Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 02.02.2015 Landwirtschaftliche Förderprogramme Durch die Presseoffensive der Staatsregierung ist der Eindruck entstanden, dass landwirtschaftliche Förderprogramme angeboten werden. Andererseits haben die zuständigen Ämter noch gar keine Fördermöglichkeit. Um diesen Widerspruch auszuräumen, frage ich die Staatsregierung: 1. Ab wann kann man die Förderungen beantragen? 2. Ab welchem Zeitpunkt werden die Anträge von den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft bearbeitet und wie lange dauert die Bearbeitung durchschnittlich? 3. Sind die Fördergelder für 2014 verfügbar bzw. seit wann sind sie verfügbar? 4. Wie lange dauert die Auszahlung der Zuwendungen ab ordnungsgemäßer Antragstellung? 5. Warum sind die Fördersätze unterschiedlich zwischen Milchviehhaltern und Fleischrinderhaltern? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.03.2015 Die o. g. Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Leopold Herz wird wie folgt beantwortet. Die nicht näher bezeichneten „landwirtschaftlichen Förderprogramme“ beziehen sich wohl auf die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF). Zu 1.: Die Antragstellung in der EIF ist seit dem 4. Februar 2015 möglich. Zu 2.: Alle EIF-Anträge sind einem durch die EU vorgeschriebenen Auswahlverfahren zu unterziehen. In der EIF sind für das Jahr 2015 drei Auswahlrunden vorgesehen. Die Frist zur Einreichung vollständiger Antragsunterlagen für die erste Auswahlrunde endete am 9. März 2015. Alle zu diesem Zeitpunkt vollständig gestellten Anträge sind zuerst einer Verwaltungskontrolle zu unterziehen. Wenn die Verwaltungsprüfung aller bis zum Antragsstichtag gestellten Anträge abgeschlossen ist, erfolgt das Auswahlverfahren mit zeitnaher Bewilligung der ausgewählten Anträge . Die Bearbeitungsdauer ist stark von der Anzahl und der Qualität der gestellten Anträge abhängig. Da für die neue Förderperiode eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen wurde , um die Verwaltungskontrolle effizienter zu gestalten, kann noch nicht angegeben werden, wie lange die Bearbeitung durchschnittlich dauern wird. Zu 3.: Die Fördergelder für 2014 waren seit dem 1. Januar 2014 verfügbar und wurden bereits im Laufe des Jahres 2014 vollständig ausgereicht. Zu 4.: Bei der EIF muss unterschieden werden zwischen der Beantragung der Förderung als solche und dem Zahlungsantrag (Verwendungsnachweis). Mit der Bewilligung eines EIFFörderantrages werden noch keine Zahlungen ausgelöst. Diese erfolgen erst nach Einreichung und Prüfung des Zahlungsantrags , mit dem die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen wird. Die Zahlstelle sieht jährlich mehrere Auszahlungstermine vor, die jedoch nicht öffentlich bekannt gemacht werden, um eine geballte Antragstellung kurz vor den Auszahlungsterminen zu vermeiden. Je nachdem, wann der nächste Auszahlungstermin stattfindet, können von der Stellung des Zahlungsantrages bis zur Auszahlung bis zu vier Monate vergehen. Zu 5.: Die in der Fragestellung enthaltene Unterstellung, die Fördersätze für Milchviehhalter würden sich von denen der Fleisch rinderhalter unterscheiden, ist so nicht korrekt. Im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP), das ein Teilprogramm der EIF darstellt, wird für alle Investitionen in die Tierhaltung bei Einhaltung der Anforderungen der Basisförderung ein Fördersatz von 15 Prozent gewährt. Soweit die höheren Anforderungen an das Tierwohl der Premiumförderung erfüllt werden, beträgt der Fördersatz 35 Prozent. Für Investitionen in kleine Laufställe für Milchkühe bis zu 300.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben bei gleichzeitiger Umstellung von der Anbindehaltung zur Laufstallhaltung sowie für Investitionen in die Zuchtsauenhaltung wird ein Zuschlag zu den Fördersätzen der Basis- und Premiumförderung von fünf Prozentpunkten gewährt. Der höhere Fördersatz für die kleinen Laufställe und die Zuchtsauenhaltung resultiert aus dem besonderen Handlungsbedarf in diesen Bereichen. Die Anbindehaltung ist u. a. noch stark im Berg- und Kerngebiet verbreitet und dort besonders bei kleinen Milchviehhaltern . Mit dem erhöhten Fördersatz sollen insbesondere auch diesen Betrieben Zukunftsperspektiven eröffnet werden . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.04.2015 17/5990 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5990 Investitionen in die Milchviehhaltung, die nicht der Umstellung von der Anbindehaltung zur Laufstallhaltung dienen und die über 300.000 Euro zuwendungsfähige Ausga- ben beinhalten, erhalten keinen besonderen Zuschlag zum Fördersatz.