Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 12.02.2015 Auswirkungen des G7-Gipfels auf den Umzug der Polizeihubschrauberstaffel nach Oberschleißheim Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie war der Zeitplan für den Umzug der Polizeihub- schrauberstaffel vom Flughafen München nach Oberschleißheim , bevor bekannt wurde, dass der G7-Gipfel in diesem Jahr in Elmau stattfindet? 2. Wie haben sich die Planungen durch den G7-Gipfel ver- ändert? 3. Wie haben sich die Kosten für den Umzug durch den G7- Gipfel verändert? 4. Welche Probleme gibt es aktuell in Bezug auf den Umzug der Polizeihubschrauberstaffel? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.03.2015 Zu 1.: Die Polizeihubschrauberstaffel Bayern soll zusammen mit der Hubschrauberstaffel der Bundespolizei in Oberschleißheim einen gemeinsamen Standort erhalten. Die Planungen der beiden Standortteile sind aufeinander abgestimmt und auch dienstbetrieblich miteinander verbunden. Die Errichtung des Teils der Bundespolizei ist in vollem Gange. Mit der Fertigstellung ist in der ersten Hälfte dieses Jahres zu rechnen. Bevor mit den Bauarbeiten für die Bayerische Polizei begonnen werden kann, muss zunächst die Halle 4 auf dem Gelände der Bundespolizei abgebrochen werden. Die Halle 4 wird derzeit noch als Unterstellhalle für die Bundespolizei genutzt. Aufgrund des G7-Gipfels hat die Bundespolizei vorsorglich Bedarf bei der Bayer. Polizei angemeldet und mitgeteilt, dass die Halle erst nach dem G7-Gipfel beseitigt werden könnte. Dies wirkt sich aber derzeit nicht auf das Bauvorhaben der Bayer. Polizei aus. Ein Baubeginn für die Bayer. Polizei ist erst möglich, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind. Für die Verlegung der Hubschrauberstaffel ist eine luftrechtliche Genehmigung erforderlich, welche durch die Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, mit Bescheid vom 28.02.2013 erteilt wurde. Gegen diese Genehmigung hat die Gemeinde Oberschleißheim Klage erhoben. Ein von beiden Seiten angestrebter außergerichtlicher Vergleich ist gescheitert. Mit Schreiben vom 02.02.2015 hat nun die Regierung von Oberbayern die Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens beim Verwaltungsgericht München beantragt. Erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen luftrechtlichen Genehmigung kann das Bauvorhaben der Bayerischen Polizei weiter fortgeführt werden. Dies wird auf keinen Fall vor dem G7-Gipfel sein. Zu 2.: Durch den G7-Gipfel mussten Planungen nicht verändert werden. Zu 3.: Auch bezüglich der Kosten haben sich keine Veränderungen durch den G7-Gipfel ergeben. Zu 4.: Wie bereits unter Nr. 1 geschildert, ist derzeit eine Klage der Gemeinde Oberschleißheim gegen die luftrechtliche Genehmigung der Regierung von Oberbayern anhängig. Die Planung und Bauausführung für die Bayer. Polizeihubschrauberstaffel in Oberschleißheim können erst fortgesetzt werden, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist. Der erforderliche Zeitrahmen hierfür ist von unserer Seite derzeit nicht abschätzbar. Sicherlich wird sich der geplante Umzug der Polizeihubschrauberstaffel durch dieses Verfahren zeitlich verzögern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2015 17/6022 Bayerischer Landtag