Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 09.01.2015 Personalausstattung im Landesamt für Finanzen II In Ergänzung zu meiner Schriftlichen Anfrage vom 18.06.2014 (Drucksache 17/3285) frage ich die Staatsregierung : 1. Wie hoch ist die Fallzahl, die eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter im Landesamt für Finanzen zu bearbeiten hat (aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen )? a) Wie viele Überstunden haben die Beamtinnen und Beamten des Landesamtes für Finanzen aufgebaut (Stichtag 31.12.2014) (aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen )? b) Wie haben sich die Überstunden in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Gedenkt die Staatsregierung die in den nächsten zehn Jahren wegen Ruhestandsversetzungen frei werdenden 788 Stellen vollständig nachzubesetzen? a) Wie viele Stellen müssen wegen der Abbauverpflichtung des Art. 6 b Haushaltsgesetz (und ggf. noch nicht erledigter weiterer Maßnahmen) beim Landesamt für Finanzen bis 2019 noch eingespart werden? b) Falls wegen der Abbauverpflichtung nicht alle frei werdenden Stellen nachbesetzt werden, wie gedenkt die Staatsregierung eine zuverlässige Aufgabenerfüllung sicherzustellen? 3. Wie werden die Messzahlen, nach welchen der Per- sonalbedarf beim Landesamt für Finanzen berechnet wird, ermittelt? a) Wie sehen die aktuellen Messzahlen aus? b) Wie haben sich die Messzahlen seit der Gründung des Landesamtes für Finanzen entwickelt? 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregie- rung ergriffen, um die Arbeitseffizienz im Landesamt für Finanzen zu erhöhen? Welche messbaren Effizienzsteigerungen konnten dadurch erzielt werden? 5. Wurden die Stelleneinsparungen, die auf Grundlagen aus dem Jahr 2005 basieren, zwischenzeitlich überprüft ? Wurde dabei dem Umstand Rechnung getragen , dass sich die Arbeitsmengen in fast allen Bereichen um etwa durchschnittlich 25 % erhöht haben? 6. Wie verteilen sich in den Verzahnungsämtern A9 und A13 die Beamten aus der niedrigeren Ebene und auf die Berufsanfänger aus der nächsthöheren Ebene? Welcher prozentuale Anteil der Beamten der zweiten und der dritten Qualifikationsebene hat die Möglichkeit , durch die Ausbildungs- und die modulare Qualifizierung in die nächste Ebene aufzusteigen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 09.04.2015 1. Wie hoch ist die Fallzahl, die eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter im Landesamt für Finanzen zu bearbeiten hat (aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen)? Die Fallzahl beträgt derzeit für Beamte und Beamtinnen im Bereich Arbeitnehmervergütung 885 (2. QE), im Bereich Beihilfe 4.993 (2. QE), im Bereich Besoldung 1.684 (2. QE), im Bereich Dienstunfall-Sachbearbeitung 427 (2. und 3. QE), im Bereich Dienstunfall-Kostenerstattung 2.507 (2. QE), im Bereich Dienstunfall-Sachschadenersatz 938 (2. QE), im Bereich Familienkasse 1.500 (2. QE) und im Bereich Versorgung-Regelung 2.297 (2. QE) sowie im Bereich Versorgung-Festsetzung 274 (3. QE). a) Wie viele Überstunden haben die Beamtinnen und Beamten des Landesamtes für Finanzen aufgebaut (Stichtag 31.12.2014) (aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen)? Eine auf Zuständigkeitsbereiche bezogene Auswertung der Zeitkonten steht nicht zur Verfügung. Die Zahl der Überstunden müsste deshalb durch personenbezogene Einzelabfragen der Zeitkonten der betroffenen Beamten und Beamtinnen ermittelt werden (Zahl der Beamten und Beamtinnen im Bezügebereich am 1. Februar 2015 1.209). Mit einem zumutbaren Verwaltungsaufwand ist das nicht möglich. b) Wie haben sich die Überstunden in den letzten zehn Jahren entwickelt? Dazu liegen keine Daten vor. Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. Gedenkt die Staatsregierung die in den nächsten zehn Jahren wegen Ruhestandsversetzungen frei werdenden 788 Stellen vollständig nachzubesetzen ? a) Wie viele Stellen müssen wegen der Abbauverpflichtung des Art. 6 b Haushaltsgesetz (und ggf. noch nicht erledigter weiterer Maßnahmen) beim Landesamt für Finanzen bis 2019 noch eingespart werden? Beim LfF müssen bis zum Jahr 2022 voraussichtlich noch mindestens 148 Stellen abgebaut werden. Nachrangig Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6083 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6083 zu Art. 6 b HG 2015/2016 müssen im Rahmen von Art. 6 f HG 2015/2016 weitere 9 Stellen eingespart werden. Hinzu kommt der Vollzug von „künftig wegfallend“-Vermerken (Art. 47 BayHO). Folglich kann nur ein Teil der 788 frei werdenden Stellen nachbesetzt werden. Entlastend konnten dem LfF im Doppelhaushalt 2015/2016 19 zusätzliche (Plan-) Stellen und 39 zusätzliche Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Beamtenanwärter und -anwärterinnen ) zur Verfügung gestellt werden. b) Falls wegen der Abbauverpflichtung nicht alle frei werdenden Stellen nachbesetzt werden, wie gedenkt die Staatsregierung eine zuverlässige Aufgabenerfüllung sicherzustellen? Um auch in Zukunft eine zuverlässige Aufgabenerfüllung beim LfF sicherzustellen, sind weitere fachliche, organisatorische und technische Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitseffizienz notwendig. Dazu gehören u. a. die Optimierung der eingesetzten EDV-Systeme, die Fortführung der Konzentration der Kindergeldabrechnung an der Dienststelle Bayreuth (zentrale Landesfamilienkasse) und Verfahrensverbesserungen in der Beihilfe (papierlose Sachbearbeitung und automatische Rechnungsprüfung). Es werden auch Maßnahmen zur Reduzierung des Aufwands für den Verwaltungsvollzug geprüft. 3. Wie werden die Messzahlen, nach welchen der Personalbedarf beim Landesamt für Finanzen berechnet wird, ermittelt? Beim LfF wird der Personalbedarf gemäß den Richtlinien des Organisationshandbuchs des Bundesministeriums des Innern berechnet. Das vorrangig genutzte Verfahren für die Personalbedarfsermittlung ist das Analytische Berechnungsverfahren . Im Analytischen Berechnungsverfahren wird der Personalbedarf auf der Basis von aktuellen Ist-Daten ermittelt, die mittels quantitativer Erhebungstechniken erhoben worden sind. In Ausnahmefällen wird auf das Analytische Schätzverfahren zurückgegriffen. Dabei wird der Personalbedarf auf der Basis von vergangenheitsbezogenen Daten, die aus den Erfahrungswerten der ausführenden Beschäftigten resultieren, und plausibilisierten Prognosedaten ermittelt. a) Wie sehen die aktuellen Messzahlen aus? Die Messzahl für Beamte und Beamtinnen im Bereich Arbeitnehmervergütung beträgt 690 (2. QE), im Bereich Beihilfe 4.296 (2. QE), im Bereich Besoldung 1.397 (2. QE), im Bereich Dienstunfall-Sachbearbeitung 427 (2. und 3. QE), im Bereich Dienstunfall-Kostenerstattung 2.507 (2. QE), im Bereich Dienstunfall-Sachschadenersatz 934 (2. QE), im Bereich Familienkasse 1.314 (2. QE) und im Bereich Versorgung -Regelung 1.900 (2. QE) sowie im Bereich VersorgungFestsetzung 210 (3. QE). Die Messzahl für Beamte und Beamtinnen im Bereich der Besoldung soll auf Grundlage der Personalbedarfsuntersuchung des Obersten Rechnungshofs im vergangenen Jahr auf 1.483 angehoben werden. b) Wie haben sich die Messzahlen seit der Gründung des Landesamtes für Finanzen entwickelt? Die bestehenden Messzahlen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Sie stiegen wegen fachlicher, organisatorischer und technischer Maßnahmen zuletzt im Bereich Arbeitnehmervergütung von 612 auf 690 (Jahr 2008) und im Bereich Besoldung von 1.270 auf 1.397 (Jahr 2008). Der Bereich Versorgung wurde im Jahr 2010 neu organisiert und daran anknüpfend neue Messzahlen festgelegt (zuvor: 2. QE 1.370, 3. QE: 2.500; jetzt: Versorgung-Regelung 1.900, Versorgung-Festsetzung 210). Im Bereich Beihilfe wurde die Messzahl wegen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) auf 4.296 reduziert (Jahr 2013). 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um die Arbeitseffizienz im Landesamt für Finanzen zu erhöhen? Welche messbaren Effizienzsteigerungen konnten dadurch erzielt werden? In den vergangenen 15 Jahren wurde eine Reihe von Maßnahmen bei den früheren Bezirksfinanzdirektionen bzw. beim LfF angestoßen, durch die die Messzahlen erhöht und dementsprechend der Personalbedarf gesenkt werden konnte. Beispielsweise zu nennen sind die Neuorganisation des staatlichen Kassenwesens/BayHKR 2000, das Organisationskonzept für die Bezirksfinanzdirektionen (2001) mit 14 Leitentscheidungen (u. a. verstärkter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik, Weiterentwicklung eines modernen Liegenschaftsmanagements, Optimierung von Verfahrensabläufen und Aufgabenkonzentration im Bezügebereich), die Verwaltungsreform 21 – Reform der Bezirksfinanzdirektionen (2004) und Verwaltungsreform 21 – Aufgabenkritik, Wohnungsfürsorge (2005), die ressortübergreifende Konzentration der Abrechnung von Reisekosten , Trennungsgeld und Umzugskosten (2006) und ein einheitliches Personal- und Stellenverwaltungssystem für die Dienststellen im Freistaat Bayern – Einsatz der Basiskomponente VIVA (2007). 5. Wurden die Stelleneinsparungen, die auf Grundlagen aus dem Jahr 2005 basieren, zwischenzeitlich überprüft? Wurde dabei dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Arbeitsmengen in fast allen Bereichen um etwa durchschnittlich 25 % erhöht haben? Die Staatsregierung hat bekräftigt, dass an der gesetzlichen Abbauverpflichtung festgehalten wird. Die Mehrzahl der Maßnahmen, durch die Einsparpotenziale erschlossen werden konnten, wurde bereits umgesetzt. Soweit dem darauf fußenden Stellenabbau jetzt gestiegene Arbeitsmengen entgegenstehen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Hierbei geht es insbesondere um fachliche, organisatorische und technische Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitseffizienz. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bericht der Staatskanzlei an den Landtag vom 12. Dezember 2012 (Halbzeitbilanz der Reform „Verwaltung 21“) hingewiesen (siehe Anlage). 6. Wie verteilen sich in den Verzahnungsämtern A9 und A13 die Beamten aus der niedrigeren Ebene und auf die Berufsanfänger aus der nächsthöheren Ebene? Welcher prozentuale Anteil der Beamten der zweiten und der dritten Qualifikationsebene hat die Möglichkeit, durch die Ausbildungs- und die modulare Qualifizierung in die nächste Ebene aufzusteigen? Von den 65,46 Planstellen in BesGr A13 sind 5 für die 4. QE und 60,46 für die 3. QE vorgesehen. Von den 301,24 Planstellen in BesGr A9 sind 18,17 für die 3. QE und 283,07 Stellen für die 2. QE vorgesehen. Bei diesen Zahlen muss beachtet werden, dass im Bereich des StMFLH Beamte und Drucksache 17/6083 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Beamtinnen regelmäßig nach Ablauf der Mindestwartezeit zum ersten Mal befördert werden können. Hierzu werden sie auf entsprechende Beförderungsplanstellen gesetzt (aktuell sitzen 50 Regierungsinspektoren und -inspektorinnen auf 18,17 Planstellen der BesGr A9 und 31,83 Planstellen der BesGr A10). Für die Ausbildungsqualifizierung (AQ) sowie die modulare Qualifizierung (mQ) kommen besonders befähigte Beamte und Beamtinnen in Betracht, die sich durch weit überdurchschnittliche Leistungen ausgezeichnet haben. In ihren letzten periodischen Beurteilungen haben insgesamt 19 Beamte und Beamtinnen (= rd. 9 % der am besten beurteilten Beamten und Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A6, A7 und A8) die Eignung für die AQ für Ämter ab der 3. QE zuerkannt bekommen. Von diesen 19 Beamten und Beamtinnen befinden sich 7 bereits in der AQ, die übrigen 12 können zur AQ zugelassen werden, wenn sie erfolgreich am Zulassungsverfahren teilnehmen. Ferner haben in ihren letzten periodischen Beurteilungen insgesamt 12 Beamte und Beamtinnen die Eignung für die mQ für Ämter ab der BesGr A10 (= rd. 35 % der am besten beurteilten Beamten und Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A9 und A9+Z) und 9 Beamte und Beamtinnen die Eignung für die mQ für Ämter ab der BesGr A14 (= rd. 41 % der am besten beurteilten Beamten und Beamtinnen in der Besoldungsgruppe A13) zuerkannt bekommen. Derzeit absolvieren insgesamt 10 Beamte und Beamtinnen die mQ. Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister Thomas Kreuzer, MdL ./. Telefon: 089 2165-0 E-Mail: staatsminister@stk.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 1 Telefax: 089 294044 Internet: www.bayern.de 80539 München Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München und per e-mail an anfragen@bayern.landtag.de Ihre Nachricht vom Unsere Nachricht vom München, 12.12.2012 Ihr Zeichen Unser Zeichen B II 4 – 180 – 395 Durchwahl: 089 2165-2282 Beschluss des Landtags vom 19. Mai 2010, Drs. 16/4894, Nr. 2c) und e) TNr. 13 des ORH - Jahresberichts 2009; „Halbzeitbilanz“ der Reform „Verwaltung 21“ Anlagen 5 Abdrucke dieses Schreibens Anlage 1: Tabelle „Beschlossener Stellenabbau“ Anlage 2: Tabelle „Bis Ablauf 2011 vollzogener Stellenabbau“ (Anlagen 1 und 2 in jeweils sechs Ausfertigungen) Sehr geehrte Frau Präsidentin, in Ziff. 2 c) des oben bezeichneten Beschlusses des Bayerischen Landtags wurde die Staatsregierung gemäß Art. 114 Abs. 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung unter Bezugnahme auf den Landtagsbeschluss vom 23. Juni 2009 (Drs. 16/1607 Nr. 2b) und TNr. 13 des Jahresberichts 2009 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs ersucht, im Vollzug der Reform Verwaltung 21 „den Aufgabenabbau mit Nachdruck weiter zu verfolgen, die Stellen zeitnah abzubauen und 2012 eine „Halbzeitbilanz“ der Reform zu ziehen, in der neben dem Personal- und Stellenabbau auch die Auswirkun- gen auf die Personal- und Sachausgaben dargestellt werden.“ In Ziff. 2 e) des Beschlusses wurde die Staatsregierung unter Bezugnahme auf TNr. 15 des Jahresberichts 2009 des Bayerischen Obersten Rech- nungshofs ersucht, „die Aufbauorganisation der Regierungen zu verbes- - 2 - ./. sern, Aufgaben bei Regierungen und Gewerbeaufsichtsämtern weiter zu verringern und die nach Umsetzung der Reformmaßnahmen frei geworde- nen Stellen im Rahmen des bereits beschlossenen Stellenabbaus zeitnah abzubauen, damit der Vorgabe „Stellenabbau durch Aufgabenabbau“ Rechnung getragen werden kann.“ und dem Landtag entsprechend zu be- richten. Hierzu berichte ich nachfolgend auf der Grundlage der Stellungnahmen der Ressorts. - 3 - ./. 1. Vorbemerkung Die Spitzenposition des Wirtschaftsstandorts Bayern, die hohe Sicherheit und die Lebensqualität in unserer Heimat Bayern beruhen auf einer moder- nen, leistungsfähigen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Verwaltungsmodernisierung, Aufgabenabbau und Deregulierung sind dabei Daueraufgaben, die die Staatsregierung seit jeher mit Nachdruck anpackt: In Bayern gab es in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anstren- gungen um Deregulierung und Verwaltungsreform, so beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft für Staatsvereinfachung (Kollmann-Gutachten 1954/55), die Beratergruppe des Ministerpräsidenten zur Verwaltungsre- form in Bayern (Fink-Kommission 1967-73), die Kommission für den Abbau von Staatsaufgaben und für Verwaltungsvereinfachung (Neubauer- Kommission 1978-83), das Projekt „Abbau normativer und administrativer Hemmnisse“ (1992-95), das „20-Punkte-Aktionsprogramm zur Verwaltungs- reform in Bayern“ (1995-1998) oder die Deregulierungskommission der Staatsregierung (sog. Henzler-Kommission, 2002/03). In der 15. Legislaturperiode war eine umfassende Aufgaben- und Struktur- reform der Verwaltung Schwerpunkt des politischen Programms der Staats- regierung. Ziel von „Verwaltung 21 – Reform für ein modernes Bayern“ (V 21) war, die bayerische Staatsverwaltung weiter für die Zukunft zu rü- sten: Optimierung der Aufgabenerfüllung, Effizienz und Dienstleistungs- orientierung standen dabei im Vordergrund. Die einzelnen Reformvorhaben orientierten sich insbesondere an folgenden Leitvorstellungen:  Konzentration auf Kernaufgaben durch Aufgabenabbau und Einbeziehung privater Dienstleister;  Erhöhung der Fachkompetenz durch Verschmelzung sachlich zusammenhängender Aufgaben;  Steigerung der Effizienz durch Zusammenfassung von Behörden und Aufgabenbereichen; - 4 - ./.  Schaffen von kundenorientierten Verwaltungsstrukturen durch ausgewogenes Verhältnis von Dezentralität einerseits und Vorhalten hoher Fachkompetenz andererseits;  Straffung von Verfahren durch Abbau von Schnittstellen;  Erhöhung der Transparenz in der Behördenlandschaft durch möglichst einheitliche Zuständigkeitsbereiche;  Senkung der Kosten für Leitung und Betrieb von Behörden durch Eingliederung von Außenstellen in die Hauptstellen;  Langfristige Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Personalreduzierung . Teil von V 21 war insbesondere eine umfassende Aufgabenkritik aller Ver- waltungsbereiche. Es wurden mehr als 600 Einzelvorschläge zum Aufga- benabbau untersucht und soweit möglich umgesetzt. Nach dieser umfas- senden Überprüfung und mehreren Deregulierungsprogrammen bis 2008 hat die Staatsregierung in der laufenden Legislaturperiode eine weitere Aufgabenkritik unter den Gesichtspunkten der Subsidiarität, Bürgerorientie- rung und Transparenz vorgenommen. In diesem Rahmen hat sie sich auch mit der weiteren Entflechtung kommunaler Zuständigkeiten und der Verein- fachung staatlicher Förderprogramme befasst. So wurde ein gewisser Spielraum für neue Reformansätze eröffnet, der unter Einbindung aller Ressorts auch genutzt wurde. Dabei lag den vereinbarten Einsparzielen eine zum Zeitpunkt der Entscheidung gültige Aufgaben- und Organisations- kritik zugrunde, die in besonderen Einzelfällen an veränderte Gegebenhei- ten angepasst wurde und auch künftig angepasst werden wird. Im Einzelnen: 1.1. Abzubauende Stellen im Rahmen von V 21 Der im Rahmen von V 21 beschlossene Stellenabbau, der anlässlich der Neukonzeption des Stellenabbauprogramms im Januar 2005 im damals neuen Art. 6b des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz - 5 - ./. – HG – 2005/2006) vom 08.05.2005 festgeschrieben worden ist, ergibt sich aus verschiedenen Maßnahmenpaketen, die in Anlage 1 – jeweils zusam- men mit den beschlossenen Abbauzahlen – überblicksmäßig dargestellt werden:  Das in TNr. 13 des Jahresberichts 2009 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs in Bezug genommene Abbausoll von insgesamt 6.543,30 Stellen mit den für die jeweiligen Einzelpläne festgelegten Abbaukontingenten stellt den (größten) Teil der im Rahmen der Reform „Verwaltung 21“ beschlossenen und zu einem Abbau von Stellen führenden Maßnahmen dar (siehe „beschlossenes Abbausoll“ in Anlage 1, Seite 1, Tabelle „Einzelplanspezifische Abbaukontingente“). Es ist allerdings (wie in der Anlage 1 im Einzelnen ausgeführt) auf ein tatsächliches Abbausoll in Höhe von 6.043,63 zu bereinigen (vgl. „Verbleibendes Abbausoll“ in Anlage 1, Seite 1, Tabelle „einzelplanspezifische Abbaukontingente “).  Hinzu kommt ein weiterer Stellenabbau wegen Straffung der Aufnahmeund Unterbringungsverwaltung bei den Regierungen (125 Stellen; vgl. Anlage 1, Seite 2, Tabelle „Asylbewerber und Spätaussiedler, Straffung der Aufnahme- und Unterbringungsverwaltung“).  Aufgrund des Zusammenschlusses der früheren Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz und aufgrund von Reformen in den Bereichen Denkmalpflege und Staatsforst wurde ein weiterer Stellenabbau beschlossen , der teilweise schon ab 2004 vollzogen werden konnte und daher – im Gegensatz zu den anderen Maßnahmen – nicht in den neuen Art. 6b HG eingeflossen ist (68,20 Stellen; vgl. Anlage 1, Seite 2, Tabelle „Stellenabbau aus Verwaltung 21, der nicht auf Art. 6b Haushaltsgesetz angerechnet worden ist“).  Darüber hinaus wurden im Rahmen der Aufgabenkritik zusätzliche Personaleinsparungen beschlossen (176,04 Stellen, 8,01 Stellen, 22,03 Stellen und 99,25 Stellen; vgl. Anlage 1, Seite 3). Allerdings kann der im Bereich der Regierungen im Rahmen der Aufgabenkritik im Einzelplan 03 A definierte Stellenabbau (77,15 Stellen, 7,32 Stellen und 22,03 Stellen ) zur Realisierung des den Regierungen auferlegten einzelplanspezifischen Abbaukontingents (s. o.) nicht herangezogen werden. Die im Rahmen der Aufgabenkritik beschlossenen Stellenreduzierungen sind insoweit zu bereinigen (auf 98,89 Stellen, 0,69 Stellen und 99,25 Stellen ). - 6 - ./. Insgesamt ergibt sich hieraus folgendes Abbausoll: Maßnahmen Stellenabbau (brutto) Stellenabbau (netto) Einzelplanspezifische Abbaukontingente 6.543,30 6.043,63 Straffung Aufnahme-/Unterbringungsverwaltung (Regierungen) 125,00 125,00 Stellenabbau, der nicht Teil des Art. 6b HG ist 68,20 68,20 Aufgabenkritik ressortübergreifend (Ministerratsbeschluss vom 10.01.2005) 176,04 98,89 Aufgabenkritik ressortübergreifend (Ministerratsbeschluss vom 15.02.2005) 8,01 0,69 Aufgabenkritik Regierungen (Ministerratsbeschluss vom 02.06.2005) 22,03 --- Aufgabenkritik ressortübergreifend ohne Regierungen (Ministerratsbeschluss vom 28.06.2005) 99,25 99,25 Tatsächliches Abbausoll 6.435,66 1.2. Bisher realisierter Stellenabbau Die Staatsregierung achtet strikt auf eine sozialverträgliche Umsetzung von V 21. Das politische Ziel, alle Reformmaßnahmen sozialverträglich umzu- setzen, spiegelt sich auch in der „Modernisierungsvereinbarung“ wider, die die Staatsregierung im Frühjahr 2002 mit dem DGB Bayern und dem Baye- rischen Beamtenbund abgeschlossen hatte und die durch Vereinbarung vom 03.08.2007 bis 31.12.2012 verlängert worden ist. Die Wahrung der Sozialverträglichkeit hat zur Folge, dass  der Personalabbau nur im Zuge der regulären Personalfluktuation umgesetzt werden kann,  bei Behördenverlagerungen durch die Erstattung von Mehrkosten bei verlängerten Fahrstrecken zur neuen Dienststelle dem Freistaat Mehrkosten entstehen können und  in Härtefällen auch einzelne Standorte befristet aufrecht erhalten werden , was wiederum zu Synergieverlusten und Zusatzkosten führt. Die Einspareffekte der Verwaltungsreform werden daher erst langfristig in voller Höhe zum Tragen kommen. Bis zum 01.01.2012 wurden im Rahmen der Umsetzung der Reformmaß- nahmen insgesamt 3.024,90 Stellen abgebaut. Im Einzelnen zeichnet sich folgendes Bild: - 7 - ./. Maßnahmen Tatsächliches Abbausoll Erfolgter Stellenab- bau Verbleibendes Abbausoll Einzelplanspezifische Abbaukontingente 6.043,63 2.943,60 3.100,03 Straffung Aufnahme-/ Unterbringungsverwaltung (Regierungen) 125,00 --- 125,00 Stellenabbau, der nicht Teil des Art. 6b HG ist 68,20 68,20 --- Aufgabenkritik ressortübergreifend (MR 10.01.2005) 98,89 8,00 90,89 Aufgabenkritik ressortübergreifend (MR 15.02.2005) 0,69 0,60 0,09 Aufgabenkritik ressortübergreifend ohne Regierungen (MR 28.06.2005) 99,25 4,50 94,75 Summe: 6.435,66 3.024,90 3.410,76 Mit Stand 01.01.2012 sind somit rd. 47 % des beschlossenen Gesamtab- bausolls vollzogen. Die noch verbleibenden 3.410,76 Stellen können bis Ablauf 2019 sozialverträglich im Rahmen der Personalfluktuation abgebaut werden. In Anlage 2 wird der bis Ablauf 2011 realisierte Stellenabbau detailliert dar- gestellt. Die für den erfolgten Stellenabbau sowie für das noch verbleibende Abbausoll jeweils genannten Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2012, da auch aus rechnungstechnischen Gesichtspunkten ein ab- geschlossener Rechnungszeitraum sinnvoll ist. 1.3. Auswirkung auf die Personalausgaben Die bis Ablauf 2011 im Rahmen von V 21 eingezogenen 3.024,90 (Plan-) Stellen führen zu einer rechnerischen haushalterischen Reduzierung der Personalausgaben in Höhe von jährlich insgesamt rd. 115 Mio. Euro (3.024,9 Stellen mal 38.0001 Euro/Stelle pro Jahr). Nicht enthalten sind künftig wegfallende Versorgungslasten der Beamten und Beamtinnen, die sich erst bei der Versetzung in den Ruhestand auswirken werden. Ferner 1 Auf der Basis der für die Jahre 2005 bis 2011 tatsächlich eingezogenen (Plan-) Stellen für Beamte, Beamtinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie der durchschnittlichen Stellengehälter des Jahres 2012 errechnet sich eine durchschnittliche Einsparung pro (Plan-) Stelle in Höhe von rd. 38.000 Euro. Der Durchschnitt bezieht sowohl nach Art. 6 Abs. 2 Haushaltsgesetz gebundene als auch ungebundene Stellen ein. - 8 - ./. sind eingesparte Beihilfen sowie eingesparte personalbezogene Nebenkos- ten nicht enthalten. Ein nicht quantifizierbarer Teil dieser rechnerisch möglichen Reduzierung der Personalausgaben wurde nicht endgültig eingespart, sondern in den Sachhaushalt umgeschichtet, um die im Rahmen der Reform beschlosse- nen Privatisierungen zu finanzieren. Weiterhin wurde seitens der Staatsregierung im Rahmen von V 21 be- schlossen, dass ein Teil der tatsächlich eingesparten Personalausgaben wieder an die Beamten, Beamtinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Form von Leistungsanreizen „zurückfließt“. Es wurden daher in den Jah- ren 20062 bis einschließlich 2012 insgesamt rd. 14 Mio. Euro in Stellen- hebungen investiert. Die detaillierte Berechnung der Personaleinsparungen für jeden Reformbe- reich wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden gewesen und hätte aufgrund der oftmals unterschiedlichen Gegebenheiten (Stellen, die eindeu- tig einzelnen Vergütungs-, Lohn-, Entgelt- oder Besoldungsgruppen zuzu- ordnen sind; Stellen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können; Beam- te oder Tarifbeschäftigte, Verrechnungen mit Sachmitteln etc.) stellenbezo- gen jeweils sehr unterschiedliche Einsparzahlen ergeben, die weder ver- gleichbar, noch für eine kaufmännische Beurteilung aussagekräftig gewe- sen wären. Aus diesem Grunde wurde in den nachfolgenden ressortbezo- genen Berichten auf eine Detailberechnung zumeist verzichtet. 1.4. Auswirkungen auf die Sachausgaben Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Sachkosten. Für die „V 21 - be- dingten Kosten“ sind in den jeweiligen Haushaltsplänen generell keine eigenen Haushaltstitel ausgebracht, sodass derartige Kosten nachträglich 2 Vgl. Art. 6 Abs. 13 Haushaltsgesetz 2005/2006 (in der durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2006 geänderten Fassung) sowie die Begründung zu § 1 Nr. 2 Buchst. d Nachtragshaushaltsgesetz 2006. - 9 - ./. allenfalls nur mit großem Aufwand aus den gegebenen Kontenrahmen er- mittelt oder nur grob abgeschätzt werden können. Aus diesem Grund wird auf die Angabe von Sachkosteneinsparungen oder -steigerungen vor allem dort verzichtet, wo V 21- bedingte Veränderungen im Rahmen der üblichen Haushaltsansätze nur unter großem Aufwand nachvollziehbar sind. Außerdem verursachen die reformbedingten Standortverlagerungen zu- nächst hohe Kosten für Baumaßnahmen sowie vermehrte Kosten für Um- züge und Trennungsgeld. Diese Mehrkosten können im Rahmen einer se- riösen kaufmännischen Beurteilung den derzeitigen Einsparungen nicht gegenübergestellt werden, da sie wegen des noch unvollständig umgesetz- ten Personalabbaus noch nicht aussagekräftig wären. - 10 - ./. 2. Detailberichte Nachfolgend werden die jeweiligen Reformmaßnahmen und die Auswir- kungen der bisherigen Stelleneinsparungen ressortbezogen detailliert dar- gestellt: 2.1. Staatsministerium des Innern (StMI, Einzelpläne 03 A und 03 B) 2.1.1. Polizei Der Polizeibereich hat aus V 21 Einsparverpflichtungen von 280 Stellen allgemein und von 3 Stellen im Laborbereich des Bayer. Landeskriminalamt (BLKA). Von den 280 Stellen wurden bisher 278,25 Stellen abgebaut, 1,75 Stellen verbleiben noch zum Abbau. Die 3 Stellen im BLKA wurden noch nicht abgebaut. Im Übrigen wird das StMI dem Landtag unter Einbeziehung der Er- gebnisse der externen Evaluation der Polizeireform bis 30.11.2013 berichten (vgl. Ziff. 2f des Beschlusses des Landtags v. 19.05.2010 und Schreiben des StMI, IC5-2701-78, vom 04.10.2012). 2.1.2. Regierungen allgemein a) Personalabbau Aus Anlage 2 ist ersichtlich, dass das einzelplanspezifische Ab- baukontingent im Epl. 03 A einen Einzug von insgesamt 747,5 Stellen bei den Regierungen vorsieht (davon 374 Stellen der Unterbringungsverwaltung, die auf dieses Abbaukontingent ange- rechnet werden können). Hinzu kommt ein (zusätzlicher) Abbau von 125 Stellen bei den Regierungen im Bereich der Unterbrin- gungsverwaltung, der nicht zur Realisierung des einzelfallspezifi- schen Abbaukontingents herangezogen werden kann. Bis Ende 2011 wurden 456 Stellen eingespart. Sie entfallen auf folgende Bereiche: - 11 - ./. Regierungen allgemein 156,00 Unterbringungsverwaltung 237,00 Gewerbeaufsicht (Anteil Epl. 03 A = Verwaltungspersonal ) 58,00 Landesplanung (Anteil Epl. 03 A) 5,00 Gesamt: 456,00 Die noch einzusparenden 416,5 Stellen teilen sich auf folgende Bereiche auf: Regierungen allgemein 97,00 Unterbringungsverwaltung 262,00 Gewerbeaufsicht, (Anteil Epo. 03 A = Verwaltungspersnal) 7,00 Schulverwaltung, (Anteil Epl. 03 A) 30,00 Landesplanung, (Anteil Epl. 03 A) 20,50 Gesamt: 416,50 Hinsichtlich der Bereiche Unterbringungsverwaltung und Landesplanung wird auf die Ausführungen bei den jeweiligen Einzelpunkten verwiesen. b) Aufgabenabbau und Aufgabenkritik, insbesondere Arbeits- programm Moderne Verwaltung Die Staatsregierung hat am 09.12.2008 eine kritische Überprü- fung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unter den Ge- sichtspunkten der Subsidiarität, der Bürgerorientierung und der Transparenz beschlossen und einen entsprechenden Kabinetts- ausschuss eingerichtet. Weitere Prüfungsinhalte waren eine Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Kommunen, die Op- timierung der Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Ebenen sowie eine weitere Stärkung der kommunalen Selbst- verwaltung. Mit dem „Arbeitsprogramm Moderne Verwaltung“ wurde der Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die Bereiche Regierungen/Mittelebene, kommunale Zuständigkeiten, Hilfe zur Pflege, Landesplanung und Förderungen auf Möglichkeiten zur Optimierung von Aufgabenzuweisungen und Verwaltungsabläu- fen untersucht wurden. Anhand dieser Vorgaben fand eine um- fassende Überprüfung der Aufgaben auf allen Verwaltungsebe- nen, einschließlich der Ministerien und Fachbehörden, statt. - 12 - ./. Die derzeit von den Regierungen erfüllten Aufgaben wurden da- zu auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und auch darauf hin, ob sie aufgrund der spezifischen Funktionen der Regierungen (Bündelung, Überörtlichkeit, Synergieeffekte für Spezialaufga- ben) auch weiterhin von den Regierungen erfüllt werden sollen oder ob es Bereiche gibt, in denen eine Verlagerung von Aufga- ben, insbesondere auf Behörden der unteren Verwaltungsebene (Landratsämter oder Kommunen), möglich ist. Der Auftrag um- fasste auch die Prüfung von Möglichkeiten zur Übertragung von Aufgaben von den Ministerien auf die Regierungen oder andere nachgeordnete Behörden. Trotz dieser umfassenden Aufgabenüberprüfung sowie vorange- gangener intensiver Bemühungen im Rahmen von V 21 war bei den Regierungen nur ein begrenzter Aufgabenabbau möglich. Dafür sind insbesondere folgende Gründe maßgebend:  Wahrnehmung rechtlich oder verwaltungsmäßig nicht verzichtbarer bundesrechtlicher, v. a. aber auf Bundes- und Europarecht fußender Vollzugszuständigkeiten,  Spezialität der Aufgaben, die es nicht ermöglicht, diese flächendeckend und wirtschaftlich etwa bei den Kreisverwaltungsbehörden anzusiedeln. Die wesentlichen Aufgabenabbaumaßnahmen seit V 21 sind bei den einzelnen Bereichen der Regierungen dargestellt. c) Organisatorische Maßnahmen Regierungen allgemein Die 2005 beschlossene Neustrukturierung der Regierungen wurde zum 01.01.2006 (von der Regierung von Oberbayern zum 01.08.2005) umgesetzt. Die damit verbundenen Erwartungen ha- ben sich im Wesentlichen erfüllt. Bewährt hat sich die Verdichtung auf 5 Bereiche anstelle der vorher üblichen 8 (in Oberbayern 9) Abteilungen. Dieses Vorgehen hat einen Beitrag dazu geleistet, - 13 - ./. die Personaleinsparungsverpflichtungen teilweise durch organisa- torische Optimierungen erbringen zu können. Aber auch die nun konsequent in allen Fachbereichen erfolgte Zusammenführung von Fach- und Rechtssachgebieten innerhalb desselben Bereichs hat sich trotz einer damit verbundenen Vergrößerung der Füh- rungs- und Leitungsspanne bewährt. Insgesamt ist festzustellen, dass die neue Struktur der Regierun- gen ausreichend flexibel ist, um grundsätzlich auch auf zusätzli- che Aufgaben oder vorübergehende Mehrbelastungen reagieren zu können. So hat es seit 2005 bedeutend weniger Eingriffe in die Aufbaustruktur der einzelnen Regierungen gegeben, als dies in den Jahren zuvor der Fall war. Jene zumeist regionalen Eingriffe waren ursächlich für den zum Teil sehr unterschiedlichen Verwal- tungsaufbau der damaligen Regierungen. 2.1.3. Darstellung der verschiedenen Bereiche der Regierungen a) Stabstellen aa) Organisatorische Änderungen Seit der Neustrukturierung der Regierungen sind den Präsi- dien die Stabstellen Z, S und P zugeordnet. Die Aufgabenzuweisung an die neu eingerichtete Stabstelle S – Verwaltung, Steuerung – wurde regierungsspezifisch bedarfsgerecht gestaltet. Insbesondere hat sich dort das „Projektmanagement“ als hilfreich erwiesen. Obwohl die viel- fach bereits übergreifenden Aufgabenzuweisungen an die Regierungen aus der jüngeren Vergangenheit, z. B. inter- kommunale Zusammenarbeit, Konjunkturpaket II, Militärkon- version, Demografie, Energiewende, Einführung der eAkte, federführend zumeist bei Fachsachgebieten angesiedelt sind, leistet die Stabstelle wesentliche und wertvolle Dienste bei der Vorbereitung, Koordinierung und Begleitung der zu- - 14 - ./. meist auf eine längere Zeitdauer angelegten Vorhaben. Die Stabstelle S ist auch mit der Organisation der Kosten- und Leistungsrechnung bei den Regierungen sowie dem da- raus erwachsenen Controlling betraut und profitiert auch in- soweit von der Ansiedlung auf der Ebene der Behördenlei- tung. Dies gilt in gleicher Weise auch für die Stabstelle P – Presse. bb) Aufgabenabbau Am 01.01.2008 wurde das für das Gebiet der Landeshaupt- stadt München zuständige Veterinäramt an die Landes- hauptstadt München zurückgegeben. Des Weiteren wurden die Aufgaben der „Reisekosten, Trennungsgeld und Um- zugskostenabrechnungsstellen“ in den Geschäftsbereich des StMF umressortiert. b) Bereich 1: Sicherheit, Kommunales und Soziales aa) Personalabbau Unterbringungsverwaltung Von den insgesamt 499 einzusparenden Stellen der Unter- bringungsverwaltung wurden bisher 237 Stellen eingespart und etatisiert. Somit verbleibt eine restliche Abbauverpflich- tung von 262 Stellen. Die Überlegungen und Prognosen, auf deren Grundlage im Bereich der Unterbringungsverwaltung bis Ende 2018 499 von 712 Stellen (Stand 01.01.2006) ein- gespart werden sollten, gingen von einem kontinuierlichen und dauerhaften Rückgang der Asylbewerberzahlen aus. Die tatsächliche Entwicklung ist jedoch seit 2009 gegenläufig. Nach den aktuellen Prognosen des Bundesamts für Migra- tion und Flüchtlinge wird die Zahl der Erstantragsteller bis Jahresende 2012 weiter ansteigen (die Steigerung gegen- - 15 - ./. über dem Vorjahreszeitraum Januar bis Juli 2011 betrug al- lein 15 %). bb) Größere organisatorische Änderungen Durch die Neuordnung der Regierungen wurden in den Jah- ren 2005 und 2006 die Abteilungen 6 „Soziale Aufgaben, Gesundheit und Verbraucherschutz“ aufgelöst und als jetzi- ge Sachgebiete 13 „Soziales und Jugend“ und 14 „Flücht- lingsbetreuung, Lastenausgleich, Oberversicherungsamt, Landesaufnahmestelle, Integration“ in den Bereich 1 einge- gliedert. cc) Aufgabenänderungen Widerspruchsverfahren Die Einführung des fakultativen Widerspruchsverfahrens zum 01.07.2007 durch das Gesetz zur Änderung des Geset- zes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S 390) berührt zahlreiche Aufgaben. Rechtsgebiete mit fakultativem Widerspruchsverfahren im Bereich 1 sind u. a.:  Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe,  Jugendhilfe und Wohngeld,  Heimaufsicht/Altenhilfe,  Kommunales Abgabenrecht. Insgesamt wird in den Rechtsgebieten, in denen das Wider- spruchsverfahren fakultativ beibehalten wurde, vom Wider- spruchsverfahren überwiegend im bisherigen Umfang Ge- brauch gemacht. - 16 - ./. dd) Aufgabenabbau: Jahr Aufgabenabbau 2007 Teilweise Privatisierung der Notruf-Telefone an Bundesstraßen . 2006 Überprüfung von Störfallbetrieben beim Brandschutz. 2008 Teilweise Übertragung der Durchführung der Waffenfach- und Waffensachkundeprüfung auf Verbände. 2008 Ersetzung der Genehmigungspflicht durch eine Anzeige- pflicht bei Sparkassensatzungen. 2008 Wegfall der Berichtspflicht über abgehaltene Katastrophen- schutzprüfungen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz . 2007 Jäger- und Falknerprüfung. 2005 Widerspruchsverfahren im Land- und Forstwirtschaftsrecht (ohne Abschussplan – Abschussplanfestsetzung) sowie Waldgesetz. 2008 Aufhebung Sammlungsgesetz. 2012 Erlaubnisverfahren und Überwachung von Lotterieeinneh- mern. 2012 Sprachberatung (zentrale Zuständigkeit Regierung von Unterfranken). 2005 Aufsicht über Kinderkrippen (wenn nicht in Trägerschaft kreisfreier Städte/Landkreise). 2005 Investitionskostenförderung aus dem Landesplan für Alten- hilfe. 2006 Förderung Mütterzentren. 2006 Förderung erzieherische Familienbildung. 2006 Förderung Familienerholung (an Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abgegeben; die Investitionsförderung Familienstätten ist bei den Regierungen verblieben) 2006 Familienerholung auf dem Bauernhof. 2006 Förderung der Ehe- und Familienberatung (wurde bayern- weit durch Regierung von Unterfranken erledigt). 2012 Förderung Freizeitmaßnahmen und Kurse für psychisch Kranke 2012 Förderung betreuter Wohngemeinschaften für psychisch Kranke. 2012 Förderung Tagesstätten für psychisch Kranke. 2012 Investitionskostenförderung für Wohnheime für psychisch Kranke. 2009 Förderung Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit AJS; Abgabe an ZBFS. - 17 - ./. c) Bereich 2: Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr aa) Personalabbau Die Reformmaßnahmen sehen die Einsparung von 25,5 Stellen vor; davon sind bereits 5 Stellen erbracht, bis Ende 2014 werden voraussichtlich rund 55 % der Abbauvorgabe erfüllt. bb) Aufgabenabbau Jahr Aufgabenabbau 2005 Vereinfachung der Landesaufsicht über nichtbundeseigene Eisenbahnen. 2005 Verzicht auf öffentliche Bestellung und Beeidigung von Sachverständigen. 2005 Rückdelegation der Genehmigung/Beaufsichtigung von Luftfahrtunternehmen (Sichtflug) auf das LuftfahrtBundesamt 2007 Genehmigung von Allgemeinen Stromtarifen – § 12 BTOElt. 2008 Einzelerlaubnisse für den örtlichen LKW-Verkehr an den Grenzübergängen zwischen Bayern und der Tschechischen Republik gemäß DeutschTschechischem Abkommen über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze vom 18.11.1996. 2005 Ausnahmen für die Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke; Ausnahmebewilligungen zur Eintragung in die Handwerksrolle. 2007 Vollzug des Bayerischen Sachverständigengesetzes (SachvG). 2007 Widerspruchsverfahren (GewO, GastG, StVO, StVZO und fakultativ FeV). 2006 RIFE-Förderung (Restarbeiten bis 2016). 2007 Mittelständisches Kooperationsprogramm (landeszen- trale Zuständigkeit der RNB). 2010 Regionale High-Tech-Offensive. d) Bereich 3: Planung und Bau aa) Organisatorische Änderungen Seit 01.01.2010 werden Teilaufgaben der Obersten Baube- hörde bei baufachlichen Grundsatzfragen des geförderten - 18 - ./. Krankenhausbaus von der die Bereiche 3 (Planung und Bau) der Regierung koordinierenden Stelle, der Regierung von Niederbayern, wahrgenommen. bb) Aufgabenabbau Jahr Aufgabenabbau 2007 Wegfall des Widerspruchsverfahrens insbesondere im öffentlichen Baurecht. 2008 Verzicht auf Mitwirkung bei der Betriebsüberwachung von staatlichen Liegenschaften (selbstständige Erledigung durch die Bauämter). 2006 Vollzug des Wohngeldrechts; direkte Auszahlung der Kreisverwaltungsbehörden aus dem Staatshaushalt über ein Verfahren der OBB. 2008 Überlassung der Überwachung der fach- und sachgerechten Ausführung von Straßenbaumaßnahmen an die Bauämter e) Bereich 4: Schulen aa) Organisatorische Änderungen Die Regierung von Oberbayern hat das Sachgebiet 45 (Sport, Schulaufsicht) zum 01.01.2008 in das Sachgebiet 40.3 (Schulaufsicht) integriert und das Sachgebiet 42.4 (Be- rufliche Schulen; Kooperation Haupt-/ Mittelschule; Berufs- /Wirtschaftsschule in Bayern; Telekolleg, Ergänzungsprü- fung) mit Wirkung vom 01.04.2011 neu eingerichtet. bb) Aufgabenabbau Jahr Aufgabenabbau 2011 Zuschuss für Personalaufwand bei privaten Volksschulen (Art. 31 BaySchFG) – ohne kirchliche Schulträger, soweit diese sich für das bisherige Abrechnungssystem entscheiden . 2011 Zuschuss für Schulaufwand bei privaten Volksschulen (Art. 32 BaySchFG) – ohne kirchliche Schulträger, soweit diese sich für das bisherige Abrechnungssystem entscheiden . 2014 Geodatenprojekt Budgetierung - 19 - ./. f) Bereich 5: Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz so- wie Bergverwaltung aa) Organisatorische Änderungen Der Bereich 5 wurde in den Jahren 2005 und 2006 aus der damaligen Abteilung 8 (Umwelt) sowie Teilen der damaligen Abteilung 6 (Gesundheit und Verbraucherschutz) gebildet. Zum 01.03.2007 erfolgte die Zentralisierung von wesentli- chen Aufgaben der Arzneimittelüberwachung bei der Regie- rung von Oberbayern. bb) Aufgabenabbau Jahr Aufgabenabbau 2006 Verzicht auf Zwischenprüfung der Qualität der EUBadegewässer durch die Regierungen. 2007 Zusammenfassung bei Berichten der unteren Gesundheitsbehörde an das LGL- bzw. Ministerium zur Trinkwasserqualität . 2008 Teildelegation bei wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen. 2006 Teildelegation der baufachlichen Prüfung im staatlichen Wasserbau auf die Wasserwirtschaftsämter. 2005 Delegation der Befreiung von Verboten nach Art. 13 e BayNatSchG auf die Kreisverwaltungsbehörden. 2005 Trennung des operativen Fördervollzugs des Vertragsna- turschutzprogramms inkl. Erschwernisausgleich vom fachlichen und finanziellen Fördervollzug. Der operative Fördervollzug wurde von den unteren Naturschutzbehörden auf die Ämter für Landwirtschaft und Forsten übertragen. Der fachliche und finanzielle Fördervollzug hingegen verblieb bei den unteren Naturschutzbehörden. Damit ist auch die Beteiligung der Bereiche 5 der Regierungen am operativen Fördervollzug entfallen. Die finanzielle und fachliche Koordinierung sowie die fachliche Verantwortung im Bezirk dagegen ist bei den Bereichen 5 der Regierungen verblieben . 2005 Übertragung der Zuständigkeit für die gebietsbeschränkte Änderung von landkreisübergreifenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte. 2008 Übertragung der immissionsschutzrechtlichen Zuständigkeit für Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Biogas und von naturbelassenem Holz in einer Verbrennungseinrichtung mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 MW auf die Kreisverwaltungsbehörden. - 20 - ./. Jahr Aufgabenabbau Auslaufen der Förderung der gemeindlichen Landschaftsplanung , mittlerweile vollständige Abwicklung. g) Gewerbeaufsicht Hierzu wird auf die Ausführungen beim StMAS verwiesen. Die Stellen des Fachpersonals (technischer Dienst) sind ausnahms- los im Einzelplan 10 ausgebracht. Die Organisationsstrukturen bei den Regierungen wurden verschlankt und effizienter gestaltet. Die hieraus erwachsenen Synergieeffekte wurden für den Perso- nalabbau genutzt. Von den 65 bei Kapitel 0308 einzusparenden Stellen stehen lediglich noch 7 Stellen aus. h) Hochbau/Straßenbau (Unterstufe): aa) Vorbemerkung Dieser Bereich der Verwaltungsreform wurde vom Obersten Rechnungshof gesondert geprüft; die Ergebnisse wurden im Rahmen des Jahresberichts 2010 dargestellt. Der Landtag hat dazu in Nr. 2 Buchst. d seines Beschlusses vom 09.06.2011 (Drs.: 16/8905) um eine eigene Bilanz ersucht, die das StMI gesondert vorlegen wird. bb) Personalabbau Abbausoll: 995 Stellen, davon abgebaut: 344,5 Stellen. cc) Organisatorische Maßnahmen Die früheren 51 Staatlichen Hochbauämter, Hochschulbau- ämter und Straßenbauämter wurden zu 22 Staatlichen Bau- ämtern zusammengefasst. Die Zusammenlegung konnte be- reits im Jahr 2007 organisatorisch abgeschlossen werden. An mehreren weggefallenen Standorten werden für die Zeit des Personalabbaus noch Servicestellen belassen. - 21 - ./. Die Mehrzahl der Staatlichen Bauämter ist derzeit noch auf mehrere Häuser verteilt. Dies erschwert die Aufgabenerledi- gung. Seit 2005 wurde zusätzlich zu bereits bestehenden Ämtergebäuden an den Standorten Kempten, Augsburg und Schweinfurt Einhäusigkeit erreicht und die frei gewordenen Liegenschaften aufgegeben. An einigen Standorten (z. B. in Bamberg, Regensburg und Amberg) konnten die Unterbrin- gungen konzentriert werden, sodass auch hier einzelne Ge- bäude abgegeben werden konnten. dd) Aufgabenabbau Im Rahmen von V 21 wurden für die Bauverwaltung konkrete Festlegungen für den Aufgabenabbau getroffen. Bislang konnte insbesondere in den Bereichen „Vergabe an Private“ im Straßenbetriebsdienst und teilweise durch die „Neustruk- turierung der Ämter“ ein Aufgabenabbau erreicht werden. Eine detaillierte Stellungnahme zum Stand des Aufgabenab- baus erfolgt im gesonderten Bericht des StMI an den Land- tag zur Drs. 16/8905. i) Landesbauabteilungen aa) Personalabbau Abbausoll: 24 Stellen, davon abgebaut: 13,5 Stellen. bb) Organisatorische Maßnahmen Auf der Mittelstufe wurden die Landesbauabteilungen der Oberfinanzdirektionen am 01.01.2006 zusammengeführt und der Autobahndirektion Nordbayern als Landesbaudirektion angegliedert. cc) Aufgabenabbau Durch die Zusammenführung der als Fachaufsichtsbehörde in der Mittelinstanz für den Bund tätigen Landesbauabteilun- - 22 - ./. gen an den ehemaligen Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg als Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern konnten v. a. in den Bereichen Personalverwal- tung, Organisation und IuK erhebliche Synergieeffekte er- zeugt werden. dd) Auswirkungen Personal- und Sachausgaben Für die Wahrnehmung der Bauangelegenheiten des Bundes werden die aus dem Landeshaushalt gezahlten Personal- und Sachausgaben der Landesbaudirektion dem Bund in Rechnung gestellt. Die Erstattungen des Bundes fließen dem Staatshaushalt zu. An den realisierten Einsparungen bei den Personal- und Sachausgaben partizipiert damit un- mittelbar auch der Bund. 2.1.4. Weitere Zuständigkeitsänderungen im Bereich der Regierungen  Delegation der Zuständigkeit für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen nach § 29 Abs. 3 StAG von den Regierungen auf die Kreisverwaltungsbehörden sowie Delegation des Zustimmungsvorbehalts bei der Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen nach § 29 Abs. 3 StAG vom StMI auf die Regierungen: Die betroffene Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden bedarf einer umfassenden Neuregelung, die gegenwärtig in Arbeit ist.  Zusammenfassung der Rechts- und Fachaufsicht über die Großen Kreisstädte, soweit sie Aufgaben wahrnehmen, die ihnen nach Art. 9 Abs. 2 GO übertragen wurden, bei den Regierungen. Durch § 2 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften umgesetzt, das am 01.03.2012 in Kraft getreten ist.  Zentralisierung der Zuständigkeiten für den Vollzug des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) bei den Regierungen und den Großstädten München, Augsburg, Nürnberg. Der Vorschlag wird in dieser Form nicht weiter umgesetzt. Im Zuge der Wehrrechtsreform und dem damit verbundenen Wegfall des Zivildienstes wird sich die Zahl der USG-Fälle deutlich verringern , angesichts der sinkenden Fallzahlen ist eine flächendeckende Bereitstellung entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter nicht mehr vertretbar. Da gleichzeitig bei Bundesbehörden, z. B. - 23 - ./. bei den Kreiswehrersatzämtern oder beim Bundesamt für Zivildienst , Aufgaben in einem erheblichen Umfang entfallen und somit personelle Kapazitäten frei werden, wird eine Verlagerung des USG-Vollzugs auf Bundesbehörden angestrebt. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Landes Hessen soll noch im 4. Quartal 2012 im Bundesrat eingebracht werden.  Verlagerung der Verwaltung der Notruftelefone an Bundes- und Staatsstraßen von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Regierungen : Mit IMS vom 26.04.2010 umgesetzt.  Übertragung der Rechtsaufsicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände auf die Regierung von Oberbayern: Durch entsprechende Verordnung des StMWIVT mit Wirkung vom 04.01.2011 umgesetzt.  Übertragung der Zuständigkeit für die Festlegung von bestimmten Ausnahmen nach dem Ladenschlussgesetz auf die Regierungen: Durch Änderung der entsprechenden Verordnung des StMAS umgesetzt. 2.1.5. Schwerpunktsetzung bei den Aufgaben der Regierungen (SAR) Im Projekt SAR wurden Aufgaben ermittelt, für die durch Schwer- punktbildung künftig nur noch eine bzw. mehrere Regierungen für ganz Bayern bzw. mehrere Regierungsbezirke örtlich zuständig sein sollen. Ein erster Gesamtvorschlag für die Bildung solcher Schwer- punktaufgaben wurde im Juli 2012 den Ressorts vorgelegt. Die an- stehende Umsetzung wird sich im Interesse sozialverträglicher Lö- sungen über einen längeren Zeitraum erstrecken. 2.1.6. Anteil der Obersten Baubehörde an der ressortübergreifenden Aufgabenkritik Abbausoll: 1,48 Stellen, davon abgebaut: 0 Stellen. Mit dem Ablauf des Projektes „Siedlungsmodelle“ (ein Projekt der Of- fensive Zukunft Bayern I) sind 1,48 Stellen abzubauen. Alle Projekte wurden zwischenzeitlich abgeschlossen, die Beteiligungen an den Projektgesellschaften wurden vollständig an die beteiligten Kommu- - 24 - ./. nen übergeben. Die Stellenabbauverpflichtung wird im Laufe des Jahres 2012 in Gänze erfüllt. - 25 - ./. 2.2. Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (StMJV, Einzelplan 04) 2.2.1. Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts a) Personalabbau Abbausoll insgesamt 11 Stellen. Der Stellenabbau wurde in den Haushaltsjahren 2005 bis 2008 vollständig vollzogen. b) Organisatorische Maßnahmen Die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts stellt sich als eine strukturelle Verschlankung der ordentlichen Ge- richtsbarkeit in Bayern dar, die dazu beigetragen hat, die bayeri- sche Justiz für die wachsenden Herausforderungen der Zukunft zu positionieren. Es wurden und werden erhebliche Einsparungen erzielt durch Stelleneinzüge, eine Absenkung der meisten Stellen des ehema- ligen höheren Dienstes in niedrigere Wertigkeiten, verminderte Arbeitsplatzkosten, den Abbau von Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit des Gerichts standen sowie niedrigere Raumkosten wegen der Verlagerung von Per- sonal nach Nürnberg und Bamberg, das dort in vorhandenen Räumen untergebracht werden konnte. Durch das Gerichtsauflösungsgesetz wurde auch ein wichtiger Beitrag zur Regionalisierung gerichtlicher Zuständigkeiten in Bayern geleistet: Im Interesse einer bürgernahen Justiz sind für bestimmte Verfahren nunmehr auch die Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg zuständig. - 26 - ./. c) Auswirkungen Sachausgaben Durch die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts wurden im Bereich des Sachhaushalts jährliche Einsparungen in Höhe von 114,4 Tsd. Euro erzielt (Raumkosten: 63 Tsd. Euro; Bewirtschaftung: 13,7 Tsd. Euro, Büroausstattung: 3,8 Tsd. Euro, EDV-Ausstattung: 9,6 Tsd. Euro, Verfügungsmittel: 1,5 Tsd. Euro, Reisekosten: 7,7 Tsd. Euro, Dienstfahrzeuge: 15,1 Tsd. Euro). 2.2.2. Schließung der amtsgerichtlichen Zweigstellen a) Personalabbau Abbausoll: 29,50 Stellen, davon abgebaut: 24,50 Stellen. b) Organisatorische Maßnahmen Ziel von V 21 war auch eine Verbesserung der Struktur der Ge- richtsorganisation. Das StMJV hat daher gemeinsam mit der ge- richtlichen Praxis in einem umfangreichen Verfahren geprüft, welche der noch bestehenden amtsgerichtlichen Zweigstellen aufgelöst werden können. Dabei wurden in Einzelfallprüfungen alle für und gegen die Schließung von Zweigstellen sprechenden Gründe gegeneinander abgewogen. Darüber hinaus wurden die strukturpolitischen Auswirkungen der Auflösungen von Außen- stellen der Behörden und Gerichte unter Berücksichtigung der insgesamt beabsichtigten Maßnahmen zur Verwaltungsstruktur- reform in die Überlegungen einbezogen. Für 32 der ursprünglich 33 Zweigstellen hat sich dabei ergeben, dass eine Zusammenlegung mit dem jeweiligen Hauptgericht zu erheblichen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Er- leichterungen führen wird. Lediglich hinsichtlich der außerge- wöhnlich großen früheren Zweigstelle Sonthofen des Amtsge- richts Kempten (Allgäu) hat sich ergeben, dass unter Berücksich- - 27 - ./. tigung von Investitionen in Höhe von 4,7 Mio. Euro, die dort getä- tigt wurden, eine Auflösung unwirtschaftlich gewesen wäre. Seit 2005 wurden von den ursprünglich 33 amtsgerichtlichen Zweigstellen 21 mit dem jeweiligen Hauptgericht zusammenge- legt. Die frühere Zweigstelle Sonthofen des Amtsgerichts Kemp- ten (Allgäu) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 zum Amtsge- richt aufgestuft. Es ist vorgesehen, auch die 11 noch bestehenden amtsgerichtli- chen Zweigstellen mit dem jeweiligen Hauptgericht zusammenzu- legen, sobald jeweils die Nachnutzung des jeweiligen Zweigstel- lengebäudes sichergestellt und die Unterbringung der Mitarbeiter am Sitz des Hauptgerichts möglich ist. c) Auswirkungen Sachausgaben Aufgrund der Auflösung von amtsgerichtlichen Zweigstellen wer- den Sachausgaben in Höhe von rd. 6,8 Mio. Euro eingespart (Be- rechnungsgrundlage sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die für jede Zweigstelle auf einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt wurden). Darüber hinaus wurden durch die Veräußerung von Liegenschaften ehemaliger Zweigstellen bisher Einnahmen in Höhe von 3,6 Mio. Euro erzielt. 2.2.3. Rationalisierungspotenzial "bajTECH 2000" a) Vorbemerkung Ziel des Infrastrukturprojekts bajTECH 2000 ist es, den größten Teil der etwa 14.000 Bediensteten der ordentlichen Gerichtsbar- keit und der Staatsanwaltschaft mit modernster Informationstech- nologie auszustatten und damit die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr zu schaffen. Gleichzeitig soll die Neuordnung von IT-Betreuung und IT-Vertrieb den verstärkten Rückzug auf die Kernkompetenzen in der Justiz und eine bessere Abgrenzung der - 28 - ./. Verantwortungsbereiche ermöglichen. b) Personalabbau Abbausoll: 160 Stellen, davon abgebaut: 52 Stellen. c) Auswirkungen Personal-und Sachausgaben Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Projekt bajTECH 2000 aus dem Jahr 2007 weist für den Betrachtungszeitraum bis 2015 im Ergebnis einen Kapitalwert (Differenz von Kosten und Nutzen) in Höhe von 34,366 Mio. Euro aus. Im bisherigen Projektverlauf gab es keine Kostenentwicklungen, die zu einer negativen Veränderung dieses Ergebnisses führen. Vielmehr zeigt sich auf der Kostenseite ein positiver Trend auf- grund folgender Entwicklungen:  der Beitritt weiterer Länder zu dem vom StMJV geführten Entwicklungsverbund forumSTAR mit Beitragseinnahmen in Höhe von 5,3 Mio. Euro;  die Senkung des Personaleinsatzes für die Anwenderbetreuung gegenüber dem prognostizierten Wert;  die Senkung des Betriebspreises für die IT-Arbeitsplatzausstattung gegenüber der ursprünglichen Annahme in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung um rd. 24 %;  die Senkung der Hardwarepreise (bei PC von rd. 1.104 Euro auf rd. 568 Euro und bei Druckern von rd. 347 Euro auf rd. 198 Euro);  die Senkung der Kosten für die Pflege von Anwendungssoftware . Die umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Projekt bajTECH 2000 aus dem Jahr 2007 wird - wie im Bericht an den Landtag vom 26. November 2010 lfd. Nr. 4 ausgeführt – entspre- chend der Richtlinie des IT-Beauftragten der Bayerischen Staats- regierung BayITR-07 nach Ablauf des Betrachtungszeitraums - 29 - ./. 2016 im Detail im Sinne einer Kontroll- / und Erfolgsrechnung überarbeitet und aktualisiert. Zu dieser Zeit wird nach aktueller Planung die Einführung des IT-Fachverfahrens forumSTAR in al- len betreffenden Gerichtsbereichen abgeschlossen sein. 2.2.4. Anteil StMJV ressortübergreifende Aufgabenkritik (Schließung der Laufbahn der Vollziehungsbeamten der Justiz und Modifizierung im Gnadenrecht). Abbausoll: 14 Stellen (davon 13 Stellen Vollziehungsbeamte der Justiz und 1 Stelle Gnadenrecht), davon abgebaut: 8 Stellen. Die Vollziehungsbeamten der Justiz wirken bei der Beitreibung von Ansprüchen nach der Justizbetreibungsordnung mit, diese Aufgaben werden seit der im Jahr 2005 beschlossenen Schließung der (ehe- maligen) Laufbahn der Vollziehungsbeamten der Justiz sukzessive von den Gerichtsvollziehern miterledigt. Eine personelle Verstärkung des Gerichtsvollzieherdienstes ist nicht erfolgt. Die beschlossene endgültige Schließung der (ehemaligen) Laufbahn der Vollziehungs- beamten der Justiz erfolgt am 31.12.2016. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden die derzeit noch aktiven Vollziehungsbeamten der Justiz in den Ruhestand eingetreten oder mit anderen Aufgaben be- traut sein. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität wurden Gnadenbefugnisse verstärkt vom StMJV auf die Generalstaatsanwälte delegiert, da- durch wurde das Gnadenverfahren vereinfacht und beschleunigt. - 30 - ./. 2.3. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK - Einzel- plan 05) 2.3.1. Bereich „Schulverwaltungen (Kap. 05 11, Schulämter)“ a) Personalabbau Von den 43 abzubauenden Stellen (18 Schulrätinnen/Schulräte und 25 Verwaltungskräfte) konnten bis zum 31.12.2011 insge- samt 9,50 Stellen abgebaut werden, es verbleibt eine Abbauver- pflichtung von 33,50 Stellen. b) Auswirkungen Sachausgaben Träger des Sachaufwands sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 48 Abs. 3 BaySchFG). 2.3.2. Bereich „Schulverwaltungen (Regierung)“ Von den 15 abzubauenden Stellen konnten bis zum 31.12.2011 ins- gesamt 5 Stellen abgebaut werden, es verbleibt eine Abbauverpflich- tung von 10 Stellen. 2.3.3. Bereich „Ernährungsberatung“ Infolge des Rückzugs des Staates aus der Ernährungsberatung wurde im Jahr 2005 Personal zunächst mit den Planstellen in den Bereich des StMUK umgesetzt. Die Planstellen sind zum 01.01.2007 weggefallen, das Personal wurde auf Stellen für Lehrkräfte im Be- reich des Epl. 05 übernommen. Der Abbau der vorgesehenen 27,83 Stellen ist vollständig erfolgt. - 31 - ./. 2.4. Staatsministerium der Finanzen (StMF, Einzelplan 06) 2.4.1. Landesamt für Finanzen (ehemalige Bezirksfinanzdirektionen) a) Errichtung des Landesamts für Finanzen Zum 01.08.2005 wurde im Zuge von V 21 die zentrale Landesbe- hörde „Landesamt für Finanzen“ mit Sitz in Würzburg errichtet und folgende Eckpunkte des Reformkonzeptes umgesetzt:  Die Bezirksfinanzdirektionen in ihrer bisherigen Form wurden aufgelöst.  Die Kernaufgaben Bezügeabrechnung, Fiskalat, Kasse und Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) wurden dem Landesamt für Finanzen übertragen.  Die Standorte (bis auf Bamberg und Nürnberg) blieben als Dienststellen des neuen Landesamtes erhalten. Die bisherige Außenstelle Bayreuth wurde zur Dienststelle des Landesamtes für Finanzen.  Die Zentralverwaltung des Landesamtes für Finanzen und damit sein organisatorischer Sitz wurden in Würzburg angesiedelt .  Die Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie der Betriebsärztliche Dienst (bis 31.07.2005 bei der Oberfinanzdirektion München) wurden in die Dienststelle München des Landesamtes für Finanzen eingegliedert.  Die Vermessungsabteilungen der Bezirksfinanzdirektionen wurden in das (neue) Landesamt für Vermessung und Geoinformation eingegliedert.  Die Liegenschaftsverwaltung wurde neu organisiert (Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern - ImBy).  Bei den Fiskalaten wurden für bestimmte Bereiche Schwerpunktfiskalate gebildet.  Die Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld/ Umzugskosten wurde ressortübergreifend beim Landesamt für Finanzen mit zentralen Abrechnungsstellen in Ansbach, Passau, Weiden und Straubing konzentriert. - 32 - ./.  Die Buchungsstellen Ansbach, Augsburg, Bayreuth, München, Regensburg und Würzburg wurden aufgelöst und die Aufgaben bei der Staatsoberkasse in Landshut konzentriert. b) Zentralisierung der Reisekostenabrechnung Im Rahmen von V 21 wurde festgelegt, die Abrechnung der Rei- sekosten, des Trennungsgeldes und der Umzugskosten bis Ende 2008 ressortübergreifend beim Landesamt für Finanzen zu kon- zentrieren und an den vier Standorten Ansbach, Passau, Weiden und Straubing durchzuführen anstatt wie bisher bei bayernweit über 900 Abrechnungsstellen. Mit Ausnahme des Bereichs des StMWFK wurden die betreffenden Aufgaben sämtlicher Ressorts vollständig übernommen. Da im Bereich des StMWFK für die Problematik der Reisekostenabrechnung der Universitäten und Fachhochschulen keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte (Stichwort: Drittmittelfinanzierung), wurde diese Aufgabe im Geschäftsbereich des StMWFK belassen. Ressortübergreifend sind insgesamt 140 Stellen im Zusammen- hang mit dieser Aufgabenkonzentration im Rahmen des Art. 6b Haushaltsgesetz abzubauen. Danach sind 31,90 Stellen vom StMF (Landesamt für Finanzen), 12,47 Stellen durch das StMWFK und weitere 95,63 Stellen nach einem noch festzule- genden Verteilungsschlüssel von allen Ressorts zu erbringen. Auch wenn die Abrechnungsaufgaben der Universitäten und Fachhochschulen nicht beim Landesamt für Finanzen zentrali- siert werden, leistet das StMWFK dennoch den seinerzeit im Rahmen der Aufgabenkonzentration für den Epl. 15 festgeschrie- benen Stellenabbau in Höhe von 12,47 Stellen (anteilen). Da- rüber hinaus bleibt das StMWFK unverändert am noch ressort- übergreifend zu verteilenden Stellenabbau (ursprünglich 95,63 Stellen) beteiligt. - 33 - ./. c) Stellenabbau  Der vorgeschriebene Abbau von 31,90 Stellen wurde durch das Landesamt für Finanzen erbracht;  33 Stellen sind durch das Landesamt für Finanzen aufgrund einer Messzahlanpassung noch zu erbringen;  66,63 Stellen (95,63 – 33 Stellen) sind aktuell von allen Ressorts noch zu erbringen. Hierbei ist allerdings die weitere Messzahlentwicklung beim Landesamt für Finanzen abzuwarten . Voraussichtlich im Jahr 2013 sind hierzu nähere Ausführungen möglich. 2.4.2. Steuerverwaltung Im Bereich der Steuerverwaltung wurden folgende Reformmaßnah- men umgesetzt: a) Neustrukturierung der Oberfinanzdirektionen Die Steuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg wurden zum 01.08.2005 zu einem Bayerischen Lan- desamt für Steuern mit Dienststellen in München und Nürnberg zusammengelegt. Gleichzeitig wurde das Rechenzentrum der Steuerverwaltung – das frühere Technische Finanzamt – in das Landesamt für Steuern integriert. Durch die Zusammenführung von Referaten mit gleicher Aufga- benstellung und der damit verbundenen fachlichen Konzentration konnten erhebliche Synergieeffekte erreicht werden. Personal- einsparungen ergaben sich insbesondere in der Führungsebene aufgrund der schlanken internen Organisationsstruktur des Lan- desamts für Steuern. Darüber hinaus hat die Reform zu einer stärkeren Einheitlichkeit und größeren Gleichmäßigkeit im Be- reich der Steuerverwaltung geführt. Im IuK-Bereich wurden effek- tivere Strukturen geschaffen, die den erhöhten Anforderungen an - 34 - ./. die IT besser gerecht werden. Insgesamt konnten 35 Stellen ein- gespart werden. b) Schließung kleiner Außenstellen Die zwei kleinen Außenstellen Hofheim und Ebern des Finanz- amts Zeil a. Main wurden Anfang 2007 in Ebern zusammenge- legt. Die Aufgabengebiete der Außenstelle Hofheim wurden nach Ebern verlagert und dort in dem staatseigenen Gebäude Ritter- gasse 1 und in angemieteten Räumen in der Rittergasse 3 unter- gebracht. Die Jahresmiete beträgt 19.000 Euro. In Hofheim wur- de das freigemachte staatseigene Gebäude Am Marktplatz 1 ver- kauft. Die Beratungsstelle des Finanzamts Uffenheim in Neustadt a.d. Aisch wurde Anfang 2008 aufgelöst. Die Bearbeiter der Bera- tungsstelle konnten im Erweiterungsbau des Finanzamts Uffen- heim untergebracht und dafür die Anmietung in Neustadt a.d. Aisch aufgegeben werden. Dadurch ergibt sich eine jährliche Mietkosteneinsparung von rund 27.750 Euro (ohne Nebenkos- ten). Mit der Schließung der kleinen Dienststellen waren keine Stellen- einsparungen verbunden. Allerdings führte die Zusammenlegung zu einem effizienteren Personaleinsatz. Darüber hinaus konnten Synergien in der Führungsebene und im Verwaltungsbereich (Geschäftsstelle) erreicht werden. 2.4.3. Vermessungsverwaltung a) Überblick Der im Rahmen von V 21 mit der Bayerischen Vermessungsver- waltung vereinbarte Stellenabbau in Höhe von 504 Stellen ver- läuft planmäßig; bis 2019 sind noch insgesamt 269,50 Stellen einzusparen. Mit der Gründung des Landesamts für Vermessung und Geoinformation im Jahr 2005 sowie der Neugliederung der - 35 - ./. Amtsbezirke und Reduktion der Zahl der staatlichen Vermes- sungsämter von 79 auf 51 im Jahr 2007 wurden die Reformmaß- nahmen umgesetzt. b) Einzelmaßnahmen Abbausoll: 504 Stellen, davon abgebaut: 234,5 Stellen. 64 Stellen werden von den Ämtern für Ländliche Entwicklung erbracht (Auf- gabenverlagerung zur Vermessungsverwaltung) sowie 7,5 Stel- len „kw“ aus der Schulreform (Epl. 05) angerechnet. Bis zum Jahr 2019 sind von den o. g. 269,50 Stellen noch 198 Stellen im Zuge von V 21 in der Vermessungsverwaltung einzusparen.  Im Rahmen der organisatorischen Verschlankung der Vermessungsverwaltung wurden die fünf Vermessungsabteilungen an den Bezirksfinanzdirektionen aufgelöst. Deren Aufgaben und die des früheren Landesvermessungsamts übernahm das am 01.08.2005 gegründete Landesamt für Vermessung und Geoinformation mit drei Regionalabteilungen.  Gleichzeitig wurde durch die örtliche Verlagerung bestimmter Aufgaben ein Schwerpunkt auf die Stärkung des ländlichen Raums gelegt (IuK-Schwerpunktämter z. B. in Bamberg, Nabburg , Schwabach; Fachbereich ATKIS in Coburg und Infozentrum Geodaten in Mindelheim).  Die Anzahl der Vermessungsämter wurden zum 01.01.2007 von 79 auf 51 Vermessungsämter mit 22 Außenstellen reduziert (Aufgabe der Standorte in Burghausen, Friedberg, Nördlingen , Fürth, Rothenburg o. d. Tauber, Schwandorf und Eschenbach; Neugründung eines Vermessungsamts in Neustadt a.d. Aisch). Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit diesen Maßnahmen effiziente und zukunftsorientierte Organisationsstrukturen geschaffen wurden. Im Rahmen des Aufgabenabbaus wurde den Prüfsachverständi- gen für Vermessung im Bauwesen die Durchführung von Gebäu- devermessungen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eröffnet. Des Weiteren verstärkt die Vermessungsverwaltung den Einkauf von Leistungen auf dem freien Markt (z. B. Datenerfas- sung, Datenauswertung, Softwareerstellung). - 36 - ./. 2.4.4. Ressortübergreifende Maßnahmen a) Fehlzeitenstatistik Die Fehlzeitenstatistik wurde mit dem Ziel der Personaleinspa- rung von einem einjährigen auf einen zweijährigen Erhebungs- turnus umgestellt (Gleichklang mit Doppelhaushalt). b) Wegfall des Instituts der Anstellung Seit dem 01.04.2009 ergibt sich aus § 8 Abs. 3 BeamtStG, dass mit der Begründung jedes Beamtenverhältnisses auf Probe gleichzeitig ein Amt verliehen wird. Dementsprechend ist der Er- nennungstatbestand der erstmaligen Verleihung eines Amtes nach Art. 7 Nr. 3 BayBG (Anstellung) entfallen. Der Vorschlag aus der Aufgabenkritik wurde demnach umgesetzt. c) Ausblick Die möglichen personellen Kapazitätsgewinne aus a) und b) wur- den bisher noch nicht abgeschöpft, da die ressortspezifischen Abbaukontingente im Rahmen des Vollzugs des Art. 6 b Haus- haltsgesetz (HG) Vorrang hatten. Das ressortübergreifenden Ab- baukontingente werden im Rahmen des Art. 6 b HG berücksich- tigt werden; ein Vorschlag zur Verteilung der Einsparung auf die Geschäftsbereiche wird in diesem Zusammenhang erarbeitet werden. d) Personalabbau oberste Dienstbehörden Das Stellenabbausoll von 66 Stellen wurde bereits vollständig er- füllt. Der Stellenabbau bei den obersten Dienstbehörden resultiert aus der Zusammenlegung des damaligen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen und des früheren Staats- ministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. 2.5. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT - Einzelplan 07) - 37 - ./. Im Rahmen von V 21 wurde für den Geschäftsbereich des StMWIVT ein Abbausoll von insgesamt 304,19 Stellen beschlossen. Zum Stichtag 1. Januar 2012 wurden hiervon bereits 15,6 Stellen abge- baut. Der Abbau bei der Eich- und Beschussverwaltung wurde von der Staatsregierung jedoch wie folgt unter Vorbehalt gestellt: „Die Angaben im Bereich der Eich- und Beschussverwaltung sind vorläufig. Die Einsparung wird sich auf Grund verbleibender Voll- zugs- und/oder Überwachungstätigkeiten vermindern. Die künftige bundesrechtliche Regelung bleibt abzuwarten.“ 30 Stellen der Beschussverwaltung kommen gemäß Ministerratsbe- schluss vom 29.07.2008 nicht mehr für einen Stellenabbau in Be- tracht, da die Aufgaben der Beschussverwaltung im Freistaat Bayern fortbestehen. Eine belastbare Aussage über den zukünftigen Perso- nalbedarf in der Eichverwaltung und den unter Vorbehalt stehenden Abbau von ca. 250 Stellen kann erst nach Verabschiedung der an- stehenden Eichrechtsnovelle getroffen werden. - 38 - ./. 2.6. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF - Einzelplan 8) 2.6.1. Vorbemerkung Zum Vollzug der Beschlüsse im Rahmen von V 21 wurden zahlrei- che organisatorische Änderungen und Maßnahmen zum Aufgaben- abbau durchgeführt, wozu auch das am 01.01.2007 in Kraft getrete- ne neue Bayerische Agrarwirtschaftsgesetz beigetragen hat. Zeitgleich mit der im Jahre 2009 eingesetzten Zukunftskommission Landwirtschaft wurde eine ressortinterne Aufgabenüberprüfung durchgeführt. Ziel war es u. a., Möglichkeiten zum Aufgabenabbau bzw. zur Aufgabenoptimierung zu ermitteln. Die dabei erarbeiteten Ergebnisse sowie die im sog. Bayernplan 2020 zusammengefassten Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft mündeten in ein Konzept zur Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung, das einen spürbaren Aufgabenabbau sowie strukturelle Veränderungen gebracht hat. 2.6.2. Landwirtschaftsverwaltung Abbausoll (ohne Laborkonzept): 313,80 Stellen, davon abgebaut: 124,99 Stellen. a) Landwirtschaftsverwaltung (ohne Regierungen) aa) Organisatorische Maßnahmen  Infolge der Reformbeschlüsse der Staatsregierung wurden 174 Landwirtschaftsämter und Forstämter an 206 Dienstsitzen zu 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit derzeit 90 Dienstsitzen zusammengelegt . Bis zum Jahresende 2012 werden weitere drei Dienstsitze aufgelöst.  Im Rahmen des Konzepts zur Neuausrichtung der Bayerischen Landwirtschaftsverwaltung wurden spezielle Beratungsleistungen auf Sachgebiete und Fachzentren an wenigen Standorten der ÄELF konzentriert. Dies steigert die - 39 - ./. Effizienz und erschließt Synergien innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung . Die Zahl der Organisationseinheiten mit Beratungsaufgaben wurde dadurch maßvoll verringert.  Die Staats- und Versuchsbetriebe wurden weiter konzentriert und hierzu Betriebsflächen und Standorte aufgegeben bzw. verlagert. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) reduzierte ihre Versuchsflächen im Weinbau erheblich.  Die Einzelpläne 08 und 09 wurden zum Einzelplan 08 zusammengelegt , im StMELF die Zuständigkeiten für den Haushaltsvollzug der drei Fachverwaltungen Landwirtschaft , Forst und Ländliche Entwicklung gebündelt. Der Haushalt der ÄELF wird einheitlich sowohl für den Bereich Landwirtschaft als auch für den Bereich Forsten über die Staatliche Führungsakademie (FüAk) aufgestellt und abgewickelt .  Die Zahl der Landwirtschaftsschulen wurde von 50 im Schuljahr 2005/2006 auf 49 im Schuljahr 2010/2011 reduziert . Im selben Zeitraum ging die Zahl der Abteilungen Landwirtschaft von 33 auf 27 und die Zahl der Abteilungen Hauswirtschaft an den Landwirtschaftsschulen von 47 auf 46 zurück. bb) Aufgabenabbau an den Ämtern für Ernährung, Land- wirtschaft und Forsten (ÄELF)  Die einzelbetriebliche produktionstechnische Beratung sowohl im pflanzlichen als auch im tierischen Bereich wird grundsätzlich von den anerkannten nicht staatlichen Beratungsorganisationen (Verbundberatung) bzw. privaten Anbietern und nicht mehr von staatlichen Bediensteten geleistet. Die einzelbetriebliche Rinderzuchtberatung wird zukünftig vom Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) und von den Zuchtverbänden wahrgenommen.  Die Überwachung der Milchleistungsprüfung wird seit 01.10.2011 - soweit nach dem Tierzuchtgesetz möglich - vom LKV wahrgenommen. Das sog. Sonderprobemelken durch staatliche Bedienstete findet nicht mehr statt. Der Staat erfüllt somit keinerlei operative Aufgaben mehr im Rahmen der Milchleistungsprüfung. Die Stellen der dafür zuständigen staatlichen Berater wurden abgebaut. - 40 - ./.  Die Pferdeleistungsprüfung im Feld wurde durch Übertragung auf staatlich anerkannte Zuchtverbände privatisiert. Mit dieser Aufgabenübertragung zieht sich der Staat vollständig aus den operativen Aufgaben bei der Pferdeleistungsprüfung zurück. Bereits im Jahr 2001 ist die Pferdeleistungsprüfung auf Station auf private Verbände übertragen worden.  Die Futtermittelbeprobung im Rahmen der Vergabe des Gütezeichens der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), die Feldbestandsprüfung im Rahmen der amtlichen Saat- und Pflanzgut-Anerkennung bei zertifiziertem Getreide sowie zertifizierten Pflanzkartoffeln sowie die Ziehung von Nematoden-Proben bei Pflanzkartoffeln erfolgt seit 2011 nicht mehr durch staatliche Bedienstete.  Die Online-Antragstellung für den Mehrfachantrag konnte deutlich ausgeweitet werden, sodass im laufenden Jahr mittlerweile über 70 % der bayerischen Betriebe keinen Papierantrag mehr stellen.  Die Fischerprüfung wurde im Jahre 2012 erstmals auch online angeboten. b) Auflösung der Landwirtschaftsabteilungen bei den Regie- rungen, Organisatorische Maßnahmen Im Zuge von V 21 wurden die Abteilungen Landwirtschaft der Regierungen aufgelöst und die bisher dort angesiedelten Fach- aufgaben auf ÄELF und Landesanstalten, die Führungsaufgaben auf das Ministerium und soweit möglich auf nachgeordnete Be- hörden verlagert. Dabei durfte der Stellenbestand der ministeriel- len Ebene nicht ausgeweitet werden. Dies führte zu folgenden organisatorischen Änderungen:  Der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden die Koordinierung und Steuerung von Förderangelegenheiten wie z. B. Direktzahlungsprogramme einschließlich des Juristischen Dienstes sowie Personal - und Haushaltsangelegenheiten der ÄELF (Landwirtschaftsverwaltung ) übertragen. Der zunächst auf die FüAk und alle 47 ÄELF aufgeteilte Fördervollzug im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung erfolgt seit 1. Januar 2012 einheitlich an vier ÄELF mit Fachzentrum Einzelbe- - 41 - ./. triebliche Investitionsförderung.  Die Landesanstalt für Landwirtschaft erhielt insbesondere die Zuständigkeiten für den Vollzug des landwirtschaftlichen Fachrechts, für fachliche überregionale Stellungnahmen, die Marktstrukturförderung in der Ernährungswirtschaft, die Bußgeldangelegenheiten im Düngemittel-, Saatgut- und Pflanzenschutzrecht sowie die Strukturmaßnahmen im Bereich Fischerei und Aquakultur.  Die Aufgaben des früheren Sachgebietes Weinbau (mit Ausund Fortbildung) der Regierung von Unterfranken wurden an die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verlagert.  Die Aufgaben der sieben Sachgebiete Gartenbau mit Berufsausbildung wurden auf vier ÄELF mit einer Abteilung Gartenbau in Augsburg, Landsberg, Fürth und Kitzingen übertragen.  Die Zuständigkeiten für die Meisterprüfung in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft wurden auf vier Fortbildungszentren an agrarwirtschaftlichen Fachschulen verlagert (Landsberg , Landshut-Schönbrunn, Triesdorf und WeidenAlmesbach ). c) Laborkonzept Landesamt für Landwirtschaft (LfL), Landes- anstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Nach dem im Zuge von V 21 entwickelten Laborkonzept sind am LfL 26 und an der LWG drei Stellen, insgesamt also 29 Stellen einzusparen. Der Stellenabbau wurde bislang im Umfang von 24,70 Stellen erbracht. Der Restabbau von 4,30 Stellen kann zeitnah erfolgen. 2.6.3. Verwaltung für Ländliche Entwicklung a) Personalabbau Abbausoll: 280 Stellen, davon abgebaut: 59,01 Stellen; zuzüglich 64 Stellen für die Vermessungsverwaltung, davon abgebaut 3 Stellen. Daneben Umsetzung von 6 Stellen in die Vermessungs- verwaltung (im Doppelhaushalt 2007/2008 vollzogen). - 42 - ./. b) Organisatorische Maßnahmen Die im Zuge von V 21 vorgesehene Übertragung von Teilaufga- ben auf die Vermessungsverwaltung ist erfolgt. Die organisatori- schen Maßnahmen zur Bewältigung des Stellenabbaus, wie Re- duzierung der Zahl der Abteilungen in den Ämtern für Ländliche Entwicklung (ÄLE), Reduzierung der Zahl der Sachgebiete usw. wurden weitgehend bereits in der Folge der Reform des Jahres 1996 getroffen. Im Zuge des weitergehenden Stellenabbaus im Rahmen von V 21 wurden folgende Maßnahmen getroffen:  Mit der Erarbeitung eines Qualitätsmanagementsystems (QM) wurden die Arbeitsprozesse auf den Prüfstand gestellt, soweit möglich vereinfacht und für die sieben ÄLE vereinheitlich. Damit konnte neben Effizienzgewinnen der Erfahrungsschatz der Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Verfahren der Ländlichen Entwicklung gesichert werden. Das Qualitätsmanagement war auch Voraussetzung für die Privatisierung von Maßnahmen.  Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz wird im Jahr 2013 von Regensburg nach Tirschenreuth verlagert. 2.6.4. Forstverwaltung a) Personalabbau Abbausoll: 530,8, davon abgebaut: 396 Stellen. b) Kern der Reformbeschlüsse Die Beschlüsse zur Forstverwaltungsreform im Rahmen von V 21 sehen einen Aufgabenabbau sowie einen Stellenabbau von 20 % vor. Zum Stichtag 01.07.2005 wurden Zuständigkeiten konzen- triert, Hierarchieebenen ausgedünnt und abgebaut, somit Ent- scheidungs- und Verwaltungsstränge deutlich gestrafft: Aus- gangspunkt hierfür war eine Trennung der betrieblichen und be- hördlichen Aufgaben. Zur Bewirtschaftung des Staatswaldes und der Staatsjagden wurde mit dem am 01.07.2005 in Kraft getrete- - 43 - ./. nen Staatsforstengesetz das Unternehmen „Bayerische Staats- forsten“ – eine Anstalt des öffentlichen Rechts – gegründet. Die Bayerische Forstverwaltung und die Bayerische Staatsforsten wurden konsequent zweistufig aufgestellt. Die Rolle der Ämter als Untere Forstbehörden wurde deutlich gestärkt. So wurde das Waldgesetz für Bayern dahin geändert, dass Verwaltungsakte zum Vollzug des Waldrechts nicht mehr die Kreisverwaltungsbe- hörden, sondern die Unteren Forstbehörden erlassen. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die Staats- forstverwaltung seit 1993 einer kontinuierlichen Organisations- entwicklung unterlag. Namentlich wurden in dieser Zeit 35 der vormals 162 Forstämter aufgelöst, die Zahl der Forstdirektionen von sechs auf vier und die Zahl der Waldarbeitsschulen von drei auf zwei reduziert sowie das Staatliche Sägewerk Spiegelau auf- gelöst. Von 3.082 Stellen (1993) wurden bis 2003 rund 361 ein- gespart (- 11,7 %). Insgesamt hat die Forstverwaltung von 1993 bis 2011 rund 765 Stellen für Beamte und Arbeitnehmer (rund 25 %) abgebaut. Hinzu kommt der Abbau bei den Waldarbeitern, deren Zahl von 1993 bis zur Ausgliederung des Staatsforstbe- triebs von etwa 4.000 um rund 1.800 reduziert worden war und mittlerweile deutlich unter 2.000 liegt. c) Organisatorische Änderungen:  Auf der unteren Ebene sind an die Stelle der bisher 127 Forstämter (neben den 41 Forstbetrieben der Bayerischen Staatsforsten) die 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten getreten. Die Amtsbereiche bauen weiterhin auf dem bewährten Reviersystem auf, sodass die Förster möglichst wald- und bürgernah tätig sind. Allerdings war auch eine Anpassung auf Revierebene erforderlich. Die 2005 noch vorhandene Zahl an Forstrevieren von 415 wurde auf 340 (Ziel 338) zurückgeführt.  Die vier Forstdirektionen auf der mittleren Ebene sind ersatzlos entfallen. - 44 - ./.  Im StMELF wurde der frühere eigenständige Bereich Forsten mit zwei Abteilungen und 15 Referaten zu einer Abteilung mit sieben Referaten zusammengefasst. d) Aufgabenabbau Die Beschlüsse zur Forstverwaltungsreform sehen folgenden Auf- gabenabbau vor:  Wegfall betriebsbezogener Beratung der Waldbesitzer bzw. Wahrnehmung durch die forstlichen Zusammenschlüsse;  Rückführung der Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald unter gleichzeitiger Anhebung der Entgelte;  Wegfall der Bewirtschaftung der Kirchenwälder. Gleichzeitig wurde das Aufgabenspektrum der Forstverwaltung erweitert:  Übergangsweise Bereitstellung forstlicher Berater für die forstlichen Zusammenschlüsse auf dem Weg zu mehr Effizienz und Professionalität (entfällt Zug um Zug);  Forstaufsicht und Förderung besonderer Gemeinwohlleistungen im Staatswald;  Rechtsaufsicht über die Bayerische Staatsforsten;  Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Vollzug des BayWaldG von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Forstbehörden;  Abwicklung des Vertragsnaturschutzprogramms Wald. 2.6.5. Laborkonzept – Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Abbausoll: 2 Stellen, davon abgebaut: 0 Stellen. Der beschlossene Abbau wird voraussichtlich in den Jahren 2012/2013 erbracht. - 45 - ./. 2.7. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS, Einzelplan 10) 2.7.1. Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, Kapitel 10 20): a) Personalabbau Abbausoll: 540 Stellen, davon abgebaut zum 01.01.2012: 241,75 Stellen. b) Organisatorische Maßnahmen Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist im Zuge von V 21 als zentrale Landesbehörde mit organisatorischem Hauptsitz in Bayreuth und sieben regionalen Servicestellen er- richtet worden und nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Bay- erischen Landesamtes für Versorgung und Familienförderung, der Ämter für Versorgung und Familienförderung, des Bayeri- schen Landesjugendamtes, der Hauptfürsorgestellen und der In- tegrationsämter wahr. Ein weiterer Reformschwerpunkt lag auf der Binnenreform des ZBFS. Eine neue Aufbauorganisation aus- gerichtet an Produktgruppen und der Einsatz betriebswirtschaftli- cher Instrumente haben eine noch effektivere und effizienter arbeitende, dienstleistungs- und bürgerorientierte Organisation geschaffen. In Folge einer 2007 stattgefundenen Organisationsuntersuchung wurde der Ärztliche Dienst des ZBFS auf einen unabdingbaren Bedarf (organisatorisches Minimum) von 50,5 Stellen reduziert. Im Ergebnis bedeutete diese Maßnahme die Privatisierung von versorgungsärztlichen Leistungen, die zuvor durch eigene Ärzte des ZBFS erbracht wurden. Daraus resultiert aber ein Anstieg der Sachkosten. Im Jahr 2008 wurde eine Organisationsuntersuchung abge- schlossen, die weitere sechs der insgesamt neun Produktgrup- - 46 - ./. pen des ZBFS umfasste. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnis- se wurden u. a. folgende Maßnahmen ergriffen und größtenteils umgesetzt:  ab 01.12.2005 die sukzessive Konzentration der Erstattung der Fahrgeldausfälle der Regionalstellen Oberfranken, Schwaben und Unterfranken in der Regionalstelle Mittelfranken ;  ab 01.01.2012 vollständige Konzentration dieser Aufgabe in der Regionalstelle Mittelfranken;  ab 01.09.2006 Konzentration der betriebswirtschaftlichen Stellungnahmen in der Regionalstelle Niederbayern;  ab 01.10.2006 Konzentration der institutionellen Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen der Regionalstellen Oberfranken und Niederbayern in der Regionalstelle Oberpfalz ;  ab 01.10.2006 Konzentration der orthopädischen Versorgung in den Regionalstellen Oberpfalz und Unterfranken;  ab 01.01.2009 Konzentration des Vollzugs des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Regionalstelle Oberfranken;  ab 01.01.2009 Konzentration der Kapitalabfindungen in der Zentrale des ZBFS;  ab Mitte 2009 Konzentration der sog. Katalogfälle nach dem Opferentschädigungsgesetz in den Regionalstellen Oberfranken und Oberpfalz;  ab 01.12.2009 Konzentration der Regressbearbeitung in mehreren Schritten zunächst in den Regionalstellen Mittelfranken und Unterfranken, im Endausbau komplett in der Regionalstelle Unterfranken;  ab 01.12.2011 Konzentration der Heil- und Krankenbehandlung in zwei Schritten, zunächst in den Regionalstellen Niederbayern und Oberbayern, ab 2014 ausschließlich in der Regionalstelle Niederbayern;  ab 01.01.2012 Konzentration aller Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug zu anderen EU-Staaten im Elterngeldverfahren - 47 - ./. in der Regionalstelle Oberbayern;  ab 01.03.2012 Modifizierung des Widerspruchsverfahrens (Einstufigkeit) im Zuständigkeitsbereich der Produktgruppe III – Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren durch Einrichtung von Zentralen Vorverfahrensstellen in der Zentrale und in den Regionalstellen Schwaben, Mittelfranken und Oberpfalz des ZBFS. c) Aufgabenabbau Der ursprünglich angestrebte Aufgabenabbau durch die Deregu- lierung gesetzlicher Vorschriften konnte noch nicht in dem ange- strebten Umfang realisiert werden, da dies vornehmlich mit der Änderung bundesgesetzlicher Regelungen verknüpft ist. Jedoch konnte in der Produktgruppe V (Soziale Entschädigung und Stiftungen) durch einen Rückgang der Fallzahlen in der Kriegsopferversorgung ein Aufgabenabbau in einer Größenord- nung von rd. 10 % jährlich verzeichnet werden, der vollumfäng- lich für die Erbringung der Stelleneinsparverpflichtung genutzt wird. d) Auswirkungen Sachausgaben Die kamerale Umsetzung der Errichtung des ZBFS sowie die haushaltsmäßige Integrierung des Bayer. Landesjugendamtes (zuvor Kapitel 1060) und der Hauptfürsorgestellen und Integra- tionsämter in Kapitel 1020 (zuvor Kapitel 0308) erfolgte mit dem Nachtragshaushalt 2006. Über die Auswirkungen auf den Sach- haushalt können deshalb erst ab dem Haushaltsjahr 2006 Aus- sagen getroffen werden. Die Ist-Ausgaben des ZBFS bei den sächlichen Verwaltungsaus- gaben der Hauptgruppe 5 (ohne Bauunterhalt und TG 99) und bei den sonstigen Sachinvestitionen der Hauptgruppe 8 (ohne TG - 48 - ./. 99) sind von 2006 bis 2011 insgesamt um rd. 4,8 Mio. Euro ge- stiegen. Zum größten Teil sind diese Mehrausgaben auf gestiegene Be- weiserhebungskosten (Titel 536 01) zurückzuführen (+ 4,4 Mio. Euro), die auf die Privatisierung von versorgungsärztlichen Leis- tungen beruhen, die zuvor durch eigene Ärzte des ZBFS erbracht wurden (rd. 2,0 Mio. Euro). Aber auch gestiegene Antragszahlen im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX führten zu Mehr- ausgaben. Rund 190 Tsd. Euro beruhen auf der seit 2009 durch- zuführenden Zuordnung der Bewirtschaftungskosten bei gemein- samer Liegenschaftsnutzung durch mehrere Dienststellen (Aus- gaben waren früher bei den „fremden“ den Grundbesitz bewirt- schaftenden Dienststellen zu verbuchen) und auf höheren Miet- ausgaben infolge der Unterbringung des Bayerischen Landesju- gendamtes in einem Mietgebäude seit 01.08.2009. Die übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben und die Ausgaben für sonstige Sachinvestitionen des ZBFS sind in der Gesamt- summe seit seiner Gründung unter Berücksichtigung der in die- sem Zeitraum eingetretenen Preissteigerungen de facto rückläu- fig. e) Ausblick Bis 2019 sind noch rund 300 Stellen (das entspricht jährlich rd. 37 Stellen) nach Art. 6 b HG einzusparen. Das ZBFS setzt alle Bemühungen daran, noch weitere Synergien zu schaffen, insbe- sondere durch folgende Maßnahmen:  ab 2013 Konzentration der Fallbearbeitung nach dem Opferentschädigungsgesetz in den drei Regionalstellen Oberfranken , Oberpfalz und Oberbayern;  ab 2013 Einführung des einstufigen Modifizierten Widerspruchsverfahrens in der Teil-Produktgruppe V – Soziale Ent- - 49 - ./. schädigung;  ab 2014 Einführung des einstufigen Modifizierten Widerspruchsverfahrens in der Produktgruppe I – Familie. 2.7.2. Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen (Kapitel 10 30) a) Personalabbau Abbausoll: 120 Stellen, davon abgebaut zum 01.01.2012: 70 Stellen. b) Organisatorische Maßnahmen Im Zuge von V 21 wurden die Gewerbeaufsichtsämter als fachli- che Einheiten an die Regierungen angegliedert. Durch einen all- gemeinen Effizienzgewinn (z. B. weitere Straffung von Verwal- tungsabläufen bei der Aufgabenerledigung) sowie einen Sy- nergiegewinn durch Verlagerung der Gewerbeaufsichtsämter auf die Regierungen (insb. Einsparungen im Leitungs- und Verwal- tungsbereich) sollten 25 % (= 185 von insgesamt 740 Stellen) des Personals bei der Gewerbeaufsicht eingespart werden. Fachlich sollten die Straßenkontrollen im Bereich des Fahrperso- nal- und des Gefahrgutbeförderungsrechts auf die Polizei verla- gert werden, sowie die arbeitsschutzbezogene Aufsichtstätigkeit zur Vermeidung von Doppelkontrollen eng mit den Berufsgenos- senschaften abgestimmt werden. Der beschlossene Personalabbau verteilt sich auf 120 Stellen im Epl. 10 (Fachpersonal der Gewerbeaufsicht), sowie auf 65 Stel- len im Epl. 03 A (Verwaltungs-, Assistenz- und Querschnittsper- sonal). Vgl. insoweit die Ausführungen im Teil „Regierungen“. Die mit der Angliederung der Gewerbeaufsichtsämter an die Re- gierungen verbundenen Maßnahmen sind umgesetzt. Die Ge- werbeaufsichtsämter München (Stadt und Land) sind an einem - 50 - ./. Dienstsitz zusammengelegt. Die innere Struktur wurde gestrafft und entspricht den beschlossenen Vorgaben. Die Zahl der De- zernate wurde in allen Gewerbeaufsichtsämtern von 70 auf 47 technische Dezernate verringert. Die Verwaltungen der Gewer- beaufsichtsämter gingen in den Regierungen auf und die Verwal- tungsaufgaben werden von den entsprechenden Sachgebieten der Regierungen wahrgenommen. Die erwarteten Synergiege- winne innerhalb der Gewerbeaufsicht konnten realisiert werden. Damit die Bayerische Gewerbeaufsicht auch zukünftig den an sie gestellten Anforderungen in der bestmöglichen Qualität gerecht werden kann und damit die Einsparverpflichtungen erbracht wer- den können, wurde ein Konzept zur Optimierung der Aufgaben- erledigung und zur Qualitätsverbesserung erstellt:  Erhöhung der Effizienz bei der Aufgabenwahrnehmung durch Konzentration bestimmter Aufgaben auf einen Standort (Kompetenzzentren Vollzug), sowie weitere Verbesserungen vor allem im operativen Bereich, durch die Einrichtung von Kompetenzzentren mit unterstützend koordinierender Ausrichtung (Kompetenzzentren Wissen ohne Verlagerung des eigentlichen Vollzugs). Den Kompetenzzentren Wissen kommen zwei Schwerpunktaufgaben zu. Neben einer Sicherung und Verbesserung der Qualität der Arbeit der Bayerischen Gewerbeaufsicht wird versucht, in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess die Effizienz der Verwaltungsverfahren weiter zu steigern. Der Aufbau der Kompetenzzentren wurde im Frühjahr 2012 begonnen und soll bis Sommer 2013 abgeschlossen sein.  Kompetenzzentren Vollzug wurden für Aufgaben in den Berei- chen Arbeitszeiten, Sprengwesen, Chemikaliensicherheit sowie der Gefahrgutbeförderung und Kompetenzzentren Wissen in den Bereichen Sprengwesen, Betrieb von Medizinprodukten , Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Chemikaliensicherheit , Arbeitsschutz, Fahrpersonalrecht, sowie den Gefahrguttransport eingerichtet. Mit den vorgenannten Maßnahmen soll erreicht werden, die bereits 2004 vorhandenen Aufgaben mit dem im Rahmen von V 21 dafür vorgesehenen Personal ordnungsgemäß zu erledigen. - 51 - ./.  Zur Vermeidung von Doppelkontrollen beschlossene enge Zusammenarbeit der Gewerbeaufsicht mit den Berufsgenossenschaften zunächst durch eine Vereinbarung gemäß § 21 Abs. 3 ArbSchG. Im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgten gefährdungsbezogene bayernweite Schwerpunktkontrollen in enger Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften. Diese Art der Zusammenarbeit hat sich bewährt und gab wesentliche Impulse für die Ausarbeitung einer Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die inzwischen im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII gesetzlich verankert wurde. Mit der Angliederung der Gewerbeaufsichtsämter an die Regie- rungen sind in Kapitel 10 30 nur noch die Personalausgaben für das Fachpersonal veranschlagt. Darüber hinaus gehende Sach- ausgaben und Personalausgaben für das Verwaltungspersonal sind im Epl 03 A ausgebracht. 2.7.3. Laborkonzept Anteil Versorgungsverwaltung, ZBFS (Kapitel 10 20) a) Personalabbau Abbausoll: 4 Stellen, davon abgebaut zum 01.01.2012: 0 Stellen. b) Organisatorische Maßnahmen Die in der ehemaligen Verwaltung für Versorgung und Familien- förderung bzw. im ZBFS (Gründung zum 01.08.2005) vorhande- nen fünf Labore stellten ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres 2005 ein (Region Obb. 31.07.2005, Region Ofr. 30.09.2005, Region Mfr. 31.10.2005, Regionen Schw. und Ufr. 31.12.2005). Das im Zusammenhang mit den Laborauflösungen frei geworde- ne Personal wurde in der Folge vornehmlich in der Verwaltung des Ärztlichen Dienstes innerhalb des ZBFS eingesetzt. Im Ergebnis führte die Einstellung der Labortätigkeit zur Privati- sierung der Laborleistungen. Die Einstellung der Labortätigkeit führte aber zu keiner Ausgabensteigerung. Die Kosten für fremd - 52 - ./. vergebene Laborleistungen konnten bei Titel 536 01 durch ent- sprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen kompensiert werden. 2.7.4. Anteil StMAS ressortübergreifende Aufgabenkritik a) Personalabbau Abbausoll: 0,67 Stellen, davon abgebaut zum 01.01.2012: 0 Stel- len. b) Aufgabenabbau  Verlängerung des Berichtsintervalls und Reduzierung des Umfangs der Berichte im Rahmen des BayGlG: Das Intervall für die Berichte der Staatsregierung an den Landtag wurde im Jahr 2006 von drei auf fünf Jahre verlängert. Eine Reduzierung des Umfangs wird für den nächsten Bericht (Juni 2015) angestrebt.  Erstellung der Gleichstellungskonzepte staatlicher und kommunaler Dienststellen im 5-Jahres-Turnus: Der Turnus wurde im Jahr 2006 von drei auf fünf Jahre verlängert.  Privatisierung der Bereitstellung von Software für die Krankenhausautomation : Die vom StMAS entwickelten Programme (Rechte) wurden nach Beendigung der Vertragslaufzeiten 2009 an ein privates Unternehmen übergeben (Privatisierung ).  Verzicht auf beratende Mitwirkung der Beiräte in der Kriegsopferfürsorge : Zum 01.06.2008 wurden die Vorschriften in der Verordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge vom 08.02.1919, in denen die Bildung von Beiräten in der Kriegsopferfürsorge und deren Beteiligung in Widerspruchsverfahren geregelt sind, aufgehoben. Dadurch sind seit 01.06.2008 die Regelungen im AGSG über die Bildung und Beteiligung des Beirats für Kriegsopferfürsorge (Art. 102, Art. 105 AGSG) obsolet. Die formelle Aufhebung ist in Vorbereitung.  Durch die Privatisierung der Krankenhausautomation konnten ab dem 01.01.2009 jährlich rund 170.000 € eingespart werden (bei Kapitel 10 01 ist der Titel 533 01 ab diesem Zeitpunkt entbehrlich). Weitere Einsparungen im Sachhaushalt sind nicht bezifferbar. - 53 - ./. 2.8. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG, Einzel- plan 12) 2.8.1. Landesämter Bereich Umwelt ohne LGL a) Personalabbau Vom Stellenabbausoll in Höhe von 220 Stellen wurden vom LfU 84 Stellen bis zum 01.01.2012 abgebaut. 136 Stellen sind noch abzubauen. b) Organisatorische Maßnahmen Im Zuge von V 21 wurden das Geologische Landesamt (GLA), Teile des Landesamts für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Si- cherheitstechnik (LfAS), das Landesamt für Umweltschutz (LfU) und das Landesamt für Wasserwirtschaft (LfW) zu einem neuen Landesamt für Umwelt (LfU) mit Hauptsitz in Augsburg sowie einer neuen Dienststelle in Hof zusammengeführt. Bei der Neuschaffung der Dienststelle in Hof handelte es sich um eine strukturpolitische Entscheidung für den nordostbayerischen Raum, der von EU-Osterweiterung und Strukturwandel beson- ders betroffen ist. Die Verlagerung von Aufgaben und Personal aus den ehemaligen Dienststellen in München nach Hof und Augsburg erforderten Investitionen baulicher Art und Kosten für Umzüge und Trennungsgeld. Während die Verlagerung nach Hof erfolgt ist, ist die Verlagerung nach Augsburg noch nicht abge- schlossen. Hierzu müssen ein neues Labor- und Bürogebäude fertiggestellt und Umbaumaßnahmen im bestehenden Gebäude vollendet werden, damit dann das Personal mit seinen Aufgaben aus München nach Augsburg verlagert werden kann. Die restli- chen Umzüge sollen 2013 durchgeführt werden. - 54 - ./. c) Sachkosten Für die neue Dienststelle des LfU in Hof erfolgte der Ankauf eines Bürogebäudes. Der Ankauf mit Nebenkosten sowie kleineren baulichen Anpassungsmaßnahmen verursachten Gesamtkosten in Höhe von rund 13,3 Mio. €. Der Neubau eines Laborgebäudes und die baulichen Anpas- sungsmaßnahmen im Dienstgebäude des LfU in Augsburg sind noch nicht komplett abgeschlossen. Die genehmigten Gesamt- kosten hierfür liegen bei 16,32 Mio. €. Diesen Kostenblöcken werden bei längerfristiger Betrachtung Erlöse bzw. Einsparungen infolge der Räumung von Dienstgebäuden in München gegen- überzustellen sein. 2.8.2. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) a) Personalabbau Vom Stellenabbausoll in Höhe von 50 Stellen wurden vom LGL 35 Stellen bis zum 01.01.2012 abgebaut. 15 Stellen sind noch abzubauen. b) Organisatorische Maßnahmen Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte kurz vor V 21 eine einschneidende Umorganisation erfah- ren, in der nicht nur die beiden Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen Südbayern und Nordbayern zusammen- gelegt, sondern auch mehrere Dienststellen aufgegeben worden waren (Nürnberg / Heimerichstraße, Regensburg / Keplerstraße, Regensburg/Landshuter Straße und Augsburg/Fritz-Hintermayr- Straße). Im Zuge von V 21 wurde daher lediglich ein Personalab- bau im Bereich der Labore in Höhe von 50 Stellen festgesetzt. - 55 - ./. c) Sachkosten Der Stellenabbau am LGL ist über den Zeitraum 2005 – 2011 bei den Sachausgaben mit einem Mehraufwand von schätzungswei- se rund 1,25 Mio. € verknüpft, der im Wesentlichen durch die Fremdvergabe von Laborleistungen bedingt ist. 2.8.3. Wasserwirtschaftsämter a) Personalabbau Vom Stellenabbausoll in Höhe von 438 + 39 = 477 Stellen haben die WWA 224 Stellen bis zum 01.01.2012 abgebaut. 253 Stellen sind noch abzubauen. b) Organisatorische Maßnahmen Im Zuge von V 21 wurden die Anzahl der Wasserwirtschaftsämter (WWA) von 24 auf 17 und die Anzahl der Behörden der Bauver- waltung von 51 auf 22 Staatliche Bauämter reduziert. Die Amts- bezirke der WWA und Staatlichen Bauämter wurden nach dem Prinzip der Einräumigkeit aufeinander abgestimmt. Die Reduktion der Anzahl der Ämter wie auch das Ziel, zusammengelegte Äm- ter an einem Standort in vorhandenen staatlichen Liegenschaften zusammenzuführen und andererseits möglichst keine Behörden- standorte im ländlichen Raum aufzugeben, erforderte mehrere Behördenverlagerungen. In diesem Kontext fielen Kosten für bau- liche Maßnahmen und Umzüge sowie Trennungsgeld an. Die Auflösung und Verlagerung der WWA ist bereits erfolgt. Um die Umsetzung der Reform möglichst sozialverträglich zu gestal- ten und Härtefälle insbesondere wegen zu großer Entfernung des neuen WWA-Standortes zum Wohnsitz zu vermeiden, wurden an einzelnen aufzulösenden Standorten übergangsweise „Service- stellen“ eingerichtet (z. B. Servicestelle Krumbach des WWA Do- - 56 - ./. nauwörth). Diese wurden teilweise bereits aufgelöst (z. B. Frei- sing) bzw. sollen bis 2014 aufgelöst werden. Ein Betrieb über 2014 hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn anderweitig keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. 2.8.4. Ernährungsberatung Vom Stellenabbausoll in Höhe von 42,7 Stellen wurden 42,2 Stellen bis zum 01.01.2012 abgebaut. Der noch offene Stellenanteil von 0,5 wird in 2013 abgebaut. 2.8.5. Lebensmittelkontrolle und Veterinärverwaltung Aus der ressortübergreifenden Aufgabenkritik wurde für die Lebens- mittelkontrolle bei den Kreisverwaltungsbehörden ein Stellenabbau in Höhe von 25 (20 + 5) Stellen und zusätzlich für die Veterinärver- waltung wegen Auflösung des Mobilen Veterinärdienstes ein Stel- lenabbau in Höhe von 7 Stellen festgesetzt. Bis zum 01.01.2012 wurden noch keine Stellen abgebaut. Das StMUG erarbeitet hierzu ein Konzept, das insbesondere auch die Übertragung gesetzlicher Aufgaben auf Dritte, strukturelle Änderun- gen und die Erschließung neuer Einnahmequellen für die Überwa- chungstätigkeit berücksichtigen wird. 2.8.6. Öffentlicher Gesundheitsdienst Aus der ressortübergreifenden Aufgabenkritik wurde für den Öffentli- chen Gesundheitsdienst (ÖGD) ein Stellenabbau in Höhe von 30 Stellen festgesetzt. Der darin enthaltene Abbauanteil von 4,5 Stellen für den Verzicht auf Einstellungsuntersuchungen wurde fallen gelas- sen; diese Stelleneinsparungen wurden anderweitig innerhalb des Geschäftsbereichs erbracht. Damit verbleibt noch eine Abbauver- pflichtung von 25,5 Stellen. Davon wurden bis zum 01.01.2012 noch keine Stellen abgebaut. - 57 - ./. Das StMUG wird ein Gesamtkonzept für die erforderliche Neustruk- turierung mit angepasster Stellenausstattung des ÖGD vorlegen. Nur durch eine grundlegende Strukturreform des ÖGD mit Konzentrie- rung auf 20 - 25 größere Funktionseinheiten kann trotz reduziertem Personalkörper die Effizienz und Qualität der Aufgabenerledigung dauerhaft erhöht, die Krisenreaktionsfähigkeit gewährleistet und die Abbauverpflichtung erbracht werden. 2.8.7. Naturschutz Aus der ressortübergreifenden Aufgabenkritik wurde für den Natur- schutz festgesetzt, dass von ausgehend 80 Stellen 20 Stellen einge- spart werden müssen. Das StMI hat bei der Umressortierung 18,5 Stellen vom StMUG erhalten, sodass bei einer Einsparquote von 25 % aufgerundet 5 Stellen der 3. Qualifikationsebene einzusparen sind. Die übrige Einsparverpflichtung betrifft Bedienstete der 4. Qua- lifikationsebene. Diese Aufteilung werden StMI und StMUG in Kürze verbindlich fest- legen. 2.8.8. Anteil StMUG ressortübergreifende Aufgabenkritik Aus der ressortübergreifenden Aufgabenkritik wurde für den Ge- schäftsbereich des StMUG ein Stellenabbau in Höhe von 18,2 Stel- len festgesetzt. Wie aus der Anlage „Geschäftsbereich StMUGV“ zum Ministerratsbeschluss vom 10.01.2005 ersichtlich, soll sich die- ser wie folgt zusammensetzen: 0,2 Stellen Abschaffen Organisation von Aktionstagen in den Kompetenzzentren . 0,2 Stellen Verzicht auf Landesärzte (Bestellung der Landesärzte für Behinderte ). 10 Stellen Teilprivatisierung Tierärzte (Tierseuchenbekämpfung / Viehverkehr ). 0,8 Stellen Einstellung der Förderung von Wasserversorgungsanlagen. spätestens ab 2015 2 Stellen Einstellung der Förderung von Abwasseranlagen. - 58 - ./. 1 Stelle Abschaffen Landschaftsentwicklungskonzept (BayNatSchG). 1 Stelle Abschaffen Berichtspflicht (Art. 50 Abs. 4 BayNatSchG). 1 Stelle Verzicht Wettbewerbe mit Naturschutzbezug. 2 Stellen Privatisierung Gutachten Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung . Vom Stellenabbausoll in Höhe von 18,2 Stellen wurden bis zum 01.01.2012 noch keine Stellen abgebaut. - 59 - 2.9. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK, Einzelplan 15) Personalabbau Abbausoll: 25 Stellen, davon abgebaut zum 01.01.2012: 25 Stellen. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) Die umfassende Reform der Amtsorganisation ist umgesetzt (Schaf- fung einer integralen Denkmalpflege, welche die traditionellen Gren- zen zwischen Baudenkmalpflege und Bodendenkmalpflege beseitig- te) und führte zu einer drastischen Straffung der Amtsstruktur, zur Bündelung von Zuständigkeiten und Aufgaben und zu einer erhebli- chen Reduktion der Zahl der Abteilungen und Referate. Die Dienststellenschließungen und Zusammenlegungen sind weit- gehend umgesetzt. Die Dienststelle Landshut wurde aufgelöst und mit der Dienststelle Regensburg zusammengelegt. Die Dienststelle Würzburg wurde ebenfalls aufgelöst und mit der Dienststelle Seehof bei Bamberg zusammengelegt. Die Dienststelle Nürnberg bleibt er- halten. Derzeit wird die Dienststelle Thierhaupten umgebaut; dorthin soll die Dienststelle Ingolstadt verlegt sowie die für Schwaben zu- ständigen Gebietsreferenten/innen aus München versetzt werden. Nach dem derzeitigen Stand ist damit zu rechnen, dass die Umset- zung im Jahr 2014 erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Kreuzer Epl. Bereich Beschlossenes Abbau-Soll Korrektur / Bereinigung Verbleibendes Abbausoll Erläuterungen 03A Polizei 280,00 - 280,00 03A Regierungen allgemein 627,00 - 627,00 03A Schulverwaltung (Regierung), Anteil 03A (siehe 05) 30,00 - 30,00 Stellenabbau insgesamt: 45 Stellen 03A Gewerbeaufsicht bei den Regierungen, Anteil 03A (siehe 10) 65,00 - 65,00 Stellenabbau insgesamt: 185 Stellen 03A Landesplanung (Regierung) Anteil 03A (siehe 07) 25,50 - 25,50 Stellenabbau insgesamt: 39 Stellen 03B Hochbau/Straßenbau (Unterstufe) 995,00 - 995,00 03B Landesbauabteilungen (ehemals Kapitel 03 71) 24,00 - 24,00 04 Oberstes Landesgericht 11,00 - 11,00 04 Schließung Zweigstellen der Amtsgerichte 29,50 - 29,50 04 StMJV, Projekt bajTech 2000 160,00 - 160,00 05 Schulverwaltungen (Kapitel 05 11, Schulämter) 43,00 - 43,00 05 Schulverwaltung (Regierung), Schulleitung, Anteil 05 15,00 - 15,00 Stellenabbau insgesamt: 45 Stellen 05 Ernährungsberatung (Epl.05, 08 und 12) Anteil 05 26,50 1,33 27,83 Stellenabbau insgesamt: 104,33 Stellen 06 BFD - Landesamt für Finanzen 55,00 - 55,00 06 Vermessung 504,00 - 504,00 06 OFD - Landesamt für Steuern 35,00 - 35,00 07 Landesplanung 7,00 - 7,00 07 Landesplanung (Regierung) Anteil 07 (siehe 03) 13,50 - 13,50 Stellenabbau insgesamt: 39 Stellen 07 Beschussverwaltung 30,00 - 30,00 - nicht umsetzbar 07 Eichverwaltung 253,00 - 253,00 08 Landwirtschaftsverwaltung (ohne Regierungen) 220,00 - 220,00 08 DLE, Verwaltung für ländliche Entwicklung 280,00 - 280,00 08 Staatsforst inkl. Waldarbeiter 1.000,80 - 470,00 530,80 Waldarbeiter übergeführt in Staatsbetrieb 08 Ernährungsberatung (Epl.05, 08 und 12) Anteil 08 33,80 - 33,80 Stellenabbau insgesamt: 104,33 Stellen 08 Auflösung der Landwirtschaftsabteilungen der Regierungen 60,00 - 60,00 10 Versorgungsämter, BLVF, Landesjugendamt, ZBFS 540,00 - 540,00 10 Gewerbeaufsicht bei den Regierungen (Anteil 10) 120,00 - 120,00 12 Landesämter StMUG ohne LGL 220,00 - 220,00 12 LGL (Laborbereich) 50,00 - 50,00 12 Wasserwirtschaftsämter 438,00 - 438,00 12 Ernähruungsberatung (Epl. 05, 08 und 12), Anteil 12 43,70 - 1,00 42,70 Stellenabbau insgesamt: 104,33 Stellen 15 Denkmalschutz 25,00 25,00 Zwischensumme: 6.260,30 - 499,67 5.760,63 03A Landeskriminalamt 3,00 - 3,00 08 Landesanstalt für Landwirtschaft 26,00 - 26,00 08 Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau 3,00 - 3,00 08 Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft 2,00 - 2,00 10 Versorgungsverwaltung, Zentrum Bayern Familie und Soziales 4,00 - 4,00 12 Wasserwirtschaftsämter 39,00 - 39,00 Alle Zentralisierung Reisekosten 95,63 - 95,63 06 Zentralisierung Reisekosten 31,90 - 31,90 15 Zentralisierung Reisekosten 12,47 - 12,47 Alle Stellenabbau in den Obersten Dienstbehörden 66,00 - 66,00 Summe: 6.543,30 - 499,67 6.043,63 Der Abbau von 6.043,63 Stellen ist Teil des in Art. 6 b HG gesetzlich beschlossen Stellenabbaus (insgesamt 9.000 Stellen) Anlage 1 Laborkonzept, MR 16.11.2004 Einzelplanübergreifende Einsparungen Einzelplanspezifische Abbaukontigente Zusammenstellung des im Rahmen der Reform Verwaltung 21 beschlossenen Stellenabbaus (6.543 Stellen - ohne Aufgabenkritik) Seite 2 Epl. Bereich Beschlossenes Abbau-Soll Korrektur / Bereinigung Verbleibendes Abbausoll Erläuterungen 03A Regierungen 125,00 - 125,00 Einsparquote 25 % Epl. Bereich Beschlossenes Abbau-Soll Korrektur / Bereinigung Verbleibendes Abbausoll Erläuterungen Alle Stellenabbau in den Obersten Dienstbehörden 1,00 - 1,00 Abbau im Rahmen der Zusammenlegung der früheren StMLU und StMGEV 08 Staatsforst 23,00 - 23,00 Beginn Stellenabbau 2004 12 Rückzug des Staates aus der Ernährungsberatung 39,20 - 39,20 15 Denkmalpflege 5,00 - 5,00 Beschluss 2003, Beginn des Abbaus 2004 Summe: 68,20 - 68,20 Stellenabbau wurde vollzogen. Weiterer im Rahmen von Verwaltung 21 beschlossener Stellenabbau (ohne Aufgabenkritik) MR-Beschluss vom 19.04.2005, Asylbewerber und Spätaussiedler, Straffung der Aufnahme und Unterbringungsverwaltung Stellenabbau aus Verwaltung 21, der nicht auf den in Art. 6b Haushaltsgesetz angerechnet worden ist. Seite 3 Epl. Bereich Beschlossenes Abbausoll Korrektur / Bereinigung Verbleibendes Abbausoll Erläuterungen 03A Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern 1,64 - 1,64 03A Regierungen allgemein 77,15 - 77,15 - Anrechnung auf Abbaukontigent von 627 Stellen (siehe Tabelle "Einzelplanspezifische Abbaukontigente") 03A Kreisverwaltungsbehörden 6,00 - 6,00 Sportförderung (Vorschlag StMUK) 03A Kreisverwaltungsbehörden 24,10 - 24,10 BlmSchG, Tankstellenüberwachung 03B Geschäftsbereich Oberste Baubehöre 1,48 - 1,48 (Siedlungsmodelle) 04 StMJV 14,00 - 14,00 13 Stellen Justizbetriebsdienst, 1 Stelle Gnadenrecht 06 Geschäftsbereich Staatsministerium der Finanzen 3,30 - 3,30 10 Berichtsintervall Umsetzung BayGlG 0,05 - 0,05 10 Gleichstellungskonzepte (Erstellungsintervall) 0,02 - 0,02 10 Krankenhausautomation 0,50 - 0,50 10 Beiräte Kriegsopferfürsorge 0,10 - 0,10 12 Lebensmittelkontrolle 5,00 - 5,00 Rindfleischetikettierung 12 Geschäftsbereich Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 18,20 - 18,20 Alle ressortübergreifend Erhebung Fehlzeitenstatistik 20,00 - 20,00 Alle Wegfall Institut der Anstellung (ressortübergreifend) 4,50 - 4,50 Summe: 176,04 - 77,15 98,89 Epl. Bereich Beschlossenes Abbausoll Korrektur / Bereinigung Verbleibendes Abbausoll Erläuterungen 07 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie0,69 0,69 - 0,69 03A Regierungen allgemein 7,32 - 7,32 - Anrechnung auf Abbaukontigent von 627 Stellen (siehe Tabelle "Einzelplanspezifische Abbaukontigente") Summe: 8,01 - 7,32 0,69 Epl. Bereich Beschlossenes Abbausoll Korrektur / Bereinigung Verbleibendes Abbausoll Erläuterungen 03A Regierungen allgemein 22,03 - 22,03 - Anrechnung auf Abbaukontigent von 627 Stellen (siehe Tabelle "Einzelplanspezifische Abbaukontigente" - Anlage 1) Summe: 22,03 - 22,03 - Epl. Bereich Beschlossenes Abbausoll Korrektur / Bereinigung Verbleibendes Abbausoll Erläuterungen 03A Schulungsbetrieb LfStaD 5,00 - 5,00 03A Investitionskostenerstattung Rettungsleitstellen 0,25 - 0,25 06 Wohnungsfürsorge 17,00 - 17,00 12 Überwachung Lebensmittelbetriebe 20,00 - 20,00 12 Öffentlicher Gesundheitsdienst 25,50 - 25,50 Mit "Verzicht auf Einstellungsuntersuchungen" (4,5 Stellen) insgesamt 30 Stellen 12 Verzicht auf Einstellungsuntersuchungen 4,50 - 4,50 12 Veterinärverwaltung 7,00 - 7,00 12 Naturschutz 20,00 - 20,00 teilweise Epl. 03 geh. Dienst Summe: 99,25 - 99,25 Ministerratsbeschluss vom 02.06.2005, Aufgabenkritik Regierungen Ministerratsbeschluss vom 28.06.2005 ressortübergreifende Aufgabenkritik Ministerratsbeschluss vom 15.02.2005, ressortübergreifende Aufgabenkritik Im Rahmen der Reform Verwaltung 21 aufgrund Aufgabenabbau beschlossener Stellenabbau (Aufgabenkritik) Ministerratsbeschluss vom 10.01.2005, ressortübergreifende Aufgabenkritik Seite 4 Anlage 2 Epl. Bereich Verbleibendes Abbau-Soll 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 noch abzubauen 03A Polizei 280,00 - 11,00 - 82,00 59,00 61,50 64,75 1,75 03A Regierungen allgemein 627,00 31,00 77,00 83,00 44,50 64,00 63,50 30,00 234,00 03A Schulverwaltung (Regierung), Anteil Epl. 03A (siehe Epl.05) 30,00 - - - - - - - 30,00 03A Gewerbeaufsicht bei den Regierungen, Anteil Epl. 03A (siehe Epl.10) 65,00 31,00 10,00 5,00 2,00 2,00 3,00 5,00 7,00 03A Landesplanung (Regierung) Anteil 03A (siehe Epl.07) 25,50 1,00 2,00 - - - 2,00 - 20,50 03B Hochbau/Straßenbau (Unterstufe) 995,00 - 20,00 24,50 91,50 27,50 67,00 114,00 650,50 03B Landesbauabteilungen (ehemals Kapitel 03 71) 24,00 - - - 0,50 - 3,00 10,00 10,50 04 Oberstes Landesgericht 11,00 6,00 4,00 - 1,00 - - - - 04 Schließung Zweigstellen der Amtsgerichte 29,50 6,50 6,00 6,00 4,00 2,00 - - 5,00 04 StMJV, Projekt bajTech 2000 160,00 2,00 4,00 4,00 8,00 5,00 13,00 16,00 108,00 05 Schulverwaltungen (Kapitel 05 11, Schulämter) 43,00 - - - - 5,50 4,00 - 33,50 05 Schulverwaltung (Regierung), Schulleitung, Anteil Epl. 05 15,00 - - - 5,00 - - - 10,00 05 Ernährungsberatung (Epl.05, 08 und 12) Anteil Epl. 05 27,83 - - 26,83 - - - 1,00 - 06 BFD - Landesamt für Finanzen 55,00 - - - - - - - 55,00 06 Vermessung 504,00 - - - 39,50 65,00 70,00 60,00 269,50 06 OFD - Landesamt für Steuern 35,00 - - 8,00 7,00 8,00 7,00 5,00 - 07 Landesplanung 7,00 - - 1,00 - 1,00 - 3,00 2,00 07 Landesplanung (Regierung) Anteil Epl. 07 (siehe Epl. 03) 13,50 - - 0,50 1,00 - - - 12,00 07 Beschussverwaltung - - - - - - - - - 07 Eichverwaltung 253,00 - 1,00 2,50 2,00 3,00 - - 244,50 08 Landwirtschaftsverwaltung (ohne Regierungen) 220,00 - - 4,50 20,00 3,45 18,24 44,00 129,81 08 DLE, Verwaltung für ländliche Entwicklung 280,00 - - - 2,50 18,00 21,01 17,50 220,99 08 Staatsforst inkl. Waldarbeiter (Stellenabbau 2005 inkl. 2004) 530,80 103,00 103,00 71,00 73,00 15,00 15,00 16,00 134,80 08 Ernährungsberatung (Epl.05, 08 und 12) Anteil Epl.08 33,80 - - - - 17,55 5,25 3,00 8,00 08 Auflösung der Landwirtschaftsabteilungen der Regierungen 60,00 2,50 - 0,50 1,50 1,50 1,50 1,50 51,00 10 Versorgungsämter, BLVF, Landesjugendamt, ZBFS 540,00 46,00 30,00 22,00 23,00 35,00 25,00 60,75 298,25 10 Gewerbeaufsicht bei den Regierungen (Anteil 10) 120,00 28,00 19,00 8,00 5,00 - 5,00 5,00 50,00 12 Landesämter StMUG ohne LGL 220,00 - - - - 12,00 33,00 39,00 136,00 12 LGL (Laborbereich) 50,00 - 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 8,00 15,00 12 Wasserwirtschaftsämter 438,00 - 32,00 37,00 30,00 40,00 38,00 47,00 214,00 12 Ernähruungsberatung (Epl. 05, 08 und 12), Anteil Epl.12 42,70 35,20 4,00 2,00 1,00 - - - 0,50 15 Denkmalschutz 25,00 8,00 3,00 1,00 8,50 4,50 - - - Zwischensumme: 5.760,63 300,20 331,00 312,33 458,50 394,00 462,00 550,50 2.952,10 03A Landeskriminalamt 3,00 - - - - - - - 3,00 08 Landesanstalt für Landwirtschaft 26,00 - - - - - 2,20 20,50 3,30 08 Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau 3,00 - - - - - 1,00 1,00 1,00 08 Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft 2,00 - - - - - - - 2,00 10 Versorgungsverwaltung, Zentrum Bayern Familie und Soziales 4,00 - - - - - - - 4,00 12 Wasserwirtschaftsämter 39,00 - - - - - - - 39,00 Alle Zentralisierung Reisekosten 95,63 - - - - - - - 95,63 06 Zentralisierung Reisekosten 31,90 - - 10,00 12,00 9,90 - - - 15 Zentralisierung Reisekosten 12,47 - - - - 1,97 10,50 - - Alle Stellenabbau in den Obersten Dienstbehörden 66,00 21,00 28,00 13,00 4,00 - - - - Summe: 6.043,63 321,20 359,00 335,33 474,50 405,87 475,70 572,00 3.100,03 Zusammenstellung des im Rahmen der Reform Verwaltung 21 beschlossenen und bis Ablauf 2011 vollzogenen Stellenabbaus Einzelplanspezifische Abbaukontigente Laborkonzept, Ministerratsbeschluss vom 16.11.2004 Stellenabbau für das Jahr Einzelplanübergreifende Einsparungen Seite 5 Epl. Bereich Verbleibendes Abbau-Soll 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 noch abzubauen 03A Regierungen 125,00 - - - - - - - 125,00 Epl. Bereich Verbleibendes Abbau-Soll 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 noch abzubauen Alle Stellenabbau in den Obersten Dienstbehörden 1,00 1,00 - - - - - - - 08 Staatsforst 23,00 23,00 - - - - - - - 12 Rückzug des Staates aus der Ernährungsberatung 39,20 35,20 4,00 - - - - - - 15 Denkmalpflege* 5,00 5,00 - - - - - - - Summe: 68,20 64,20 4,00 - - - - - - *nachrichtlich: Stellenabbau erfolgte teilweise bereits in 2004 Stellenabbau aus Verwaltung 21, der nicht auf den in Art. 6b Haushaltsgesetz angerechnet worden ist. Stellenabbau für das Jahr Stellenabbau für das Jahr Ministerratsbeschluss vom 19.04.2005, Asylbewerber und Spätaussiedler, Straffung der Aufnahme- und Unterbringungsverwaltung Weiterer im Rahmen von Verwaltung 21 beschlossener Stellenabbau (ohne Aufgabenkritik) Seite 6 Epl. Bereich Verbleibendes Abbau-Soll 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 noch abzubauen 03A Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern 1,64 - - - - - - - 1,64 03A Regierungen allgemein 77,15 Stellen (Anrechnung auf Kontingent von 627 Stellen) - - - - - - - - - 03A Kreisverwaltungsbehörden 6,00 - - - - - - - 6,00 03A Kreisverwaltungsbehörden 24,10 - - - - - - - 24,10 03B Geschäftsbereich Oberste Baubehöre 1,48 - - - - - - - 1,48 04 StMJV 14,00 2,00 1,00 1,00 4,00 - - - 6,00 06 Geschäftsbereich Staatsministerium der Finanzen 3,30 - - - - - - - 3,30 10 Berichtsintervall Umsetzung BayGlG 0,05 - - - - - - - 0,05 10 Gleichstellungskonzepte (Erstellungsintervall) 0,02 - - - - - - - 0,02 10 Krankenhausautomation 0,50 - - - - - - - 0,50 10 Beiräte Kriegsopferfürsorge 0,10 - - - - - - - 0,10 12 Lebensmittelkontrolle 5,00 - - - - - - - 5,00 12 Geschäftsbereich Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 18,20 - - - - - - - 18,20 Alle ressortübergreifend Erhebung Fehlzeitenstatistik 20,00 - - - - - - - 20,00 Alle Wegfall Institut der Anstellung (ressortübergreifend) 4,50 - - - - - - - 4,50 Summe: 98,89 2,00 1,00 1,00 4,00 - - - 90,89 Epl. Bereich Verbleibendes Abbau-Soll 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 noch abzubauen 07 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie0,69 0,69 - - - - 0,60 - 0,09 Epl. Bereich Verbleibendes Abbau-Soll 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 noch abzubauen 03A Schulungsbetrieb LfStaD 5,00 - - - - - - - 5,00 03A Investitionskostenerstattung Rettungsleitstellen 0,25 - - - - - - - 0,25 06 Wohnungsfürsorge 17,00 - - - - - - - 17,00 12 Überwachung Lebensmittelbetriebe 20,00 - - - - - - - 20,00 12 Öffentlicher Gesundheitsdienst 25,50 - - - - - - - 25,50 12 Verzicht auf Einstellungsuntersuchungen 4,50 - - 1,50 - 3,00 - - - 12 Veterinärverwaltung 7,00 - - - - - - - 7,00 12 Naturschutz 20,00 - - - - - - - 20,00 Summe: 99,25 - - 1,50 - 3,00 - - 94,75 Stellenabbau für das Jahr Ministerratsbeschluss vom 10.01.2005, ressortübergreifende Aufgabenkritik Im Rahmen der Reform Verwaltung 21 aufgrund Aufgabenabbau beschlossener und vollzogener Stellenabbau (Aufgabenkritik) Stellenabbau für das Jahr Ministerratsbeschluss vom 28.06.2005 ressortübergreifende Aufgabenkritik Ministerratsbeschluss vom 15.02.2005, ressortübergreifende Aufgabenkritik Stellenabbau für das Jahr A Meyer_6083 ANL.pdf Vollzugsmitteilung d. Staatskanzlei vom 12.12.2012