Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 20.01.2015 Fremdwährungskredite der öffentlichen Hand in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche bayerischen Kommunen verfügen derzeit über sogenannte Fremdwährungskredite, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Kommunen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften , b) dem Umfang der entsprechenden Kredite und c) der jeweiligen Fremdwährung? 2. Bei welchen dieser Kredite gibt es in Vertragsbedin- gungen keine Klausel zur Absicherung von Wechselkursrisiken , aufgeschlüsselt nach: a) den Krediten der jeweils betroffenen Kommunen und b) den möglichen Risiken der Nichtabsicherung? 3. Welche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand in Bayern beteiligt ist, erhalten derzeit sogenannte Fremdwährungskredite, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Unternehmen unter Beteiligung des Freistaats bzw. von Kommunen, b) dem Umfang der entsprechenden Kredite und c) der jeweiligen Fremdwährung? 4. Bei welchen dieser Kredite gibt es in Vertragsbedin- gungen keine Klausel zur Absicherung von Wechselkursrisiken , aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Krediten und b) den möglichen Risiken der Nichtabsicherung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird hinsichtlich Fragen 3 und 4 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Welche bayerischen Kommunen verfügen derzeit über sogenannte Fremdwährungskredite, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Kommunen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften , b) dem Umfang der entsprechenden Kredite und c) der jeweiligen Fremdwährung? Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurde eine umfassende Umfrage unter den bayerischen Kommunen durchgeführt. Die Ergebnisse ergeben sich aus Tabelle 1. 2. Bei welchen dieser Kredite gibt es in Vertragsbedingungen keine Klausel zur Absicherung von Wechselkursrisiken, aufgeschlüsselt nach: a) den Krediten der jeweils betroffenen Kommunen und b) den möglichen Risiken der Nichtabsicherung? Ausweislich der Rückmeldungen der Kommunen bestehen hinsichtlich keiner der in Tabelle 1 aufgeführten Kommunen Klauseln in den Vertragsbedingungen zur Absicherung von Wechselkursrisiken, d. h. allen Kommunen in Tabelle 1 verbleibt nach den Vertragsbedingungen des Kreditvertrags ein Wechselkursrisiko. Ausweislich der Rückmeldungen der Kommunen hat lediglich die Landeshauptstadt München das ihr so verbleibende Wechselkursrisiko außerhalb des Kreditvertrags – mittels derivativen Finanzinstruments – abgesichert. 3. Welche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand in Bayern beteiligt ist, erhalten derzeit sogenannte Fremdwährungskredite, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Unternehmen unter Beteiligung des Freistaats bzw. von Kommunen, b) dem Umfang der entsprechenden Kredite und c) der jeweiligen Fremdwährung? 4. Bei welchen dieser Kredite gibt es in Vertrags- bedingungen keine Klausel zur Absicherung von Wechselkursrisiken, aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Krediten und b) den möglichen Risiken der Nichtabsicherung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.04.2015 17/6023 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6023 A. Unternehmen unter Beteiligung des Freistaats Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Basis des jährlichen Beteiligungsberichts (einschließlich BayernLB ) sowie der Meldungen zu den in ihren Bilanzen zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Fremdwährungsverbindlichkeiten . Im Hinblick auf die nach § 50 Abs. 1 GmbHG geltenden Minderheitsrechte erfolgte eine Datenerhebung zu Fremdwährungskrediten bei Beteiligungsunternehmen , an denen der Freistaat unmittelbar zu mind. zehn Prozent beteiligt ist. Zu den Fragestellungen: Unternehmen, an denen der Freistaat unmittelbar zu mind. zehn Prozent beteiligt ist, haben zum Stichtag 31. Dezember 2014 keine Fremdwährungskredite aufgenommen . Fremdwährungskredite sind in begrenztem Umfang Teil der Geschäftstätigkeit der BayernLB als Geschäftsbank . Die BayernLB nimmt Fremdwährungskredite (Passivseite) grundsätzlich nur zur Refinanzierung von eigenen Fremdwährungskrediten an Kunden auf. Hier entsteht nur dann ein Währungsrisiko für die BayernLB, wenn der Kreditnehmer der BayernLB nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Das Volumen der Fremdwährungsverbindlichkeiten der BayernLB in den verschiedenen Währungen belief sich zum 31. Dezember 2014 auf umgerechnet 22 Mrd. Euro. B. Unternehmen unter Beteiligung von Kommunen Vorbemerkung: Eine Erhebung darüber, ob in Bayern kommunale Betrie- be oder kommunale Beteiligungen Fremdwährungskredite aufgenommen haben, wurde durchgeführt, soweit diese der staatlichen Aufsicht unterliegen. Dem Kommunalrecht und der staatlichen Aufsicht unterliegen Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen, nicht dagegen Gesellschaften. Zu den Fragestellungen: Die einzelnen Unternehmen, der Umfang der entspre- chenden Kredite sowie die jeweilige Fremdwährung ergeben sich hinsichtlich der staatlicher Aufsicht unterliegenden Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen aus Tabelle 2. Ausweislich der Rückmeldungen der Unternehmen unter Beteiligung von Kommunen bestehen hinsichtlich keiner der in Tabelle 2 aufgeführten Unternehmen Klauseln in den Vertragsbedingungen zur Absicherung von Wechselkursrisiken , d. h. allen Unternehmen in Tabelle 2 verbleibt nach den Vertragsbedingungen des Kreditvertrags ein Wechselkursrisiko. Ausweislich der Rückmeldungen der Unternehmen hat das Kommunalunternehmen IFG Ingolstadt AöR seine Fremdwährungsverbindlichkeiten zum 23.01.2015 getilgt und damit das Wechselkursrisiko beseitigt. Tabelle 1 Gemeinde/Landkreis/Bezirk/Verwaltungsgemeinschaft /Zweckverband Landkreis Regierungsbezirk Währung Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 in Fremdwährung Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 in Euro Landeshauptstadt München Oberbayern Japanischer Yen 8.000.000.000 JPY 59.835.000,00 € Gemeinde Fischen i. Allgäu Oberallgäu Schwaben Schweizer Franken 1.212.375 CHF 750.000,00 €1 Markt Wertach Oberallgäu Schwaben Schweizer Franken 2.560.000 CHF 2.129.075,18 € Gemeinde Schwangau Ostallgäu Schwaben Schweizer Franken 969.400 CHF 806.220,89 € Gemeinde Kraftisried Ostallgäu Schwaben Schweizer Franken 594.400 CHF 484.552,05 € Gemeinde Görisried Ostallgäu Schwaben Schweizer Franken 770.900 CHF 641.134,40 € Ostallgäu Schwaben Schweizer Franken 137.540 CHF 114.387,89 € Landkreis Ostallgäu Schwaben Schweizer Franken 4.434.000 CHF 3.687.624,75 € Tabelle 2 Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen Landkreis Regierungsbezirk Währung Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 in Fremdwährung Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 in Euro IFG Ingolstadt AöR (Kommunalunternehmen) Oberbayern Schweizer Franken 16.200.000,00 CHF 13.469.469,20 € Oberbayern Schweizer Franken 16.760.000,00 CHF 13.935.080,48 € Eigenbetrieb zur Förderung und Entwicklung des Landkreises Miesbach Oberbayern Schweizer Franken 5.505.374,79 CHF 4.578.655,01 € Stadtwerke Burglengenfeld (Kommunalunternehmen) Schwandorf Oberpfalz Schweizer Franken 1.186.570,00 CHF 986.834,66 € Schwandorf Oberpfalz Schweizer Franken 595.833,94 CHF 495.537,21 € Kurhausbetriebe der Stadt Füssen (Eigenbetrieb) Ostallgäu Schwaben Schweizer Franken 12.434.668,55 CHF 10.332.947,11 € 1 Der von der Gemeinde Fischen i. Allgäu zum 31.12.2014 zugrunde gelegte Wechselkurs (1,6165 CHF/EUR) ist unzutreffend. Auf Basis eines Wechselkurses von 1,20 CHF/EUR zum 31.12.2014 ergäben sich Verbindlichkeiten in Euro i. H. v. rd. 1 Mio. €.