Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 12.01.2015 Generationenfragen als Querschnittsaufgabe in Bayern – II Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stellt in einem aktuellen Infoblatt (Titel: Generationenübergreifendes Wohnen) im Punkt 4 insgesamt 13 gute Beispiele vor. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurden diese „guten Beispiele“ auch ganz konkret vom Ministerium mittels einer Förderung finanziell unterstützt? 2. Welche dieser 13 Projekte waren dies und wie erfolgte ganz konkret die Förderung? 3. Inwieweit wurde das Projekt „WiGe“ in Aschaffenburg un- terstützt (personell, finanziell)? 4. Nachdem das WiGe-Projekt ein sog. echtes Mehrgene- rationenhaus ist, wo tatsächlich Jung und Alt unter einem Dach zusammen wohnen, frage ich die Staatsregierung: Gibt es noch weitere solche „echte Mehrgenerationenhäuser “ in Bayern und ist die Staatsregierung bereit, diesen Modellansatz stärker als bisher zu unterstützen? 5. Inwieweit haben die Projekte „Wohnen für Hilfe“ für die Staatsregierung auch Vorbildcharakter und sollten in allen Regierungsbezirken aufgebaut werden? 6. Welche Fördermöglichkeiten für generationenübergrei- fende Wohnprojekte sind im Einzelnen gegeben und sind die Fördertöpfe auch „gedeckelt“ (finanzielle Obergrenze) oder werden alle Anträge genehmigt (Finanzierung nach Bedarf)? 7. Nachdem es neben den 13 genannten Beispielen weite- re Beispiele gibt, frage ich die Staatsregierung: Welche sind diese im Einzelnen und wurden/werden diese vom Staatsministerium unterstützt (personell und/oder finanziell )? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.03.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn wird im Einvernehmen mit dem StMI wie folgt beantwortet: 1. Wurden diese „guten Beispiele“ auch ganz konkret vom Ministerium mittels einer Förderung finanziell unterstützt? Von den 13 aufgeführten Praxisprojekten wurden vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) vier gefördert. 2. Welche dieser 13 Projekte waren dies und wie erfolgte ganz konkret die Förderung? Folgende Projekte wurden gefördert: Projekt Förderhöhe Förderprogramm WiGe Aschaffenburg 40.000,00 € Förderrichtlinie „Neues Seniorenwohnen“ – nach Antragstellung vom 14.04.2010 Geisberghof Augsburg 36.324,07 € Förderrichtlinie „Neues Seniorenwohnen“ – nach Antragstellung vom 25.08.2008 Wilna Coburg 3.579,12 € Modellprogramm „Innovative Altenhilfekonzepte “ – nach Auswahl des Vergabeausschusses im Dezember 2007 Lebensräume Jung und Alt Oberhausen 66.665,49 € (für Gesamtkonzept inkl. Anbindung eines Seniorenbüros) Modellprogramm „Innovative Altenhilfekonzepte “ – nach Auswahl des Vergabeausschusses im Dezember 2007 3. Inwieweit wurde das Projekt „WiGe“ in Aschaffenburg unterstützt (personell, finanziell)? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Nachdem das WiGe-Projekt ein sog. echtes Mehrgenerationenhaus ist, wo tatsächlich Jung und Alt unter einem Dach zusammen wohnen, frage ich die Staatsregierung: Gibt es noch weitere solche „echte Mehrgenerationenhäuser“ in Bayern und ist die Staatsregierung bereit, diesen Modellansatz stärker als bisher zu unterstützen? Nach einer Umfrage des Sozialministeriums bei den Kommunen vom Herbst 2014 existieren in Bayern 47 generationenübergreifende Wohnformen mit insgesamt 241 Wohnungen (vgl. hierzu auch Antwort zur Schriftlichen Anfrage betreffend „Echte Mehrgenerationenhäuser in Bayern“ vom 15. Januar 2015, Drs. 17/6007). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.05.2015 17/6006 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6006 Der Ausbau vielfältiger Unterstützungs-, Wohn- und Betreuungsangebote für ältere Menschen ist ein wichtiger Baustein einer modernen Seniorenpolitik, der im Zuge des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnt. Um hier kraftvoll voranzukommen, wurden die bestehenden Förderprogramme und Einzelförderungen im Bereich der Seniorenarbeit gebündelt und zu dem innovativen Förderprogramm „Selbstbestimmt älter werden – SeLA“ weiterentwickelt , das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Im Rahmen dieses neuen Förderprogramms werden u. a. auch generationenübergreifende Wohnformen mit einer Anschubfinanzierung bis zu 40.000 € gefördert. 5. Inwieweit haben die Projekte „Wohnen für Hilfe“ für die Staatsregierung auch Vorbildcharakter und sollten in allen Regierungsbezirken aufgebaut werden? Die bayerische Seniorenpolitik unterstützt den Wunsch der meisten älteren Menschen nach möglichst großer Selbstständigkeit auch bei Unterstützungsbedarf. Um den unterschiedlichen Bedürfnislagen älterer Menschen gerecht zu werden, werden vielfältige Angebote benötigt, damit ältere Menschen echte Wahlmöglichkeiten haben. Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ kann dabei ein Baustein (von mehreren) sein. Das Konzept dürfte insbesondere in Städten und Regionen greifen, wo Wohnraum knapp ist und dadurch die Nachfrage nach Wohnpartnerschaften von beiden Seiten gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Ausbau wünschenswert. Die Staatsregierung unterstützt dies durch eine Anschubfinanzierung im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“, Beratungsangebote der Koordinationsstelle Wohnen im Alter sowie der Vorstellung des Konzeptes auf Fachtagungen. 6. Welche Fördermöglichkeiten für generationenübergreifende Wohnprojekte sind im Einzelnen gegeben und sind die Fördertöpfe auch „gedeckelt“ (finanzielle Obergrenze) oder werden alle Anträge genehmigt (Finanzierung nach Bedarf)? Generationenübergreifende Wohnprojekte können seit 1. Januar 2015 im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ (vorher im Rahmen der Förderrichtlinie „Neues Seniorenwohnen“) mit einer Anschubfi- nanzierung von bis zu 40.000 € gefördert werden. Um eine Einbindung in die regionalen Strukturen sicherzustellen, ist eine Befürwortung der örtlichen Kommune erforderlich. Am Ende jedes Quartals werden die eingegangenen Anträge geprüft und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Bisher mussten noch keine Anträge aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt werden. 7. Nachdem es neben den 13 genannten Beispielen weitere Beispiele gibt, frage ich die Staatsregierung: Welche sind diese im Einzelnen und wurden/werden diese vom Staatsministerium unterstützt (personell und/oder finanziell)? Namen und Anschriften der lt. Umfrage (vgl. Antwort zu Frage 4) in Bayern bestehenden 47 generationenübergreifenden Wohnprojekte sind nicht bekannt. Da es sich um privaten Wohnraum handelt, ist eine abschließende Erfassung und Nennung ohnehin nicht möglich. Gute Beispiele in diesem Bereich werden im Wohnprojekteatlas vorgestellt, der vom Verein Urbanes Wohnen e.V. herausgegeben und mit Mitteln des StMAS gefördert wurde. Vom StMAS wurden neben den unter Frage 2 genannten Projekten folgende weitere generationenübergreifende Wohnformen finanziell gefördert: Projekt Förderhöhe AWONIA Augsburg 33.000 € Anders Wohnen Fürth 40.000 € WOGENO München 24.000 € Lebenswerkstatt Martha e.V. Nürnberg 26.000 € Darüber hinaus wurden mit Mitteln im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms der Obersten Baubehörde auch Modellprojekte gefördert. Zudem kann die Schaffung von Wohnraum für generationenübergreifendes Wohnen, ob als Miet- oder selbstgenutzter Wohnraum, ob als Neubau oder Gebäudeänderung, mit Mitteln aus den bestehenden Programmen der bayerischen Wohnraumförderung gefördert werden (vgl. hierzu auch Antwort zur Schriftlichen Anfrage betreffend „Echte Mehrgenerationenhäuser in Bayern“ vom 15. Januar 2015, Drs. 17/6007).