Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 12.02.2015 Kinderbetreuung während der verlängerten Pfingstferien aufgrund des G7-Gipfels II Ich frage die Staatsregierung: 1. An welchen Schulen im Landkreis Garmisch-Partenkir- chen sind während des G7-Gipfels Polizeibeamte etc. einquartiert? 2. Wie werden die Betreuungsangebote bei den betroffenen Schulen organisiert und welchen zeitlichen Umfang umfasst das Betreuungsangebot? 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird entschieden, wel- che und wie viele Lehrkräfte die Aufsicht der zu betreuenden Kinder übernehmen? Ist eine Ungleichbehandlung der Lehrkräfte zu befürchten? 4. Wie wird der Landkreis von der Staatsregierung unter- stützt, um einen reibungslosen öffentlichen Nahverkehr bereitzustellen, damit die zu betreuenden Kinder ggfs. ohne die Unterstützung der Eltern zu einer „Betreuungsschule “ gelangen können? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, dass für die Kinder und Jugendlichen in diesem Zeitraum ein sicherer Schulweg garantiert ist? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Zu 1.: Von der Bayerischen Polizei und deren Unterstützungskräften werden für Übernachtungen keine Schulen genutzt. Durch den Ärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei werden zusammen mit weiteren Einsatzorganisationen in der Volksschule in Krün und im Werdenfels-Gymnasium in Garmisch -Partenkirchen medizinische Versorgungsstellen eingerichtet . Darüber hinaus wird derzeit erwogen, in weiteren Schulen im Einsatzraum Befehlsstellen für Führungsgruppen zu situieren bzw. vorhandene Freiflächen für logistische Zwecke zu nutzen. Die Planungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen . Zu 2.: Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMUK) hat die Schulen gebeten, die Schülerschaft und Erziehungsberechtigten sehr zeitnah von den unterrichtsfreien Tagen 8. und 9. Juni 2015 zu unterrichten und etwaigen Betreuungsbedarf, der auf freiwilliger Basis von Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden kann, deren Betreuung und Beaufsichtigung am 8. und 9. Juni 2015 zu Hause nicht gewährleistet ist, bei den Erziehungsberechtigten zu erfragen. Es bietet sich nach Einschätzung des StMUK an, in bewährter Form Betreuungsangebote ggf. an bestimmten Schulen zu bündeln. Wird an einer Schule ein Betreuungsangebot bereitgestellt, erfolgt dies primär unter Einsatz der Lehrkräfte dieser Schule. Sollten Lehrkräfte der anderen Schulen, die am gebündelten Betreuungsangebot partizipieren, ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen, so wurden die Schulleitungen seitens des StMUK gebeten, den hierfür erforderlichen Dienstgang zu genehmigen bzw. eine Dienstreise anzuordnen. Die Festlegung organisatorischer Einzelheiten obliegt den Schulen. Zu 3.: Die Festlegung organisatorischer Einzelheiten obliegt den Schulen. Zu 4.: Die Kostenfreiheit des Schulwegs umfasst ausschließlich den Pflicht- und Wahlpflichtunterricht, nicht jedoch Wahlfächer, sonstige schulische Veranstaltungen oder bloße Betreuungsangebote . Nach Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst liegt es somit in der Verantwortung der Eltern, ob und wie sie ihre Kinder zu etwaigen Betreuungsangeboten der Schulen befördern . Da es sich bei Betreuungsangeboten nicht um Pflichtoder Wahlpflichtunterricht handelt, besteht an den genannten Tagen zwar keine Beförderungspflicht für die Kommunen; die Schülerinnen und Schüler, die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel haben, können diese jedoch auch für die Fahrt zu den Schulen mit Betreuungsangeboten benutzen. Unabhängig hiervon wird bei den polizeilichen Verkehrsmaßnahmen im Rahmen der Veranstaltung G7-Gipfel 2015 darauf geachtet, dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung sowie eine möglichst geringe Beeinträchtigung des regionalen Ziel- und Quellverkehrs bzw. des öffentlichen Personennahverkehrs gewährleistet werden kann. Zu 5.: Der Planungsstab G7-Gipfel 2015 entwickelt im Schulterschluss mit den tangierten Sicherheitsbehörden ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, um sowohl die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer als auch der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Im Übrigen darf auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5992 Bayerischer Landtag