Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 15.01.2015 Generationenfragen als Querschnittsaufgabe in Bayern – I Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwieweit und in welcher Form bewertet die Staatsregie- rung alle Generationenfragen als Querschnittsaufgabe und als generationenübergreifenden Dialog? 2. Inwieweit bzw. in welcher Form beachtet die Staatsregie- rung das Ziel einer generationengerechten Verteilung von Lasten und Vorteilen zwischen der jetzigen und künftigen Generationen bei Gesetzen und Initiativen im Sinne einer Generationengerechtigkeitsprüfung? 3. lnwieweit bzw. durch wen wird die Staatsregierung bei den sich abzeichnenden Auswirkungen des demografischen Wandels im Sinne einer Generationengerechtigkeit beraten? 4. Werden in Bayern die neuen Gesetze und der Erlass von Rechtsverordnungen, die das Zusammenleben der Generationen betreffen, bzw. Gesetzesanträge oder sonstige Initiativen der Staatsregierung im Bundesrat bezüglich der Generationengerechtigkeit beraten? 5. Welche Referate bzw. Personen sind im Staatsministe- rium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für den Bereich „Generationenfreundliche Zukunft“ bzw. „Generationengerechtigkeit“ zuständig und wie sieht die jeweilige Aufgabenverteilung aus? 6. Inwieweit sind bei diesem Thema (siehe Frage 5) auch andere Ministerien zuständig (z. B. Barrierefreiheit) und wie erfolgt die gesamte Koordinierung in diesem Fall? 7. Wer in der Staatsregierung bzw. welches Ministerium bzw. welches Referat übernimmt die Gesamtkoordinierung bzw. -bewertung bei generationenübergreifenden Themen und gibt es Überlegungen in der Staatsregierung , auch offiziell einen Beauftragten für das Miteinander der Generationen zu benennen, um dadurch wie z. B. bei den Bereichen Ehrenamt (Markus Sackmann) oder Behinderung (Irmgard Badura) oder Integration (Martin Neumeier) auch nach außen zu dokumentieren, dass das Thema „Generationengerechtigkeit“ ein wichtiges Politikfeld der Staatsregierung darstellt? 8. Welche Abteilung bzw. welches Referat ist in der Staats- regierung für den Themenbereich „Antidiskriminierung“ zuständig und hat die Staatsregierung bisher schon eine Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft gestartet bzw. welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet bzw. sind noch in Planung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.03.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn wird in Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Inwieweit und in welcher Form bewertet die Staatsregierung alle Generationenfragen als Querschnittsaufgabe und als generationenübergreifenden Dialog? Generationenfragen und der generationenübergreifende Dialog sind Querschnittsaufgaben, da hiervon verschiedenste Politikbereiche wie z. B. Kinder-, Senioren-, Bildungs- oder Baupolitik betroffen sind. Die Bereiche Generationenzusammenhalt und -politik liegen nach § 10 Nr. 3 der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Staatsregierung (StRGVV) im Aufgabenbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS). Sind von einem Gegenstand mehrere Staatsministerien berührt, haben sich diese nach § 12 Abs. 3 Satz 1 StRGVV gegenseitig zu beteiligen. Dadurch wird sichergestellt, dass möglichst alle relevanten Aspekte bei einem Thema berücksichtigt werden. 2. Inwieweit bzw. in welcher Form beachtet die Staatsregierung das Ziel einer generationengerechten Verteilung von Lasten und Vorteilen zwischen der jetzigen und künftigen Generationen bei Gesetzen und Initiativen im Sinne einer Generationengerechtigkeitsprüfung ? Die Staatsregierung prüft neue rechtliche Regelungen, Gesetzentwürfe und Bundesratsinitiativen Bayerns vor ihrem Erlass grundsätzlich unter allen relevanten Gesichtspunkten – selbstverständlich auch demjenigen der Generationengerechtigkeit , soweit die Regelung darauf Einfluss haben kann. Auch ist nach § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Staatsregierung eine aussagekräftige Kostenanalyse Bestandteil von Vorlagen an die Staatsregierung, die insbesondere die Auswirkungen für die Bürger ausweisen muss. Insoweit finden auch Auswirkungen auf die nachfolgenden Generationen Berücksichtigung in den Normentwürfen. Besondere Auswirkungen sind zudem bereits heute im Rahmen der Gesetzesbegründung zu berücksichtigen. Darüber Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.05.2015 17/6005 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6005 hinaus bilden solide Finanzen einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Eine hohe Staatsverschuldung führt zu einer Verschiebung der Lasten in die Zukunft und zu einer Belastung künftiger Generationen mit Tilgungen und Zinszahlungen. Der Freistaat Bayern ist mit der Einführung der Schuldenbremse Vorreiter bei der soliden Finanzpolitik und kommt seit 2006 ohne neue Schulden im allgemeinen Staatshaushalt aus. Darüber hinaus verfolgt die Staatsregierung das Ziel, die Schulden im Staatshaushalt bis zum Jahr 2030 vollständig abzubauen. Von 2012 bis Ende 2016 werden voraussichtlich rund 3,6 Mrd. Euro alte Schulden getilgt werden; allein hierdurch spart sich der Freistaat bis zum Jahr 2030 voraussichtlich rund 1,4 Mrd. Euro an Zinszahlungen . Mit der Einhaltung der Schuldenbremse und der konsequenten Fortsetzung der Schuldentilgung leistet die Staatsregierung daher einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit . 3. lnwieweit bzw. durch wen wird die Staatsregierung bei den sich abzeichnenden Auswirkungen des demografischen Wandels im Sinne einer Generationengerechtigkeit beraten? Informationen und Entwicklungen aus Wissenschaft, Rechtsprechung sowie aus dem politischen Raum werden in den Staatsministerien fortwährend gesammelt und ausgewertet . Auch steht die Staatsregierung im laufenden Kontakt mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen . So hat die Staatsregierung als Antwort auf die demografischen Herausforderungen bereits im November 2011 den „Aktionsplan demografischer Wandel” beschlossen . In 2014 folgten der Heimatbericht und das 25-PunkteProgramm „Heimat Bayern 2020“ des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. In diesen Programmen werden sowohl wichtige demografische Trends als auch konkrete Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels aufgezeigt (vgl. http://www.demografie -leitfaden-bayern.de/aktionsplan-der-staatsregierung/ sowie http://www.stmflh.bayern.de/landesentwicklung/hei mat_bayern_2020/). 4. Werden in Bayern die neuen Gesetze und der Erlass von Rechtsverordnungen, die das Zusammenleben der Generationen betreffen, bzw. Gesetzesanträge oder sonstige Initiativen der Staatsregierung im Bundesrat bezüglich der Generationengerechtigkeit beraten ? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. 5. Welche Referate bzw. Personen sind im Staatsminis- teriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für den Bereich „Generationenfreundliche Zukunft “ bzw. „Generationengerechtigkeit “ zuständig und wie sieht die jeweilige Aufgabenverteilung aus? Im StMAS sind mit den Bereichen „Generationenfreundliche Zukunft“ sowie „Generationengerechtigkeit“ insbesondere die Referate „Generationenpolitik“, „Seniorenpolitik, Seniorenarbeit “ und „Rentenversicherung, Unfallversicherung, landwirtschaftliche Sozialversicherung“ in der Abteilung III „Generationenpolitik und Sozialversicherung, Frauen“ befasst. Die jeweils aktuellen Leitungen der genannten Organisationseinheiten sind aus dem Organigramm des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ersichtlich (vgl. http://www.stmas.bayern.de/impe ria/md/content/stmas/stmas_internet/orgplan.pdf). 6. Inwieweit sind bei diesem Thema (siehe Frage 5) auch andere Ministerien zuständig (z. B. Barrierefreiheit ) und wie erfolgt die gesamte Koordinierung in diesem Fall? Sofern von den genannten Themen „Generationenfreundliche Zukunft“ bzw. „Generationengerechtigkeit“ auch andere Staatsministerien berührt sind, werden diese beteiligt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Bei der Erstellung des „Aktionsplans demografischer Wandel“ waren beispielsweise alle Staatsministerien eingebunden, dasselbe gilt für die Arbeitstreffen, um das weitere Vorgehen zwischen den Staatsministerien hinsichtlich des Aktionsplans abzustimmen . Zur Barrierefreiheit hat Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu machen. Ein ehrgeiziges Ziel, das die Staatsregierung mit Nachdruck verfolgt. Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Es geht um Barrieren in der gebauten Umwelt, im Verkehrs- und Freiraum, um Fragen der Mobilität und um Kommunikations- und Orientierungsbarrieren , die infolge von Einschränkungen u. a. des Sehens und Hörens oder der kognitiven Fähigkeiten bestehen. Selbstverständlich schließt Barrierefreiheit im umfassenden Sinn auch Medien sowie Texte in Leichter Sprache ein. Nicht zuletzt geht es auch um mentale Barrieren. Diese abzubauen erfordert die Sensibilisierung der Gesellschaft und des Einzelnen. Die Federführung für das Programm „Bayern barrierefrei 2023“ liegt beim StMAS. Im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei 2023“ prüft die Staatsregierung in einem laufenden Prozess die Bedarfe im Bereich der Barrierefreiheit nach Dringlichkeit und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Dazu wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe, in der alle Ressorts mitarbeiten, eingerichtet. Unter Einbindung der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung verständigt sich die interministerielle Arbeitsgruppe über die Weiterentwicklung , Konkretisierung und Priorisierung des Grundkonzepts. 7. Wer in der Staatsregierung bzw. welches Ministerium bzw. welches Referat übernimmt die Gesamtkoordinierung bzw. -bewertung bei generationenübergreifenden Themen und gibt es Überlegungen in der Staatsregierung, auch offiziell einen Beauftragten für das Miteinander der Generationen zu benennen, um dadurch wie z. B. bei den Bereichen Ehrenamt (Markus Sackmann) oder Behinderung (Irmgard Badura) oder Integration (Martin Neumeier) auch nach außen zu dokumentieren, dass das Thema „Generationengerechtigkeit “ ein wichtiges Politikfeld der Staatsregierung darstellt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Nach § 12 Abs. 2 StRGVV ist dasjenige Staatsministerium federführend, das schwerpunktmäßig betroffen ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in der Staatsregierung keine Planungen, einen offiziellen Beauftragten für das Miteinander der Generationen zu benennen. 8. Welche Abteilung bzw. welches Referat ist in der Staatsregierung für den Themenbereich „Antidiskriminierung “ zuständig und hat die Staatsregierung bisher schon eine Offensive für eine diskriminie- Drucksache 17/6005 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 rungsfreie Gesellschaft gestartet bzw. welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet bzw. sind noch in Planung? Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind die Notwendigkeit (§ 25 AGG) und die Aufgaben (§ 27 AGG) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geregelt. An sie kann sich jeder wenden, der der Ansicht ist, aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts , der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung , des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt worden zu sein. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen. Außerdem nimmt sie Aufgaben aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit wahr und führt Maßnah- men zur Verhinderung von Benachteiligungen und wissenschaftliche Untersuchungen durch (vgl. http://www. antidiskriminierungsstelle.de/DE/UeberUns/Aufgaben/auf gaben_node.ht ml). Im Freistaat Bayern werden die Belange der von Benachteiligung bedrohten Personengruppen von den jeweils für die Personengruppe zuständigen Einheiten in der Staatsregierung (also z. B. von Abteilung IV des StMAS für Menschen mit Behinderung) wahrgenommen. Im Übrigen ist die Verhinderung und Abwehr von Diskriminierung Aufgabe für alle Einheiten der Verwaltung.