Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 02.03.2015 Hausärztliche Versorgung in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim In den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch -Bad Windsheim soll eine ausreichende hausärztliche Versorgung bestehen. Dennoch sehen viele Kommunalvertreter in den strukturschwachen ländlichen Räumen außerhalb der Städte in diesen Landkreisen, die Versorgung als nicht ausreichend an. Insbesondere die Altersstruktur in den Hausarztpraxen zwinge zum sofortigen Handeln. Zum 1. Januar 2013 wurden die Hausärztlichen Planungsberereiche neu festgelegt und auch aufgrund dieser Neueinteilung, die eine bessere Versorgung in der Fläche bringen sollte, kann keine Verbesserung festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der Hausarztpraxen zusammen (aufgegliedert nach Alterstufen beginnend ab einem Alter von 55 Jahren in Dreijahresschritten in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 2. Wie setzt sich die Dichte der Hausärzte zusammen, (aufgegliedert nach Alter und Geschlecht und den jeweiligen Gemeinden und Städten der Landkreise Ansbach , Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim)? 3. a) Welche sonstigen Arztpraxen (Facharztpraxen) nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten drei Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? b) Wie viele sonstigen Arztpraxen nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten drei Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter Angabe der jweiligen Gemeinden und Städte)? c) Wie ist die Altersstruktur der unter 3 a und b genannter Arztpraxen (aufgeteilt nach den vorgenannten drei Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. AischBad Windsheim unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 4. Ist die Honorarobergrenze für Hausärzte bereits aufgehoben bzw. wann ist mit deren Aufhebung zu rechnen ? 5. a) Wie viele Hausärzte in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte, haben bereits das Förderprogramm für Hausärzte im ländlichen Raum beantragt? b) Wie viele Anträge wurden davon schon beschieden? c) Wie viele wurden davon abgelehnt? 6. a) Hat dieses Förderprogramm auch zu einer Ansiedlung neuer Hausärzte in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim geführt? b) Wenn ja, in welchen Gemeinden bzw. Städten dieser Landkreise? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 01.04.2015 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der Hausarztpraxen zusammen (aufgegliedert nach Alterstufen beginnend ab einem Alter von 55 Jahren in Dreijahresschritten in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 2. Wie setzt sich die Dichte der Hausärzte zusammen, (aufgegliedert nach Alter und Geschlecht und den jeweiligen Gemeinden und Städten der Landkreise Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim)? Der Staatsregierung selbst liegen keine Angaben über Zahl und Verteilung von Ver tragsärzten in Bayern vor. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, die vertragsärzt liche Versorgung sicherzustellen, vielmehr der Kassenärztlichen Vereinigung Bay erns (KVB) übertragen. Die KVB nimmt diese Aufgabe als Selbstverwaltungskörper schaft eigenverantwortlich wahr. Angaben zur regionalen Verteilung der niedergelas senen Vertragsärzte, zur Altersstruktur der Ärzteschaft und zur Aufteilung der Ärzte nach Geschlecht in Bayern veröffentlicht die KVB im Versorgungsatlas. Dieser ist unter www.kvb.de/ueber-uns/Versorgungsatlas allgemein zugänglich und einsehbar. Auszüge aus dem Versorgungsatlas zu den Landkreisen Ansbach, Bad Windsheim, Fürth und Neustadt a.d. Aisch sind als Anlage beigefügt Eine weitergehende Aufgliederung nach Alter und Geschlecht bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.04.2015 17/6038 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6038 3. a) Welche sonstigen Arztpraxen (Facharztpraxen) nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten drei Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? b) Wie viele sonstigen Arztpraxen nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten drei Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter Angabe der jweiligen Gemeinden und Städte)? c) Wie ist die Altersstruktur der unter 3 a und b genannter Arztpraxen (aufgeteilt nach den vorgenannten drei Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? An der hausärztlichen Versorgung im Sinn des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nehmen nur die Ärzte teil, die in § 73a Abs. 1a Satz 1 SGB V abschließend aufgezählt werden. Hierbei handelt es sich um – Allgemeinärzte – Kinderärzte – Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der haus-ärztlichen Versorgung gewählt haben – Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind (Anerkennung nach europäischem Recht) – Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben (Hausärzte) Die übrigen Fachärzte nehmen ausnahmslos an der fachärztlichen Versorgung teil. Die Teilnahme sonstiger Arztpraxen (Facharztpraxen) an der hausärztlichen Versor gung ist somit bereits per gesetzlicher Definition ausgeschlossen. Zur regionalen Verteilung der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte bzw. zu deren Altersstruktur wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 verwiesen 4. Ist die Honorarobergrenze für Hausärzte bereits aufgehoben bzw. wann ist mit deren Aufhebung zu rechnen? Hier ist zwischen der Vergütung im Kollektivvertrag und auf der Grundlage von Se lektivverträgen zu unterscheiden. Die zur Verfügung stehende Geldmenge zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Kollektivvertrag ist begrenzt . Daher sind Steuerungsmechanismen erforderlich, um einer mengenmäßigen Fehlentwicklung im Bereich der ärztlichen Versorgung entgegenwirken. Derartige Regelungen zur Mengenbegrenzung sind unabdingbar, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern und die ge setzlich Versicherten vor ständigen Beitragssteigerungen bzw. Zusatzbeiträgen zu schützen. Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten werden seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ab 01.01.2012 aber von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen. Die Vergütungsbeschränkungen für Selektivverträge zur hausarztzentrierten Versor gung (HzV-Verträge) wurden aufgrund des Einsatzes Bayerns mit dem 14. SGB-Änderungsgesetz zum 1. April 2014 aufgehoben. 5. a) Wie viele Hausärzte in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte, haben bereits das Förderprogramm für Hausärzte im ländlichen Raum beantragt? Es ist erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine möglichst wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten . Derzeit ist die medizinische Versorgung in Bayern auf einem hohen Niveau und nimmt einen Spit zenplatz in Deutschland ein. Damit dies auch angesichts einer älter werdenden Ge sellschaft und des Strukturwandels im Gesundheitssystem so bleibt, hat das Bayeri sche Gesundheitsministerium ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung aufgelegt. Für die Jahre 2012 bis 2014 standen insgesamt 15,5 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2015/2016 wurden insgesamt 11,7 Millionen Euro bewilligt, um das Förderprogramm weiterzu führen und auszubauen. Für den Vollzug des Förderprogramms ist die Bayerische Gesundheitsagentur am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi cherheit (LGL) zuständig. Das Förderprogramm umfasst derzeit unter anderem die Förderung der Niederlas sung von Hausärzten (sowie von Kinderärzten, Frauenärzten, Psychotherapeuten sowie Kinder -und Jugendpsychiatern). Aus dem Landkreis Ansbach gingen bislang insgesamt elf Förderanträge von Haus ärzten im Rahmen der Niederlassungsförderung bei der Bayerischen Gesundheits agentur ein. Eine weitergehende Aufgliederung bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Aus den anderen genannten Landkreisen sind bei der Bayerischen Gesundheits agentur bislang keine Anträge eingegangen. b) Wie viele Anträge wurden davon schon beschieden ? Neun Anträge wurden bislang beschieden. Ein Antrag befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Ein Antrag wurde vom Antragsteller zurückgenommen. c) Wie viele wurden davon abgelehnt? Ein Antrag wurde abgelehnt. 6. a) Hat dieses Förderprogramm auch zu einer Ansiedlung neuer Hausärzte in den Landkreisen Ansbach, Fürth und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim geführt ? Derzeit werden im Landkreis Ansbach acht Hausärzte gefördert . Diese Hausärzte stehen somit der vertragsärztlichen Versorgung vor Ort zur Verfügung. b) Wenn ja, in welchen Gemeinden bzw. Städten dieser Landkreise? Eine weitergehende Aufgliederung bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte 4.1 Ansbach Nord Kennzahlen . Anzahl der Arzte: . Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 9,00 . Personenzählung 9 . Anzahl der Einwohner 24.032 . Versorgungsgrad 64,3% Räumliche Verteilung ^ Anzahl Einwohner < 2 Tsd. 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - 50Tsd. 50 -100Tsd. >100Tsd. l gemeindefreies _ Gebiet /^~\ Anzahl Ärzte ^-^ (Personenzählung) 10km Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 126 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Ansbach Nord Informationen zu Alter und Geschlecht Anzahl der Arzte: 9 . davon weiblich: 3 . davon männlich: 6 . davon ab 60 Jahre: 2 . Durchschnittsalter der Arzte 54,0 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 15,2% 22,2% 15,9% 44,4% 18,8% 6,8% 11,1% 33,2% 22,2% unter 45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte t33%weiblich £67%EL männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 127 Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte 4.2 Ansbach Süd Kennzahlen . Anzahl der Ärzte: . Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 70,25 Personenzählung 72 . Anzahl der Einwohner 98.595 . Versorgungsgrad 120,3% Räumliche Verteilung r <_- --/^ .nsenb.Ansb.acti kh IWeldenbai f 2 Anzahl Einwohner < 2 Tsd. 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - 50Tsd. 50 -100Tsd. >100Tsd. gemeindefreies Gebiet 10km /^~\ Anzahl Ärzte V^/ (Personenzählung) Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 128 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Ansbach Süd Informationen zu Alter und Geschlecht . Anzahl der Arzte: 72 . davon weiblich: 25 . davon männlich: 47 . davon ab 60 Jahre: 27 . Durchschnittsalter der Arzte 54,8 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 15,3% 15,2% 12,5% 5,9% 37,5% 19,4% 18,8% 15,3% "6.8% 33,2% unter 45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte t35%weiblich t65%männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 129 Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte 4.3 Bad Windsheim Kennzahlen . Anzahl der Arzte: . Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 33,00 . Personenzählung 35 . Anzahl der Einwohner 36.558 . Versorgungsgrad 150,1% Räumliche Verteilung Die Summe über die Anzahl der Personen je Gemeinde entspricht hier nicht der Anzahl der Personen im Planungsbereich (siehe Allgemeine Hinweise). Anzahl Einwohner < 2 Tsd. 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - SOTsd. 50-100 Tsd. >100Tsd. gemeindefreies Gebiet ^~\ Anzahl Ärzte \^ (Personenzählung) 10km Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 130 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Bad Windsheim Informationen zu Alter und Geschlecht . Anzahl der Arzte: 35 . davon weiblich: 12 . davon männlich: 23 . davon ab 60 Jahre: 14 Durchschnittsalter der Arzte 57,1 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 11,4% 15,2% 15,9% 17,1% 18'8% 8,6% 22,9% 6,8% 40,0% 33,2% unter 45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte *34%weiblich ^ 66%i männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 31 Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte 4.7 Fürth Kennzahlen . Anzahl der Ärzte: . Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 125,25 . Personenzählung 134 . Anzahl der Einwohner 193.841 . Versorgungsgrad 110,2% Räumliche Verteilung Tuchenbach .'uscherido.rf 1 7 ' \ Obermichelbac" Wllhermsdorr 4 Großhabersdorf 2 L Anzahl Einwohner < 2 Tsd. 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - 50Tsd. 50 -100Tsd. >100Tsd. gemeindefreies Gebiet /^~~\ Anzahl Ärzte ^-^ (Personenzählung) 10km Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 138 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Fürth Informationen zu Alter und Geschlecht . Anzahl der Ärzte: 134 . davon weiblich: 58 . davon männlich: 76 davon ab 60 Jahre: 38 . Durchschnittsalter der Arzte 53,1 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 15,7% 15,2% 14,9% 15,9% 27,6% 18,8% 28,4% 33,2% 13,4% 16,8% unter 45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte t43%weiblich t57%männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 139 Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte 4.13 Neustadt a.d.Aisch Kennzahlen . Anzahl der Arzte: Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 40,00 . Personenzählung 43 . Anzahl der Einwohner 60.924 . Versorgungsgrad 112,4% Räumliche Verteilung > ^s Anzahl Einwohner < 2 Tsd. 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - 50Tsd. 50 -100Tsd. >100Tsd. gemeindefreies Gebiet /~\ Anzahl Arzte \^ (Personenzählung) 10km Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 150 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Mittelfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Neustadt a.d.Aisch Informationen zu Alter und Geschlecht . Anzahl der Ärzte: 43 . davon weiblich: 13 davon männlich: 30 davon ab 60 Jahre: 13 . Durchschnittsalter der Arzte 54,0 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 16,3% 15,2% 15,9% 9,3% 25,6% 18,8% 30,2% 33,2% 18,6% -ig^go/, unter 45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte *30%weiblich t70%männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 151