Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.03.2015 „Fehlerhafte Formulierung“ der Flughafen München GmbH Am 27.11.2014 veröffentlichte die Flughafen München GmbH (FMG) eine Ausschreibung für die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse in den Jahren 2016 bis 2020. In dieser öffentlichen Ausschreibung heißt es unter anderem: „Innerhalb des Vergabezeitraums ist von einem Börsengang der FMG (IPO) auszugehen.“ Kurz darauf bezeichnete die FMG diesen Passus als „fehlerhafte Formulierung“. Am 3.12.2014 wurde eine Ausschreibung ohne o.g. Satz veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist lief bei beiden Ausschreibungen am 07.01.2015 ab. Ich frage die Staatsregierung: 1. War die ursprüngliche Formulierung mit dem Finanzministerium abgestimmt? 2. Wann erfuhr Finanzminister Söder erstmals von der Ausschreibung in der ursprünglichen Fassung? 3. Wann und wie hat Finanzminister Söder darauf reagiert? 4. Gab es auf die ursprüngliche Ausschreibung Bewerbungen , die nach der Umformulierung zurückgezogen wurden , wenn ja, wie viele? 5. Wurden deswegen Schadensersatzforderungen o.Ä. erhoben , wenn ja, in welcher Höhe? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 07.04.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Christian Magerl vom 05.03.2015 betreffend „Fehlerhafte Formulierung der Flughafen München GmbH“ wird auf Basis einer Stellungnahme der FMG wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein. Zu 2.: Dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wurde die fehlerhafte Ausschreibung erstmals durch eine Presseanfrage am 03.12.2014 während der zeitgleichen Aufsichtsratssitzung der FMG bekannt. Zu 3.: Die Angelegenheit wurde in der Aufsichtsratssitzung der FMG am 03.12.2014 auf Veranlassung des Finanzministers mit der Geschäftsführung der FMG erörtert. Die Geschäftsführung hat dabei erklärt, dass die Ausschreibung fehlerhaft sei, und hat umgehend eine Korrektur veranlasst. Die Pressestelle des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat zudem am 03.12.2014 öffentlich klargestellt, dass die Entscheidung über einen Börsengang der FMG Sache der Gesellschafter sei. Zu 4.: Nein. Auf die ursprüngliche, am 02.12.2014 im EU-Amtsblatt veröffentlichte Ausschreibung waren keine Teilnahmeanträge eingereicht worden; dementsprechend konnten keine Bewerbungen zurückgezogen werden. Zu 5.: Unabhängig von der Zulässigkeit etwaiger Schadensersatzforderungen wurden mangels eingereichter Teilnahmeanträge keinerlei Ansprüche erhoben oder können erhoben werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.04.2015 17/6034 Bayerischer Landtag