Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 15.01.2015 Absolventen und Absolventinnen der Studiengänge für das künstlerische Lehramt Musik (Schulmusik) Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Studenten und Studentinnen der Studiengänge für das künstlerische Lehramt Musik (Schulmusik ) haben ihr Studium in den letzten fünf Jahren in Bayern erfolgreich abgeschlossen? b) Wie viele Arbeitsstellen stehen diesen Absolventen/ Absolventinnen in Bayern jährlich zur Verfügung? c) Wo arbeiten diese Absolvent(inn)en nun? 2. Wie berechnen Sie den Mehrbedarf an Absolvent(inn) en der Studiengänge für das künstlerische Lehramt Musik, der einen weiteren Studiengang dieser Richtung in Augsburg legitimiert? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 25.03.2015 Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Isa bell Zacharias wird ausschließlich auf die Studiengänge für das Lehramt Musik an Realschulen bzw. Gymnasien eingegangen, da die sog. künstleri sche Ausbildung im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums nur in den Studiengängen für die beiden genannten Schularten verankert ist. 1. a) Wie viele Studenten und Studentinnen der Studiengänge für das künstlerische Lehramt Musik (Schulmusik) haben ihr Studium in den letzten fünf Jahren in Bayern erfolgreich abgeschlossen? In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Studentinnen und Studenten aufgelistet, die in den letzten fünf Jahren in Bayern die 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Musik in der Fächerverbindung) und für das Lehramt Gymnasium (Musik als Doppelfach, ab Herbst 2013 zusätzlich Musik in der Fächerkombination) erfolgreich absolviert haben : Jahr Gymnasium Realschule Gesamt 2010 45 53 98 2011 46 74 120 2012 48 51 99 2013 49 45 94 2014 47 42 89 b) Wie viele Arbeitsstellen stehen diesen Absolventen /Absolventinnen in Bayern jährlich zur Verfügung ? Die Stellen sind im Stellenplan des Haushalts für jede Schulart festgelegt, werden dort allerdings nicht fächerspezifisch ausgewiesen . Die interne Ver teilung nach Fächern, die im Rahmen der Personalplanung durch das Staatsministerium vorgenommen wird, richtet sich grundsätzlich nach dem von den Schulen jeweils gemeldeten fächerspezifischen Bedarf. Die Ein stellungsquote im Fach Musik lag in den letzten fünf Jahren stets über dem Durchschnitt aller Fächerverbindungen. c) Wo arbeiten diese Absolvent(inn)en nun? Ob die Absolventinnen und Absolventen direkt nach der 1. Staatsprüfung in das Referendariat für das jeweilige Lehramt eintreten oder ob diese sich z. B. noch weiterqualifizieren bzw. in anderen Berufsfeldern tätig werden, liegt in der persönlichen Entscheidung einer jeden Absolventin bzw. eines jeden Absolventen. Es ist daher nicht möglich anzugeben, wo die Absol ventinnen und Absolventen , die nicht im Staatsdienst tätig sind, derzeit ar beiten. 2. Wie berechnen Sie den Mehrbedarf an Absol- vent(inn)en der Studiengänge für das künstlerische Lehramt Musik, der einen weiteren Studiengang dieser Richtung in Augsburg legitimiert? Da diese Frage konkret Bezug nimmt auf den Antrag der Universität Augs burg, einen Studiengang für das Lehramt Musik an Gymnasien (ausschließ lich für Musik in der Fächerverbindung ) zu installieren, wird bei der Beant wortung ausschließlich auf das Gymnasium eingegangen. Derzeit kann mit den zur Anstellung anstehenden Bewerbern , die die 1. Staatsprüfung in Bayern absolviert, nach dem Referendariat die 2. Staats prüfung erfolgreich abgeschlossen haben und ein Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst stellen, der Bedarf an Musiklehrkräften an den staatli chen Gymnasien nicht gedeckt werden. Aufgrund des Ausbildungsmono pols hat der Staat zusätzlich die Verpflichtung , Lehrkräfte für die privaten, kommunalen und kirchlichen Schulen in ausreichender Zahl auszubilden. Hier mangelt es momentan an Fachpersonal. Die Ausbildungskapazitäten dürfen sich daher nicht nur nach dem jährli chen Bedarf im staatlichen Bereich richten. Vielmehr müssen die Ausbil dungsstandorte (derzeit für das gymnasiale Lehramt im Fach Musik: Mün chen, Würzburg, Regensburg) über den Bedarf der staatlichen Schulen hinaus ausbilden, um auch dem Lehrerbedarf im Fach Musik an den priva ten, kommunalen und kirchlichen Schulen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5977 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5977 Rechnung zu tragen. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass nicht alle Absolventinnen und Absolventen, die in Bayern die 1. Staatsprüfung ablegen, in das Refe rendariat eintreten und nach erfolgreichem Absolvieren der 2. Staatsprü fung ein Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst stellen. Vor diesem Hintergrund wäre die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten zu prüfen, um Unterricht im Fach Musik an den Gymnasien flächendeckend sicherzu stellen. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst hat deshalb mit den für die Ausbildung von gymnasialen Musik lehrkräften zuständigen Hochschulen für Musik in München und Würzburg in Zielvereinbarungen das Anliegen einer Erhöhung der Bewerber-, Studi enanfänger- und Absolventenzahl im Lehramt Musik an Gymnasien festge schrieben. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird im Sommer 2016 über ggf. weitere Maßnahmen verhandelt. Eine konkrete Berechnung des Mehrbedarfs an Absolventinnen bzw. Ab solventen in den Lehramtsstudiengängen Musik ist aufgrund der genannten Aspekte (nicht prognostizierbares Verhalten der angehenden Referenda rinnen und Referendare; nicht bezifferbarer Bedarf der privaten, kommuna len und kirchlichen Schulen) nicht möglich.