Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.02.2015 Rechtsextrem motivierte Volksverhetzung und „Hassmails “ Personen, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus oder sonstige Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren, sehen sich zunehmend mit Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert . Auch nimmt die Diffamierung bestimmter Religionsangehöriger (insbes. Juden, Muslime) und von Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung – gerade im Internet – zu. Eine besondere Bedeutung für rechtsextrem motivierte Einschüchterungsversuche nehmen sog. „Hassmails“ ein. Diese Entwicklung stellt auch die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden 2012, 2013 und 2014 im Freistaat Bayern gestellt wegen beleidigender , volksverhetzender Inhalte oder wegen konkreter Drohungen von Rechtsextremen/Rechtspopulisten oder anderen gegen politische Gegner oder gegen Religionsangehörige (insbes. Juden, Muslime) oder Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung (bitte nach Delikt, Jahr und Regierungsbezirk aufgeschlüsselt darstellen)? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden 2012, 2013 und 2014 im Freistaat Bayern eingeleitet wegen beleidigender , volksverhetzender Inhalte oder wegen konkreter Drohungen von Rechtsextremen/Rechtspopulisten oder anderen gegen politische Gegner oder gegen Religionsangehörige (insbes. Juden, Muslime) oder Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung (bitte nach Delikt, Jahr und Regierungsbezirk aufgeschlüsselt darstellen)? 3.1 Wie viele dieser Delikte wurden per E-Mail verübt (sog. „Hassmails“)? 3.2 In wie vielen dieser Fälle wurden der/die Täter ermittelt und belangt? 3.3 Aus welchen Gründen konnte in den restlichen Fällen keine Verurteilung herbeigeführt werden (z. B. rechtliche Gründe oder keine Ermittlung des/der Verantwortlichen möglich)? Bitte nach Gründen getrennt auflisten. 4.1 Wie viele dieser Delikte wurden über Social-Media- Kanäle (Facebook, Twitter etc.) verübt? 4.2 In wie vielen dieser Fälle wurden der/die Täter ermittelt und belangt? 4.3 Aus welchen Gründen konnte in den restlichen Fällen keine Verurteilung herbeigeführt werden (z. B. rechtliche Gründe oder keine Ermittlung des/der Verantwortlichen möglich)? Bitte nach Gründen getrennt auflisten . Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 02.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird hinsichtlich der Fragen 1, 3.1 und 4.1 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden 2012, 2013 und 2014 im Freistaat Bayern gestellt wegen beleidigender , volksverhetzender Inhalte oder wegen konkreter Drohungen von Rechtsextremen/Rechtspopulisten oder anderen gegen politische Gegner oder gegen Religionsangehörige (insbes. Juden, Muslime) oder Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung (bitte nach Delikt, Jahr und Regierungsbezirk aufgeschlüsselt darstellen)? Derartige Delikte werden grundsätzlich als politisch motiviert eingestuft und über den bundesweit einheitlichen „Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst, in dem auch die Recherche durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) erfolgte. Als Auswertekriterien kamen rechtsextrem eingestufte Delikte mit dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zum Tragen. Das Themenfeld „Hasskriminalität“ umfasst politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen deren • Nationalität • Volkszugehörigkeit • Hautfarbe • Religion • Herkunft • äußeren Erscheinungsbildes • Behinderung • sexuellen Orientierung • gesellschaftlichen Status Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2015 17/6010 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6010 verübt wurde und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Das BLKA weist darauf hin, dass sich gemäß der Definition Delikte mit dieser Motivation nicht ausschließlich gegen Personen, sondern vielmehr sehr häufig gegen Sachen richten. Dem KPMD-PMK sind für das Jahr 2012 insgesamt 405 Meldungen, für das Jahr 2013 insgesamt 375 Meldungen und für das Jahr 2014 insgesamt eine Gesamtzahl von 596 Meldungen zu entnehmen. Hinsichtlich der weiteren Aufschlüsselung wird auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3 verwiesen . 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden 2012, 2013 und 2014 im Freistaat Bayern eingeleitet wegen beleidigender, volksverhetzender Inhalte oder wegen konkreter Drohungen von Rechtsextremen/ Rechtspopulisten oder anderen gegen politische Gegner oder gegen Religionsangehörige (insbes. Juden, Muslime) oder Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung (bitte nach Delikt, Jahr und Regierungsbezirk aufgeschlüsselt darstellen)? 3.1 Wie viele dieser Delikte wurden per E-Mail verübt (sog. „Hassmails“)? 3.2 In wie vielen dieser Fälle wurden der/die Täter ermittelt und belangt? 3.3 Aus welchen Gründen konnte in den restlichen Fällen keine Verurteilung herbeigeführt werden (z. B. rechtliche Gründe oder keine Ermittlung des/der Verantwortlichen möglich)? Bitte nach Gründen getrennt auflisten. 4.1 Wie viele dieser Delikte wurden über Social-MediaKanäle (Facebook, Twitter etc.) verübt? 4.2 In wie vielen dieser Fälle wurden der/die Täter ermittelt und belangt? 4.3 Aus welchen Gründen konnte in den restlichen Fällen keine Verurteilung herbeigeführt werden (z. B. rechtliche Gründe oder keine Ermittlung des/ der Verantwortlichen möglich)? Bitte nach Gründen getrennt auflisten. Zu den Fragen 3.1 und 4.1 ist zunächst – soweit der Innenbereich betroffen ist – darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der angezeigten Straftaten eine gesonderte statistische Auskunft zur Anzahl von Delikten, die per E-Mail verübt wurden , nicht erfolgen kann, da diese Tatmittel nicht in den Fallzahlendatenbanken ausgewiesen werden. Eine Auswertung konnte allerdings unter Ansatz des Auswertekriteriums „Internet “ vorgenommen werden, das unter „Tatmitteln“ erfasst wird. Als Teilmenge enthalten sind dabei auch Delikte, die über „Social-Media-Kanäle“ verübt wurden. In diesem Zusammenhang konnten durch das BLKA folgende Fallzahlen recherchiert werden: 2012 53 Delikte 2013 48 Delikte 2014 105 Delikte Die Fragen 2 bis 4.3 werden im Übrigen für den Justizbereich gemeinsam beantwortet. Das Staatsministerium der Justiz führt nach – mehrfach geänderten – bundeseinheitlichen Vorgaben eine Übersicht über rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten , die nach Deliktsgruppen geordnet Ermittlungsverfahren wegen Propagandadelikten (§ 86 StGB [Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen], § 86 a StGB [Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen], § 130 StGB [Volksverhetzung], § 131 StGB [Gewaltdarstellung]), Landfriedensbruch, auch im besonders schweren Fall (§§ 125, 125 a StGB), Körperverletzungsdelikten (§§ 223 ff., 340 StGB), Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB), Tötungsdelikten (§§ 211, 212 StGB) sowie wegen sonstiger Delikte erfasst. Die Statistik ist nur hinsichtlich der Ermittlungsverfahren nach diesen Deliktsgruppen gegliedert. Sie erfasst seit dem Jahr 2013 auch entsprechende Straftaten, die mittels Internet , auch per E-Mail, begangen wurden. Eine nähere Differenzierung nach sozialen Medien wie Twitter, Facebook, etc. erfolgt nicht. Darüber hinaus enthält die Übersicht – ohne nach Deliktsgruppen aufzugliedern – Angaben über eingeleitete Ermittlungsverfahren (seit 2013, aufgegliedert nach Verfahren gegen unbekannte [UJs] und bekannte Beschuldigte [Js]), zur Anzahl der ermittelten Beschuldigten, zu erlassenen Haftbefehlen , zum Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren sowie zu Verurteilungen nach verhängter Sanktion. Eine statistische Erfassung einzelner Begehungsarten bzw. der Betroffenen findet nur mit Blick auf fremdenfeindliche bzw. antisemitische Bestrebungen, im Übrigen jedoch nicht nach Herkunft, Ethnie, sexueller Orientierung, Glaubensrichtung oder politischer Ausrichtung der Opfer statt. Die Schriftliche Anfrage wird anhand der vorhandenen Zahlen beantwortet. Eine weitergehende Beantwortung der gestellten Fragen würde eine umfassende händische Aktensichtung erfordern, was einen Aufwand zur Folge hätte, der nicht leistbar ist. Ergänzend anzumerken ist allerdings, dass insbesondere bei Straftaten, die anonym über das Internet begangen werden, häufig Ansätze zur Ermittlung des Täters fehlen. Die Verkehrsdatenspeicherung (insbesondere die Speicherung von IP-Adressen) wäre hier ein wichtiger Ermittlungsansatz, der aber seit dem Wegfall der Verkehrsdatenspeicherung seit dem Jahr 2010 nicht mehr zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich aus den Übersichten für den Freistaat Bayern (eine Aufgliederung in Regierungsbezirke ist vor dem Hintergrund der mit Regierungsbezirken nicht deckungsgleichen Struktur im Justizbereich nicht möglich ) aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 insbesondere Folgendes: In der Deliktsgruppe der Propagandadelikte sowie der sonstigen Delikte (letztere umfasst alle Delikte, die nicht in der Übersicht eigens erfasst werden, also auch, aber nicht ausschließlich Beleidigungen) wurden in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 5.266 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hiervon 1.689 im Jahr 2012, 1.794 im Jahr 2013 und 1.783 im Jahr 2014. 2013 wurden für alle Deliktsgruppen 202 Ermittlungsverfahren , im Jahre 2014 237 Ermittlungsverfahren, in denen Straftaten per Internet begangen wurden, erfasst. Für alle Deliktsgruppen kam es 2013 zu 25 Verurteilungen, 2014 zu 38 Verurteilungen für Straftaten, die mittels Internet begangen wurden. Eine weitere Differenzierung nach dem Tatvorwurf wird in der nach bundesweiten Vorgaben geführten Statistik hinsichtlich der Verurteilungen nicht vorgenommen und würde eine umfassende händische Aktensichtung erfordern, was einen nicht leistbaren Aufwand zur Folge hätte. Hinsichtlich des Verfahrensausgangs in den übrigen Fällen (z. B. Freispruch, Einstellung des Verfahrens nach § 170 Drucksache 17/6010 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Abs. 2 StPO oder nach §§ 153 ff. StPO) wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch insoweit eine Differenzierung nach dem zugrunde liegenden Tatvorwurf nicht erfolgt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich insgesamt aus den als Anlage 4 beigefügten tabellarischen Übersichten, auf die Bezug genommen wird. Die bayerische Strafverfolgungsstatistik, die auf bundesweit abgestimmten Vorgaben beruht, liefert darüber hinaus Angaben über rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen . Abgeurteilte sind dabei Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (z. B. Freispruch, gerichtliche Einstellung des Strafverfahrens ) getroffen wurden. In der bayerischen Strafverfolgungsstatistik wird in erster Linie nach Straftatbeständen unterschieden, Merkmale zur Person werden dagegen nur teilweise erfasst (z. B. Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit ). Angaben zu einer extremistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motivation des Täters oder der Herkunft, Ethnie, sexueller Orientierung, Glaubensrichtung oder politischen Ausrichtung der Opfer lassen sich dieser nicht entnehmen. Allgemein zur Anzahl der Ab- und Verurteilungen wegen Straftaten nach §§ 86, 86 a StGB und § 130 StGB können für die Jahre 2012 und 2013 (Daten für 2014 sind noch nicht vorhanden) insoweit folgende Zahlen mitgeteilt werden: 2012 2013 Aburteilungen Verurteilungen Aburteilungen Verurteilungen § 86 StGB 144 128 157 127 § 86 a StGB 167 133 183 138 § 130 StGB 38 32 49 38 Anlage 1, Blatt 1, Ergebnis für das Jahr 2012 zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Katharina Schulze vom 27.02.2015 betreffend: Rechtsextrem motivierte Volksverhetzung und Hassmails Präsidium Straftat Norm Anzahl Delikte Mittelfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 8 § 130 StGB Volksverhetzung 17 § 166 StGB Beschimpfung von Bekennt- nissen 1 § 168 StGB Störung der Totenruhe 1 § 185 StGB Beleidigung 9 § 223 StGB Körperverletzung 2 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2 § 303 StGB Sachbeschädigung 8 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbe- schädigung 1 Niederbayern § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 7 § 130 StGB Volksverhetzung 20 § 185 StGB Beleidigung 2 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2 § 241 StGB Bedrohung 2 Oberbayern § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 29 § 130 StGB Volksverhetzung 110 § 140 StGB Belohnung/Billigung von Straftaten 1 § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen 1 § 185 StGB Beleidigung 21 § 223 StGB Körperverletzung 12 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 9 § 241 StGB Bedrohung 4 § 303 StGB Sachbeschädigung 9 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbe- schädigung 5 Präsidium Straftat Norm Anzahl Delikte Oberfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 12 § 130 StGB Volksverhetzung 11 § 168 StGB Störung der Totenruhe 1 § 185 StGB Beleidigung 2 Oberpfalz § 223 StGB Körperverletzung 1 § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 3 § 130 StGB Volksverhetzung 12 § 185 StGB Beleidigung 6 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 § 241 StGB Bedrohung 1 § 242 StGB Diebstahl 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 1 Schwaben § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 6 § 90a StGB Verunglimpfung des Staates 1 § 104 StGB Verletzung von Hoheits- zeichen Ausland 1 § 130 StGB Volksverhetzung 17 § 145 StGB Missbrauch von Notruf/Nothilfemittel 1 § 185 StGB Beleidigung 3 § 223 StGB Körperverletzung 3 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2 § 241 StGB Bedrohung 3 § 303 StGB Sachbeschädigung 8 § 304 StGB Gemeinschädliche Sach- beschädigung 1 Unterfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 4 § 130 StGB Volksverhetzung 11 § 185 StGB Beleidigung 3 § 223 StGB Körperverletzung 1 § 226 StGB Schwere Körperverletzung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 2 gesamt im Jahr 2012 405 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6010 Anlage 1, Blatt 2, Ergebnis für das Jahr 2013 zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Katharina Schulze vom 27.02.2015 betreffend: Rechtsextrem motivierte Volksverhetzung und Hassmails Präsidium Straftat Norm Anzahl Delikte Mittelfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 6 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 1 § 130 StGB Volksverhetzung 17 § 166 StGB Beschimpfung von Bekennt- nissen 1 § 185 StGB Beleidigung 3 § 189 StGB Verunglimpfung Verstorbener 1 § 223 StGB Körperverletzung 2 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 3 § 241 StGB Bedrohung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen 1 Niederbayern § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 5 § 130 StGB Volksverhetzung 24 § 185 StGB Beleidigung 5 § 223 StGB Körperverletzung 5 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 8 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbe- schädigung 1 Oberbayern § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 15 § 126 StGB Androhung von Straftaten 1 § 130 StGB Volksverhetzung 80 § 166 StGB Beschimpfung von Bekennt- nissen 2 § 185 StGB Beleidigung 30 § 223 StGB Körperverletzung 12 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 6 § 241 StGB Bedrohung 4 § 303 StGB Sachbeschädigung 5 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbe- schädigung 2 Präsidium Straftat Norm Anzahl Delikte Oberfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 5 § 123 StGB Hausfriedensbruch 1 § 130 StGB Volksverhetzung 9 § 185 StGB Beleidigung 4 § 211 StGB Mord 1 § 223 StGB Körperverletzung 4 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2 § 241 StGB Bedrohung 1 Oberpfalz § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 4 § 130 StGB Volksverhetzung 9 § 185 StGB Beleidigung 2 § 241 StGB Bedrohung 1 Schwaben § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 5 § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln 5 § 130 StGB Volksverhetzung 30 § 185 StGB Beleidigung 13 § 189 StGB Verunglimpfung Verstorbener 1 § 223 StGB Körperverletzung 3 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 3 § 241 StGB Bedrohung 2 § 303 StGB Sachbeschädigung 3 Unterfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 6 § 130 StGB Volksverhetzung 8 § 168 StGB Störung der Totenruhe 2 § 185 StGB Beleidigung 4 § 223 StGB Körperverletzung 1 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 1 gesamt im Jahr 2013 375 Drucksache 17/6010 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1, Blatt 3, Ergebnis für das Jahr 2014 zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Katharina Schulze vom 27.02.2015 betreffend: Rechtsextrem motivierte Volksverhetzung und Hassmails Regierungsbezirk Straftat Norm Anzahl Delikte Mittelfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 11 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 3 § 130 StGB Volksverhetzung 22 § 185 StGB Beleidigung 7 § 223 StGB Körperverletzung 2 § 224 StGB Gefährliche Körperver- letzung 1 § 241 StGB Bedrohung 3 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 § 306 StGB Brandstiftung 1 Niederbayern § 86a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 1 § 52 WaffG Mitführen, herstellen, besitzen einer Waffe 2 § 130 StGB Volksverhetzung 35 § 185 StGB Beleidigung 7 § 223 StGB Körperverletzung 2 § 241 StGB Bedrohung 3 § 303 StGB Sachbeschädigung 1 § 308 StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 Oberbayern § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 26 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 1 § 126 StGB Androhung von Straftaten 5 § 130 StGB Volksverhetzung 126 § 164 StGB Falsche Verdächtigung 1 § 167 StGB Störung der Religionsaus- übung 1 § 185 StGB Beleidigung 49 § 187 StGB Verleumdung 2 § 188 StGB Üble Nachrede/Verleum- dung von Politiker 1 § 223 StGB Körperverletzung 10 § 224 StGB Gefährliche Körperver- letzung 9 § 241 StGB Bedrohung 3 § 267 StGB Urkundenfälschung 7 § 303 StGB Sachbeschädigung 18 § 304 StGB Gemeinschädliche Sach- beschädigung 1 § 306 a StGB Schwere Brandstiftung 1 § 41 SprengG Umgang mit explosiven Stoffen 1 Regierungsbezirk Straftat Norm Anzahl Delikte Oberfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 6 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 3 § 130 StGB Volksverhetzung 23 § 185 StGB Beleidigung 5 § 223 StGB Körperverletzung 1 § 224 StGB Gefährliche Körperver- letzung 3 § 241 StGB Bedrohung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 7 § 304 StGB Gemeinschädliche Sach- beschädigung 1 Oberpfalz § 86a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 10 § 130 StGB Volksverhetzung 23 § 185 StGB Beleidigung 4 § 224 StGB Gefährliche Körperver- letzung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 1 Schwaben § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 8 § 104 StGB Verletzung von Hoheitszeichen Ausland 1 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 1 § 126 StGB Androhung von Straftaten 1 § 130 StGB Volksverhetzung 73 § 185 StGB Beleidigung 8 § 223 StGB Körperverletzung 6 § 224 StGB Gefährliche Körperver- letzung 2 § 240 StGB Nötigung 2 § 241 StGB Bedrohung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 3 Unterfranken § 86 a StGB Verwenden Kennzeichen verfassungsw. Org. 5 § 126 StGB Androhung von Straftaten 1 § 130 StGB Volksverhetzung 20 § 185 StGB Beleidigung 2 § 223 StGB Körperverletzung 3 § 224 StGB Gefährliche Körperver- letzung 1 § 240 StGB Nötigung 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 gesamt im Jahr 2014 596