Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 14.01.2015 Erwerbstätigkeit von Frauen (Teil 2, Frauen ohne Migrationshintergrund ) Ich frage die Staatsregierung 1. a) Wie viele der vollzeitbeschäftigten Frauen ohne Migra- tionshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund “ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? b) Wie viele der teilzeitzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? c) Wie viele der Frauen ohne Migrationshintergrund, die einen Minijob in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten ausüben, haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? 2. a) Wie viele der Leiharbeiterinnen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund “ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? b) Wie viele der vollzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? c) Wie viele der teilzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? 3. a) Wie viele der Frauen ohne Migrationshintergrund, die einen Minijob in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten ausüben, sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? b) Wie viele der Leiharbeiterinnen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund “ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? c) Wie viele der vollzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? 4. a) Wie viele der teilzeitzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte , dann bitte die Zahl aller Frauen)? b) Wie viele der Frauen ohne Migrationshintergrund, die einen Minijob in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten ausüben, sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte , dann bitte die Zahl aller Frauen)? c) Wie viele der Leiharbeiterinnen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund “ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? 5. Wie sahen die unter den vorstehenden Fragen ermittelten Zahlen vor zehn Jahren aus (Prozent und absolute Zahl)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 27.03.2015 Vorbemerkung: Die Daten wurden einer Vielzahl von Standardtabellen aus dem Mikrozensus (MZ) entnommen, die allerdings nicht alle von Frau Dr. Strohmayr abgefragten Daten abdecken können . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5984 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5984 – Auf Daten der von der Bundesagentur für Arbeit erstellten Beschäftigungsstatistik wurde bei der Anfrage nicht zurückgegriffen, da diese Statistik nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfasst. Selbstständige, Beamte und mithelfende Familienangehörige werden zum weitaus überwiegenden Teil in dieser Statistik nicht nachgewiesen . Auch werden viele Merkmale wie der Migrationshintergrund oder Haushalts- und Familienstrukturen, dort nicht erhoben. – Bei Verwendung von Ergebnissen aus dem Zensus 2011 wäre kein Vergleich mit Zahlen von vor zehn Jahren möglich gewesen, da die vorletzte Volkszählung 1987 stattfand . Zudem hat der Zensus u. a. die Merkmale Voll-/Teilzeit und Minijob nicht erfragt. – Bei der Mikrozensus-Erhebung, einer jährlichen Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Regionalisierbarkeit der MZ-Daten enge Grenzen gesetzt sind. Sachlich tief gegliederte Ergebnisse sind nur auf Landesebene nachweisbar. Auf Ebene der bayerischen Regionen bzw. der regionalen Anpassungsschichten (dies sind Zusammenfassungen mehrerer Gebietseinheiten, in denen zusammen circa 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben) liegen nur einige wenige Eckzahlen vor. Wie bei jeder Statistik auf Stichprobenbasis muss auch beim Mikrozensus mit Zufallsfehlern gerechnet werden. Diese sind umso größer, je schwächer eine Merkmalskombination besetzt ist und je ungleichmäßiger die räumliche Verteilung der Merkmalsträger ist. In den MZ-Tabellen werden daher Werte unter 5.000 (weniger als 50 Fälle in der Stichprobe) nicht nachgewiesen, da sie mit einem einfachen relativen Standardfehler von über 15 Prozent behaftet sind. Werte zwischen 5.000 und 10.000 sind mit einem Standardfehler von über 10 Prozent in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Erst ab Besetzungszahlen von 50.000 oder mehr wird ein einfacher relativer Standardfehler von 5 Prozent oder weniger erreicht. Weiterhin ist zu beachten, dass die Ergebnisse des Mikrozensus 2013 auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt wurden. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 basieren. Die MikrozensusHochrechnung von beiliegenden Tabellen aus früheren Jahren basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987. 1. a) Wie viele der vollzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? b) Wie viele der teilzeitzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? Werte für Frauen „ohne Migrationshintergrund“, die eine Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung in Bayern ausüben und ein bzw. mehrere minderjährige Kinder haben, sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. MIKROZENSUS 2013 Erwerbstätige Frauen nach Wochenarbeitszeit und Zahl der Kinder unter 18 Jahren (in 1.000) Insgesamt Normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit (von ... bis unter ... Stunden) unter 21 21–32 32 oder mehr zusammen ohne ledige Kinder unter 18 Jahren mit ledigen Kindern unter 18 Jahren zusammen ohne ledige Kinder unter 18 Jahren mit ledigen Kindern unter 18 Jahren zusammen ohne ledige Kinder unter 18 Jahren mit ... ledigen Kind(ern) unter 18 Jahren zusammen 1 2 oder mehr Kreisfreie Stadt Ingolstadt Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm 111 38 17 20 18 11 (7) 56 46 (9) (6) / Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München, Starnberg 330 94 43 51 58 28 30 179 147 32 23 (9) Kreisfreie Stadt München 374 79 48 31 49 26 23 245 209 36 27 (9) Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Weilheim-Schongau 107 34 17 17 18 (10) (8) 55 46 (10) (7) / Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a.Inn, Rosenheim, Traunstein 189 66 33 33 32 19 14 91 78 13 (9) / Kreisfreie Stadt Landshut Landkreise Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut, Rottal-Inn 128 48 24 24 17 10 (7) 62 52 10 (7) / Kreisfreie Städte Passau, Straubing, Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen 157 59 32 27 28 15 13 70 60 10 (7) / Drucksache 17/5984 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie viele der Frauen ohne Migrationshintergrund, die einen Minijob in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten ausüben, haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen )? Werte für Frauen „ohne Migrationshintergrund“, die einen Minijob in Bayern ausüben und ein bzw. mehrere minderjäh- rige Kinder haben, sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der regionalen Anpassungsschichten zur Verfügung. 242.000 erwerbstätige Frauen, die einen Minijob in Bayern ausüben, haben ein bzw. mehrere minderjährige Kinder. 2. a) Wie viele der Leiharbeiterinnen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Land- MIKROZENSUS 2013 Erwerbstätige Frauen nach Wochenarbeitszeit und Zahl der Kinder unter 18 Jahren (in 1.000) Insgesamt Normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit (von ... bis unter ... Stunden) unter 21 21–32 32 oder mehr zusammen ohne ledige Kinder unter 18 Jahren mit ledigen Kindern unter 18 Jahren zusammen ohne ledige Kinder unter 18 Jahren mit ledigen Kindern unter 18 Jahren zusammen ohne ledige Kinder unter 18 Jahren mit ... ledigen Kind(ern) unter 18 Jahren zusammen 1 2 oder mehr Kreisfreie Stadt Amberg, Weiden i. d. OPf. Landkreise Amberg-Sulzbach, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Tirschenreuth 116 35 19 16 21 12 (9) 60 49 11 (7) / Kreisfreie Stadt Regensburg Landkreise Cham, Neumarkt i. d. OPf., Regensburg 144 49 27 22 22 11 10 73 64 (10) (7) / Kreisfreie Städte Bamberg, Coburg Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach, Lichtenfels 141 45 24 20 28 17 11 68 55 13 (9) / Kreisfreie Städte Bayreuth, Hof Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach, Wunsiedel i.Fichtelgebirge 109 35 19 16 22 13 (10) 52 43 (8) (6) / Kreisfreie Stadt Ansbach Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen 97 30 12 18 17 (10) (8) 49 40 (9) (7) / Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Roth 126 40 19 22 24 13 11 62 50 12 (8) / Kreisfreie Städte Erlangen, Fürth, Schwabach 66 16 (8) (8) 12 (6) (6) 38 31 (7) / / Kreisfreie Stadt Nürnberg 117 30 19 11 21 13 (9) 66 54 11 (8) / Kreisfreie Stadt Aschaffenburg Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg 85 29 16 14 15 (8) (7) 40 35 (5) / / Kreisfreie Stadt Würzburg Landkreise Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg 124 42 24 18 21 12 (9) 61 52 (9) (6) / Kreisfreie Stadt Schweinfurt Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt 101 35 17 17 16 (9) (7) 51 41 (10) (6) / Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a. d. Donau, Donau-Ries 142 52 28 24 21 12 (9) 70 60 (10) (7) / Kreisfreie Stadt Augsburg 62 19 11 (9) 11 (7) / 31 27 / / / Kreisfreie Stadt Memmingen Landkreise Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu 106 37 17 20 17 (9) (8) 52 42 (10) (6) / Kreisfreie Städte Kaufbeuren, Kempten (Allgäu) Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu 105 36 18 19 16 (9) (7) 53 45 (8) (6) / Summe Bayern 3.038 948 492 456 505 278 226 1.585 1.327 258 178 80 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5984 kreisen und kreisfreien Städten haben ein minderjähriges Kind bzw. mehrere minderjährige Kinder (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? Zu Leiharbeiterinnen sind keine Daten vorhanden. b) Wie viele der vollzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? Werte für erwerbstätige, verheiratete Frauen „ohne Migrationshintergrund “, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der regionalen Anpassungsschichten zur Verfügung. Rd. 468.000 vollzeitbeschäftigte Frauen in Bayern sind verheiratet. c) Wie viele der teilzeitbeschäftigten Frauen ohne Mig- rationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? Werte für erwerbstätige, verheiratete Frauen „ohne Migrationshintergrund “, die eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der regionalen Anpassungsschichten zur Verfügung. Rd. 907.000 teilzeitbeschäftigte Frauen in Bayern sind verheiratet. 3. a) Wie viele der Frauen ohne Migrationshintergrund, die einen Minijob in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten ausüben, sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen )? Für die Beantwortung der Frage stehen keine Daten zur Verfügung, da diese nicht in Mikrozensus-Standardtabellen ausgewiesen werden. b) Wie viele der Leiharbeiterinnen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind verheiratet (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? Zu Leiharbeiterinnen sind keine Daten vorhanden. c) Wie viele der vollzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen )? Werte für erwerbstätige, alleinerziehende Frauen „ohne Migrationshintergrund“, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben , sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der regionalen Anpassungsschichten zur Verfügung. Rd. 96.000 der vollzeitbeschäftigten Frauen in Bayern sind alleinerziehend. 4. a) Wie viele der teilzeitzeitbeschäftigten Frauen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen )? Werte für erwerbstätige, alleinerziehende Frauen „ohne Migrationshintergrund“, die eine Teilzeitbeschäftigung ausüben , sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der regionalen Anpassungsschichten zur Verfügung. Rd. 108.000 der teilzeitbeschäftigten Frauen in Bayern sind alleinerziehend. b) Wie viele der Frauen ohne Migrationshintergrund, die einen Minijob in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten ausüben, sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen)? Für die Beantwortung der Frage stehen keine Daten zur Verfügung, da diese nicht in Mikrozensus-Standardtabellen ausgewiesen werden. c) Wie viele der Leiharbeiterinnen ohne Migrationshintergrund in Bayern, in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind alleinerziehend (Prozent und absolute Zahl, falls das Kriterium „ohne Migrationshintergrund“ nicht abfragbar sein sollte, dann bitte die Zahl aller Frauen )? Zu Leiharbeiterinnen sind keine Daten vorhanden. 5. Wie sahen die unter den vorstehenden Fragen ermittelten Zahlen vor zehn Jahren aus (Prozent und absolute Zahl)? Drucksache 17/5984 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Zahlen vor zehn Jahren zu den Fragen 1 a und 1 b: MIKROZENSUS 2003 Erwerbstätige Frauen nach Wochenarbeitszeit und Zahl der ledigen Kinder unter 18 Jahren (in 1.000) Insgesamt Normalerweise geleistete Arbeitszeit bis einschl. 35 Std. 36 und mehr zusammen ohne Kinder mit Kindern zusammen ohne Kinder mit ... Kind(ern) zusammen 1 2 oder mehr Kreisfreie Städte Ingolstadt Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm 93 52 25 27 41 32 (9) (5) / Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg a. L., München, Starnberg 275 131 62 69 143 116 28 18 10 Kreisfreie Stadt München 289 116 69 47 173 147 26 17 (8) Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Weilheim-Schongau 93 44 23 21 49 40 (9) (5) / Kreisfreie Stadt Rosenheim Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a.Inn, Rosenheim, Traunstein 168 91 47 43 78 62 16 (10) (6) Kreisfreie Stadt Landshut Landkreise Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut, Rottal-Inn 114 58 29 29 56 45 11 (7) / Kreisfreie Städte Passau, Straubing Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen 135 76 34 41 60 47 13 (9) / Kreisfreie Städte Amberg, Weiden i. d. OPf., Landkreise Amberg-Sulzbach, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Tirschenreuth 108 52 26 26 56 43 13 (7) (6) Kreisfreie Stadt Regensburg Landkreise Cham, Neumarkt i. d. OPf., Regensburg 122 65 32 33 56 46 10 (7) / Kreisfreie Städte Bamberg, Coburg Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach, Lichtenfels 126 68 33 35 58 45 13 (8) (5) Kreisfreie Städte Bayreuth, Hof Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach, Wunsiedel i. Fichtelgebirge 101 49 23 26 51 40 11 (7) / Kreisfreie Stadt Ansbach Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen 86 45 19 26 41 32 (9) (6) / Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Roth 113 64 32 32 49 40 (10) (7) / Kreisfreie Städte Erlangen, Fürth, Schwabach 54 26 14 12 28 23 (5) / / Kreisfreie Stadt Nürnberg 102 45 27 18 58 46 12 (8) / Kreisfreie Stadt Aschaffenburg Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg 79 45 22 24 34 27 (6) / / Kreisfreie Stadt Würzburg Landkreise Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg 105 57 31 27 48 39 (8) (5) / Kreisfreie Stadt Schweinfurt Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Röhn-Grabfeld, Schweinfurt 88 50 21 29 38 30 (8) / / Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a. d. Donau, Donau-Ries 126 70 33 37 56 46 10 (6) / Kreisfreie Stadt Augsburg 53 27 15 12 26 21 / / / Kreisfreie Stadt Memmingen Landkreise Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu 95 50 22 27 45 36 (9) / / Kreisfreie Städte Kaufbeuren, Kempten (Allgäu) Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu, Ostallgäu 96 49 23 26 47 39 (8) / / Summe Bayern 2.621 1.330 661 669 1.291 1.041 250 156 94 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5984 Zahlen vor zehn Jahren zu Frage 4 b: Für die Beantwortung der Frage stehen keine Daten zur Verfügung, da diese nicht in Mikrozensus-Standardtabellen ausgewiesen werden. Zahlen vor zehn Jahren zu Frage 4 c: Zu Leiharbeiterinnen sind keine Daten vorhanden. Zahlen vor zehn Jahren zu Frage 3 a: Für die Beantwortung der Frage stehen keine Daten zur Verfügung, da diese nicht in Mikrozensus-Standardtabellen ausgewiesen werden. Zahlen vor zehn Jahren zu Frage 3 b: Zu Leiharbeiterinnen sind keine Daten vorhanden. Zahlen vor zehn Jahren zu den Fragen 3 c und 4 a: Werte für erwerbstätige Frauen „ohne Migrationshintergrund “, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der regionalen Anpassungsschichten zur Verfügung. Zahlen vor zehn Jahren zu Frage 2 a: Zu Leiharbeiterinnen sind keine Daten vorhanden. Zahlen vor zehn Jahren zu den Fragen 2 b und 2 c: Werte für erwerbstätige Frauen „ohne Migrationshintergrund “, die eine Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung aus- üben, sind nicht verfügbar. Es werden deshalb Werte in Bezug auf alle Frauen dargestellt. Ebenso stehen keine Werte auf Ebene der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. der regionalen Anpassungsschichten zur Verfügung. Zahlen vor zehn Jahren zu Frage 1 c: MIKROZENSUS Mai 2003 Erwerbstätige Frauen am Familienwohnsitz mit einer geringfügigen Beschäftigung nach ausgewählten Merkmalen (in 1.000) Gegenstand der Nachweisung Erwerbstätige Frauen insgesamt Darunter mit nur einer Tätigkeit Darunter geringfügig beschäftigt Verheiratet zusammenlebend Mit einem Kind unter 6 Jahren 208 201 52 Mit zwei und mehr Kindern unter 6 Jahren 68 65 14 Ohne Kinder unter 6 Jahren, aber mit einem Kind unter 15 Jahren 245 239 45 Ohne Kinder unter 6 Jahren, aber mit zwei und mehr Kindern unter 15 Jahren 162 156 45 Alleinstehend zusammen Mit einem Kind unter 6 Jahren 41 40 7 Mit zwei und mehr Kindern unter 6 Jahren / / / Ohne Kinder unter 6 Jahren, aber mit einem Kind unter 15 Jahren 77 72 / Ohne Kinder unter 6 Jahren, aber mit zwei und mehr Kindern unter 15 Jahren 24 23 / MIKROZENSUS Mai 2003 Erwerbstätige Frauen (verheiratet) nach Wochenarbeitszeit (in 1.000) Bis einschließlich 20 Std. beschäftigt 21 bis einschl. 31 Std. beschäftigt 32 bis einschl. 35 Std. beschäftigt 36 Std. und mehr beschäftigt 598 205 69 431 MIKROZENSUS Mai 2003 Erwerbstätige Frauen mit Kindern (alleinstehend) nach Wochenarbeitszeit (in 1.000) Bis einschließlich 20 Std. beschäftigt 21 bis einschl. 31 Std. beschäftigt 32 bis einschl. 35 Std. beschäftigt 36 Std. und mehr beschäftigt 63 42 10 77