Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.03.2015 Folgen der TTIP für Bayern und seine Handelspartner In ihrer Broschüre „TTIP – Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ führt die Staatskanzlei unter anderem auf Seite 9 mit den Schlagworten „Bayern lebt vom internationalen Handel“, „TTIP schafft Arbeitsplätze“, „TTIP setzt Maßstäbe“ und „TTIP steigert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie“ Argumente auf, die für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft stehen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Mit welcher Wertschöpfungsentwicklung rechnet die Staatsregierung für die Landwirtschaft in Bayern, nachdem die Studie des ifo-Insituts „Risks and Opportunities for the EU Agri-Food Sector in a Possible EUUS Trade Agreement, Study for the European Parliament “ für ganz Deutschland einen Rückgang von -0,7 Prozent erwartet? a) Welche Folgen hätte ein solcher Rückgang in der Wertschöpfung im Agrarbereich durch TTIP für die kleinstrukturierten familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebe und die Entwicklung der Arbeitsplätze in diesem Sektor in Bayern? b) Welche Produktionsbereiche im Agrarsektor würden nach bisheriger Einschätzung der Staatsregierung besonders stark von einem Rückgang der Wertschöpfung durch die TTIP in Bayern betroffen sein? c) Welche Produktionsbereiche im Agrarsektor würden nach bisheriger Einschätzung der Staatsregierung besonders stark von TTIP profitieren? 2. Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die bay- erische Landwirtschaft in ihrer heutigen Struktur trotz des zu erwartenden steigenden Preiswettbewerbs in Bereichen wie etwa Rindfleisch, Milchviehhaltung, Geflügel und Getreide ohne Einschränkungen auf dem Markt bestehen kann? a) Falls nein, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung , die bayerischen Landwirte infolge einer zustande kommenden Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft vor einem stärker werdenden Preiswettbewerb durch Wegfall tarifärer und nichttarifärer Handelshemnisse zu schützen? b) Falls ja, auf welchen Erhebungen und Indikatoren beruhen die Schätzungen der Staatsregierung, dass ein steigender Preiswettbewerb keine gravierenden Auswirkungen auf die bayerische Landwirtschaft in ihrer heutigen Struktur hat? c) Geht die Staatsregierung davon aus, dass die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Landwirtschaft auch ohne regulierende Gegensteuerung wie beispiels- weise durch Standardsenkungen im Nachgang eines TTIP-Abkommens auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten werden kann? 3. Welche Hemmnisse für Exporte aus Bayern in die USA sieht die Staatsregierung unter der derzeitigen Rechtslage , insbesondere nach den gegenwärtig schon geltenden WTO-Verpflichtungen in den Industriesektoren Automobil und Maschinenbau? 4. Sieht die Staatsregierung ein Weiterkommen der Han- delsliberalisierung auf WTO-Ebene trotz bestehender Teilerfolge wie beispielsweise der Kompromissvorschlag Indiens und der USA vom 13. November 2014 gegenwärtig noch nicht für ausreichend gegeben, um die Strategie der Europäischen Union zur Schließung vieler einzelner bilateraler Abkommen weiter unterstützen zu müssen? a) Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass der von der EU eingeschlagene Weg, bilaterale Freihandelsabkommen infolge der gescheiterten Doha-Runde zu schließen, die beste politische Entscheidung ist? b) Hält es die Staatsregierung vor dem Hintergrund der bayerischen Interessen und im Sinne des Zugangs und der Gestaltung internationaler Wertschöpfungsketten aus der Wissenschaft für sinnvoll, die TTIP-Verhandlungen für weitere Länder zu öffnen, um TTIP auf plurilateraler bzw. multilateraler Ebene zum Abschluss bringen zu können? 5. Inwieweit könnten nach derzeitigem Sachstand und den Gestaltungsmöglichkeiten, die das Verhandlungsmandat für die TTIP vorgibt, auch dem Freistaat Bayern Berichtspflichten über neue Regulierungsvorhaben im Rahmen der regulatorischen Zusammenarbeit auferlegt werden? a) Inwieweit ist die Staatsregierung bereit, innerhalb dieses Mechanismuses Regulierungsvorhaben frühzeitig zu melden? b) Inwieweit steht die Staatsregierung mit der EU-Kommission , dem Rat und der Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung dieses Verhandlungskapitels mit den möglichen Folgen für die Landespolitik in Kontakt ? c) Welche Folgen hätten Verpflichtungen wie Berichtspflichten für das Gesetzgebungsverfahren im Landtag ? 6. Wie groß ist das Handelsvolumen des Freistaats Bay- ern mit Schwellen- und Drittweltländern im Verhältnis zu dem Handelsvolumen, das zwischen Bayern und den USA besteht? a) In welchen Wirtschaftssektoren und bei welchen Produktgruppen konkurrieren dabei Schwellen- und Drittweltländer signifikant mit den USA im Bereich des Exports nach Bayern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.04.2015 17/6052 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6052 b) In welchen Wirtschaftssektoren und bei welchen Produktgruppen konkurriert dabei Bayern signifikant mit Schwellen- und Drittweltländern im Bereich des Exports in die USA? c) Welche Schwellen- und Drittweltländer würden nach Auffassung der Staatsregierung die größten Nachteile durch zu erwartende Veränderungen der Handelsströme zwischen den USA und Bayern erwarten? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Mit welcher Wertschöpfungsentwicklung rechnet die Staatsregierung für die Landwirtschaft in Bayern , nachdem die Studie des ifo-Insituts „Risks and Opportunities for the EU Agri-Food Sector in a Possible EU-US Trade Agreement, Study for the European Parliament“ für ganz Deutschland einen Rückgang von -0,7 Prozent erwartet? a) Welche Folgen hätte ein solcher Rückgang in der Wertschöpfung im Agrarbereich durch TTIP für die kleinstrukturierten familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebe und die Entwicklung der Arbeitsplätze in diesem Sektor in Bayern? b) Welche Produktionsbereiche im Agrarsektor würden nach bisheriger Einschätzung der Staatsregierung besonders stark von einem Rückgang der Wertschöpfung durch die TTIP in Bayern betroffen sein? c) Welche Produktionsbereiche im Agrarsektor würden nach bisheriger Einschätzung der Staatsregierung besonders stark von TTIP profitieren? Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Herbst 2014 eine Studie in Auftrag gegeben, um abzuschätzen , welche Folgen durch TTIP für den Handel mit den USA bei bedeutenden und für die bayerische Landwirtschaft wichtigen Produktmärkten zu erwarten sind. Die Arbeiten hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Erste Zwischenergebnisse liegen zur Analyse bisheriger Marktentwicklungen vor. Bereits vorliegende Studien zu den Wirkungen von TTIP auf die Land- und Ernährungswirtschaft in der EU und in Deutschland, u.a. vom ifo- und vom Thünen-Institut, basieren auf einer Reihe von unterschiedlichen Annahmen. Dabei wurde anhand von Modellen untersucht, welche Folgen der Abbau der tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse auf die europäischen und deutschen Agrarmärkte haben könnte. Letztlich kamen die Studien aufgrund unterschiedli- cher Annahmen zu diesen zentralen Einflussfeldern nicht zu gleichlautenden Ergebnissen. Auch auf Veränderungen im Handel zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten der EU und auf mögliche Verschiebungen von Handelsströmen jenseits des Handels Deutschland-USA wird in den bisher vorliegenden Studien nicht eingegangen. Darüber hinaus spielen Wechselkursschwankungen zwischen der EU und den USA eine gewichtige Rolle für Handelsströme. Export von Ernährungsgütern in die USA Die Exporte Bayerns in die USA betrugen im Jahr 2013 18,9 Mrd. Euro bezogen auf alle gehandelten Güter, davon 117 Mio. Euro bezogen auf Güter der Ernährungswirtschaft. Dies entspricht einem Anteil von 0,6 Prozent der ernährungswirtschaftlichen Güter am Gesamtexport Bayerns in die USA. Der Gesamtwert aller von Deutschland in die USA exportierten Güter betrug im Jahr 2013 88,4 Mrd. Euro. Die ernährungswirtschaftlichen Güter darunter belaufen sich auf 1,6 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent. Aus der gesamten EU wurden im Jahr 2013 Güter im Wert von 289 Mrd. Euro in die USA exportiert. Auf die Güter der Ernährungswirtschaft entfielen darunter 13,8 Mrd. Euro oder 4,8 Prozent. Aus den Zahlen wird deutlich, dass die Schwerpunkte bayerischer Exporte in die USA im Nicht-Ernährungsbereich liegen und deshalb gerade im Ernährungsbereich noch Exportsteigerungspotenzial steckt. Bei einem Vergleich der Zielländer für den wertmäßigen Export bayerischer Agrarund Ernährungsgüter ist festzustellen, dass über 82 Prozent in andere EU-Mitgliedstaaten und nur 1,5 Prozent in die USA exportiert werden. Dies unterstreicht die grundsätzlichen Exportpotenziale für die bayerische Ernährungswirtschaft. Import von Ernährungsgütern aus den USA Bayern importierte im Jahr 2013 Güter im Wert von 9,2 Mrd. Euro aus den USA, davon entfielen auf ernährungswirtschaftliche Importe 76 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 0,8 Prozent an allen Importen aus den USA nach Bayern. Die Entwicklung der jährlichen Importwerte lässt keinen klaren Trend erkennen und pendelte seit 2004 bis 2013 zwischen 60 und 80 Mio. Euro. Deutschlands Importe aus den USA erreichten im Jahr 2013 einen Warenwert von 48,5 Mrd. Euro, davon entfiel ein Anteil von 4,7 Prozent auf ernährungswirtschaftliche Importe im Wert von 2,3 Mrd. Euro. Während sich bei den Importwerten aus den USA nach Deutschland seit 2009 eine konstante Steigerung von 1,3 auf 2,3 Mrd. Euro ergab, zeigten gleichzeitig die gehandelten Warenmengen sinkende Tendenz. Die Importe der USA in die EU betrugen im Jahr 2013 bezogen auf alle Güter 196,1 Mrd. Euro. Hierin sind ernährungswirtschaftliche Importe im Wert von 7,4 Mrd. Euro, entsprechend einem Anteil von 3,8 Prozent, am Gesamtimport enthalten. Im Jahr 2004 hatte der Betrag noch bei 5,5 Mrd. Euro gelegen. Bayern ist im Gegensatz zu Deutschland somit bereits jetzt Netto-Exporteur von Agrar- und Ernährungsgütern in die USA. Sowohl das ifo-Institut wie auch das Thünen-Institut gehen nach aktueller Sachlage davon aus, dass TTIP relativ geringe Auswirkungen auf europäische und speziell deutsche Agrarmärkte insgesamt haben wird. Drucksache 17/6052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bewertung Welche konkrete Wertschöpfungsentwicklung für die Landwirtschaft in Bayern zu erwarten ist, kann nach aktuellen Informationen nicht vorhergesagt werden. Generell ist aber anzumerken, dass sich der Anteil der derzeitigen Handelsvolumina von Gütern der Ernährungswirtschaft am gesamten Handel von Wirtschaftsgütern zwischen Bayern und den USA sowohl im Ex- als auch im Import deutlich unter einem Prozent bewegen und daher eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spielen. Nach ersten Ergebnissen der Untersuchung der LfL ist bei einem Abbau der Zölle davon auszugehen, dass bei Rindund Schweinefleisch die im Schnitt höheren Erzeugungskosten in Bayern tendenziell zu höheren Importmengen aus den USA führen könnten. Dabei wurde vorausgesetzt, dass die EU-weiten Produktions- und Lebensmittelstandards unberührt bleiben. Wie bei CETA müssen deswegen bei Rind- und Schweinefleisch als sensiblem Erzeugnis auch in TTIP die zollfreie Einfuhr mengenmäßig begrenzt und die Einhaltung der EU-Produktionsstandards, insbesondere das Einsatzverbot von hormonellen Wachstumsförderern, abgesichert werden. Für den Produktbereich Milch, der weitaus schwieriger abzuschätzen ist, liegen noch keine aussagekräftigen Ergebnisse vor. Die LfL erwartet jedoch, dass TTIP für Bayern Vorteile im Export milchwirtschaftlicher Erzeugnisse bringen könnte. Mit einem Produktionswert von elf Milliarden Euro ist Bayern eine der wichtigsten Agrarregionen in Europa. Bayern exportierte allein Milch- und Käseprodukte im vergangenen Jahr im Wert von vier Milliarden Euro. Insgesamt ist zu erwarten, dass die bayerischen Produzenten von einer wachsenden Nachfrage in den USA nach hochwertigen ernährungswirtschaftlichen Produkten profitieren können. Die regionaltypischen Spezialitäten aus Bayern genießen im In- und Ausland und auch insbesondere in den USA einen hervorragenden Ruf. Zudem werden Erzeugnisse aus einer nachhaltigen Produktion in einer intakten Kulturlandschaft auch in den USA zunehmend nachgefragt. Dies lässt erhöhte Vermarktungschancen für erkennbar aus Bayern stammende Güter der Agrar- und Ernährungswirtschaft in den USA erwarten. Deshalb kommt aber auch der Verankerung des Herkunftsschutzes bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel im TTIP sehr hohe Bedeutung zu. 2. Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die bayerische Landwirtschaft in ihrer heutigen Struktur trotz des zu erwartenden steigenden Preiswettbewerbs in Bereichen wie etwa Rindfleisch, Milchviehhaltung, Geflügel und Getreide ohne Einschränkungen auf dem Markt bestehen kann? a) Falls nein, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung , die bayerischen Landwirte infolge einer zustande kommenden Transatlantischen Handelsund Investitionspartnerschaft vor einem stärker werdenden Preiswettbewerb durch Wegfall tarifärer und nichttarifärer Handelshemnisse zu schützen ? b) Falls ja, auf welchen Erhebungen und Indikatoren beruhen die Schätzungen der Staatsregierung, dass ein steigender Preiswettbewerb keine gravierenden Auswirkungen auf die bayerische Landwirtschaft in ihrer heutigen Struktur hat? c) Geht die Staatsregierung davon aus, dass die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Landwirt- schaft auch ohne regulierende Gegensteuerung wie beispielsweise durch Standardsenkungen im Nachgang eines TTIP-Abkommens auf dem gegenwärtigen Niveau gehalten werden kann? Die landwirtschaftliche Produktion in den USA unterscheidet sich in zentralen Gesichtspunkten von der in Europa und insbesondere in Bayern. Die Landwirtschaft in Bayern ist geprägt von bäuerlichen Familienbetrieben und nach menschlichen Maßstäben überschaubaren Strukturen. Die rd. 100.000 Landwirte erfüllen hierbei multifunktionale Aufgaben, von der landwirtschaftlichen Produktion über die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft bis hin zur Erhaltung von vitalen ländlichen Räumen. Eine attraktive Kulturlandschaft wie in Bayern ermöglicht dann auch neue Einkommensfelder im ländlichen Raum, z. B. im Tourismus. Die Landwirtschaft in den USA ist demgegenüber im Schnitt geprägt von viel größeren Betriebseinheiten und einer weitgehenden Differenzierung zwischen Produktionsund Naturlandschaften. Im Hinblick auf die Produktion steht in den USA das Endprodukt im Vordergrund, während in Europa neben der Qualität des Endprodukts insbesondere auch der Nachhaltigkeit der Nutzung der Produktionsfaktoren und des Produktionsprozesses eine zentrale Rolle beigemessen wird. Auch die strukturellen Gegebenheiten der bayerischen Landwirtschaft im Vergleich zu globalen Wettbewerbern (wie u.a. auch den USA) haben höhere Produktionskosten zur Folge. Die bayerische Land- und Ernährungswirtschaft hat in der Vergangenheit aber bewiesen, dass sie diese Defizite mit dem Export qualitativ hochwertiger und nachhaltig erzeugter Produkte weitgehend wettmachen kann. Neben den Markterfolgen, die weniger durch Menge als vielmehr durch Qualität erzielt werden, wird die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern aber auch durch staatliche Transferleistungen maßgeblich geprägt. Die sachgerechte und gezielte Entlohnung der Betriebe für die von ihnen erbrachten öffentlichen Güter und Leistungen ist Kernbestandteil europäischer und besonders bayerischer Agrarpolitik und wird die Strukturentwicklung der bayerischen Landwirtschaft auch in Zukunft entscheidend prägen. Dem Landtag als Haushaltssouverän kommt insofern auch künftig eine entscheidende Rolle für die Strukturentwicklung der Landwirtschaft in Bayern zu. Um die Agrarpolitik des bayerischen Weges auch über internationale Abkommen zu flankieren, ist es entscheidend für die Staatsregierung, dass die im Verhandlungsmandat der EU-Kommission eingezogenen und mehrfach bestätigten „roten Linien“ im Rahmen der Verhandlungen eingehalten werden. Dazu gehören der Schutz besonders sensibler Agrargüter ebenso wie der Schutz u. a. von Gesundheit, Umwelt und Verbrauchern, wozu auch der Erhalt der strengen europäischen Regelungen zum Hormoneinsatz in der Landwirtschaft, zum Anbau und zur Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen oder zum Klonen von Tieren zählt. Daran darf und wird sich auch im Rahmen eines Freihandelsabkommens mit den USA nichts ändern. Die EU-Kommission hat dies mittlerweile auch mehrfach bestätigt. 3. Welche Hemmnisse für Exporte aus Bayern in die USA sieht die Staatsregierung unter der derzeitigen Rechtslage, insbesondere nach den gegenwärtig schon geltenden WTO-Verpflichtungen in den Industriesektoren Automobil und Maschinenbau ? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6052 Während bei gegenseitigen Investitionen nur vereinzelt Hürden bestehen, gibt es beim Marktzugang noch erhebliche Hindernisse zwischen Europa und den USA, die durch TTIP abgebaut werden sollen: • Zwar sind die Zölle an der amerikanischen Grenze mit durchschnittlich ca. 3 bis 5 Prozent verhältnismäßig niedrig . Bei den gewichtigen transatlantischen Handelsströmen im Wert von 2 Milliarden Euro pro Tag haben aber auch schon kleine Zollerleichterungen eine enorme wirtschaftliche Hebelwirkung. Außerdem gibt es Sektoren, in denen die Zölle wesentlich höher sind, beispielsweise in einigen Teilbereichen der Automobilindustrie. So zahlen allein deutsche Automobilhersteller jährlich ca. 1,4 Milliarden Euro an Zoll. • Wegen der sog. „Buy American“-Klauseln in Ausschreibungsbedingungen in den USA ist es Unternehmen aus der EU ohne eine lokale Produktion fast unmöglich, sich an öffentlichen Aufträgen in den USA zu beteiligen. Durch eine Marktöffnung in diesem Bereich könnte sich allein für den deutschen Maschinenbau ein mehrere Milliarden Euro großer zusätzlicher Markt ergeben. Haupthemmnis für die Exporte in die USA sind aber gerade für den Mittelstand die Unterschiede im Bereich Standards und Regulierungen. Meistens verfolgen Regulierungsbehörden in den USA und in der EU in den Bereichen Automobil und Maschinenbau die gleichen Ziele, nämlich den Schutz der Menschen vor Gesundheitsrisiken, den Schutz der Umwelt oder die Sicherstellung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Trotz dieser gemeinsamen Ziele bestehen auf beiden Seiten des Atlantiks aber häufig unterschiedliche regulatorische Strukturen und Traditionen und damit unterschiedliche Regelungen und doppelte Zertifizierungen bzw. Konformitätsbewertungen . Dadurch wird der Zugang zum jeweils anderen Markt oft deutlich erschwert. Schätzungen zufolge entsprechen alleine diese sog. nichttarifären Handelshemmnisse im Bereich Automobil einem Zolläquivalent von rund 25 Prozent und im Bereich Maschinenbau von 5 bis 20 Prozent. Diese Fixkosten sind vor allem für den Mittelstand, der nur einen kleinen Teil seiner Produktion in die USA exportiert, echte Markteintrittsbarrieren . Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Industrieund Handelskammertags (DIHK) unter 2.200 Exporteuren stellt für über 80 % der Unternehmen vor allem die engere Zusammenarbeit im Bereich Normen und Standards den potenziell größten Nutzen von TTIP dar. Ziel der Zusammenarbeit ist aber nicht die Absenkung von Schutzstandards, sondern – bei gleichem Schutzniveau – eine gegenseitige Anerkennung von vergleichbaren Standards oder eine Äquivalenzbewertung, und ein Verzicht auf unnötige doppelte Produktzulassungen, Testverfahren und Konformitätsprüfungen sowie die Einsparung von unnötigen (Bürokratie-)Kosten. 4. Sieht die Staatsregierung ein Weiterkommen der Handelsliberalisierung auf WTO-Ebene trotz bestehender Teilerfolge wie beispielsweise der Kompromissvorschlag Indiens und der USA vom 13. November 2014 gegenwärtig noch nicht für ausreichend gegeben, um die Strategie der Europäischen Union zur Schließung vieler einzelner bilateraler Abkommen weiter unterstützen zu müssen? a) Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass der von der EU eingeschlagene Weg, bilaterale Freihandelsabkommen infolge der gescheiterten Doha-Runde zu schließen die beste politische Entscheidung ist? Bayern lebt vom freien Welthandel und profitiert über Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Die Staatsregierung tritt daher für offene Märkte und für eine Handelsliberalisierung auf der Grundlage klarer, vorhersehbarer und multilateraler – und, wo das nicht möglich ist, im Rahmen der WTO bilateral abgestimmten – Regeln ein. Der Umstand, dass sich die EU zur Aufnahme verschiedener bilateraler Verhandlungen entschlossen hat, bedeutet nicht, dass die EU das Interesse an einem multilateralen Ansatz unter Einbeziehung möglichst vieler Länder verloren hätte. Die multilateralen Handelsbeziehungen und ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde hat für die EU-Ebene ebenso wie für Deutschland und Bayern grundsätzliche Priorität. Bilaterale Freihandelsabkommen wie TTIP stellen aber im Hinblick auf die schleppenden WTO-Verhandlungen eine sinnvolle und wichtige Ergänzung des multilateralen Ansatzes dar. Auf der 9. WTO-Ministerkonferenz auf Bali im Dezember 2013 wurden Maßnahmen zur umfassenden Erleichterung von Zollverfahren (sog. Handelserleichterung – „Trade Facilitation “) vereinbart, von denen die Weltwirtschaft – insbesondere die Entwicklungsländer – profitieren werden. Die Vereinbarung von Bali bedeutet eine wichtige Stärkung der WTO und des multilateralen Systems. Mit einer Einigung zu den noch offenen weiteren Doha-Themen (sog. „Post-BaliArbeitsprogramm “) ist aber in naher Zukunft nicht zu rechnen . Aus diesem Grund setzen sich Bayern ebenso wie der Bund und die EU parallel zu den Bemühungen um den Abschluss der WTO-Doha-Runde auch für Freihandelsabkommen der EU mit wichtigen Handelspartnern ein, um in diesen Ländern Marktzugangsmöglichkeiten für deutsche und europäische Unternehmen zu verbessern. Da auch andere Staaten parallel zu den stockenden WTO-Verhandlungen zahlreiche bilaterale Abkommen vorantreiben (bspw. im Rahmen der Transpazifischen Partnerschaft TTP), würden die EU ansonsten international ins Hintertreffen geraten. Nur so kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in ganz Europa gestärkt werden. Dabei strebt die EU eine sog. „neue Generation von Freihandelsabkommen “ an, die inhaltlich über die WTO-Agenda hinausgehen. Sie sollen nicht nur tarifäre Fragen umfassen, sondern auch Regelungen zu Dienstleistungen, zum Abbau nichttarifärer Handelsbarrieren und anderen handelsrelevanten Aspekten wie zum Beispiel Investitionen oder Wettbewerbsfragen enthalten (sog. „WTO-plus Abkommen“). b) Hält es die Staatsregierung vor dem Hintergrund der bayerischen Interessen und im Sinne des Zugangs und der Gestaltung internationaler Wertschöpfungsketten aus der Wissenschaft für sinnvoll , die TTIP-Verhandlungen für weitere Länder zu öffnen, um TTIP auf plurilateraler bzw. multilateraler Ebene zum Abschluss bringen zu können? Die Staatsregierung geht davon aus, dass ein erfolgreich abgeschlossenes Freihandelsabkommen zwischen bedeutenden WTO-Akteuren wie der EU und den USA einen wichtigen Beitrag für ein neues Welthandelssystem im Rahmen der WTO bilden könnte. Das Verhandlungsmandat der EU-Kommission unterstreicht mehrfach die nachhaltige Entwicklung als Ziel und bekennt sich damit grundsätzlich Drucksache 17/6052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 auch zu einer Berücksichtigung von welthandelspolitischen Aspekten der TTIP. Im Hinblick auf den sehr umfassenden Inhalt von TTIP erscheint aus Sicht der Staatsregierung aber eine Öffnung der Verhandlungen für andere Länder nicht sinnvoll. Aus Sicht der Staatsregierung sollte die EU-Kommission parallel zur TTIP die Bemühungen um den Abschluss der WTO-Doha-Runde ebenso weiterverfolgen wie die plurilateralen Verhandlungen zu ausgewählten Themen des Freihandels . 5. Inwieweit könnten nach derzeitigem Sachstand und den Gestaltungsmöglichkeiten, die das Verhandlungsmandat für die TTIP vorgibt, auch dem Freistaat Bayern Berichtspflichten über neue Regulierungsvorhaben im Rahmen der regulatorischen Zusammenarbeit auferlegt werden? a) Inwieweit ist die Staatsregierung bereit, innerhalb dieses Mechanismuses Regulierungsvorhaben frühzeitig zu melden? b) Inwieweit steht die Staatsregierung mit der EUKommission , dem Rat und der Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung dieses Verhandlungskapitels mit den möglichen Folgen für die Landespolitik in Kontakt? c) Welche Folgen hätten Verpflichtungen wie Berichtspflichten für das Gesetzgebungsverfahren im Landtag? Um Handelspolitik in Zukunft mitzugestalten und europäische Interessen zu wahren, muss die EU aktiv bei der Erarbeitung globaler Regeln mitwirken. Andernfalls droht Europa handelspolitisch und bei der Setzung von Handelsregeln vom Rest der Welt abgehängt zu werden. Im Rahmen von TTIP will die EU-Kommission die bisherige regulatorische Kooperation mit den USA verfestigen und weiter ausbauen. Der vor Kurzem veröffentlichte Textvorschlag der EUKommission zur regulatorischen Kooperation in TTIP sieht nach derzeitigem Sachstand für die zentrale Ebene (also für die EU-Kommission und die US-Bundesebene) Verpflichtungen im Bereich der besseren Rechtsetzung sowie der regulatorischen Kooperation vor: • Im Bereich bessere Rechtsetzung sind allgemeine Pflich- ten beider Seiten zu Transparenz, Frühwarnung, Konsultationen und Gesetzesfolgenabschätzung für produktund dienstleistungsbezogene Regulierungen aufgeführt. Diese entsprechen weitgehend der bestehenden Praxis der EU-Kommission. • Im Bereich regulatorische Kooperation soll der bilaterale Austausch von Regulierungsbehörden erleichtert werden . Hierzu verpflichten sich beide Seiten, sich über bestehende oder geplante Regelungen zu informieren, die potenziell oder tatsächlich „signifikante Auswirkungen“ auf den transatlantischen Handel und Investitionen haben können. • Es soll ein Regulierungsgremium geschaffen werden, das die Einhaltung und Implementierung des Kapitels überwacht und an die politische Ebene berichtet. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei dem Angebot der EU-Kommission um einen ersten Textvorschlag, der der EU-Kommission eine textbasierte Diskussion ermöglichen soll. Dieser Textvorschlag wird sich im Laufe der Diskussionen mit den USA wie auch EU-intern weiterentwickeln . Insbesondere ist im weiteren Verlauf der Verhandlungen noch zu ermitteln, ob, und wenn ja, in welcher Form, US-Bundesstaaten und die EU-Mitgliedstaaten in die Verpflichtungen einbezogen werden sollen. Viele Mitgliedstaaten , auch die Bundesregierung, haben einer vorschnellen Einbeziehung der subzentralen Ebene ohne reziproke Zugeständnisse der US-Seite sowie genauer Klärung der Modalitäten für die regulatorische Kooperation widersprochen . Der von der EU-Kommission veröffentlichte Text enthält deshalb einen Platzhalter hierzu. In diesem wird auch nur von den „central national authorities“ (also von der Bundesebene ) gesprochen. Die Ebene der Bundesländer wird nicht betroffen sein. Für die Staatsregierung wie für die Bundesregierung ist ein Ausbau der bereits bestehenden regulatorischen Kooperation wichtig für den transatlantischen Handel. Bei den weiteren Verhandlungen zu diesem Kapitel müssen aber die folgenden Grundsätze als unverzichtbare Leitplanken eingehalten werden: • Der Einbeziehung der mitgliedstaatlichen Ebene kann nur dann zugestimmt werden, wenn auch die Ebene der US-Bundesstaaten sich verpflichtet und wenn die genauen Modalitäten der regulatorischen Kooperation geklärt sind. • Vorschläge des geplanten Regulierungsgremiums dürfen für den europäischen und nationalen Gesetzgeber nicht verbindlich sein und dürfen nur Empfehlungen darstellen. • Der politische Gestaltungsspielraum der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Erlass von Gesetzen und bei Maßnahmen zum Schutz legitimer Gemeinwohlinteressen auf dem selbst definierten Schutzniveau muss gewahrt bleiben . Dabei müssen bestehende Rechtsetzungsverfahren in der EU und in den Mitgliedstaaten vollumfänglich weiter gelten. • Die Zusammenarbeit muss auf Bereiche begrenzt bleiben , die in gemeinsamem Interesse und von wirtschaftlicher Bedeutung im transatlantischen Handel sind. • Die Beteiligung der nationalen Parlamente in den Kooperationsprozess ist sicherzustellen (für den Fall, dass auch eine Einbindung der nationalen Ebene vereinbart wird). Darüber hinaus befürwortet die Bayerische Staatsregierung eine diskriminierungsfreie, breite Einbindung von „Stakeholdern“ wie NGOs, Verbraucherschutzverbänden und Gewerkschaften. Die Verhandlungen zum Kapitel „regulatorische Kooperation “ in der TTIP stehen noch am Anfang. Wenngleich der Freistaat Bayern nicht am Verhandlungstisch sitzt, wird die Staatsregierung die Verhandlungen zu diesem Kapitel aktiv begleiten und die bayerischen Anliegen auf allen Ebenen mit Nachdruck einbringen. 6. Wie groß ist das Handelsvolumen des Freistaats Bayern mit Schwellen- und Drittweltländern im Verhältnis zu dem Handelsvolumen, das zwischen Bayern und den USA besteht? Vorbemerkung zu den Fragen 6 und 6 a bis 6 c: Es gibt keine offizielle Definition und Abgrenzung der Schwellen- und Drittweltländer. Verschiedene Organisationen definieren diese unterschiedlich. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat in seiner Außenhandelsstatistik für die Ländergruppe „Entwicklungsländer“ 172 Länder der sog. Schwellen- und Drittweltländer zusammengefasst . Das Handelsvolumen des Freistaates Bayern mit insges. 172 Entwicklungsländern (Schwellen- und Drittweltländer) betrug im Jahr 2014 34,78 Mrd. Euro (entspricht 10,9 Pro- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6052 zent des gesamten Handelsvolumens Bayerns, ohne Russland und China). Die USA ist mit einem Handelsvolumen von insges. 29,17 Mrd. Euro im Jahr 2014 der wichtigste einzelne Handelspartner Bayerns (entspricht 9,1 Prozent des gesamten Handelsvolumens Bayerns). a) In welchen Wirtschaftssektoren und bei welchen Produktgruppen konkurrieren dabei Schwellenund Drittweltländer signifikant mit den USA im Bereich des Exports nach Bayern? b) In welchen Wirtschaftssektoren und bei welchen Produktgruppen konkurriert dabei Bayern signifikant mit Schwellen- und Drittweltländern im Bereich des Exports in die USA? Bei den Importen aus den Schwellen- und Drittweltländern und aus den USA gibt es nur wenige signifikante Überschneidungen bei den Wirtschaftssektoren und den einzelnen Produktgruppen. Detaillierte Auswertungen, insbesondere ob es sich bei den Überscheidungen um Konkurrenzen handelt, hierzu liegen nicht vor. Zu den Importgütern der USA aus Schwellen- und Entwicklungsländern liegen keine statistischen Daten vor. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass laut ifo-Institut mehr als die Hälfte des EU-USA-Handels „intra-industrytrade “ ist, ein Drittel ist „intra-company-trade“. Die EU wie auch die USA handeln dahingegen mit Schwellen- und Entwicklungsländern vor allem unterschiedliche Produkte; ihr Handel ist vor allem „inter-industry-trade“. c) Welche Schwellen- und Drittweltländer würden nach Auffassung der Staatsregierung die größten Nachteile durch zu erwartende Veränderungen der Handelsströme zwischen den USA und Bayern erwarten ? Die Staatsregierung hat keine eigene Studie zu veränderten Handelsströmen in Auftrag gegeben. Die Studie des ifo-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit von Januar 2015 kommt zu folgendem Ergebnis: • Durch TTIP kann es bei Schwellen- und Drittweltländern durch eine mögliche Veränderung der Handelsströme Gewinner wie auch Verlierer geben. Die Auswirkungen von TTIP auf diese Länder werden aber voraussichtlich relativ gering ausfallen, wenn man negative Handelsumlenkungseffekte und positive Einkommenseffekte (zusätzliches Einkommen in der EU und den USA durch TTIP kann zu zusätzlicher Nachfrage nach Produkten aus Schwellen- und Drittländern führen) saldiert. • Größere Verlierer bei der Handelsumlenkung sind solche Staaten, die gegenüber der EU und den USA an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, weil hier auch weiterhin Zölle erhoben werden und Unternehmen aus diesen Ländern um die gleichen Produkte konkurrieren wie EU und USA. • Nur sehr geringe Handelsumlenkungsverluste sieht das ifo-Institut bei den Entwicklungsländern, die ganz andere Produkte für unterschiedliche Segmente produzieren und handeln als die EU oder die USA. Dies ist bei den allermeisten Entwicklungsländern der Fall. Gewinner von TTIP könnten Rohstoffe produzierende Staaten sowie Länder, die in die Wertschöpfungsketten der EUoder der US-Industrie bereits gut eingebunden sind, sein.