Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2015 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an bayerischen Grundund Mittelschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche für Schulleitungen und Lehrkräfte verbindlichen Kriterien gelten bayernweit für die Feststellung der Schüler/-innen, die einen DaZ-Unterricht erhalten müssen, weil sie „dem Unterricht in einer deutschsprachigen Klasse nicht zu folgen vermögen“ (vgl. § 29 Abs. 1 GrSO, 38 Abs. 1 MSO)? b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Ergebnisse von Sprachstandserhebungen bei der Klassenbildung berücksichtigt werden, damit alle Schülerinnen und Schüler die Schule erfolgreich besuchen können? c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass auch während des Schuljahres neu entstehender Deutschförderbedarf gedeckt wird? 2. a) Wie viele DaZ-Stunden erhält eine bayerische Grundoder Mittelschule vom Schulamt zugeteilt, die einen sehr hohen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache hat? b) Woran bemisst sich die Zuteilung von DaZ-Stunden? c) Wie viele DaZ-Stunden und nach welchen Kriterien er- halten sie andere Schularten wie Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen? 3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die nötigen Deutschfördermaßnahmen nicht zur Reduzierung eines breiten Angebots von Arbeitsgruppen für alle Schülerinnen und Schüler führen? 4. a) Wie unterstützt die Staatsregierung die Lehrkräfte, damit die Lehrplanziele von DaZ eingehalten werden können? b) Ist insbesondere geplant, für den nötigen kollegialen Austausch ein Zeitkontingent zur Verfügung zu stellen ? c) Sind Formen der Dokumentation vorgesehen, damit der Lernfortschritt von Schülerinnen und Schülern mit unzureichenden Deutschkenntnissen beim Wechsel der Lehrkraft nachvollziehbar ist? 5. a) Welche Fortbildungen werden für Förderlehrkräfte, die DaZ-Unterricht erteilen, angeboten? b) Haben Förderlehrkräfte, die DaZ-Unterricht erteilen, einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf DaZ-Fortbildungen (z. B. 10-Wochen-Lehrgang in Dillingen)? 6. a) Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Lehrer/-innen für sog. „Vorkurse Deutsch 240“ (für Kinder im letzten Kindergartenjahr, für DaZ) eingesetzt werden können? b) Wie werden die nötigen zusätzlichen Ressourcen und die Nachhaltigkeit dieser Aufwendungen sichergestellt , nachdem es für Lehrkräfte einen erhöhten Zeitaufwand erfordert sowie für die öffentliche Hand eine Belastung darstellt, wenn Lehrkräfte sich für den DaZUnterricht weiterbilden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.04.2015 1. a) Welche für Schulleitungen und Lehrkräfte verbindlichen Kriterien gelten bayernweit für die Feststellung der Schüler/-innen, die einen DaZ-Unterricht erhalten müssen, weil sie „dem Unterricht in einer deutschsprachigen Klasse nicht zu folgen vermögen “ (vgl. § 29 Abs. 1 GrSO, 38 Abs. 1 MSO)? Die Feststellung des Sprachförderbedarfs der Schülerinnen und Schüler wird individuell von den jeweils zuständigen, nachstehend genannten Insti tutionen vorgenommen. Diese orientieren sich dabei an folgenden Maßga ben: – Das Sprachverhalten der Kinder, die eine Kindertages- einrichtung besuchen, wird durch den Beobachtungsbogen SISMIK bereits 1,5 Jahre vor der voraussichtlichen Einschulung getestet, um durch die Einrichtung festzustellen , ob der Besuch eines Vorkurses zur Förde rung in der deutschen Sprache empfohlen werden soll. – Bei der Einschulung werden die Grundkompetenzen der Kinder, da runter auch die Sprachkompetenz, in einem geeigneten Testverfah ren, z. B. „Schulspiel“, geprüft. Die anwesenden Grundschullehrkräfte beobachten die Kinder, protokollieren Interaktionen nach einem schulinternen Kriterienkatalog und werten diese aus. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden ggf. weitere schulische För dermaßnahmen eingeleitet. – Nach der Einschulung gibt es keinen verbindlich vorgegebenen Kri terienkatalog für die Feststellung von Sprachförderbedarf . Die Förde rung schulpflichtiger Seiteneinsteiger , die mit unterschiedlichen Deutschkenntnissen aus dem Ausland nach Deutschland kommen, erfolgt entsprechend der (z. T. noch fehlenden) Kenntnisse im Er werb der deutschen Sprache. Dabei überprüfen die Lehrkräfte der Regelklasse, ggf. in Zusammenarbeit mit den Förderlehrkräften fort laufend, ob die aktuelle(n) Fördermaßnahme(n) für den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin noch passgenau ist (sind). Bei An- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.05.2015 17/6045 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6045 passungsbedarf werden bereits bestehende interne Fördermöglich keiten (z. B. Bereitstellen von weiterem Übungsmaterial, zusätzliche Wiederholungssequenzen etc.) ausgeweitet oder in Kooperation mit der Schulleitung bzw. dem zuständigen Staatlichen Schulamt alter native Fördermaßnahmen (z. B. Beschulung in Übergangsklassen , Deutschförderklassen oder -kursen) ermöglicht. – Zusätzlich zu den dargestellten Fördermöglichkeiten stehen den Grund- und Mittelschulen Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen als kompetente Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zur Verfügung. b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Ergebnisse von Sprachstandserhebungen bei der Klassenbildung berücksichtigt werden, damit alle Schülerinnen und Schüler die Schule erfolgreich besuchen können? c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass auch während des Schuljahres neu entstehender Deutschförderbedarf gedeckt wird? Die Klassenbildung an Grund- und Mittelschulen dient der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und berücksichtigt neben der Abdeckung des Pflichtunterrichts weitere Bedarfe für Fördermaßnahmen und besondere Unterrichtsangebote. Dabei sind zahlreiche Faktoren wie Inklusion, Migrati on, Ganztag, Standorterhalt, etc. miteinzubeziehen und Interessen abzu wägen. In diesem Kontext werden auch Informationen zur Sprachkompe tenz der Schülerinnen und Schüler gewichtet. In der Klassenbildung greifen vielfältige Instrumente mit Blick auf die Sprachförderung. – Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrations- hintergrund wird grundsätzlich bei der Bemessung der Höchstschülerzahl be rücksichtigt. Demnach werden in allen Jahrgangsstufen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 % Teilungen vorgenommen, wenn die Höchstschülerzahl 25 überschritten wird. Dafür werden 411 Voll zeitäquivalente vorgehalten. Das Merkmal Migration enthält neben den Kriterien Herkunftsland und Staatsbürgerschaft auch das Kriteri um Muttersprache. – Darüber hinaus nutzen die Staatlichen Schulämter Gestaltungsspiel räume bei der Klassenbildung und Lehrerzuweisung , die in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitern betroffener Schulen abge stimmt werden müssen. Das Staatsministerium stellt seit dem Schuljahr 2012/2013 ein zu sätzliches Stundenbudget (Integrationszuschlag) für die Förderung von Kindern und Jugendlichen in besonderen sozialen Schwierigkei ten an Grund- und Mittelschulen bereit. Dieser Integrationszuschlag sieht einen Schwerpunkt bei der Migrantenförderung vor. – Bei besonderem Sprachförderbedarf können nach § 29 der Grund schulordnung (GrSO) und § 38 der Mittelschulordnung (MSO) für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die dem Unterricht in einer deutschsprachigen Klasse nicht zu folgen vermögen, Übergangsklassen eingerichtet werden. Zum Schuljahr 2014/15 wurden 309 Übergangsklassen in ganz Bay ern eingerichtet, im Vorjahr waren es zu Schuljahresbeginn 235 Klassen. Übergangsklassen können auch während des Schuljahres eingerichtet werden, wenn die Schülerzahlen erheblich steigen. Aufgrund des erheblichen Zuzugs lag die Zahl der Übergangsklassen zum 31.01.2015 bereits bei ca. 350 Klassen. In Übergangsklassen verbleiben die Schülerinnen und Schüler, bis sie die deutsche Sprache so weit beherrschen , dass ein Unterricht in der Regelklasse der Grundund Mittelschule erfolgreich absolviert werden kann. In der Regel sind dies 1 bis 2 Jahre. – Zudem gibt es weitere Instrumente, wie die Einrichtung von Vorkur sen, Deutschförderklassen und Deutschförderkursen . Die Zuständigkeit für die erforderliche Unterrichtsorganisation liegt bei der Schulleitung (§ 4 GrSO, § 4 Abs. 1 und 3 MSO, Art 57 Abs. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs - und Unterrichtswesen -BayEUG). Diese nimmt die Zuordnung in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zum Wohle der Schülerinnen und Schüler (Art 57 Abs. 2 BayEUG) vor. – Darüber hinaus sind an den Grund- und Mittelschulen in Bayern ca. 1.600 Förderlehrkräfte mit einer Ausbildung eingesetzt, die insbeson dere den Bereich Deutsch als Zweitsprache umfasst. Zu ihren Auf gaben zählt auch die differenzierende Betreuung von Kleingruppen und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit ge ringer Sprachkompetenz in den Regelklassen und insbesondere im Bereich von Deutschförderkursen und Deutschförderklassen sowie im Unterricht von Übergangsklassen . Die Einsatzplanung der För derlehrkräfte liegt in der Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts, die fachliche Zuordnung der Förderlehrerstunden wird durch die Schulleiter vorgenommen. Der Einsatz der Förderlehrkräfte kann auch während des Schuljahres veränderten Bedarfen angepasst werden. – Den Schulen stehen über den Pflichtunterricht hinaus weitere Wo chenstunden für Maßnahmen aus dem besonderen Unterricht zur Verfügung, die ebenfalls für Deutschfördermaßnahmen verwendet werden können. Die fachliche Zuordnung der zusätzlichen Stunden liegt in der Zuständigkeit der Schulleitung. – Subsidiär wurden für die noch nicht schulpflichtigen Kinder und Ju gendlichen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, Deutschkurse eingerichtet. – An den staatlichen Grund- und Mittelschulen werden die neu hinzukommenden vollzeitschulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aufge nommen und geeignete Fördermaßnahmen werden unter Berück sichtigung der pädagogischen und organisatorischen Maßgaben veranlasst . Dabei werden bereits bestehende Förderkonzepte aus geweitet oder bei Bedarf Umstrukturierungen in der Unterrichtsorga nisation vorgenommen. 2. a) Wie viele DaZ-Stunden erhält eine bayerische Grund- oder Mittelschule vom Schulamt zugeteilt, die einen sehr hohen Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache hat? b) Woran bemisst sich die Zuteilung von DaZ-Stunden ? Die Zuständigkeit für die Bedarfserhebung sowie die Personalversorgung der einzelnen Schulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern. Diese neh men die Verteilung der Ressourcen und der Personalkapazitäten auf der Grundlage der von den Einzelschulen gemeldeten Bedarfe und unter Ein beziehung von Erfahrungswerten aus den Vorjahren vor. Die Bedarfe orientieren sich an dem konkreten Sprachstand der Schülerin nen und Schüler und unterliegen aufgrund des Migrationsverhaltens sowie der unterschiedlichen Entwicklungen in den Bildungsbiografien Schwan kungen. Drucksache 17/6045 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bei der Zuweisung der Lehrerstunden zur Sprachförderung werden darüber hinaus die personellen und strukturellen Besonderheiten an den jeweiligen Schulen (z. B. besonderer Unterricht, Förderlehrkraft, Klassengrößen) berücksichtigt . c) Wie viele DaZ-Stunden und nach welchen Kriterien erhalten sie andere Schularten wie Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen? An der Berufsschule kommen Lehrkräfte mit der Qualifikation „Deutsch als Zweitsprache“ in den Unterrichtsangeboten für berufsschulpflichtige Asyl bewerber und Flüchtlinge im zweijährigen Modell zum Einsatz. In den kooperativen Klassen können diese Lehrkräfte auch über den Ko operationspartner eingebracht werden. Eine Angabe über die Anzahl der DaZ-Stunden ist nicht möglich, da die Berufsschulen dieses berufsvorbereitende Unterrichtsangebot im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets selbstständig gestalten. Die Förderung der Sprachkompetenz ist Gegenstand des Unterrichts in allen Fächern und wird i. d. R. nicht in einem eigens ausgewiesenen Fach „DaZ“ konzentriert. Dabei wird von allen Lehrkräften ein Konzept der in den allgemeinbildenden oder fachlichen Unterricht integrierten Sprachförderung mithilfe eines sprachsensiblen Fachunterrichts verfolgt (z. B. Berufssprache Deutsch). Die DaZ-Lehrkräfte bringen dazu ihre spezifische Kompetenz in die Lehrerteams ein. An den weiterführenden Schularten Realschule und Gymnasium ist auf grund der geringen Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Familiensprache ein Zuweisungsschlüssel für DaZ-Stunden nicht erforderlich. Schulleitungen von Schulen, an denen ein entsprechender Be darf besteht, teilen diesen dem Staatsministerium im Rahmen der Unter richtsplanung für das kommende Schuljahr mit. Bestehender Bedarf wird dann z. B. durch Teilabordnungen von Lehrkräften mit entsprechender Zu satzausbildung an die betroffenen Schulen oder durch die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Zusatzqualifikation Didaktik des Deutschen als Zweitsprache abgedeckt, die unter Beachtung des Leis tungsprinzips eingestellt werden können und auch bereit sind, das Stellen angebot – insbesondere auch bzgl. des angebotenen Ortes – anzunehmen. Zum Schuljahr 2013/14 und 2014/15 wurde von den Schulleitungen der staatlichen Realschulen kein Bedarf an einer Lehrkraft mit der Zusatzquali fikation Didaktik des Deutschen als Zweitsprache gemeldet. Unabhängig von den nicht vorhandenen Bedarfsmeldungen konnten bei der Einstellung 2014 dennoch fünf Bewerberinnen und Bewerber (2013: vier), deren erziel te Leistungen im Einstellungsbereich lagen und die über diese Zusatzquali fikation verfügen , in den staatlichen Realschuldienst eingestellt werden. Im Bereich der staatlichen Gymnasien wurde 2014/15 von einer Schule Bedarf für eine Lehrkraft mit der Zusatzqualifikation Didaktik des Deutschen als Zweitsprache gemeldet. Zum Einstellungstermin 2014/15 lagen zwei Bewerber mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache im Einstellungsbereich und wurden in den Staatsdienst übernommen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der regulären Lehramtsausbildung im Fach Deutsch Möglichkeiten der individuellen För derung beim schriftlichen und mündlichen Gebrauch der deutschen Spra che thematisiert werden, die insbesondere auch bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Anwendung finden. Im Rahmen ihres Budgets stehen allen staatlichen Realschulen Lehrerwo chenstunden zur Durchführung von Ergänzungs - und Förderunterricht zur Verfügung. Im Schuljahr 2013/14 betrug der Umfang dieses Angebots allein im Fach Deutsch 940 Lehrerwochenstunden; das entspricht einem Mittel wert von ca. 4 Lehrerwochenstunden je staatlicher Realschule . Dieser Unterricht kann bei Bedarf vor allem für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bzw. Förderbedarf in der deutschen Sprache ein gesetzt werden. Im Bereich der Gymnasien wurde, zusätzlich zu dem seit Jahren etablierten System der Intensivierungsstunden zur Individuellen Förderung, im Schul jahr 2013/14 das Konzept der Individuellen Lernzeit in der Mittelstufe einge führt. Die Ressourcen hierfür wurden in zwei Stufen im Doppelhaushalt 2013/2014 und im Nachtragshaushalt 2014 bereitgestellt , sodass nun im Schuljahr 2014/2015 jedes staatliche Gymnasium ca. eine halbe Lehrerstel le über den regulären Stundenbedarf hinaus zur Einrichtung individueller Förderangebote im Rahmen der „Individuellen Lernzeit“ besitzt. Die Schu len können diese Ressourcen, nach den individuellen Bedürfnissen vor Ort, auch für Kinder mit Migrationshintergrund einsetzen. Die staatlichen Realschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund erhalten darüber hinaus durch die Zu weisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden (insgesamt 244 Lehrerwo chenstunden, also ca. 10 Stellenäquivalente) weiteren pädagogischen Spielraum, diese Schülerinnen und Schüler besonders intensiv unterstüt zen zu können. Im staatlichen Gymnasialbereich erhalten im Rahmen des „Projekts Sprachbegleitung“ Gymnasien mit einem besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache zusätzli che Lehrerwochenstunden. Im Schuljahr 2014/15 sind dies rund 400 Lehrerwochenstunden (ca. 18 Stellenäquivalente ). Zusätzlich zu den dargestellten Fördermöglichkeiten stehen jeder staatli chen Realschule und jedem staatlichen Gymnasium Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen als kompetente Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zur Verfügung. 3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die nötigen Deutschfördermaßnahmen nicht zur Reduzierung eines breiten Angebots von Arbeitsgruppen für alle Schülerinnen und Schüler führen? An Grund- und Mittelschulen steht für Sprachfördermaßnahmen (Vorkurse, Deutschförderkurse und -klassen) ein eigens ausgewiesenes Budget zur Verfügung, das ausschließlich zur Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verwendet wird. Auch im Schuljahr 2014/15 wer den hierfür bayernweit Lehrerstunden in einem Gesamtumfang von über 700 Stellen bereitgestellt. Darüber hinaus ermöglicht das im Mai 2013 in Kraft getretene Bildungsfi nanzierungsgesetz in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 neben einer Qualitätsentwicklung im Bereich der Ganztagsbetreuung auch den Ausbau der vorschulischen und schulischen Sprachförderung sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. In diesem Kontext konnten den Grundschulen weitere Leh rerstunden zur zusätzlichen Sprachförderung zugewiesen werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6045 4. a) Wie unterstützt die Staatsregierung die Lehrkräfte, damit die Lehrplanziele von DaZ eingehalten werden können? Im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung bestehen auf zentraler, regio naler und lokaler Ebene und im Rahmen der schulhausinternen Fortbildung zahlreiche Angebote zur Förderung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte. Das thematisch und geografisch weit gefächerte Angebot an Fortbildungs veranstaltungen zu interkulturellen Kompetenzen der letzten Jahre stellt sicher, dass Lehrkräfte bei Interesse bzw. Bedarf mit Einverständnis des jeweiligen Dienstvorgesetzten an einschlägigen Fortbildungsveranstaltun gen teilnehmen können. Im Schwerpunktprogramm für die Lehrerfortbildung, das die wesentliche Grundlage für die Planung der staatlichen Lehrerfortbildung darstellt, sind für die beiden kommenden Jahre 2015 und 2016 explizit die Themenfelder „Umgang mit Heterogenität, insbesondere Migration“ sowie „Interkulturelles und interreligiöses Lernen“ aufgeführt. Des Weiteren richtet die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalfüh rung in Dillingen (ALP) eine Online-Fortbildung zur Thematik Migration ein, die Lehrkräften aus allen Schularten zur Verfügung stehen wird. Dabei wird auch die Thematik „Umgang mit Traumatisierung“ berücksichtigt. Die ALP bietet zudem für Lehrkräfte, die erstmals in einer Übergangsklasse unter richten, jährlich zwei Halbwochenfortbildungslehrgänge an. Die Termine dazu werden derzeit abgestimmt. Kollegien, deren Schulen erstmals mit der Thematik Asyl in Berührung kommen, erhalten verlässlich an zwei Nachmittagen eine schulhausinterne Fortbildung. Hierbei werden Fachberater für Migration und Schulpsycholo gen als Fortbildner intensiv eingebunden. Am 20.03.2015 fand an der ALP bereits eine Fachtagung für die Schulauf sicht statt, eine Fortsetzung ist fest eingeplant . Zusätzlich erfolgt eine Überarbeitung der Ausbildung für neu ernannte Schulleiter, Schulräte und Seminarrektoren bezüglich der Thematik „Migration“. Zur Optimierung des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrati onshintergrund wie auch zur Vermittlung interkultureller Kompetenz tragen zudem die Beraterinnen und Berater Migration wesentlich bei. Sie unter stützen Lehrkräfte u. a. bei den Aufgaben der Vermittlung des Faches „Di daktik des Deutschen als Zweitsprache“ und der interkulturellen Erziehung. Die Beratung Migration kann dazu beitragen, die Qualität des Unterrichts zu steigern, die Abschlussprofile und das Anforderungsniveau des Unterrichts zu verbessern und damit die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu fördern. Das Bayerische Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte (LeMi) bietet außerdem mit Unterstützung eines am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) eingerichteten Arbeitskreises jährliche Fachtagungen mit didaktischen Anregungen zur interkulturellen Unterrichtsent wicklung an. b) Ist insbesondere geplant, für den nötigen kollegialen Austausch ein Zeitkontingent zur Verfügung zu stellen? Zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule hat jede Lehrkraft über die Unterrichtsverpflichtung und die damit in Zusam menhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen hinaus in angemesse nem Umfang außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen. Diese Aufga ben richten sich auch nach dem Profil der Schule und beziehen sich insbe sondere auf die Weiterentwicklung und Sicherung der fachlichen und päda gogischen Qualität der Schule (§ 9b der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern-LDO). Dazu gehört u. a. ein intensiver fachlicher und pädagogischer Austausch (§ 3 Abs. 4 der LDO) zwischen den Lehrkräften. c) Sind Formen der Dokumentation vorgesehen, damit der Lernfortschritt von Schülerinnen und Schülern mit unzureichenden Deutschkenntnissen beim Wechsel der Lehrkraft nachvollziehbar ist? Nach § 3 Abs. 6 LDO müssen Lehrkräfte grundsätzlich über alle Schülerin nen und Schüler Aufschreibungen anfertigen (Gespräche, individuelle För dermaßnahmen, Noten , Unterrichtsbeobachtungen, …), die beim Aus scheiden oder bei längerer Dienstverhinderung der Schulleitung zur Wei tergabe an die Nachfolgerin/den Nachfolger gegeben werden. In der Pra xis werden z. B. in Übergangsklassen individuelle Wochenpläne erstellt, die den Unterlagen der Lehrkräfte beigelegt werden. 5. a) Welche Fortbildungen werden für Förderlehrkräfte , die DaZ-Unterricht erteilen, angeboten? Alle staatlichen Lehrkräfte werden hinsichtlich des gesetzlich festgelegten Bildungs- und Erziehungsauftrags umfassend ausgebildet. Damit werden sie in die Lage versetzt, individuell auf die Probleme einer jeden einzelnen Schülerin und eines jeden einzelnen Schülers einzugehen und diese päda gogisch angemessen und lehrplangerecht zu fördern. Dies ist auch bei den Förderlehrkräften der Fall. Die Ausbildung der Förderlehrkräfte wurde in den letzten Jahren neu struk turiert und an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen angepasst. Sie erfolgt u. a. in den Fächern Deutsch und Ma thematik sowie insbesondere im Fach Deutsch als Zweitsprache. Damit werden Förderlehrerinnen und Förderlehrer bereits durch die Ausbildung am Staatsinstitut und während des Vorbereitungsdienstes auf die gestiege nen schulischen Herausforderungen angemessen vorbereitet. Ein umfas sendes Fortbildungsangebot unterstützt auch die Förderlehrkräfte bei die ser Aufgabe nach der Ausbildung. Im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung bestehen auf zentraler, regio naler und lokaler Ebene und im Rahmen der schulhausinternen Fortbildung zahlreiche Angebote zur Förderung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte und Förderlehrkräfte. Die Fortbildungsmaßnahmen richten sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf und besonderen Schwerpunkten. Das thematisch und geografisch weit gefächerte Angebot an Fortbildungs veranstaltungen zu interkulturellen Kompetenzen der letzten Jahre stellt sicher, dass Lehrkräfte und Förderlehrkräfte bei Interesse bzw. Bedarf mit Einverständnis des jeweiligen Dienstvorgesetzten an einschlägigen Fortbil dungsveranstaltungen teilnehmen können (vgl. dazu auch o. die Antwort zu Frage 4 a). b) Haben Förderlehrkräfte, die DaZ-Unterricht erteilen , einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf DaZ-Fortbildungen (z. B. 10-Wochen-Lehrgang in Dillingen)? Ein Anspruch auf bestimmte Fortbildungen besteht weder für Lehrkräfte noch für Förderlehrkräfte. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Drucksache 17/6045 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 kön nen Kurse als Maßnahme der Lehrerweiterbildung belegt werden, die eben falls zur Ersten Lehramtsprüfung im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ führen (nachträgliche Erweiterung). Diese Kurse wenden sich an bereits ausgebildete Lehrkräfte, nicht aber an Förderlehrkräfte , die diese Kenntnisse bereits während ihrer Ausbildung erlangen. Sie erstre cken sich über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren, in denen insge samt zehn Wochenlehrgänge zu besuchen sind. Eine Freistellung von Unterrichtsverpflichtungen wird für die Dauer der Kurse, die teilweise auch in den Ferien stattfinden, gewährt. 6. a) Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Lehrer/-innen für sog. „Vorkurse Deutsch 240“ (für Kinder im letzten Kindergartenjahr , für DaZ) eingesetzt werden können? Das Konzept „Vorkurs Deutsch 240“ beruht auf der alltagsintegrierten Sprachförderung durch Lehrkräfte und Förderlehrkräfte der Grundschule im Umfang von drei Wochenstunden im letzten Kindergartenjahr. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittel schulen können das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ erteilen. Sie werden ggf. durch lokale Fortbildungsmaßnahmen oder qualifizierte Beratungskräf te unterstützt. Für die besonderen Bedürfnisse für Schülerinnen und Schüler mit Migrati onshintergrund wurden im Rahmen der Lehrerbildung und -fortbildung Zu satzqualifikationen entwickelt . Demnach kann das Fach „Didaktik des Deut schen als Zweitsprache“ entweder als Erweiterungsfach, als Didaktikfach oder als Unterrichtsfach universitär studiert und mit zwei Staatsexamina abgeschlossen werden oder über eine berufsbegleitende Maßnahme an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen als Qua lifikation erworben werden. Diese Lehrkräfte werden bevorzugt im „Vorkurs Deutsch 240“ eingesetzt. b) Wie werden die nötigen zusätzlichen Ressourcen und die Nachhaltigkeit dieser Aufwendungen sichergestellt , nachdem es für Lehrkräfte einen erhöhten Zeitaufwand erfordert sowie für die öffentliche Hand eine Belastung darstellt, wenn Lehrkräfte sich für den DaZ-Unterricht weiterbilden? Lehrkräfte sind verpflichtet, sich selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen (§ 9 a Abs. 2 LDO). Darüber hin aus ist jede Lehrkraft auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts zur Übernahme von Vertretungen verpflichtet (§ 9 a Abs. 3 LDO). Um Unterrichtsausfall aufgrund von Lehrerfort- und -weiterbildungen zu vermeiden, sind schulhausinterne Fortbildungen in der unterrichtsfreien Zeit am Nach mittag zu terminieren. Bei regionalen und überregionalen Veranstaltungen ist dies aufgrund der organisatorischen Vorgaben nicht immer möglich. Für diese Vertretungsbedarfe, die in der Regel längerfristig planbar sind, ist u. a. das Kontingent der Mobilen Reserve vorgesehen. Somit ist der Unterricht während der Fortbildungszeit der Lehrkräfte für die Schülerinnen und Schü ler sichergestellt. Durch die fortlaufende Weiterbildung werden die Lehrkräfte befähigt, die Weiterentwicklung von Schule und ihre Anpassung an veränderte gesell schaftliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zu leisten. Damit ist auch der Nachhaltigkeit von Fortbildungsveranstaltungen in angemessener Weise Rechnung getragen. Im Rahmen der dienstlichen Beurteilung kann diese gewürdigt werden.