Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 10.03.2015 Lebensmittelinformationsverordnung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Hinblick auf die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen und Vollzugshinweise hinsichtlich der Umsetzung der neuen Lebensmittelinformationsverordnung betreffend die Allergenkennzeichnung a) auf Landesebene und b) auf Bundesebene? 2. Wie steht die Staatsregierung zu der Tatsache, dass vor Ort bereits unterschiedliche Handhabungen der zuständigen Behörden existieren, wie die Kennzeichnung allergener Stoffe von den Betrieben umzusetzen ist? 3. Ist vonseiten der Staatsregierung eine einheitliche, bayernweite Regelung für die Sanktionierung von Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bei allergenen Stoffen geplant (z. B. einheitliche Bußgelder etc.)? a) Wenn ja, wann ist mit dieser Regelung zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.03.2015 Zu 1. a): Auf Landesebene wurden noch im Dezember 2014 Vollzugshinweise an die nachgeordneten Behörden übermittelt. Zugleich wurde auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Liste von Fragen und Antworten (FAQs) veröffentlicht, welche auf zahlreiche Einzelfragen eingeht. Sowohl die FAQ-Liste als auch die Vollzugshinweise werden laufend aktualisiert. Darüber hinaus beteiligt sich das StMUV an einer länderübergreifenden Projektgruppe, deren Ziel es ist, eine bundesweit einheitliche Auslegung und einen einheitlichen Vollzug der LMIV sicherzustellen. Zu 1. b): Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 13.12.2014 die Vorläufige LebensmittelinformationsErgänzungsverordnung (VorlLMIEV) erlassen, welche Erleichterungen für die Kennzeichnung loser Ware enthält. Diese vorläufige Regelung soll im Laufe des Jahres durch eine endgültige Regelung, welche auch Sanktionsnormen umfasst, ersetzt werden. Zu 2.: Die unter 1 a genannten Maßnahmen dienen einem einheitlichen Vollzug. Insbesondere die FAQs, die sowohl den Vollzugsbehörden als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, greifen aktuelle Fragestellungen auf, die sich in der Praxis im Umgang mit der neuen Kennzeichnungspflicht ergeben . Zu 3. und 3. a): Die endgültige Fassung der Durchführungsverordnung des Bundes zur LMIV als Voraussetzung für die Verhängung von Bußgeldern bleibt abzuwarten (siehe Antwort zu Frage 1 b). Behördliche Vorgaben, die das im Ordnungswidrigkeitenrecht geltende Opportunitätsprinzip der Kreisverwaltungsbehörden einschränken, sind nicht geplant. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2015 17/6009 Bayerischer Landtag