Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 01.12.2014 Finanzielle Ausstattung der psychosozialen Krebsbera tung in Bayern Die Bayerische Krebsgesellschaft leistet eine herausragende und gute Arbeit für Menschen mit Krebserkrankung. So ließen sich allein im Jahr 2013 21.717 Menschen von Mitarbeitern der Bayerischen Krebsgesellschaft beraten und davon allein über 17.500 in den psychosozialen Krebsberatungsstellen . Das ist ein Anstieg von über 3.200 Beratungen im Vergleich zum Vorjahr. Einerseits zeigt sich dadurch die sukzessiv steigende Bedeutung qualifizierter psychoonkologischer Beratung. Andererseits stoßen die Mitarbeiter/- innen der Bayerischen Krebsgesellschaft schon seit Jahren an ihre Belastungsgrenzen. Der schrittweise Rückzug der Deutschen Krebshilfe aus der Förderung der Krebsberatungsstellen in Kempten, Ingolstadt und Hof bis 2016 mit Auslaufen der dritten und letzten Förderperiode im Rahmen des „Förderschwerpunktes ambulanter Krebsberatungsstellen “, bedeutet für die genannten Beratungsstellen eine ungewisse Zukunft. Schon heute muss die psychosoziale Krebsberatungsstelle in Hof bei steigenden Beratungszahlen mit nur noch 20 anstatt 80 Fachkraftstunden auskommen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Rolle misst die Staatsregierung der psychoonkologischen Beratung bei? 2. Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, diese in materieller und immaterieller Hinsicht zu fördern? 3. Wie viele psychosoziale Krebsberatungsstellen gibt es in Bayern (bitte regionalisiert aufgeschlüsselt nach Trägern, Standorten und Entwicklung der letzten fünf Jahre)? 4. Inwieweit ist die Staatsregierung in der Lage, aufzuzeigen , wie viele Menschen in Bayern psychoonkologische Beratung aufsuchten (bitte regionalisiert aufgeschlüsselt nach Trägern und Entwicklung der letzten fünf Jahre)? 5. Wie viele öffentliche Gelder und Mittel des Freistaates Bayern kommen der Bayerischen Krebsgesellschaft zugute (bitte regionalisiert aufgeschlüsselt nach Psychosozialen Krebsberatungsstellen, Psychoonkologischen Diensten und Selbsthilfegruppen)? 6. Welche (finanziellen) Möglichkeiten und Fördertöpfe bestehen aus Sicht des Freistaates, das vielfältige Angebot der psychosozialen Beratungsstellen speziell in Hof, Ingolstadt und Kempten zu bewahren? 7. Wie gestaltete sich in den letzten fünf Jahren konkret die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Bayerischen Krebsgesellschaft auf administrativer und politischer Ebene? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 31.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), dem Bezirketag Bayern sowie der Bayerischen Krebsgesellschaft e.V. (BKG) wie folgt beantwortet : 1. Welche Rolle misst die Staatsregierung der psy choonkologischen Beratung bei? Die psychoonkologische Beratung ist nach Auffassung der Staatsregierung ein wichtiges Element bei der Versorgung von Krebskranken, die durch ihre Grunderkrankung oft auch schweren psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Psychoonkologische Beratung umfasst gestufte psychosoziale und psychotherapeutische Hilfe für Krebskranke und ihre Angehörigen in Form von Information, Beratung, Psychoedukation , Krisenintervention oder supportiver Begleitung (Nationaler Krebsplan, 2010). 2. Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, diese in materieller und immaterieller Hinsicht zu för dern? Die Staatsregierung fördert die psychoonkologische Beratung in vielfacher Hinsicht. Legt man die o. g. Definition des Nationalen Krebsplans zugrunde, umfasst die psychoonkologische Beratung sowohl psychosoziale als auch psychotherapeutische Hilfe. Die Förderung der psychosozialen Krebsberatungsstellen durch die Staatsregierung erfolgt durch das StMAS und die Bezirke, die in jedem Regierungsbezirk mindestens eine psychosoziale Krebsberatungsstelle fördern. Seit 01.01.2015 konnten Stellenaufstockungen in Oberbayern und Oberfranken vorgenommen werden (Oberbayern: zusätzlich 0,4 Fachkraftstellen in der Beratungsstelle des Psychosomatischen Beratungsstelle e. V. in München; Oberfranken: zusätzlich 0,5 Fachkraftstellen in der Beratungsstelle der BKG in Hof). Ab dem Jahr 2015 sind insgesamt 11,46 Fachkraftstellen in Bayern bei den Krebsberatungsstellen anerkannt. Der staatliche Zuschuss beläuft sich für diese Personalstellen auf rd. 278.000 € jährlich, da- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.05.2015 17/6011 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6011 von entfallen auf die Bayerische Krebsgesellschaft (BKG) rd. 239.000 €. Der Bedarf an Personalstellen wird von den Bezirken ermittelt und ist derzeit aus Sicht der zuständigen Stellen im Bereich der psychosozialen Krebsberatung ausreichend gedeckt. Die Förderung der Bezirke für psychosoziale Krebsberatungsstellen betrug im Jahr 2014 inkl. ambulanter psychoonkologischer Dienste insgesamt 676.000 €, davon entfielen auf die BKG 512.000 € (Zahlen gerundet, Quelle: Bezirke). Zudem hat das StMGP die Erstellung von Informationsmaterialien für Betroffene im Rahmen von Projekten gefördert, wie z. B. die Erstellung eines Patientenratgebers „Psychoonkologie“ (2010–2011, Fördersumme insgesamt ca. 8.500 €) und „Was Kindern und Jugendlichen hilft, wenn Eltern an Krebs erkranken“ (2012–2013, Fördersumme insgesamt ca. 30.800 €). 3. Wie viele psychosoziale Krebsberatungsstellen gibt es in Bayern (bitte regionalisiert aufgeschlüsselt nach Trägern, Standorten und Entwicklung der letz ten fünf Jahre)? Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Krebsberatungsstellen in Bayern: Regie rungsbezirk Ort Name 1) Träger Mittelfranken Nürnberg Psychosoziale Krebsberatungsstelle Nürnberg BKG e. V. Hersbruck Beratungsstelle für krebs- und chronisch kranke Menschen „krebspunkt“ Diakonie Nürnberger Land Niederbayern Passau Psychosoziale Krebsberatungsstelle Passau BKG e. V. Passau Krebsberatungsstelle am Klinikum Passau BKG e. V. Landshut Beratungsstelle für chronisch Kranke Bayerisches Rotes Kreuz Deggendorf Krebsberatungsstelle am Donauisar-Klinikum Deggendorf (aufgelöst zum 31.12.14, jetzt Stelle über Klinikum finanziert) BKG e. V. Oberbayern München/ Dachau Psychosoziale Krebsberatungsstelle München, inkl. Außenstelle an der Helios-Amper-Klinik Dachau (Außenstelle seit 06/2014 bis 06/2015) BKG e. V. München Krebsberatungsstelle des Tumorzentrums in Kooperation mit der BKG e. V. Tumorzentrum München München Krebsberatungsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes Bayerisches Rotes Kreuz München KONA – Koordinationsstelle psychosoziale Nachsorge für Familien mit an Krebs erkrankten Kindern Elterninitiative Krebskranke Kinder München e. V. München Psychosomatische Beratungsstelle München Psychosomatische Beratungsstelle e. V. Neuburg/ Donau ELISA – Familiennachsorgezentrum ELISA e.V.2) Rosenheim Rosenheimer Krebsberatungsstelle (seit Oktober 2013) Rosenheimer KBS e.V. und Diakonie Rosenheim Ingolstadt Krebsberatungsstelle Ingolstadt der BKG (2010 bis 2016 finanziert durch DKH), inkl. Außensprechstunden bei der Caritas Eichstätt und Pfaffenhofen BKG e. V. Oberaudorf Krebsberatungsstelle am Klinikum Bad Trissl (aufgelöst zum 31.12.2014) BKG e. V. Regie rungsbezirk Ort Name 1) Träger Oberfranken Bayreuth Psychosoziale Krebsberatungsstelle Bayreuth BKG e. V. Bayreuth Psychosoziale Krebsberatung Bayreuth Herzogenhöhe BKG e. V. Hof Psychosoziale Krebsberatungsstelle Hof (neu ab 01.01.2015) BKG e. V. Oberpfalz Regensburg Psychosoziale Krebsberatungsstelle Regensburg BKG e. V. 1) Angebot, soweit nicht anders aufgeführt 2010 bis heute 2) ELISA „Verein zur Familiennachsorge für schwerst-, chronisch- und krebskranke Kinder“ Insgesamt gibt es in Bayern derzeit 21 Stellen, die psychosoziale Krebsberatung anbieten. Von diesen sind acht in Oberbayern, je drei in Oberfranken und Niederbayern, jeweils zwei in Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben, eine in der Oberpfalz (Stand 2015, ohne Standorte für sog. „Außensprechstunden“). Nach Aussage der BKG werden zehn der 21 psychosozialen Krebsberatungsstellen von der BKG alleine getragen, zwei von der BKG in Kooperation mit Kliniken (Schweinfurt und Passau), eine Klinikberatungsstelle ist eine Außenstelle einer BKG-Beratungsstelle (Bayreuth Herzogenhöhe). Weitere Träger sind: – das Bayerische Rote Kreuz (zwei Beratungsstellen), – das Tumorzentrum München, – die Elterninitiative Krebskranke Kinder München e. V., – der Verein ELISA („Verein zur Familiennachsorge für schwerst-, chronisch- und krebskranke Kinder“), – der Verein „Psychosomatische Beratungsstelle e. V.“, – der Rosenheimer KBS e.V. zusammen mit der Diakonie Rosenheim und – die Diakonie Nürnberger Land. In Bayern liegt damit ein flächendeckendes Angebot zur psychosozialen Krebsberatung für die Bevölkerung vor, das durch unterschiedliche Träger angeboten wird. 4. Inwieweit ist die Staatsregierung in der Lage, aufzu zeigen, wie viele Menschen in Bayern psychoonko logische Beratung aufsuchten (bitte regionalisiert aufgeschlüsselt nach Trägern und Entwicklung der letzten fünf Jahre)? Träger 2010 2011 2012 2013 Erläuterung Mittel franken BKG1) 1.136 1.052 961 947 Einzelberatungen Nieder bayern BKG - - 890 940 Beratene inkl. Angehörige; Förderung seit 2013 Ober bayern BKG 5.969 5.061 4.356 4.032 Einzel- und Gruppenberatungen , z. T. Mehrfachnennungen , da Teilnehmer ggf. mehrere Angebote wahrnehmen ELISA2) 252 282 331 250 KONA3) 212 269 427 457 PsyB4) 682 858 875 876 Summe 7.115 6.470 5.989 5.615 Ober pfalz BKG 595 373 348 477 Nutzer Ober franken BKG 1.279 1.266 1.203 1.354 Einzelberatungen Schwaben BKG k. A. 1.594 1.515 1.553 Beratungen Unter franken BKG 477 461 448 519 Klienten Drucksache 17/6011 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Träger 2010 2011 2012 2013 Erläuterung Bayern 10.602 11.216 11.354 11.405 Eingeschränkte Aussagekraft 5) 1) Bayerische Krebsgesellschaft (BKG e. V.) 2) ELISA – „Verein zur Familiennachsorge für schwerst-, chronisch- und krebskranke Kin- der“ 3) KONA – „Koordinationsstelle psychosoziale Nachsorge für Familien mit an Krebs er- krankten Kindern“ 4) Psychosomatische Beratungsstelle e. V. 5) Datengrundlagen differieren, siehe Anmerkungen 5. Wie viele öffentliche Gelder und Mittel des Freistaates Bayern kommen der Bayerischen Krebsgesellschaft zugute (bitte regionalisiert aufgeschlüsselt nach Psy chosozialen Krebsberatungsstellen, Psychoonkolo gischen Diensten und Selbsthilfegruppen)? Psychosoziale Krebsberatungsstellen und psychoonkologische Dienste Die Förderung der psychosozialen Krebsberatungsstellen der BKG erfolgt durch das StMAS zusammen mit den Bezirken im Rahmen der gemeinsamen Richtlinien zur Förderung von Diensten der offenen Behindertenarbeit. Eine getrennte Erfassung der Fördermittel für psychosoziale Krebsberatung und ambulante psychoonkologische Dienste erfolgt weder bei der BKG noch in den Bezirken. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Förderung der BKG im Bereich der psychosozialen Krebsberatungsstellen inkl. ambulanter psychoonkologischer Dienste (Quelle: Bezirke): Förderung der Bayerischen Krebsgesellschaft e. V. 2014 in € Oberbayern 121.814,00 Niederbayern 76.376,00 Oberpfalz 56.039,00 Unterfranken 71.113,13 Mittelfranken 57.683,00 Oberfranken 55.000,00 Schwaben 74.751,00 Summe 512.776,13 Die BKG hat zudem im Rahmen der Grundsätze zur Förderung von Landesbehindertenverbänden in den Jahren 2009 bis 2012 einen staatlichen Zuschuss in Höhe von jährlich 8.100 € erhalten. Die Förderung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Hier ist allerdings vor allem an kleine, finanzschwache Verbände gedacht. Förderfähig sind die dem Träger entstehenden Kos ten der Verbands- und Betreuungsarbeit auf Landesebene . In den Jahren 2013 und 2014 erfolgte keine Förderung bzw. kein Antrag. Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen von an Krebs erkrankten Menschen und deren Angehörigen können eine Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit erhalten. Selbsthilfe im Sinn dieser Richtlinie ist die aus Betroffenheit zu sozialem Handeln führende eigenverantwortliche Hilfe, die sich behinderte oder chronisch kranke Menschen und/oder deren Familienangehörige gegenseitig gewähren. Die Zuwendung wird als jährliche Förderpauschale in Höhe von bis zu 400 € pro Gruppe gewährt. 2013 wurden bayernweit 117 Krebs-Selbsthilfegruppen gefördert (Fördersumme : 46.800 €), davon 91 über die BKG (Fördersumme: 36.400 €). Die regionale Aufschlüsselung stellt sich wie folgt dar (Quelle : BKG): Regierungsbezirk Anzahl der Selbsthilfe gruppen Förderung in € Oberbayern 20 8.000 Niederbayern 15 6.000 Oberpfalz 12 4.800 Oberfranken 12 4.800 Mittelfranken 10 4.000 Unterfranken 11 4.400 Schwaben 11 4.400 Gesamt 91 36.400 Darüber hinaus fördern die Krankenkassen die bayerischen Selbsthilfegruppen von Patienten mit Krebserkrankungen im Rahmen von § 20 c SGB V. 6. Welche (finanziellen) Möglichkeiten und Fördertöpfe bestehen aus Sicht des Freistaates, das vielfältige Angebot der psychosozialen Beratungsstellen spezi ell in Hof, Ingolstadt und Kempten zu bewahren? Auch hier kommt eine Förderung durch das StMAS zusammen mit den bayerischen Bezirken nach der Richtlinie zur Offenen Behindertenarbeit infrage. Für die Beratungsstelle in Hof wurden ab 1. Januar 2015 insgesamt 0,5 Fachkraftstellen im Sinne der gemeinsamen Richtlinie zur Förderung von Diensten der offenen Behindertenarbeit anerkannt. Für die Beratungsstelle in Kempten wurde vonseiten des Bezirks Schwaben der Bedarf verneint, d. h. eine staatliche Förderung im Rahmen der gemeinsamen Richtlinie zur Förderung von Diensten der offenen Behindertenarbeit ist hier nicht möglich. Für die Beratungsstelle Ingolstadt wurde noch kein Antrag gestellt. Voraussetzung für eine staatliche Förderung wäre, dass der Bezirk Oberbayern dafür einen Bedarf feststellt. 7. Wie gestaltete sich in den letzten fünf Jahren kon kret die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Bayerischen Krebsgesellschaft auf administr ativer und politischer Ebene? Die staatliche Förderung von Diensten der offenen Behindertenarbeit erfolgt grundsätzlich nach Antragstellung über die jeweiligen Spitzenverbände. Die BKG ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, an den der Zuwendungsbescheid ergeht. Ausführungsbehörde ist das Zentrum Bayern für Familie und Soziales. Persönliche Kontakte der Träger der Beratungsstellen erfolgen nur in Einzelfällen auf administrativer Ebene. Im Rahmen der Selbsthilfegruppenförderung ergehen schriftliche Mitteilungen an die jeweiligen Verbände. Im Rahmen der Förderung von Landesbehindertenverbänden erfolgte für die BKG das normale Antragsverfahren über das Zentrum Bayern für Familie und Soziales. Darüber hinaus ist ein Vertreter des StMGP als Beirat in der BKG vertreten, der die inhaltliche Zusammenarbeit zu den Themen Krebsvorsorge im Rahmen des Jahresschwerpunkts „Männergesundheit 2012“, „Aktiv gegen Krebs 2013“, z. B. durch die Förderung von Broschüren, durch Projekte wie „Sport und Krebs – eine landesweite Initiative“ oder durch die Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema Krebs sicherstellt. Frau Staatsministerin Melanie Huml eröffnete darüber hinaus den Krebsinformationstag am 20.09.2014 in München und steht mit dem Vorstand der BKG im Austausch .