Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 15.01.2015 Generationenfreundlichkeit in Bayern – III Das damalige Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat im Jahr 2012 die Broschüre „Generationenfreundliche Zukunft in Bayern“ mit einer Checkliste bestehend aus 30 Fragen zu kommunalen Demografiestrategien aus dem Sozialbereich herausgebracht. Darin wurden aus Sicht des Ministeriums „maßgebliche Fragen zusammengestellt , die für die politische und fachliche Praxis in Bayern als Wegweiser („Checkliste“) dienen könnten. Die Broschüre richtet sich in erster Linie an die Entscheidungsträger in den Kommunen, aber auch an alle anderen Aktiven und Verantwortlichen vor Ort, die sich mit den Herausforderungen des demografischen Wandels unter dem Fokus des Sozialbereichs auseinandersetzen. Die Broschüre soll damit dazu beitragen, dass kommunale Demografiestrategien in Bayern leichter entwickelt, fortentwickelt und umgesetzt werden können“. Auch auf den Leitfaden „Kommunale Seniorenpolitik “ wird unter Punkt 6 in der Checkliste verwiesen. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wurden die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwick- lung und Umsetzung von Konzepten der Staatsregierung zur Gestaltung des demografischen Wandels ausreichend beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise? 2. Welche Kommunen in Bayern hatten bei der Entwick- lung und Umsetzung der Konzepte zur Gestaltung des demografischen Wandels fachliche und wissenschaftliche Unterstützung des Freistaates? 3. Gibt es staatliche Förderprogramme für Kommunen zur Gestaltung des demografischen Wandels? a) Wenn ja, welche im Einzelnen? b) Welche Kommunen haben solche staatlichen Förder- programms in Anspruch genommen? 4. Werden bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Gestaltung und Bewältigung des demografischen Wandels von der Staatsregierung in ausreichender Weise migrations-, integrations- und inklusionsspezifische Aspekte berücksichtigt? Wenn ja, welche im Detail? a) Wenn nein, gab es dennoch Rückmeldungen von Kommunen? b) Wenn ja, welche? 5. Hat die Staatsregierung von den Kommunen in Bayern im Hinblick auf die Checkliste „Generationenfreundli- che Zukunft in Bayern“ um entsprechende Rückmeldung gebeten? 6. Plant die Staatsregierung, aufgrund dieser Checkliste einen entsprechenden Erfahrungsbericht zu erstellen bzw. eine Evaluation durchzuführen? a) Wenn ja, in welcher Weise und wann? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.03.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW), dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi), dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dem Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: 1. Wurden die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Staatsregierung zur Gestaltung des demografischen Wandels ausreichend beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise? Eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Konzepten zur Gestaltung des demografischen Wandels gibt es insbesondere in den folgenden Bereichen: – Die Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ wurde vom StMBW zusammen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gestartet. Ziel ist es, einen bayernweiten Impuls zu geben, sich vor Ort stärker zu vernetzen und enger zusammenzuarbeiten Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2015 17/6003 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6003 und damit die Bildungs- und Teilhabechancen der jungen Menschen in der Region zu verbessern. Bildungsregionen entstehen nach dem Grundsatz „in, aus und für die Region “. Kindertagesstätten und Schulen, Kommunen und Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung und die Wirtschaft sowie weitere außerschulische Organisationen arbeiten in einer Bildungsregion zusammen, um das Bildungsangebot in der Region zu verbessern und weiterzuentwickeln. Auf diesem Weg können in der Region passgenaue Lösungen entwickelt werden, die die jeweiligen Auswirkungen des demografischen Wandels berücksichtigen. In diese Initiative, an der sich bislang 62 Landkreise und kreisfreie Städte beteiligt haben, können sich selbstverständlich auch interessierte Bürgerinnen und Bürger einbringen. – Eine intensive Einbindung von Wirtschafts- und Sozialpartnern , aber auch der breiten Öffentlichkeit kennzeichnet die Erstellung des Operationellen Programms im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014 bis 2020. So fand im Jahr 2012 eine Online-Konsultation statt, in der die generelle Ausrichtung des Operationellen Programms zur Diskussion stand. Die relevanten Wirtschafts- und Sozialpartner wurden im Laufe des Erstellungsprozesses mehrfach im Rahmen von Workshops eingebunden. – In den Projekten der Ländlichen Entwicklung ist eine intensive Bürgerbeteiligung obligatorisch. Es werden ausschließlich Planungsmethoden angewandt, die die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an aktiv einbeziehen . Mit Arbeitsgruppen, Dorf- und Flurwerkstätten und Leitbilddiskussionen über die regionale, kommunale und dörfliche Entwicklung wird es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Entwicklungsziele gemeinsam mit den Planungsträgern zu erarbeiten. Dabei ist die Thematik des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen von besonderer Bedeutung. Bei der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung wird die demografische Entwicklung in konzeptioneller Hinsicht bearbeitet. Mit den Bürgerinnen und Bürgern werden vor allem Strategien und Leitlinien entwickelt . – Auch in der LEADER-Förderperiode 2014 bis 2020 beziehen die LEADER-Gruppen (LAG) bei der Erarbeitung von lokalen Entwicklungsstrategien (LES) und bei der späteren Umsetzung der Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger intensiv ein. Eine ausreichende, offene und transparente Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gründung lokaler LEADER-Aktionsgruppen und der Entwicklung ihrer jeweiligen Entwicklungsstrategien ist eine wichtige Voraussetzung für deren Anerkennung. Die Auseinandersetzung mit dem demografischen Wandel war bei der Erarbeitung der LES eine thematische Mindestvorgabe . – 2012 wurde im Rahmen der Erstellung des Familienreports Bayern 2014 durch das Staatsinstitut für Familienforschung in Bamberg eine umfangreiche Elternbefragung zur Familienfreundlichkeit in Bayern durchgeführt. Dabei galt es, auch regionale Unterschiede bei den Vorstellungen und Wünschen der Eltern insbesondere an die kommunale Familienpolitik zu betrachten, in Wirtschaftsmetropolen ebenso wie in ländlichen Gebieten. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Familienreport veröffentlicht und stehen als Information und Impuls zur kommunalen Familienpolitik zur Verfügung. Alle Kom- munen Bayerns wurden auf diese Veröffentlichung ausdrücklich hingewiesen. – Die Staatsregierung arbeitet darüber hinaus im seniorenpolitischen Bereich eng und konstruktiv mit der LandesSeniorenVertretung Bayern (LSVB) zusammen. 2. Welche Kommunen in Bayern hatten bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzepte zur Gestaltung des demografischen Wandels fachliche und wissenschaftliche Unterstützung des Freistaates? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 3. Gibt es staatliche Förderprogramme für Kommunen zur Gestaltung des demografischen Wandels? a) Wenn ja, welche im Einzelnen? b) Welche Kommunen haben solche staatlichen För- derprogramms in Anspruch genommen? Zur Gestaltung des demografischen Wandels gibt es in Bayern insbesondere folgende staatliche Förderprogramme für Kommunen: – Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit: Der Freistaat Bayern gewährt gemäß der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern eine Förderung für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte (verstärkte Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften über ihre Grenzen hinweg bei allgemeinen Verwaltungstätigkeiten sowie Aufgaben der Daseinsvorsorge) zur Bewältigung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Kommunalverwaltungen in besonders betroffenen Teilräumen. Folgende Kommunen haben bislang eine Förderung gemäß dieser Richtlinie in Höhe von insgesamt 200.000 Euro in Anspruch genommen: – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für das Projekt „Organisation und Durchführung einer jährlich stattfindenden dezentralen Berufsausbildungsmesse Altmühlfranken “ – Landkreis Freyung-Grafenau für das Projekt „Einführung eines interkommunalen Geoinformationssystems “ – Markt Neukirchen b. Hl. Blut für das Projekt „Kooperation im Bereich der Tourismusvermarktung und -organisation “ – Landkreis Coburg für die Zusammenlegung der KfzZulassungs - und Führerscheinstelle der Stadt Coburg und des Landratsamts Coburg − Gemeinde Sennfeld für die Übertragung der Standesämter der Gemeinden Gochsheim, Grafenrheinfeld, Grettstadt und Schwebheim auf die Gemeinde Sennfeld − Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum: Im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum werden für die Einrichtung nachfrageorientierter Angebotsformen des öffentlichen Personennahverkehrs in den Jahren 2012 bis 2016 jährlich bis zu 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Der Freistaat bietet den Aufgabenträgern des allgemeinen öffentlich Personennahverkehrs – ÖPNV (i. d. R. Landkreise und kreisfreie Städte) an, in einer mehrjährigen Anlaufphase bis zu 70 Prozent des entstehenden Betriebskostendefizits für die Einrichtung von Rufbussen oder Anrufsammeltaxis zu übernehmen. Damit wird die Entwicklung und Einführung maßgeschneiderter Mobilitätsangebote für die Fläche unterstützt. Die Kommunen werden in die Drucksache 17/6003 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Lage versetzt, den Menschen im ländlichen Raum Mobilität unabhängig vom eigenen Kraftfahrzeug zu bieten. Im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum werden aktuell folgende Kommunen gefördert: Stadt Kolbermoor, Landkreis Erding, Landkreis Neuburg -Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Landkreis Traunstein, Landkreis Deggendorf, Landkreis Landshut, Landkreis Passau, Landkreis Regen, Landkreis Schwandorf, Landkreis Tirschenreuth, Stadt Neumarkt i. d. OPf., Stadt Amberg und Landkreis AmbergSulzbach , Landkreis Bamberg, Landkreis Bayreuth, Landkreis Coburg, Landkreis Kronach, Landkreis Kulmbach , Landkreis Fürth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen , Landkreis Main-Spessart, Landkreis Würzburg, Landkreis Dillingen a. d. Donau, Landkreis Günzburg. – Städtebauförderung: Die Städtebauförderung ist ein wesentliches strukturpoli- tisches Instrument, um den Folgen des demografischen Wandels zu begegnen. Die Städtebauförderung unterstützt derzeit 640 Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern . 2014 erhielten Bayerns Komunen über 200 Millionen Euro Städtebauförderungmittel von Bund und Freistaat sowie von der Europäischen Union. Über zwei Drittel aller Finanzhilfen flossen in den ländlichen Raum. Weitere Informationen zu Kommunen und zugeteilten Fördermitteln für das Jahr 2014 können unter http://www.innenminis terium.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderpro gramme/index.php auf der Homepage des StMI eingese- hen werden. – Zuschüsse des Landes für modellhafte städtebauli- che Planungen und Forschung: Mit diesen Zuschüssen werden im Einzelfall u. a. auch modellhafte städtebauliche Konzepte zur Gestaltung des demografischen Wandels unterstützt. Es handelt sich jedoch um kein Regelförderprogramm. Die Dokumentation einzelner abgeschlossener Projekte, die mit „Zuschüssen des Landes zu modellhafter städtebaulicher Planung und Forschung“ unterstützt wurden, können unter http://www. innenministerium.bayern.de/buw/staedtebau/planungszuschuesse /index.php auf der Homepage des StMI eingesehen werden. – Regionalmanagement: Der Freistaat Bayern unterstützt mit der zum 01.01.2015 in Kraft getretenen neuen Förderrichtlinie „Regionalmanagement “ die kommunale Ebene unter anderem bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Mit deutlich erhöhten Fördersummen (max. 100.000 Euro pro Jahr und Initiative, begrenzt auf drei Jahre) und Förderquoten (bis zu 90 Prozent) können Regionalmanagements zukunftsträchtige Projekte in folgenden Handlungsfeldern umsetzen: demografischer Wandel, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung , Regionale Identität sowie Klimawandel und Energie. Mit der bisherigen Förderung wurden Regionalmanagements auf rund 81 Prozent der Fläche Bayerns eingerichtet (nach alter und neuer Richtlinie). Bislang hat der Freistaat 1,5 Millionen Euro pro Jahr für das Regionalmanagement zur Verfügung gestellt. Wenn zukünftig alle Regionalmanagements die angebotene Förderung voll ausschöpfen, investiert der Freistaat hierfür bis zu sieben Millionen Euro pro Jahr. – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Das Operationelle Programm im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) im Rahmen des EFRE 2014 bis 2020 zeichnet sich durch einen starken Demografiebezug aus. So wurde das neue EFRESchwerpunktgebiet anhand von transparenten und objektiven Strukturindikatoren abgegrenzt, Demografiekomponenten flossen zu 40 Prozent in den Gesamtindikator ein. Das neue EFRE-Schwerpunktgebiet umfasst rund 30 Prozent der bayerischen Bevölkerung. In diesem Gebiet werden gemäß Beschluss des Ministerrats 60 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden EFREMittel in Höhe von rund 495 Millionen Euro eingesetzt. Einzelne Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind: – Der Förderbereich „Nachhaltige Entwicklung funktio- naler Räume“ wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens unter der Federführung des Staatsministeriums des Innern bzw. der Obersten Baubehörde (StMI/ OBB) durchgeführt und richtet sich an interkommunale Kooperationen (Integrierte Räumliche Entwicklungsmaßnahmen , IRE). Im Ausschreibungstext wurde dabei auch auf das Thema Demografie abgestellt und dies ist auch ein Bestandteil der Bewertung der Konzepte . Die Resonanz auf den 2013 veröffentlichten Wettbewerbsaufruf war seitens der Kommunen sehr groß. Bis Ende des 2. Quartals 2015 werden vom IREAuswahlgremium (u. a. StMWi, StMI/OBB, StMBW, StMUV, kommunale Spitzenverbände) die besten interkommunalen Konzepte ausgewählt, die grundsätzlich in den Genuss der Fördermöglichkeiten kommen können. Erst daran anschließend sind Antragstellungen für einzelne Teilprojekte aus den ausgewählten Konzepten möglich. – Die Maßnahme „Förderung öffentlicher barrierefreier Tourismusinfrastrukturen“ richtet sich ausschließlich an Gebietskörperschaften und muss ebenfalls vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gesehen werden. Auf der Grundlage des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung werden dabei investive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vor allem in Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert. Bisher gibt es noch keine Förderungen im Rahmen des IWB-Ziels, da die Förderperiode gerade erst anläuft. – Dorferneuerung und ländliche Entwicklung: Die Gestaltung des demografischen Wandels ist Be- standteil des bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (Dorferneuerungsrichtlinien 2015), der Förderung der ländlichen Entwicklung (Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung 2014) und der LEADER-Förderung 2014–2020. Derzeit arbeiten 600 Gemeinden in 76 Integrierten Ländlichen Entwicklungen zusammen. Aktuell sind in 2.063 Ortschaften von 821 Gemeinden Dorferneuerungsprojekte anhängig. Von 2007 bis 2013 waren bayernweit 58 LEADER-LAGs aktiv, die rund zwei Drittel der Landesfläche umfassten. In der Regel sind alle Kommunen eines LEADER-Gebietes auch Mitglieder der LAG. Für die aktuelle Förderperiode 201–2020 haben sich 68 Gruppen beworben. Damit sind 75 bis 80 Prozent der bayerischen Kommunen bei LEADER beteiligt. – Förderung von Zukunftscoaches im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF): Durch den Einsatz von Zukunftscoaches sollen Humanressourcen in den vom demografischen Wandel betrof- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6003 fenen bayerischen Regionen gestärkt werden. Im Fokus steht die regional passgenaue Sicherung der Fachkräftebasis . In einem ersten Schritt sollen die Zukunftscoaches zunächst die regionalspezifischen Förderbedarfe für den Arbeitsmarkt unter Einbindung aller relevanten Partner (z. B. Bildungsträger, Schulen, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Jugendämter, Unternehmen u. a.) vor Ort ermitteln und unter Berücksichtigung detaillierter regionaler Bestands- und Bedarfsanalysen einen regionalen Aktionsplan entwickeln. Im Rahmen der Umsetzungsstufe sollen die Zukunftscoaches diesen regionalen Aktionsplan durch Aktionen und Maßnahmebündel, welche sich an der regionalen demografischen Entwicklung orientieren, umsetzen . Hierbei können ESF-konforme Bestandteile aus dem ESF gefördert werden. Somit sollen die regionalen Arbeitsmärkte für die Zukunft gestärkt werden. Die laufenden Projekte der Zukunftscoaches werden im Moment noch aus dem ESF 2007 bis 2013 gefördert. Dafür standen insgesamt bis zu 2,3 Millionen Euro aus ESF-Mitteln und bis zu 1,25 Millionen aus bayerischen Landesmitteln zur Verfügung. Im ESF 2014 bis 2020 ist eine Förderung der Zukunftscoaches vor Ort weiterhin möglich. Die Zukunftscoaches im Rahmen des ESF sind direkt beim Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt angesiedelt , bei der Regionalförderung oder bei einem Träger, der eng mit dem Landratsamt zusammenarbeitet. Seit Juni 2012 starteten bisher insgesamt 19 ZukunftscoachProjekte , die sich überwiegend in Nord- und Ostbayern konzentrieren: Weiden, Freyung, Wunsiedel, Hof, Mainfranken , Cham, Bayreuth, Nürnberger Land, Neumarkt, Lichtenfels, Coburg, Bamberg-Forchheim, WeißenburgGunzenhausen , Tirschenreuth, Roth, Haßberge, Landkreis Ansbach, Kronach, Amberg-Sulzbach. Zusätzlich arbeiten zwei zentrale Zukunftscoaches mit Koordinierungsaufgaben für die Metropolregion Nürnberg. – Staatliche Förderprogramme für Kommunen im Bereich Familie: Der Freistaat bietet über spezifisch familienpolitische Förderprogramme Anreize und Unterstützung für die Kommunen, flächendeckend eine gute Infrastruktur für Familien zu schaffen und anzubieten. Dabei gilt: Die Kommunen werden entweder unmittelbar gefördert, um ein entsprechendes Angebot selbst oder durch freie Träger sicherzustellen, oder sie partizipieren an den von freien Trägern zur Verfügung gestellten und vom Freistaat geförderten Angeboten. Besonders zu erwähnen ist: – Die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist kommunale Pflichtaufgabe. Allein für den bedarfsgerechten Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren stellte der Freistaat 1,38 Milliarden Euro für Investitionen bis Ende 2014 bereit, davon waren 958 Millionen Euro aus Landesmitteln (Sonderinvestitionsprogramm). Der Krippenausbau wird weiterhin gefördert (nach dem Finanzausgleichsgetz – FAG, seit Mitte 2012 zu neuen Konditionen). Die im Koalitionsvertrag vereinbarten weiteren Mittel des Bundes zur Fortsetzung des Investitionsprogramms für den U3-Ausbau werden in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben (86,9 Millionen Euro). Für die Betriebskostenförderung stellt der Freistaat jährlich über eine Milliarde Euro zur Verfügung. – Eine besondere Regelung gilt im Bereich der Förderung der Kindertageseinrichtungen für sogenannte Landkindergärten. Sie erhalten nach Art. 24 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) eine erhöhte Förderung, wenn es das letzte verbleibende Betreuungsangebot vor Ort darstellt und von weniger als 25 Kindern besucht wird. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsangeboten ist kommunale Aufgabe, die durch Einrichtungen von kommunalen, freigemeinnützigen oder privaten Trägern erfüllt werden kann. Sie werden nach BayKiBiG gleichermaßen gefördert. Die Förderung nach der Landkindergartenregelung wird derzeit von 280 Einrichtungen unterschiedlicher Träger in Anspruch genommen. – Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten : Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte. 2015 werden hierfür insgesamt bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadt bzw. der Landkreis muss sich mindestens in Höhe der Fördersumme an der Umsetzung beteiligen (Kofinanzierung). Am Förderprogramm beteiligen sich aktuell die Landkreise Haßberge, Augsburg, Ostallgäu, Regensburg, Bamberg, Kitzingen, Lindau (Bodensee), Coburg, Main-Spessart, Erlangen-Höchstadt, Miltenberg, Traunstein, Mühldorf am Inn, Würzburg, Fürstenfeldbruck und Günzburg sowie die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Nürnberg, Ingolstadt, Augsburg, Kaufbeuren , Regensburg, Bamberg, Schweinfurt, Erlangen , Würzburg und München. – Staatliche Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit): Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (Personalkostenzuschuss von 16.500 Euro jährlich pro Vollzeitstelle; 2015/2016 rund 4,58 Millionen Euro jährlich; inklusive Förderung der bayernweiten Kinderschutzambulanz). Derzeit bestehen über 100 regionale KoKi-Netzwerke im Verantwortungsbereich der 96 bayerischen Jugendämter . – Erziehungsberatung ist kommunale Pflichtaufgabe und muss daher von jeder Kommune selbst oder durch Beauftragung freier Träger wahrgenommen werden. Jeder fehlende Euro staatlicher Unterstützung (auch bei den von Kommunen beauftragten freien Trägern) müsste von den kreisfreien Städten und Landkreisen eins zu eins ersetzt werden. Insoweit besteht eine flächendeckende Inanspruchnahme der Förderung, die an die kommunalen oder freien Träger direkt ausgereicht wird (derzeit 180 Beratungsstellen bayernweit). Der Freistaat Bayern fördert diese mit rund 7,5 Millionen Euro jährlich. – Im Zeitraum von 2009 bis 2014 wurden mit rund 14,42 Millionen Euro Investitionen in Jugendbildungsstätten, Jugendtagungshäuser, Jugendübernachtungshäuser, Jugendzeltlagerplätze, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Jugendheime, Jugendräume und multifunktionale Jugendeinrichtungen gefördert. Die staatliche Förderung wurde vom Bezirk Schwaben, der Landeshauptstadt München, der großen Kreisstadt Dachau, den Städten Augsburg, Bad Aibling, Bad Reichenhall, Höchstadt a. d. Aisch, Ichenhausen, Kempten, Königsbrunn, Moosburg a. d. Isar, Naila, Neumarkt/Opf., Neutraubling, Neu-Ulm, Nürnberg, Drucksache 17/6003 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Passau, Regensburg, Starnberg und Weilheim, den Märkten Großostheim und Murnau sowie den Gemeinden Berngau, Gerolzhausen, Kirchroth, Neuried, Oberaudorf, Oberickelsheim, Obertraubling und Wiesenfelden in Anspruch genommen. – Mehrgenerationenhäuser: Die 79 Mehrgenerationenhäuser in Bayern sind am loka- len und regionalen Bedarf orientierte zentrale Treffpunkte und Anlaufstellen für alle Generationen und bilden in einem Netzwerk großfamiliäre und nachbarschaftliche Bildungs - und Unterstützungsstrukturen nach. Damit bilden sie einen wichtigen Baustein für die Gestaltung des demografischen Wandels. Zur Unterstützung finanzschwacher und besonders vom demografischen Wandel betroffener Kommunen entlastet der Freistaat Bayern diese bei der verpflichtenden kommunalen Kofinanzierung im Rahmen des Aktionsprogramms II Mehrgenerationenhäuser des Bundes. Dafür stehen im Jahr 2015 insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. In vielen Bereichen gibt es keine konkreten Förderprogramme für Kommunen. Vielmehr finden Unterstützungsmaßnahmen vor Ort statt, die dem demografischen Wandel entgegenwirken und von denen auch die Kommunen profitieren: – Im Schulbereich ist in erster Linie die vom Bayerischen Ministerpräsidenten abgegebene Grundschulgarantie zu nennen. Für rechtlich selbstständige Grundschulen gilt die Maßgabe, dass sie erhalten bleiben, sofern die Schulfamilie vor Ort (Schulaufwandsträger, Elternbeirat) dies befürwortet. Dabei werden in der Regel jeweils jahrgangskombinierte Klassen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. 3 und 4 gebildet. Darüber hinaus gibt es zahlreiche schulartspezifische Unterstützungsmaßnahmen; von diesen seien exemplarisch die folgenden genannt: – Unterstützung von Mittelschulverbünden mit mehreren Standorten durch den sogenannten „Mehrhäusigkeitszuschlag “, – Schulneugründungen im Bereich der staatlichen Realschulen , Gymnasien und Beruflichen Schulen als neues attraktives Bildungsangebot im ländlichen Raum oder zur Entlastung der jeweiligen Ballungszentren, – Unterstützung der staatlichen Gymnasien in Städten und Gemeinden mit rückläufiger Bevölkerungszahl im Rahmen des Lehrerwochenstundenbudgets, – seit dem Schuljahr 2011/12 bei den Berufsschulen in Absprache mit den Beteiligten Möglichkeit der Berufsgruppenbeschulung in einigen Ausbildungsberufen zur Sicherung einer möglichst ausbildungsplatznahen Beschulung . – Im Wissenschaftsbereich hat die Dezentralisierung der bayerischen Hochschullandschaft in ländliche Regionen – zuletzt mit der zweiten Gründungswelle von Fachhochschulen in den 90er-Jahren, aber auch mit der Errichtung von Technologietransferzentren – bereits zu zahlreichen positiven Entwicklungen im Bereich der Bevölkerungsstruktur sowie im Bereich von Unternehmensgründungen /Innovationen geführt. Dieser Weg, den die Staatsregierung schon lange verfolgt, wird aktuell insbesondere mit folgenden Maßnahmen konsequent fortgesetzt: – Programm „Heimat Bayern 2020“ mit der darin enthaltenen „Nordbayern-Initiative“, – Wissenschaftsgestützte Struktur- und Regionalisierungsstrategie für die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen , – Programm zur Internationalisierung des Hochschulstandorts Bayern. Ein beispielhaftes Projekt aus dem Bereich Generationenfreundlichkeit stellt die Etablierung des Bereichs „Gesundheit und Generationen“ im Allgäu dar. Aufgrund der Lage, des Klimas, der Natur und vorhandener Gesundheitseinrichtungen der Wirtschaft (z. B. Spezialkliniken, Reha-Kliniken, Kur- und Bäderwesen, Medical Wellness, Präventions- und Sportangebote etc.) bietet die Region beste Voraussetzungen, um sich auf diesem Gebiet weiter zu profilieren. Deshalb wird die Hochschule in Kempten ab dem Wintersemester 2015/16 ein zusätzliches Bachelorstudienangebot im Bereich „Geriatrische Therapie , Rehabilitation und Pflege“ einrichten. Damit soll das im Zuge des demografischen Wandels, des erwarteten Zuzugs älterer Menschen in die Region und eines zunehmenden Strukturwandels im Gesundheitswesen zur Bewältigung von Generationsproblemen erforderliche Personal ausgebildet und durch anwendungsbezogene Forschungsaktivitäten neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. – Der kommunale Finanzausgleich ergänzt die eigenen Einnahmen der Kommunen und ist damit ein zentrales Element zum Ausgleich finanzieller Unterschiede. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gibt es zwar kein spezielles Demografie-Programm, jedoch wird der demografische Wandel an geeigneten Stellen berücksichtigt . So gibt es beispielsweise den Demografiefaktor bei den Schlüsselzuweisungen, der 2014 1.385 Gemeinden und Landkreisen angerechnet wurde, und den vorausschauenden Demografiezuschlag auf die Investitionspauschalen , den 2014 517 Gemeinden und Landkreise erhielten. Zudem können Kommunen, die bei der Investitionspauschale einen Demografiezuschlag erhalten, in begründeten Einzelfällen Fördersätze von bis zu 90 Prozent bei der Förderung kommunaler Hochbau- und Straßenbauprojekte erhalten. Im Bereich der Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen hat der Freistaat seine Leistungen aufgestockt. So wurde das 2013 vervierfachte Niveau von 100 Mio. Euro in 2015 nochmals um 20 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro erhöht, um insbesondere von der demografischen Entwicklung negativ betroffenen Kommunen mit hoher Verschuldung noch wirksamer helfen zu können. Im Jahr 2014 erhielten 169 Gemeinden und Landkreise Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. – Im Bereich der Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung verschärft der demografische Wandel und der Bevölkerungsrückgang in vielen ländlichen Gebieten die Handlungsnotwendigkeiten. Kommunen, deren Aufgabe es ist, die Substanz und die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu erhalten, werden durch das StMUV unterstützt, beispielsweise durch Beratung, Förderung von einzelnen Pilotvorhaben oder Initiativen zur Verbesserung von Transparenz oder interkommunaler Zusammenarbeit. – Demografie Pilotregion Oberfranken: Mit dem Gesamtprojekt „Demografie Pilotregion Ober- franken“, für das der Freistaat in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung stellt, sollen der regionale Arbeitsmarkt und die soziale Infrastruktur im Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6003 Raum Oberfranken mit Schwerpunkt auf Stadt und Landkreis Kronach gestärkt sowie die Aktivitäten zum demografischen Wandel gebündelt werden. Ziel des Projektes ist es, für die Bereiche Arbeit und Soziales eine Art Blaupause für die Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels zu erarbeiten, die auf andere bayerische Kommunen und Regionen übertragen werden kann. – Generationenmanagement vor Ort: In den letzten Jahren haben in Bayern Generationenpro- jekte sowie altersgerechte und generationenübergreifende Strukturen deutlich an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund wurde die Technische Hochschule Nürnberg mit der Ausarbeitung eines Curriculums für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme für Beschäftigte im sozialen Bereich beauftragt und mit insgesamt 150.000 Euro gefördert. Die Qualifizierungsmaßnahme „Generationenmanagement vor Ort“ soll den Auf- und Ausbau altersgerechter und generationenübergreifender sozialer Netzwerke und Strukturen in den Kommunen vor Ort unterstützen und die vorhandenen Aktivitäten im Bereich der Generationenarbeit koordinieren und vernetzen. – Integrierte Sozialplanung: Die integrierte Sozialplanung soll als Planungs- und Steuerungsinstrument in bayerischen Kommunen etabliert werden. Dadurch soll es den Kommunen möglich werden, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel effektiver und effizienter einzusetzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. In einem ersten Schritt werden bis zu fünf bayerische Landkreise mit einem auf zwei Jahre befristeten Personalkostenzuschuss bei der Einführung einer integrierten Sozialplanung modellhaft unterstützt. Dafür stehen insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung. Das Auswahlverfahren ist mittlerweile abgeschlossen; die Antragstellung angelaufen. – Bei der Erstellung und Umsetzung der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte in Bayern können alle Kommunen auf den mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten und vom StMAS herausgegebenen Leitfaden zurückgreifen. Der Leitfaden enthält Eckpunkte und Empfehlungen für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Erarbeitung der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte sowie konkrete Hinweise und gute Beispiele für deren Umsetzung . Zudem hat das StMAS zusammen mit der Bertelsmannstiftung Workshops für eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik in Bayern angeboten, die von insgesamt 43 Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2010 bis 2013 in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus können die Kommunen auf die bestehenden allgemeinen Förderprogramme z. B. für neue Wohnformen für ältere Menschen zurückgreifen. 4. Werden bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Gestaltung und Bewältigung des demografischen Wandels von der Staatsregierung in ausreichender Weise migrations-, integrationsund inklusionsspezifische Aspekte berücksichtigt? Wenn ja, welche im Detail? a) Wenn nein, gab es dennoch Rückmeldungen von Kommunen? b) Wenn ja, welche? Bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Gestaltung und Bewältigung des demografischen Wandels werden migrations-, integrations- und inklusionsspezifische Aspekte von der Staatsregierung in vielfältiger Weise be- rücksichtigt. Insbesondere wird auf die Berücksichtigung in den folgenden Bereichen hingewiesen: – Im Rahmen der Städtebauförderung werden die Kom- munen beispielsweise mit der barrierefreien Umgestaltung der Stadt- und Ortszentren und des Wohnumfeldes dabei unterstützt, allen Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus zielt die Förderung des Quartiersmanagements vor allem im BundLänder -Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ auf die Stärkung von Netzwerken in den Quartieren, um das Miteinander aller Generationen zu fördern. Mit dem im Jahr 2010 eingeführten Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ werden insbesondere Kommunen in dünn besiedelten ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge finanziell unterstützt. Die Grundlage für alle Erneuerungsmaßnahmen bildet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das von der örtlichen Gemeinschaft aufgestellt wird. In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 setzt die Städtebauförderung erstmalig einen besonderen Schwerpunkt auf integrierte Stadt-Umland-Entwicklungen . Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen nachhaltig dabei, die Folgen des demografischen Wandels mit ortsspezifischen Maßnahmen zu bewältigen. – Im Schulbereich sieht Art. 30 a Abs. 6 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die Zusammenarbeit und regionale Planung im Bereich der Inklusion vor. So ist eine Zusammenarbeit zwischen Schulaufsichtsbehörden, allgemeinen Schulen, Förderschulen und den Schulträgern sowie mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit der Jugendhilfe und der Sozialhilfe, vorgesehen. Auch können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Regelschule besuchen oder auch umgekehrt Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf offene Klassen der Förderschulen besuchen (Art. 30 a Abs. 7 Nr. 3 BayEUG). So kann auch bei sehr kleinen Schülerzahlen ein wohnortnahes Schulangebot sichergestellt werden. Im Rahmen der vom bayerischen Ministerpräsidenten abgegebenen Grundschulgarantie wurden im Bereich der Grundschulen die Maßnahmen der Integration und Sprachförderung zusätzlich ausgebaut: Der sogenannte Integrationszuschlag wird u. a. auch für Differenzierungsmaßnahmen zur Sprachförderung und für Teilungen großer Klassen bei einem hohen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund eingesetzt. Zusätzlich werden Klassen mit einem Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 50 Prozent generell nur bis zur Schülerhöchstzahl 25 gebildet. Bei allen anderen Klassen an Grundschulen liegt die Schülerhöchstzahl bei 28 Schülern . Demografische Entwicklungen können hinsichtlich des Aspekts Inklusion im Rahmen der Kooperation von Schule, Kommunen und Schulaufsichtsbehörden bei Bedarf berücksichtigt werden. Um im Gegenzug auch die Ballungsräume mit ihren besonderen Problemlagen zu unterstützen, wurden insbesondere die Maßnahmen der Integration und Sprachförderung hier zusätzlich ausgebaut . – Im Wissenschaftsbereich werden Migrations-, Integrations - und Inklusionsaspekte nicht nur bei speziellen Sonderprogrammen oder Fördermaßnahmen, sondern ganz generell im Hochschul-, Kunst- und Wissenschaftsbereich Drucksache 17/6003 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 bayernweit, aber auch angepasst an die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigt. Gesetzliche Basis für die Umsetzung des „Konzepts der inklusiven Hochschule“ ist Art. 2 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes, wonach es zu den Aufgaben der Hochschulen gehört, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung zu berücksichtigen. Die einzelnen Hochschulen realisieren vor diesem Hintergrund zahlreiche Maßnahmen, über die in regelmäßigen Abständen auch dem Landtag berichtet wird. – Ziel der Dorferneuerung ist es, vitale Dörfer als lebendige Heimat mit eigenständigem Charakter und als attraktive Arbeits- und Lebensräume mit hoher Lebens- und Standortqualität für alle Menschen zu erhalten und weiterzuentwickeln . Im Rahmen der Dorferneuerung engagieren sich Bürgerinnen und Bürger in großer Zahl ehrenamtlich für die Zukunft ihrer Heimat; dabei spielen die Herkunft oder die Frage, ob eine Behinderung vorliegt, keine Rolle, entscheidend ist einzig das Engagement. Die Mitwirkung in den Prozessen fördert das gegenseitige Kennenlernen und stärkt das Verständnis füreinander. Als Ergebnis dieser Bürgermitwirkung und der Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem betreuenden Amt für Ländliche Entwicklung entstehen oftmals neue Formen der Nachbarschaftshilfe, Dorfgemeinschafts- und Mehrgenerationenhäuser sowie Nahversorgungseinrichtungen , in denen das Miteinander weiter gefördert wird. Bei der Planung und Umsetzung von Dorferneuerungsprojekten werden regelmäßig die Behindertenbeauftragten der Landkreise beteiligt und die Belange von Behinderten , wie z. B. die Barrierefreiheit, berücksichtigt. Ein beispielhaftes Projekt ist das an der Schule der Dorfund Landentwicklung Thierhaupten stattfindende Seminar „Asylbewerber im Dorf – Wie das Miteinander gelingen kann“. Das Interesse an diesem Angebot ist groß; die erste Veranstaltung ist mit über 50 angemeldeten Teilnehmern bereits ausgebucht. Folgeveranstaltungen sind beabsichtigt. – Bei LEADER spielt die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, Partner und Einrichtungen in den LAG eine wichtige Rolle. Die LAG sind für alle Interessierten offen – jeder, der sich für eine nachhaltige Entwicklung seiner Heimatregion einsetzen möchte, kann der LAG beitreten und dort mitwirken. Grundsätzlich können in LEADER auch Projekte mit besonderem Fokus auf die Themen Integration und Migration (z. B. Begegnungszentren, Kulturveranstaltungen etc.) gefördert werden. Die Belange Behinderter werden bei der Umsetzung der LEADERMaßnahmen berücksichtigt. – Die detaillierten regionalen Bestands- und Bedarfsanalysen , die die Zukunftscoaches im Rahmen der ESF-Förderung erarbeiten, sowie die daraus zu entwickelnden regionalen Aktionspläne berücksichtigen auch migrations-, integrations- und inklusionsspezifische Aspekte in lokalspezifischer Weise. – Im Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung wird dargestellt, dass die Berücksichtigung der Lebenssituation und Interessenlage von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ebenso wie der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung Querschnittsaufgabe und herausragendes inhaltliches Anliegen bayerischer Kinder- und Jugendhilfepolitik sind. Familienpolitische Programme sind regelmäßig am Bedarf vor Ort orientiert und können an besonderen Gegebenheiten ausgerichtet werden, sodass auch spezifische Aspekte Berücksichtigung finden. – Das Angebot der Familienstützpunkte orientiert sich am sozialräumlichen Bedarf und beinhaltet entsprechend auch migrations-, integrations- und inklusionsspezifische Komponenten. – Hinzuweisen ist insbesondere auf die Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung mit Migrationshintergrund oder mit bestehender oder drohender Behinderung. Mit einer um 30 Prozent höheren Bezuschussung wird für jedes Kind mit Migrationshintergrund eine intensivierte Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen ermöglicht. Zusätzlich wird für jedes Kind mit Migrationshintergrund, welches einen Vorkurs Deutsch besucht, die staatliche Förderung nochmals um 10 Prozent gesteigert. Für Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung wird eine um 350 Prozent höhere Bezuschussung zur Gewährleistung einer entsprechenden Bildung und Erziehung gewährt. – Auch das Angebot der Erziehungsberatung ist am konkreten Bedarf ausgerichtet und durch multidisziplinäre Teams entsprechend aufgestellt. – Für die Jugendarbeit gilt gleichermaßen, dass die Lebenssituation und Interessenslage von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in allen Formen der Jugendarbeit zu berücksichtigen sind und an der Gestaltung des demografischen Wandels durch Entwicklung und Erprobung neuer Strukturen und Konzepte der Jugendarbeit mitzuwirken ist. – Im Bereich der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte nehmen naturgemäß die gesellschaftliche Teilhabe und die Barrierefreiheit (Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes, Barrierefreies Bauen und Wohnen) breiten Raum ein. Auch auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund wird im Rahmen des Leitfadens für die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte eingegangen (z. B. mehrsprachige Helferinnen und Helfer). – Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten ÖPNV barrierefrei zu machen. Ein ehrgeiziges Ziel, das die Staatsregierung mit Nachdruck umsetzt. Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Es geht um Barrieren in der gebauten Umwelt, im Verkehrs- und Freiraum, um Fragen der Mobilität und um Kommunikations- und Orientierungsbarrieren , die infolge von Einschränkungen u. a. des Sehens und Hörens oder der kognitiven Fähigkeiten bestehen. Selbstverständlich schließt Barrierefreiheit im umfassenden Sinn auch Medien sowie Texte in Leichter Sprache ein. Nicht zuletzt geht es auch um mentale Barrieren . Diese abzubauen, erfordert die Sensibilisierung der Gesellschaft und des Einzelnen. Der öffentliche Raum befindet sich auch in der Verantwortung der Kommunen. Um eine möglichst große Breitenwirkung von „Bayern barrierefrei 2023“ zu erreichen, ist es notwendig, den bayerischen Kommunen Hilfestellungen zur barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raums und ÖPNVs zu geben. Die Oberste Baubehörde hat daher im Juli 2014 in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Modellphase mit 16 Städten und Gemeinden aus ganz Bayern gestartet. Diese erarbeiten kommunale Aktionspläne. Die Modellphase wird Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6003 mit Unterstützung einer wissenschaftlichen Begleitforschung zeitnah ausgewertet. Die Erkenntnisse der Modellphase sollen in einem Leitfaden für alle bayerischen Kommunen publiziert werden. Die Oberste Baubehörde beabsichtigt, diesen Leitfaden Mitte 2015 zu veröffentlichen . Der Leitfaden soll allen bayerischen Städten und Gemeinden Hilfestellung bei der Erarbeitung kommunaler Aktionspläne zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum geben. Er stützt sich auf die Modellphase , in der verschiedene Herangehensweisen sowie Möglichkeiten einer breiten Beteiligung von Experten, Betroffenen, interessierten Bürgern und weiteren Akteuren in den Kommunen untersucht wurden. Beim Kommunalgipfel am 6. November 2014 wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe von Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden beschlossen. Ziel der Arbeitsgruppe ist, prioritäre Handlungsfelder für die Verwirklichung der Barrierefreiheit in den Kommunen vor Ort zu diskutieren und zu entwickeln. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2015 vorliegen. – Im Rahmen der zur Gewinnung von Altenpflegeschülerinnen und Schülern bestehenden Herzwerker-Kampagne sind neben allgemeinen über den Altenpflegeberuf informierenden und dafür werbenden Maßnahmen auch spezielle Gruppen ansprechende Materialien konzipiert worden. So gibt es insbesondere eine spezielle Sparte, die Menschen mit Migrationshintergrund für den Altenpflegeberuf begeistern soll. 5. Hat die Staatsregierung von den Kommunen in Bayern im Hinblick auf die Checkliste „Generationenfreundliche Zukunft in Bayern“ um entsprechende Rückmeldung gebeten? Im Rahmen der Broschüre „Generationenfreundliche Zukunft . 30 Fragen zu kommunalen Demografiestrategien aus dem Sozialbereich“ aus dem Jahr 2012 und der darin enthaltenen Checkliste „Generationenfreundliche Zukunft in Bayern“ wurden die Kommunen um keine Rückmeldungen gebeten. Vielmehr wurden die Broschüre und die Checkliste in erster Linie als Hilfestellung und Angebot für Entscheidungsträger und Aktive in den Kommunen konzipiert, um so die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des demografischen Wandels auf den sozialen Bereich und die Entwicklung und Umsetzung entsprechender kommunaler Demografiestrategien zu befördern. Sowohl die Inhalte als auch die Checkliste der o. g. Broschüre finden sich in aktualisierter Fassung auch im Demografieleitfaden der Staatsregierung wieder (vgl. http:// www.demografie-leitfaden-bayern.de/familie-generationen/). 6. Plant die Staatsregierung, aufgrund dieser Check- liste einen entsprechenden Erfahrungsbericht zu erstellen bzw. eine Evaluation durchzuführen? a) Wenn ja, in welcher Weise und wann? b) Wenn nein, warum nicht? In der Staatsregierung gibt es zurzeit keine Planungen, einen Erfahrungsbericht bzw. eine Evaluation auf der Grundlage dieser Checkliste durchzuführen. Da die Kommunen nicht um Rückmeldungen gebeten wurden, ist die Erstellung eines Erfahrungsberichts bzw. einer Evaluation nicht sinnvoll bzw. auch nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.