Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.03.2015 Förderprogramm BioKlima Zum Förderprogramm BioKlima, dessen Antragstellung ab dem 15.11.2014 bis auf Weiteres ausgesetzt wurde, frage ich die Staatsregierung: 1. Wann tritt die überarbeitete und modifizierte Version wieder in Kraft? 2. Aus welchen Gründen wurde das Programm mehrere Monate ausgesetzt? 3. Welche Gründe sprachen gegen eine übergangslose Vorgehensweise (Überarbeitung während Fortführung Förderprogramm)? 4. Welche Modifikationen werden vorgenommen und aus welchen Gründen? 5. a) Wie viele Anträge wurden in den letzten Jahren gestellt ? b) Wie viele Anträge konnten positiv beschieden und damit gefördert werden? c) Wurde der jährliche Förderrahmen ausgeschöpft? d) Wie viele Gelder wurden in den letzten Jahren ausbe- zahlt? 6. a) Wie viele Projekte bzw. Anlagen wurden bisher über dieses Förderprogramm gefördert (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln?) b) Wie viel installierte Leistung konnte, so realisiert werden ? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.04.2015 1. Wann tritt die überarbeitete und modifizierte Version wieder in Kraft? Die Richtlinie wird derzeit mit den betroffenen Ressorts abgestimmt . Im Anschluss an diesen Prozess kann sie wieder in Kraft gesetzt werden. Angestrebt wird Sommer 2015. 2. Aus welchen Gründen wurde das Programm mehrere Monate ausgesetzt? Die Aussetzung der Richtlinie erfolgte aufgrund der Novellierung der einschlägigen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission und der dadurch erforderlich gewordenen Anpassung der Richtlinie BioKlima. 3. Welche Gründe sprachen gegen eine übergangslose Vorgehensweise (Überarbeitung während Fortführung Förderprogramm)? Die Überarbeitung startete bereits Mitte 2014. Ein nahtloser Übergang konnte aufgrund von notwendigen und umfangreichen fachlichen und beihilferechtlichen Prüfvorgängen nicht umgesetzt werden. 4. Welche Modifikationen werden vorgenommen und aus welchen Gründen? Neben den rechtlich erforderlichen Anpassungen an die Novelle der AGVO wurden auch folgende inhaltlichen Aspekte angepasst: Änderung Grund Notwendige kalkulatorische CO2- Vermeidung von 600 Tonnen in 8 Jahren Vereinheitlichung der Fristen Verpflichtende Einrichtung eines Abscheiders partikelförmiger Emissionen Hoher Standard der Reinheit von Verbrennungsabluft Erhöhung des Fördersatzes je kalkulatorisch eingesparter Tonne CO2 auf 33 Euro je Jahrestonne Gesunkene Preise fossiler Energieträger bei gleichbleibendem, leicht ansteigendem Hackschnitzelpreis; hohe Investitionskosten; höhere Effizienzanforderungen durch die Richtlinie Höherer Maximalfördersatz bei hocheffizienten Maßnahmen Steigerung der Anreizwirkung, um größtmögliche Effizienz bei der Energieerzeugung zu erwirken. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.04.2015 17/6053 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6053 5. a) Wie viele Anträge wurden in den letzten Jahren gestellt ? b) Wie viele Anträge konnten positiv beschieden und damit gefördert werden? d) Wie viele Gelder wurden in den letzten Jahren ausbezahlt ? c) Wurde der jährliche Förderrahmen ausgeschöpft? Ein jährlicher Förderrahmen wurde nicht definiert. 6. a) Wie viele Projekte bzw. Anlagen wurden bisher über dieses Förderprogramm gefördert (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln?) b) Wie viel installierte Leistung konnte so realisiert werden? 2009–2014 geförderte Projekte installierte Nennwärme- leistung in kW Oberbayern 32 11.570 Niederbayern 28 15.418 Oberpfalz 25 15.099 Oberfranken 9 4.325 Mittelfranken 15 6.570 Unterfranken 9 4.530 Schwaben 17 11.043 Summe 135 68.555 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe Anzahl Anträge (Antwort zu a) 22 41 30 28 23 22 166 Anzahl Bewilligungen (Antwort zu b) 7 48 19 22 17 22 135 Fördersumme (Antwort zu d) 680.566 € 2.275.600 € 1.268.547 € 1.319.480 € 748.125 € 1.370.320 € 7.662.638 €