Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 18.02.2015 Familienfreundlicher Arbeitsmarkt in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie weit sind die Planungen für die im Bayernplan angekündigte Einführung eines „Familien-TÜVs“ vorangeschritten ? b) Wird für diese Aufgabe eine neue Stelle geschaffen? 2. a) Bei welchen Formen staatlicher Entscheidungen soll der Familien-TÜV zum Einsatz kommen? b) Nach welchen Kriterien soll die Familienfreundlichkeit staatlicher Entscheidungen geprüft werden? 3. a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung im Rahmen des „Familienpakts Bayern“ bislang bereits in die Wege geleitet? b) Welche konkreten Maßnahmen sind vonseiten der Staatsregierung kurz-, mittel- und langfristig angedacht (bitte mit Angabe der angedachten Zeitschiene )? c) Welche konkreten Aufgaben werden in der für das Jahr 2015 neu geschaffenen Stelle in der Staatskanzlei für die Umsetzung des Familienpakts gebündelt? 4. a) Welche Indikatoren setzt die Staatsregierung an, um die Erfolge des Familienpaktes heute und zukünftig messen zu können? b) Welche ersten Auswirkungen kann die Staatsregierung auf die Maßnahmen des Familienpakts zurückführen ? 5. a) Welche Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung sind der Staatsregierung bekannt? b) Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Arbeitsverträgen mit flexibler Arbeitszeit in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Männern, Frauen, Alleinerziehenden)? c) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich Formen und Nutzung von Telearbeit in den vergangenen fünf Jahren gewonnen (bitte differenziert nach Männern, Frauen, Alleinerziehenden)? 6. a) Wie viele Personen in Bayern sind derzeit in Teilzeit beschäftigt (bitte differenziert nach Männern und Frauen )? b) Wie hat sich die Quote der Frauen, die in Teilzeit arbeiten , in den letzten fünf Jahren entwickelt? c) Wie hat sich die Quote von Alleinerziehenden in Teilzeit in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (differenziert nach Männern und Frauen)? 7. a) Wie hat sich der Anteil von Frauen in Führungsverantwortung in bayerischen DAX-Unternehmen in den vergangenen drei Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Jahren)? b) Welche Erkenntnis hat die Staatsregierung über die Gründe für die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren? c) Welche Handlungsmaßnahmen leitet die Staatsregierung aus dieser Entwicklung ab? 8. a) In welchen Unternehmen in Bayern gibt es derzeit eine betriebliche Kindertageseinrichtung? b) Wie hat sich die Zahl betrieblicher Kindertageseinrichtungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? c) Wie viele Kinder wurden in den vergangenen drei Jahren in diesen Kindertageseinrichtungen betreut (bitte differenziert nach Standorten, Jahren und Altersgruppen )? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.03.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Doris Rauscher wird im Einvernehmen mit allen Ressorts wie folgt beantwortet : 1. a) Wie weit sind die Planungen für die im Bayernplan angekündigte Einführung eines „Familien-TÜVs“ vorangeschritten? b) Wird für diese Aufgabe eine neue Stelle geschaffen ? 2. a) Bei welchen Formen staatlicher Entscheidungen soll der Familien-TÜV zum Einsatz kommen? b) Nach welchen Kriterien soll die Familienfreundlichkeit staatlicher Entscheidungen geprüft werden ? Für das Handeln der Staatsregierung sind in erster Linie Beschlussfassungen des Landtags, die Schwerpunktsetzungen aus der Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten vom 12. November 2013 und Beschlüsse des Ministerrats maßgeblich. Im Zusammenhang mit dem Thema Familienfreundlichkeit wurde als Schwerpunkt der Familienpakt in der Regierungserklärung angekündigt. Der Familienpakt Bayern wurde zwischenzeitlich am 22. Juli 2014 mit den Verbänden der Bayerischen Wirtschaft vereinbart und befindet sich in Umsetzung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2015 17/6000 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6000 Die Prüfung der Familienfreundlichkeit von Maßnahmen der Staatsregierung ist derzeit zwar nicht als förmliches zusätzliches Verfahren verankert, wird allerdings als Querschnittsthema mitbedacht und insbesondere bei Ministerratsvorlagen bereits jetzt im Rahmen der Ressortanhörung auch durch das StMAS wahrgenommen. Gesetzesvorhaben , Berichte und sonstige Vorlagen werden bei familienpolitischer Relevanz auch dem StMAS zur Prüfung und gegebenenfalls Stellungnahme aus familienpolitischer Perspektive zugeleitet. 3. a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung im Rahmen des „Familienpakts Bayern“ bislang bereits in die Wege geleitet? Alle Ressorts haben in den vom Ministerrat zum Familienpakt Bayern beschlossenen sechs Handlungsfeldern (Unternehmen informieren, beraten und vernetzen, Gemeinsam für Familie und Beruf, Beratung aller Akteure, Strukturelle Unterstützung erwerbstätiger Familien bei Kinderbetreuung und Pflege, Arbeitswelt an Familienbelange anpassen, Familienzeit ist Kompetenz im Beruf und Öffentlichkeitsarbeit) eigene Initiativen und Programme erarbeitet. Erste Umsetzungsschritte wurden in allen Ressorts unternommen: Laufende Maßnahmen zum Familienpakt Bayern Zuständigkeit Maßnahmen Alle Ressorts – Mentoring-Programm im öffentlichen Dienst zu Fragen der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. 20 Tandems gebildet (erfahrene Persönlichkeiten (Mentor/-in) unterstützen jüngere engagierte Kollegen und Kolleginnen (Mentees) bei Fragen der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung über das übliche Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnis hinaus), Januar 2015 Start des Begleitprogramms mit Workshops und Seminaren, nach Ablauf eines Jahres Überprüfung und Entscheidung über Fortführung – Selbstverpflichtung zur Erarbeitung und Umsetzung ressortinterner Maßnahmen und zum bestmöglichen Gebrauch der familienfreundlichen Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst: flexible Regelungen zur Arbeitszeit (Gleitzeitregelung, Teilzeitmodelle)/Telearbeit/ Kindertag am Buß- und Bettag/Eltern-KindZimmer StK – Federführung für das Mentoring-Programm im öffentlichen Dienst – Modell Tandem-Referat zur Förderung von Führungspositionen in Teilzeit, seit September 2014 – Pilotprojekt zur Nutzung der „Plattform Betreuung “ für rund 5.000 Beschäftigte des Freistaats Bayern aus unterschiedlichen Ressorts und Behörden . Beginn am 01.10.2014, mit eventuellem Regelbetrieb nach Ablauf des ersten Jahres – Im Rahmen der Selbstverpflichtung aller Ressorts: Flexibilisierung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften, um Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen / Alternierende Telearbeit wird von immer mehr Beschäftigten, auch von Führungskräften, wahrgenommen StMAS – Weiterer Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren gemeinsam mit den Kommunen – Unternehmenswettbewerbe (SIEgER, Familienfreundlicher Mittelstand) zur Verwirklichung einer chancengerechten Arbeitswelt und zur Sensibilisierung des Mittelstands im Hinblick auf die positiven Auswirkungen von Familienfreundlichkeit auf Erfolg und Image von Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem StMWi im Abstimmungsverfahren Zuständigkeit Maßnahmen StMAS – Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle mit Online-Informationsportal als Ansprechpartnerin der Unternehmen für die Erstberatung bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik – Fortführung des Beratungsangebots „Mit ElternKOMPETENZ gewinnen“ – Pilotprojekt „Meine Chance – Teilzeitausbildung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen in Bayern“, Beratung zur Teilzeitausbildung für junge Eltern an drei Modellstandorten – Im Rahmen der Selbstverpflichtung aller Ressorts : Erweiterte Überziehung des Arbeitszeitkontos in Prüfungsphase / Unterstützung der Beschäftigten bei pflegebedürftigen Angehörigen durch Vorträge zu pflegenahen Themen und dienstrechtlichem Gestaltungsrahmen StMBW – Projekt „AKZENT Elternarbeit“, alle öffentlichen Schulen sind aufgefordert, ein schulspezifisches Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus zu erstellen – Befristetes Projekt über Notfallbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder durch pme Familienservice GmbH – Im Rahmen der Selbstverpflichtung aller Ressorts : Persönliche Beratung der Bediensteten bzgl. Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eigene Intranetseite und Ansprechpartnerin im Personalreferat / Erarbeitete Dienstvereinbarung zur Wohnraum-und Telearbeit / Teilzeitmöglichkeit auch für Führungskräfte / Unterstützung der Beschäftigten bei Suche nach Kinderbetreuungsplätzen StMFLH – Umsetzung von Ergebnissen der Arbeitsgruppe mit Bayerischem Beamtenbund zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes – Im Rahmen der Selbstverpflichtung aller Ressorts : Zur Ermöglichung der Wohnraumarbeit für Vorgesetzte wird Dienstvereinbarung zur Zeit geändert / Stärkere Berücksichtigung familienpolitisch erworbener Sozialkompetenzen in Beurteilungen (ressorteigene Fortbildungen zum Beurteilungswesen) StMI – Netzwerk „Kinderbetreuungsangebote G7- Gipfel 2015“ StMJ – Konzept für Ideenwettbewerb „Innovative Justiz “ wurde an Justizbehörden übermittelt – Evaluation der vom StMJ fertiggestellten Broschüre zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Im Rahmen der Selbstverpflichtung aller Ressorts: Ausbau der alternierenden Telearbeit durch Einführung der elektronischen Akte StMUV – Vereinbarung über Belegungskontingente der Mitarbeiter mit örtlichen Kindergärten StMWi – Unternehmenswettbewerbe (SIEgER, Familienfreundlicher Mittelstand) zur Verwirklichung einer chancengerechten Arbeitswelt und zur Sensibilisierung des Mittelstands im Hinblick auf die positiven Auswirkungen von Familienfreundlichkeit auf Erfolg und Image von Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem StMAS sind im Abstimmungsverfahren – Im Rahmen der Selbstverpflichtung aller Ressorts: Teilzeitmöglichkeit auch für Führungskräfte / bestehende Referatsleitung mit zwei Führungskräften in Teilzeit / Wohnraum- und Telearbeit / Kontakthalteprogramm für beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter b) Welche konkreten Maßnahmen sind vonseiten der Staatsregierung kurz-, mittel- und langfristig angedacht (bitte mit Angabe der angedachten Zeitschiene )? Drucksache 17/6000 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die derzeit angedachten Maßnahmen im Rahmen des Familienpakts Bayern werden seitens der Staatsregierung forciert und zielführend vorangetrieben und unterliegen einem ständigen Entwicklungsprozess. Derzeit geplante Maßnahmen sind folgender Tabelle zu entnehmen. Eine Unterscheidung in kurz-, mittel- oder langfristige Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Staatsregierung nicht sinnvoll. Geplante Maßnahmen zum Familienpakt Bayern Zuständigkeit Maßnahme StK – Mitarbeiterzeitschrift zur Förderung der Kom- munikation im Haus StMAS – Ausbau des generationenübergreifenden An- satzes bei der Betreuung und Pflege. Betreuungsnetzwerke für alle Generationen sollen an mehreren Modellstandorten eingerichtet werden , Abstimmungsgespräche werden geführt – Planung Fachveranstaltungen zum Thema „Familie und Karriere“, und Familienpakt, gemeinsam mit Paktpartnern – Mitarbeiter- und Vorgesetztenbefragung zum Thema Beschäftigungsmöglichkeiten, Erweiterung Infonet zum Thema Pflege – Kontakthalteprogramm für beurlaubte Beschäftigte , Fragebogen dazu wird erarbeitet StMBW – Notfallbetreuung in Ganztagsschulen und Informationssystem zu Angeboten und Standorten von Ganztagesschulen StMELF – Erprobung von Flexitagen StMGP – Einführung von Pflegelotsen für Unternehmen, Qualifizierungsprogramm wird erarbeitet – Modellprojekt zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus von Tagespflegeangeboten, Gespräche werden geführt StMI – Errichtung Kinderkrippe im Dienstgebäude der Regierung von Oberbayern, Baubeginn Juni 2015 – Prüfung Bedarf und Kooperationsmöglichkeiten einer zweiten Großtagespflege im Bereich des Polizeipräsidiums München – Kooperation mit Bayerischem Roten Kreuz über finanzielle Unterstützung pro besetztem Platz bei neu eröffnetem Kinderhaus Bayreuth mit erweiterten Öffnungszeiten, vorrangig für Bedienstete der Bayerischen Polizei im Schichtdienst – Zuschuss in Höhe von 100.000,- € für Kinderkrippe Bamberg für Umbaumaßnahmen – Pilotprojekt mit dem Ziel, 20 % der Arbeit in flexibler Heimarbeit einzuführen (Flexitag). Technische Erprobungsphase bei StMI und OBB bis Ende des ersten Halbjahrs 2015 angestrebt – Pilotprojekt: Mobile Reserve aus Ruhestandsbeamten , rechtliche Klärung bis 30.06.2015 – Modellversuch zur Einführung von Familienarbeitszeitkonten , die für Kindererziehung oder Pflege naher Angehöriger genutzt werden können, derzeit Erarbeitung eines Lösungskonzeptes StMJ – Neues Kinderhaus beim neu zu bauenden Strafjustizzentrum München (fertiggestellt voraussichtlich 2020) geplant, als Übergangslösung soll eine Großtagespflege am Standort München geschaffen werden – Konzept zur Fortbildung von Führungskräften, Umsetzung ab 2016 StMUV – Jobsharing von Führungspositionen, Zielformulierung im Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzept – Unterstützung der Beschäftigten bei Eintritt plötzlicher Notfallsituationen bei Kinderbetreuung und Pflege durch externe Dienstleister, im Personalentwicklungskonzept enthalten – Verstärkte Nutzung von Videokonferenzen Die von den Ressorts erarbeiteten Maßnahmen sollen in der interministeriellen Arbeitsgruppe mitgeteilt und bei Erfolg nach Möglichkeit von den anderen Ressorts übernommen werden. Ziel ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für alle Beschäftigten des Freistaats Bayern. c) Welche konkreten Aufgaben werden in der für das Jahr 2015 neu geschaffenen Stelle in der Staatskanzlei für die Umsetzung des Familienpakts gebündelt ? Die Stabsstelle Familienpakt in der StK wurde Ende August 2014 aufgelöst. Die vorgesehenen Projekte wurden anschließend auf die Ressorts verteilt. Bei der StK verblieb die Federführung für die „Plattform Betreuung“ sowie das Mentoring-Programm „Karriere mit Familie“. Obwohl erst ab 01.10.2015 eine besetzbare Stelle geschaffen wird, wurden aufgrund der Wichtigkeit des Themas die Abschluss- und Übergangsarbeiten der Stabsstelle sowie die oben genannten Projekte vorübergehend durch von der StK finanziertes Personal abgedeckt. Je nach Umsetzungsstand der Maßnahmen des Familienpaktes und der weiteren Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird rechtzeitig über eine sinnvolle Bündelung dieser Aufgaben auf der neuen Stelle entschieden. 4. a) Welche Indikatoren setzt die Staatsregierung an, um die Erfolge des Familienpaktes heute und zukünftig messen zu können? Verschiedene Ansätze und Initiativen beschreiben unterschiedliche Indikatoren, anhand derer Familienfreundlichkeit umgesetzt und vergleichbar gemacht werden kann. Grundlegend kann im Familienpakt zwischen Indikatoren auf Ressort- und Wirtschaftsebene unterschieden werden. Um den Familienpakt weiterzuentwickeln und zur Koordination und Abstimmung zwischen den Ressorts wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Familienpakt unter Federführung des StMAS gegründet, die im April zusammentritt . Die Diskussion und Festlegung von Indikatoren zur Messung der Erfolge im Rahmen des Familienpakts ist auf der Agenda vorgesehen. Anschließend werden die Indikatoren gemeinsam mit den Paktpartnern auf ihre Übertragbarkeit in die Wirtschaft geprüft. Als ein wesentliches Element des Familienpakts beabsichtigen die Staatsregierung, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) und der Bayerische Industrieund Handelskammertag e.V. (BIHK) (im Folgenden Träger genannt), eine gemeinsame Servicestelle als Ansprechpartner für Unternehmen und Mitglieder des Familienpakts Bayern einzurichten. Die Berichtspflichten dieser Servicestelle wurden bereits vertraglich festgehalten. Der mit der Errichtung und dem Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer wird den Trägern jeweils einen Jahresabschlussbericht über die Tätigkeiten im vorausgegangenen Jahr vorlegen sowie einen Jahres-und Finanzplan für das folgende Jahr erstellen. Des Weiteren wird den Vertragspartnern jeweils zum 31.01. des Folgejahres eine Jahresabrechnung über den Betrieb der Servicestelle vorgelegt. Der mit der Errichtung und Betrieb der Servicestelle beauftragte Auftragnehmer erstattet ferner monatlich ein Kurzreporting an die Träger des Kooperationsvertrages, das insbesondere folgende Kenngrößen auflistet: Zahl und Art der Kontakte, Neumitglieder/Austritte, Netzwerkpartner, Durchführung von Veranstaltungen, aktive Teilnahme an Veranstaltungen etc. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6000 b) Welche ersten Auswirkungen kann die Staatsregierung auf die Maßnahmen des Familienpakts zurückführen ? Der erstmalige Zusammenschluss zwischen Staatsregierung und den großen Wirtschaftsverbänden Bayerns (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) und Bayerischer Handwerkstag e.V. (BHT)) hat ein starkes Zeichen nach außen und auch innerhalb der Ressorts gesetzt. Eine familienfreundliche Arbeitskultur ist ein wichtiges Kriterium des Arbeitnehmers bei der Entscheidung für den Arbeitgeber . Familienfreundlichkeit ist gerade für bayerische Arbeitgeber ein Schlüsselfaktor, um auch in Zukunft im Wettbewerb um die notwendigen Fachkräfte erfolgreich zu sein. Der Freistaat Bayern als größter Arbeitgeber Bayerns geht dabei mit gutem Beispiel voran und schärft seit Inkrafttreten des Familienpakts Bayern sein Profil als familienfreundlicher Arbeitgeber weiter. Alle Ressorts setzen sich intensiv mit dem Thema Familienfreundlichkeit im eigenen Haus auseinander und konkretisieren bzw. entwickeln ihre erarbeiteten familienfreundlichen Initiativen und Programme weiter. 5. a) Welche Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung sind der Staatsregierung bekannt? Die Staatsregierung weist darauf hin, dass es in der Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung gibt, die hinsichtlich Dauer und/oder Lage und/ oder Verteilung der Arbeitszeit individuelle, den Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern Rechnung tragende Lösungen ermöglichen. Eine abschließende Aufzählung ist deshalb nicht möglich. Beispielhaft zu nennen sind etwa Teilzeitarbeit, Telearbeit, Gleitzeitsysteme, Arbeitszeitkonten , Jobsharing, die Vereinbarung von Jahresarbeitszeit oder Vertrauensarbeitszeit, wobei zwischen den Modellen teils fließende Übergänge bestehen und auch Mischformen und Kombinationen (z. B. Kombination von Teilzeitarbeit mit Telearbeit) denkbar sind. Die Vereinbarung der im Einzelfall passgenauen Arbeitszeitgestaltung – unterliegt im Rahmen der einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Arbeitszeitgesetz ) – grundsätzlich der Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien . Zudem enthalten viele Tarifverträge Regelungen zu Arbeitszeitflexibilisierungen auf Betriebsebene, die weitgehende Arbeitszeitsouveränität insbesondere zum Beispiel zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten. b) Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Arbeitsverträgen mit flexibler Arbeitszeit in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Männern, Frauen, Alleinerziehenden)? Daten allgemein zur Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten , die in Arbeitsverhältnissen mit flexibler Arbeitszeit im Sinne der Ausführungen zu Frage 5 a stehen, sind nicht verfügbar. Eine statistische Erfassung in dieser Allgemeinheit erfolgt weder durch die Bundesagentur für Arbeit noch durch das statistische Bundesamt bzw. das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Bayern; speziell zur Teilzeitbeschäftigung vgl. Ausführungen zu Frage 6. c) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich Formen und Nutzung von Telearbeit in den vergangenen fünf Jahren gewonnen (bitte differenziert nach Männern, Frauen, Alleinerziehenden )? Der Staatsregierung liegen keine strukturierten Erkenntnisse zu Formen und Nutzung von Telearbeit in den vergangenen fünf Jahren vor. Auch werden keine Daten hierzu statistisch erfasst. Wie zu Frage 5 a ausgeführt, unterliegt Telearbeit grundsätzlich der freien Vereinbarung durch die Ressorts bzw. die Arbeitsvertragsparteien. Generelle Aussagen dazu, welche Vereinbarungen zu Telearbeit bestehen, können deshalb nicht getroffen werden. 6. a) Wie viele Personen in Bayern sind derzeit in Teilzeit beschäftigt (bitte differenziert nach Männern und Frauen)? Im Juni 2014 (aktuellste Zahl) waren 1.047.589 Frauen und 218.491 Männer in Bayern sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt . (Quelle Bundesagentur für Arbeit: „Arbeitsmarkt in Zahlen – Beschäftigtenstatistik , Länderreport Bayern, Stichtag 30. Juni 2014“, Kap. 2.2). b) Wie hat sich die Quote der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, in den letzten fünf Jahren entwickelt? In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigten Frauen in Bayern um rd. + 297.000 auf rd. 1,048 Mio. erhöht. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigten Frauen betrug im Juni 2009 36,7 %. Im Juni 2014 (letztverfügbare Zahl) waren es 45,3 %. Zur Entwicklung im Einzelnen, vgl. nachstehende Tabelle. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Frauen in Teilzeit in Bayern (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Jahr Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen insgesamt darunter Anzahl Veränderung zum Vorjahr Teilzeitbeschäftigte insgesamt Anzahl Anteil Teilzeit an SvB insgesamt in % Juni 2009 2.048.021 23.028 750.718 36,7 Juni 2010 2.086.771 38.750 789.378 37,8 Juni 2011 2.146.679 59.908 - - Juni 2012 2.210.909 64.230 - - Juni 2013 2.255.088 44.179 1.008.394 44,7 Juni 2014 2.310.617 55.529 1.047.589 45,3 Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist beim Merkmal Arbeitszeit kein Datenausweis für Stichtage nach dem 31.12.2010 und vor dem 31.12.2012 möglich. Beim Vergleich von Daten ab dem Stichtag 31.12.2012 mit denen vorangegangener Stichtage ist zu beachten, dass Arbeitgeber im Zuge der Umstellung die Angaben zur Arbeitszeit ihrer Beschäftigten häufig korrigiert haben, sodass sich allein deshalb der Anteil Teilzeitbeschäftigter deutlich – bundesweit um rund 4 Prozentpunkte – erhöht hat. Drucksache 17/6000 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 c) Wie hat sich die Quote von Alleinerziehenden in Teilzeit in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (differenziert nach Männern und Frauen)? Im Jahr 2012 gab es in Bayern rund 130.000 aktiv erwerbstätige alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 18 Jahren. Davon arbeiteten 76.000 in Teilzeit; dies entspricht einem Anteil von 58,5 %. Zur Entwicklung vgl. nachstehende Tabelle. Aktiv erwerbstätige alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 18 Jahren in Bayern nach Voll- und Teilzeit (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Hinweis: Zu den „aktiv“ Erwerbstätigen zählen alle Erwerbstätigen, die in der Berichtswoche gearbeitet haben. Erwerbstätige, die vorübergehend z. B. wegen Krankheit, Urlaub, Mutterschutz oder Elternzeit nicht am Arbeitsplatz waren, sind nicht erfasst.) Jahr Aktiv erwerbstätig Vollzeit Teilzeit 2000 117.000 56.000 61.000, Quote 52,1 % 2010 128.000 50.000 78.000, Quote 60,9 % 2012 130.000 54.000 76.000, Quote 58,5 % Weitere Zahlen sind nicht verfügbar. 7. a) Wie hat sich der Anteil von Frauen in Führungsverantwortung in bayerischen DAX-Unternehmen in den vergangenen drei Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Jahren)? Am 30. März 2011 haben die 30 DAX-Unternehmen in der gemeinsamen Erklärung „Frauen in Führungsfunktionen“ zugesagt, ihre Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu intensivieren. Die beteiligten Unternehmen veröffentlichen jährlich Statusberichte über den Frauenanteil in den Führungspositionen; nachfolgender Auszug aus diesen Berichten stellt die Anteile in den bayerischen DAX-30-Unternehmen dar. Unternehmen Frauenanteil Führungspositionen in Deutschland (in %) 2011 2012 2013 Adidas AG 25,0 26,0 26,0 Allianz SE 25,6 26,7 28,1 BMW AG 9,1 10,0 10,9 Infineon Technologies AG 11,4 12,0 11,9 Linde AG 9,3 11,3 11,6 Munich RE AA 20,5 21,0 21,5 Siemens AG 10,0 ÜT 11,0 ÜT 12,0 ÜT ÜT = übertariflich Angestellte b) Welche Erkenntnis hat die Staatsregierung über die Gründe für die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren? Der Staatsregierung liegen keine speziellen Erkenntnisse über die Gründe für die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren vor. c) Welche Handlungsmaßnahmen leitet die Staatsregierung aus dieser Entwicklung ab? Der Anteil von Frauen in Führungspositionen muss gesteigert werden. Insbesondere dürfen Zeiten der Familiengründung und Familienzeit keinen Karriereknick mehr bedeuten . Daher setzt sich die Staatsregierung mit zahlreichen Maßnahmen für die Schaffung guter Rahmenbedingungen für Familien und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein: – Der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren wurde mit Mitteln des Freistaates Bayern in Höhe von rund einer Milliarde Euro massiv vorangetrieben, um dauerhaft eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Aktuell stehen ca. 110.000 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung. – Daneben unterstützen zahlreiche Maßnahmen den Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf nach einer Familienphase , z.B. die Seminare „Neuer Start“ (derzeit 12 Seminare mit einem Mittelvolumen von insgesamt 61.000 Euro). Auch aus dem Arbeitsmarktfonds werden aktuell 11 Projekte mit insgesamt 2,1 Millionen Euro gefördert. Die Auswahlrunde für weitere Projekte ist im Februar 2015 gestartet. – Notwendig ist hier aber nicht nur ein Handeln der Politik, sondern ein Schulterschluss aller, z. B. auch der Arbeitgeber - und Tarifpartner, um einen Bewusstseinswandel in den Unternehmen herbeizuführen. Der gemeinsam mit der bayerischen Wirtschaft geschlossene „Familienpakt Bayern“ hat daher zum Ziel, dauerhaft eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Im Rahmen des Familienpakts wird u. a. das Projekt „Mit ElternKOMPETENZ gewinnen. Chancen eröffnen, Fachkräfte sichern“ fortgeführt, in dem Unternehmen eine gezielte Beratung für eine lebensphasenorientierte Personalpolitik erhalten. Der auch im Familienpakt verankerte Preis „Familienfreundlicher Mittelstand“ zielt darauf ab, den Mittelstand für die positiven Auswirkungen von Familienfreundlichkeit zu sensibilisieren. Es ist geplant, dass mit ihm alle zwei Jahre Bayerns familienfreundlichste Unternehmen ausgezeichnet und dadurch positive Beispiele öffentlichkeitswirksam hervorgehoben werden. Die Auszeichnung soll so dazu beitragen, familienfreundliche Personalmaßnahmen noch stärker im Mittelstand zu verankern . 8. a) In welchen Unternehmen in Bayern gibt es derzeit eine betriebliche Kindertageseinrichtung? Die Unternehmen in Bayern, die derzeit eine betriebliche Kindertagesbetreuung anbieten, werden statistisch nicht erfasst . Die Beantwortung ist daher nicht möglich. b) Wie hat sich die Zahl betrieblicher Kindertageseinrichtungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt ? c) Wie viele Kinder wurden in den vergangenen drei Jahren in diesen Kindertageseinrichtungen betreut (bitte differenziert nach Standorten, Jahren und Altersgruppen)? Die Entwicklung der betrieblichen Kindertageseinrichtungen und der Zahl der darin betreuten Kinder in den vergangenen fünf Jahren kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Zur Vergleichbarkeit des Zuwachses wurde die Zahl der Kinder gleichfalls im Fünfjahreszeitraum angegeben . Eine Differenzierung der betreuten Kinder nach Standorten und Altersgruppen kann nicht vorgenommen werden. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6000 2010 2011 2012 2013 2014 Zuwachs 2010–2014 in % Einrichtungen gesamt 8.242 8.453 8.605 8.749 8.989 747 9,1% davon Einrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen 93 96 76 113 133 40 43,0% Betreute Kinder gesamt 461.177 469.918 481.788 492.769 508.575 47.398 davon in Einrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen 3.364 3.427 2.658 4.306 4.810 1.446 43,0% Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand jeweils 01.03.