Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2015 Gewalt gegen Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge, Menschen mit Abschiebeschutz und Migrantinnen und Migranten Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Angriffe auf Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? 1.2 An welchen Orten in Bayern gab es in den Jahren 2013 und 2014 Kampagnen aus der rechtsextremen Szene gegen Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete , Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz? 1.3 Welche rechtsextremen Initiativen im Umfeld von Unterkünften für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz sind der Staatsregierung bekannt? 2.1 Welche Angriffe auf Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? 2.2 Welche Angriffe auf Migrantinnen und Migranten gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? 3. Wie häufig kam es in den Jahren 2013 und 2014 jeweils zu Brandstiftungen oder Sachbeschädigungen an bayerischen Unterkünften für Asylsuchende, Geduldete , Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz ? 4.1 Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei den in den Fragen 1, 2 und 3 genannten Straftaten jeweils? 4.2 Wie häufig konnten die Täterinnen und Täter welchen rechtsextremen Organisationen zugeordnet werden? 4.3 Wie viele der Taten unter 1, 2 und 3 wurden einem rechtsextremistischen Hintergrund zugeordnet? 5. Gehen die Ermittlungsbehörden beim Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkünfte in Vorra im Dezember 2014 von einer politisch motivierten Straftat aus? 6.1 Wie viele Brandstiftungen in und an Wohngebäuden, in denen Migranten und Migrantinnen wohnen, gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014? 6.2 Wie viele dieser Fälle konnten aufgeklärt werden, und wie viele dieser Brandstiftungen wurden einem rechtsextremistischen Hintergrund zugeordnet? 7. Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Asylsuchenden , Geduldeten, Flüchtlingen, Menschen mit Abschiebeschutz und Migranten und Migrantinnen vor rechtsextremen Angriffen ergriffen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: 1. Die Recherche der Delikte erfolgte auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Daten über die Gesamtzahlen für das Meldejahr 2014 können noch nicht berichtet werden, da die statistischen Daten hierzu noch nicht valide vorliegen. Soweit einzelne Fallbenennungen zum Jahr 2014 erfolgen, handelt es sich um vorläufige Zahlen. Auf Basis dieser Recherchegrundlage sind unter den Ziffern 1.1 und 3. alle Straftaten aufgeführt, bei denen eine Asylbewerberunterkunft Tatort oder Angriffsziel war, und umfasst u. a. auch Delikte, die durch die Bewohner begangen wurden. Auf die Beantwortung der ähnlichen Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Christine Kamm vom 02.01.2014, Drs. 17/886, wird hingewiesen. 2. Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen „Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ enthält keine Datenfelder , welche eine Zuordnung der Opfer als „Asylsuchende , Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz“ oder „Migrantinnen und Migranten“ ermöglicht . Seitens des Bayerischen Landeskriminalamtes erfolgte eine Auswertung des KPMD-PMK zu den Fragen der Ziffern 2.1 und 2.2 deshalb nach fremdenfeindlicher Gewaltkriminalität mit extremistischer Motivation, die alle entsprechenden Angriffe auf ausländische Mitbürger umfasst . Eine nähere Erläuterung zu den Abfrageparametern ist der Vorbemerkung der Antwort zur Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Christine Kamm, Drs. 17/886, zu entnehmen. 1.1 Welche Angriffe auf Unterkünfte für Asylsuchende , Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.04.2015 17/5993 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5993 Abschiebeschutz gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? Für das Jahr 2013 sind 13 und für das Jahr 2014 25 Fälle bekannt. Nachstehenden Auflistungen sind die Daten zur Anfrage zu entnehmen. Bezüglich der Zahlen aus dem Jahr 2014 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Jahr Ort Straftat 2013 Fichtelberg § 123 StGB 2013 Fürth § 129 b StGB 2013 München § 126 StGB 2013 Nördlingen § 240 StGB 2013 Wassertrüdingen § 223 StGB 2013 Nördlingen § 240 StGB 2013 München § 303 StGB 2013 Nördlingen § 86 a StGB 2013 Ostheim v. d. Rhön § 130 StGB 2013 Brunn § 130 StGB 2013 Elchingen § 303 StGB 2013 Kleinlangheim § 185 StGB 2013 Denkendorf § 86 a StGB Jahr Ort Straftat 2014 Hirschaid § 130 StGB 2014 Germering § 306 a StGB 2014 Grassau § 86 a StGB 2014 Manching § 303 StGB 2014 München § 86 a StGB 2014 Hof § 86 a StGB 2014 Vorra § 306 StGB 2014 München § 111 StGB 2014 Konzell § 308 StGB 2014 Konzell § 52 WaffG 2014 Konzell § 52 WaffG 2014 Wertingen § 126 StGB 2014 Traunstein § 86 a StGB 2014 Prien § 241 StGB 2014 Lappersdorf § 303 StGB 2014 Mühldorf a. Inn § 123 StGB 2014 Bad Bocklet § 303 StGB 2014 Scheßlitz § 303 StGB 2014 Rötz § 303 StGB 2014 Münchberg § 303 StGB 2014 Deggendorf § 303 StGB 2014 Falkenberg § 303 StGB 2014 Eggenfelden § 86 a StGB 2014 Ingolstadt § 185 StGB 2014 München § 126 StGB 1.2 An welchen Orten in Bayern gab es in den Jahren 2013 und 2014 Kampagnen aus der rechtsextremen Szene gegen Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz ? Insgesamt sind für das Jahr 2014 99 Kampagnen registriert. Diese mit rechtsextremistischer Einstellung gegen Asylbewerberunterkünfte durchgeführten Kampagnen sind häufig zeitlich und regional begrenzt. In der Regel finden sie vor Eröffnung der Einrichtung im näheren Umkreis der geplanten Unterkunft statt. Eine Unterscheidung, ob es sich um eine Kampagne oder eine einmalige Aktion handelt, kann nicht getroffen werden. Die Kampagnen des Jahres 2014 sind im Einzelnen der Anlage 1 zu entnehmen, Kampagnen des Jahres 2013 wurden bereits mit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Frau MdL Christine Kamm vom 02.01.2014 aufgelistet. Für das Jahr 2013 wurde zu 55 Kampagnen berichtet. Hierzu liegt eine Nachmeldung zu einer Kampagne (01.05.13 in Bad Kötzting, Facebookbeitrag, der sich gegen eine Asylbewerberunterkunft richtet) vor. Somit erhöht sich die Gesamtzahl für das Jahr 2013 auf 56 Kampagnen. 1.3 Welche rechtsextremen Initiativen im Umfeld von Unterkünften für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz sind der Staatsregierung bekannt? Der Themenkomplex Asyl/Flüchtlinge stellte im vergangenen Jahr nach wie vor einen der Themenschwerpunkte der bayerischen rechtsextremistischen Szene dar. Zwar haben sich die Strukturen der bayerischen Szene erheblich geändert , nicht aber die Schwerpunktsetzung in der Themenauswahl . Nach dem Verbot des Freien Netz Süd (FNS) und dem Aufbau von Strukturen der Partei Der Dritte Weg (III. Weg) – auch durch ehemalige Aktivisten des FNS – legt zunehmend „Der III. Weg“ Themenschwerpunkte fest. So sticht vor allem auf der Homepage der Partei die Themenauswahl in den veröffentlichten Artikeln ins Auge. Hierbei bildet das Themenfeld Asyl einen Schwerpunkt der Berichterstattung. Durch Artikel über geplante Unterkünfte für Asylbewerber, Aktionen gegen diese, z. B. Flyeraktionen, sowie die negativen Auswirkungen einer angeblichen fortschreitenden Überfremdung wird grundsätzlich versucht, alle Fremden in ein negatives Licht zu rücken und auf deren Kosten Anhänger zu gewinnen. Neben der rein virtuellen Aktivität versuchen Aktivisten des „III. Weg“ auch in der realen Welt gegen die Einrichtung von neuen Asylunterkünften zu mobilisieren. Als häufigstes genutztes Mittel bedient sich die Partei dabei Flyern, die von Aktivisten vornehmlich im Umfeld geplanter Unterkünfte verteilt werden. Inhaltlich sind diese so gehalten, dass ein Bedrohungsszenario geschaffen wird, in dem etwa von einer „Asyl-Flut“ die Rede ist oder pauschal Asylmissbrauch unterstellt wird. Nur selten führen Aktivisten kleinere Veranstaltungen wie etwa im Mai 2014 in Deggendorf durch. Dort versammelten sich am 23. und 24. Mai Aktivisten des „III. Weg“, um gegen eine geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Deggendorf zu demonstrieren. Als weiteres Mittel, um das Thema Asyl für sich zu nutzen , nahmen Aktivisten des „III. Weg“ wiederholt an Infoveranstaltungen öffentlicher Stellen zur geplanten Einrichtung von Unterkünften für Asylbewerber teil. Zudem stellte „Der III. Weg“ am 7. Januar 2015 einen Leitfaden mit dem Titel „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“ auf ihrer Homepage zur Verfügung. Er soll den Aktivisten sowohl als Ideengeber für Aktionen wie auch als Argumentationshilfe bei öffentlichen Informationsveranstaltungen dienen. Auch die NPD versucht das Thema Asyl aufgrund der Aktualität besonders für sich zu nutzen, allerdings, zumindest in Bayern, bei Weitem nicht so offensiv wie der „III. Weg“. So verteilten zwar Aktivisten der NPD auch Flyer und nahmen an Infoveranstaltungen zu geplanten Unterkünften teil, dennoch erlangten die Aktivitäten der NPD nicht den Umfang des „III. Weg“. Vor allem die nach Quellen des BayLfV NPD-nahe Organisation BIA München führte im letzten Jahr mehrere kleine Drucksache 17/5993 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Veranstaltungen im Umfeld einer Erstaufnahmeeinrichtung in München durch. Neben den bekannten rechtsextremistischen Gruppierungen und Parteien agitieren zunehmend auch kleine lokale Gruppen in den sozialen Netzwerken im Internet gegen bestehende und geplante Unterkünfte für Asylbewerber. An diesen beteiligen sich immer wieder Rechtsextremisten und versuchen so Einfluss auf die Gruppen zu nehmen. In der Vergangenheit wurden in Kommentaren zu einzelnen dieser Gruppen strafbare Inhalte eingestellt, in denen Asylbewerber verunglimpft oder Parallelen zum Dritten Reich gezogen wurden. Den rein virtuellen Raum verlassen hat die Gruppierung „Bamberg wehrt sich – Asylmissbrauch nein Danke“. Diese Gruppierung führte bereits zwei Veranstaltungen unter demselben Motto in Bamberg durch. Zu der Demonstration im Oktober 2014 reisten 200 Personen an. Die Versammlung am 24. Januar 2015 setzte sich aus etwa 40 lokalen Teilnehmern zusammen. Die Gruppierung „Bamberg wehrt sich – Asylmissbrauch nein Danke“ kooperiert eng mit der Facebook Gruppe „Nein zum Jugendasylheim Hirscheid“. 2.1 Welche Angriffe auf Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? 2.2 Welche Angriffe auf Migrantinnen und Migranten gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? Die Fragen 2.1 und 2.2 werden zusammen beantwortet. Der KPMD-PMK enthält keine Datenfelder, welche eine Zuordnung der Opfer als „Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz“ oder „Migrantinnen und Migranten“ ermöglicht, sodass eine diesbezügliche Recherche nicht möglich ist. Insgesamt wurden für das Jahr 2013 40 Straftaten fremdenfeindlicher Gewaltkriminalität mit extremistischer Motivation festgestellt. Im Jahr 2014 wurden 42 Straftaten dieses Deliktfeldes registriert. Bezüglich der Zahlen aus dem Jahr 2014 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Straftaten sind im Einzelnen, aufgeschlüsselt nach Ort und Straftatengruppe, der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Wie häufig kam es in den Jahren 2013 und 2014 jeweils zu Brandstiftungen oder Sachbeschädigungen an bayerischen Unterkünften für Asylsuchende , Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz? Die Straftaten wurden über den KPMD-PMK erhoben. Die Eingrenzung erfolgte hierbei über die Tatörtlichkeit Asylbewerberunterkunft sowie die Straftatbestände der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und Brandstiftung (§§ 306, 306 a, 306 b, 306 c StGB), begangen jeweils mit extremistischem Hintergrund. Die Recherche erbrachte das Vorliegen von zwei politisch motivierten Sachbeschädigungen (§ 303 StGB) im Jahr 2013 und sechs entsprechenden Sachbeschädigungen im Jahr 2014. Für das Jahr 2014 liegt die Meldung zu einer politisch motivierten Brandstiftung (§ 306 StGB) und zu zwei politisch motivierten schweren Brandstiftungen (§ 306 a StGB) vor. Weitere Fälle, die in den Jahren 2013 und 2014 unter einem anderweitigen Grunddelikt erfasst wurden (z. B. gem. § 86 a StGB), wurden tateinheitlich mit Sachbeschädigungen begangen. Bezüglich der Zahlen aus dem Jahr 2014 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4.1 Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei den in den Fragen 1, 2 und 3 genannten Straftaten jeweils? Von den unter Ziffer 1.1 aufgeführten 13 Fällen im Jahr 2013 konnten sechs Fälle geklärt werden, sieben Fälle werden als ungeklärt geführt. Die Aufklärungsquote betrug somit 46,2 Prozent. Von den zu den Ziffern 2.1 und 2.2 gemeldeten 40 Fällen im Jahr 2013 konnten 35 geklärt werden – die restlichen fünf Fälle sind als ungeklärt registriert. Die Aufklärungsquote betrug somit 85,5 Prozent. Zur Ziffer 3 liegen für das Jahr 2013 zwei Fälle vor, die beide bisher ungeklärt sind. 4.2 Wie häufig konnten die Täterinnen und Täter welchen rechtsextremen Organisationen zugeordnet werden? Es erfolgt keine datenbankgestützte polizeiliche Speicherung , welcher rechtsextremistischen Organisation ein Täter angehört. Eine Aussage zur Frage 4.2 ist daher nicht möglich . 4.3 Wie viele der Taten unter 1, 2 und 3 wurden einem rechtsextremistischen Hintergrund zugeordnet? Bezüglich der Frage 1.1 sind 7 von 13 Straftaten (53,8 %) für das Jahr 2013 dem Phänomenbereich „rechts“ zuzuordnen und wurden als extremistisch eingestuft. Bei den zu den Fragen 2 und 3 aufgeführten Straftaten handelt es sich ausschließlich um „rechtsextremistische“ Straftaten. 5. Gehen die Ermittlungsbehörden beim Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkünfte in Vorra im Dezember 2014 von einer politisch motivierten Straftat aus? Die Ermittlungsbehörden gehen von der Begehung einer politisch motivierten Straftat aus. Nach der Brandentdeckung in den zukünftig als Asylbewerberunterkunft vorgesehenen Gebäuden in Vorra wurde an einem der Objekte zwischen zwei Hakenkreuzen der Schriftzug „Kein Asylat in Vorra“ (Originaltext) festgestellt. Dieser Umstand ließ bereits in der Anfangsphase der kriminalpolizeilichen Ermittlungen einen politisch motivierten Anschlag durch rechtsextremistische Täter vermuten, sodass unverzüglich entsprechende Maßnahmen umgesetzt wurden. Bisher bekannte sich keine politisch motivierte Gruppierung zu dem Anschlag. Im Zuge der umfangreichen und intensiv geführten Ermittlungen insbesondere hinsichtlich polizeibekannter rechtsmotivierter Personen konnte bislang kein konkret belegbarer politischer Hintergrund für den Brandanschlag auf die zukünftige Asylbewerberunterkunft in Vorra festgestellt werden. Anzumerken ist, dass die Ermittlungen der „SOKO Vorra “ unabhängig von dem festgestellten Schriftzug und den Hakenkreuzen, die vorrangig einen politischen Hintergrund vermuten lassen, umfassend in alle Richtungen betrieben werden. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen . Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5993 6.1 Wie viele Brandstiftungen in und an Wohngebäuden , in denen Migranten und Migrantinnen wohnen , gab es in Bayern in den Jahren 2013 und 2014? 6.2 Wie viele dieser Fälle konnten aufgeklärt werden, und wie viele dieser Brandstiftungen wurden einem rechtsextremistischen Hintergrund zugeordnet ? Die Fragen 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet. Wie bereits in der Vorbemerkung zu den Fragen 2 aus- geführt, ist keine Zuordnung der Opfer als „Migranten und Migrantinnen“ möglich. Die Recherche erfolgte über den KPMD-PMK und das Unterthema Fremdenfeindlichkeit. Die Eingrenzung erfolgte auf vorsätzliche Branddelikte (§§ 306 ff. StGB). Für das Jahr 2013 ist kein entsprechender Fall der Brandstiftung registriert. Für das Jahr 2014 liegen Meldungen zu drei Fällen, zwei Fälle der schweren Brandstiftung (§ 306 a StGB) und ein Fall der Brandstiftung (§ 306 StGB), vor. Eine Straftat der schweren Brandstiftung hat einen fremdenfeindlichen , jedoch nicht rechtsextremistischen Hintergrund und konnte geklärt werden. Bezüglich der Zahlen aus dem Jahr 2014 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Asylsuchenden , Geduldeten, Flüchtlingen, Menschen mit Abschiebeschutz und Migranten und Migrantinnen vor rechtsextremen Angriffen ergriffen? Das StMAS teilte mit, dass bei den Aufnahmeeinrichtungen sowie deren Dependancen ein Wach- und Sicherheitsdienst 24 Stunden täglich vor Ort ist. Durch objektspezifische Dienstanweisungen, die Bestandteil der Verträge mit den Sicherheitsunternehmen sind, wird sichergestellt, dass die Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung vom Sicherheitsdienst berücksichtigt werden. Ebenfalls werden diverse, insbesondere größere Gemeinschaftsunterkünfte bzw. verschiedene Notunterkünfte durch einen Sicherheitsdienst bewacht. Darüber hinaus werden von den Regierungen verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie die Installation von Notruftelefonen , Kontrollen durch das regierungseigene Personal , Information der Polizeidienststellen über die Standorte der Gemeinschaftsunterkünfte, Vermeidung der Aufnahme von Gemeinschaftsunterkünften in Telefonbücher sowie Vermeidung von Aufmerksamkeit erregender Ausgestaltung der Unterkünfte. Ein enger Kontakt mit den Regierungen und eine eingehende Kommunikation zwischen diesen und der Polizei wird gewährleistet. Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemeinen oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dies umfasst auch den Schutz der benannten Personengruppen sowie ihrer Unterkünfte vor rechtsextremistischen Angriffen. Nach der Brandlegung der geplanten Asylbewerberunterkünfte am 11. Dezember 2014 in Vorra wurden die Verbände der Bayerischen Polizei nochmals hinsichtlich der verstärkten Aktivitäten der rechten Szene, die die Thematik Asyl bzw. Asylbewerberunterkünfte für eigene Interessen instrumentalisiert , und bezüglich des Treffens entsprechender lageangepasster Maßnahmen sensibilisiert. Zudem haben die Polizeipräsidien in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nach der vorsätzlichen Brandstiftung auf die geplanten Asylbewerberunterkünfte in Vorra eine verstärkte Bestreifung von Asylbewerberunterkünften angeordnet. Die Angehörigen der bayerischen Polizeipräsidien sind besonders sensibilisiert und legen ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit von Asylbewerberheimen.