einführung einer Sonderabschreibung für (Hybrid-) Elektrofahrzeuge enthalten. 6. Welche Unterstützung/Förderung sieht die Staatsregierung beim Kauf von Elektrofahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor? Im Rahmen der bestehenden Busförderung für den allgemeinen ÖPNV kann auch die Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb gefördert werden. Nach bisherigen Erkenntnissen steht die Marktreife von Elektrobussen für den allgemeinen ÖPNV aber noch aus. 7. Wie beurteilt die Staatsregierung die rasante und staatlich geförderte Entwicklung von Elektroautos in anderen Ländern, wie z. B. in China, Norwegen, Niederlande (kostenlose Parkplätze und Strom für E-Autos in Amsterdam) und Kalifornien? Die Erfahrungen aus anderen Ländern mit Ausrichtung auf monetären Anreizen für den Kauf von Elektrofahrzeugen sind gemischt. So zeigen die Erfahrungen aus Frankreich oder China, dass Kaufanreize alleine nicht ausreichend sind, um der Elektromobilität einen Schub zu geben. Wenn Kaufanreize wie in Norwegen oder den Niederlanden mit komplementären Maßnahmen (Freigabe von Busspuren für Elektroautos, kostenlose Parkplätze etc.) kombiniert werden, scheint die Elektromobilität bessere Erfolgsaussichten zu haben. Die Staatsregierung hält es weiterhin für geboten, der gezielten Förderung der heimischen Industrie und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen Vorrang vor Kaufprämien, die nach dem Gießkannenprinzip wirken, zu geben. Besonders wichtig erscheint es vor dem Hintergrund der Markthochlaufphase , dass weitere Anreize zugunsten der Elektromobilität geschaffen werden. Die Staatsregierung begrüßt daher das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Elektromobilitäts -Gesetz. Es müssen aber weitere Rahmenbedingungen, z. 0B. im Bau- oder Wohnungseigentumsrecht, angepasst werden, um Hürden für die Elektromobilität zu beseitigen. 8. Hat die Staatsregierung Erkenntnisse über die Reduzierung der Feinstaubbelastung in bayerischen Städten durch Elektroautos? a) Durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Taxis und Bussen? b) Hat die Staatsregierung dazu bereits Wirtschaftlichkeitsanalysen in Auftrag gegeben und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Durch den Einsatz von Elektroautos kann die Feinstaubbelastung in bayerischen Städten grundsätzlich abgesenkt werden. Vor allem durch den Ersatz von älteren Kfz ohne Partikelfilter durch Elektrofahrzeuge können emissionsseitig relevante Minderungseffekte erzielt werden. Die durch Aufwirbelung sowie Reifen- und Bremsabrieb erzeugte Feinstaubbelastung unterscheidet sich jedoch bei elektrisch und konventionell angetriebenen Fahrzeugen nicht nennenswert . Durch die derzeit relativ geringe Anzahl von Elektrofahrzeugen in bayerischen Städten ist immissionsseitig nur ein geringer Beitrag zur Reduktion der Feinstaubbelastung gegeben . Konkrete Daten, welche Minderung der Feinstaubbelastung durch die derzeit eingesetzten Elektroautos sowie elektrisch betriebenen Taxis und Busse erzielt wird, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Staatsregierung hat dazu auch keine Wirtschaftlich- Drucksache 17/5965 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 keitsanalysen in Auftrag gegeben. Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge in Bayern, Stand 01.03.2015 Anlage 1 Zulassungsbehörden nach Regierungsbezirk Kfz-Kennzeichen zugelassene Elektrofahr- zeuge1 Elektrofahrzeuge der Klassen M2 und N3 davon reine Elektrofahrzeuge davon Hybridfahrzeuge Mittelfranken Ansbach, LRA AN, DKB, FEU, ROT 207 166 40 126 Ansbach, Stadt AN 72 68 14 54 Erlangen, Stadt ER 251 232 49 183 Erlangen-Höchstadt, LRA ERH, HÖS 231 219 40 179 Fürth, LRA FÜ 223 204 39 165 Fürth, Stadt FÜ 225 217 30 187 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, LRA NEA, SEF, UFF 178 167 39 128 Nürnberg, Stadt* N 3.083 3.083 206 2.877 Nürnberger Land, LRA LAU, ESB, HEB, N, PEG 304 285 54 231 Roth, LRA RH, HIP 239 219 33 186 Schwabach, Stadt SC 110 107 10 97 Weißenburg-Gunzenhausen, LRA WUG, GUN 116 96 23 73 Niederbayern Deggendorf, LRA DEG 115 103 25 78 Dingolfing-Landau, LRA DGF 130 119 28 91 Freyung-Grafenau, LRA FRG, GRA, WOS 56 52 8 44 Fürstenfeldbruck, LRA FFB 357 329 39 290 Kelheim, LRA KEH, MAI, PAR, RID, ROL 107 97 28 69 Landshut, LRA LA, MAI, MAL, ROL, VIB 341 325 58 267 Landshut, Stadt LA 104 100 15 85 Passau, LRA PA 232 212 39 173 Passau, Stadt PA 124 119 12 107 Regen, LRA REG 133 126 67 59 Rottal-Inn, LRA PAN, EG, GRI, VIB 210 197 60 137 Straubing, Stadt SR 67 63 27 36 Straubing-Bogen, LRA SR 150 142 34 108 Oberbayern Altötting, LRA** AÖ 0 0 0 0 Bad Tölz-Wolfratshausen, LRA TÖL, WOR 226 210 47 163 Berchtesgadener Land, LRA**** BGL 167 149 33 116 Dachau, LRA DAH 150 144 28 116 Ebersberg, LRA EBE 271 250 55 195 Eichstätt, LRA EI 268 265 99 166 Erding, LRA ED 318 303 30 273 Freising, Stadt FS 328 309 91 218 Garmisch-Partenkirchen, LRA GAP 188 173 21 152 Ingolstadt, Stadt IN 937 924 93 831 Landsberg am Lech, LRA LL 268 248 51 197 Miesbach, LRA MB 186 171 37 134 Mühldorf am Inn, LRA MÜ 275 263 36 227 München, LRA M, AIB, WOR 1.172 1.143 234 909 München, Stadt*** M 3.746 3.746 1.042 2.704 Neuburg-Schrobenhausen, LRA ND, SOB 127 118 18 100 Pfaffenhofen an der Ilm, LRA PAF 160 148 30 118 Rosenheim, LRA RO, AIB, WS 473 435 85 350 Rosenheim, Stadt RO 82 81 24 57 Starnberg, LRA STA, WOR 318 289 74 215 Traunstein, LRA TS 160 160 48 112 Weilheim-Schongau, LRA WM, SOG 211 193 42 151 Oberfranken Bamberg, LRA BA 183 168 45 123 Bamberg, Stadt BA 113 102 21 81 Bayreuth, LRA BT, EBS, ESB, KEM, MÜB, PEG 195 179 24 155 Bayreuth, Stadt BT 144 131 13 118 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5965 Zulassungsbehörden nach Regierungsbezirk Kfz-Kennzeichen zugelassene Elektrofahr- zeuge1 Elektrofahrzeuge der Klassen M2 und N3 davon reine Elektrofahrzeuge davon Hybridfahrzeuge Coburg, Zweckverband (Stadt und LRA Coburg) CO, NEC 173 155 37 118 Forchheim, LRA FO, EBS, PEG 246 227 34 193 Hof, LRA HO, MÜB, NAI, REH, SAN 89 81 11 70 Hof, Stadt HO 59 53 7 46 Kronach, LRA KC, SAN 72 63 13 50 Kulmbach, LRA KU, ESB, SAN 118 113 14 99 Lichtenfels, LRA LIF, STE 54 50 22 28 Wunsiedel im Fichtelgebirge, LRA WUN, MAK, REH, SEL 108 100 13 87 Oberpfalz Amberg, Stadt**** Amberg-Sulzbach, LRA AS, BUL, ESB, NAB, SUL 178 166 40 126 Cham, LRA CHA, KÖZ, ROD, WÜM 103 87 20 67 Neumarkt, LRA NM, PAR 194 180 41 139 Neustadt an der Waldnaab, LRA NEW, ESB, VOH 73 68 11 57 Regensburg, LRA R 313 294 65 229 Regensburg, Stadt R 296 277 57 220 Schwandorf, LRA SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD 171 154 26 128 Tirschenreuth, LRA TIR, KEM 92 77 26 51 Weiden, Stadt WEN 56 56 16 40 Schwaben Aichach-Friedberg, LRA AIC, FDB 246 239 29 210 Augsburg, LRA A 634 597 76 521 Augsburg, Stadt A 599 585 61 524 Dillingen an der Donau, LRA DLG, WER 145 143 20 123 Donau-Ries, LRA DON, NÖ 238 230 34 196 Günzburg, LRA GZ, KRU 98 63 25 38 Kaufbeuren, Stadt KF 66 66 4 62 Kempten, Stadt KE 174 163 50 113 Lindau, LRA LI 124 117 31 86 Memmingen, Stadt MM 67 63 25 38 Neu-Ulm, LRA NU, ILL 185 171 55 116 Oberallgäu, LRA OA 117 106 27 79 Ostallgäu, LRA OAL, FÜS, MOD 267 250 51 199 Unterallgäu, LRA MN 212 194 37 157 Unterfranken Aschaffenburg, LRA AB, ALZ 245 227 44 183 Aschaffenburg, Stadt AB 127 117 26 91 Bad Kissingen, LRA KG, BRK, HAB 139 128 52 76 Haßberge, LRA HAS, EBN, GEO, HOH 92 83 28 55 Kitzingen, LRA KT 209 195 32 163 Main-Spessart, LRA MSP 192 182 27 155 Miltenberg, LRA MIL 220 214 16 198 Rhön-Grabfeld, LRA NES, KÖN, MET 228 208 109 99 Schweinfurt, LRA SW, GEO 173 154 40 114 Schweinfurt, Stadt SW, GEO 135 135 46 89 Würzburg, LRA WÜ, OCH 295 281 48 233 Würzburg, Stadt WÜ 235 215 36 179 Gesamt (Bayern) 25.888 24.676 4.820 19.856 * Stadt Nürnberg: Auswertung der Fz der Klasse L nicht möglich ** LRA Altötting: keine Meldung möglich *** Landeshauptstadt München: Auswertung der Fz der Klasse L nicht möglich **** Stadt Amberg: keine Meldung 1 alle zugelassenen und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge der Klassen L, M, N (Klasse L: Krafträder und kraftradähnliche Fahrzeuge) 2 Klasse M: mind. vierrädrige Fahrzeuge zur Personenbeförderung 3 Klasse N: Fahrzeuge zur Güterbeförderung Drucksache 17/5965 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Förderschwerpunkte bei Forschung und Entwicklung der Elektromobilität Maßnahme Ressortzuständigkeit HH-Mittel Projektvolumen Ausbau der Aktivitäten des Fraunhofer Instituts IISB auf dem Gebiet der Leistungselektronik und Antriebstechnik StMWi 10 Mio. € 26 Mio. € F&E-Zentrum Elektromobilität in Garching und Würzburg StMWi 34 Mio. € 48 Mio. € Anwenderzentrum für Karbonfaser-Technologie in Augsburg StMWi 10,5 Mio. € ca. 26,3 Mio. € Errichtung des E-Drive-Center als Bayerisches Technologiezentrum für elektrische Antriebstechnik StMBW 9 Mio. € 9 Mio. € Technologie-Transferzentrum (TTZ) Bad Neustadt a.d. Saale StMBW 4,5 Mio. €, verteilt auf fünf Jahre 4,5 Mio. € Haushaltsmittel zzgl. Drittmittel (derzeit ca. 5,33 Mio. €). Technologiezentrum Elektromobilität Kempten StMBW 1 Mio. € 4,8 Mio. € Förderung der Bayerischen Modellregionen für Elektromobilität StMWi 37,5 Mio. € ca. 50 Mio. € Bayerisches F&E-Förderprogramm Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien StMWi derzeit 3,7 Mio. € p.a. derzeit ca. 7,4 Mio. € p.a. Forschungsvorhaben Elektromobilität bei der Bayerischen Forschungsstiftung (BFS) BFS seit 2010 ca. 6,5 Mio. € seit 2010 ca. 14,7 Mio. € Schaufensterprojekt "Elektromobilität verbindet" StMWi 15 Mio. € 130 Mio. € Ausbau Forschungslandschaft Projektförderung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen