Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.03.2015 Schülerinnen und Schüler aus Bayern, die Schulen in grenznahen Bundesländern sowie Österreich oder Tschechien besuchen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem Erstwohnsitz in Bayern besuchen grenznah allgemeinbildende Schulen in anderen Bundesländern, Österreich oder Tschechien (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken sowie abgebender und aufnehmender Schule)? 2. Welche Auswirkungen haben oben genannte Schulbesuche auf das Schulangebot der Heimatgemeinde? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.04.2015 Zu 1.: Dem Staatsministerium liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Bayern Schulen der verschiedenen Schularten in angrenzenden Ländern der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Österreich oder Tschechien besuchen. Die Ermittlung entsprechender Schülerzahlen würde eine Abfrage bei sämtlichen im Grenzbereich gelegenen Schulen bzw. bei den zuständigen Schulämtern erfordern; zur Vermeidung des dadurch entstehenden, erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die ohnehin stark belasteten Schulen bzw. Schulämter wurde hiervon abgesehen. Zu 2.: Welche Auswirkungen es auf die Schulen vor Ort hat, wenn einzelne Schülerinnen und Schüler an einer außerbayerischen Schule unterrichtet werden, ist dem Staatsministerium nicht bekannt. Um dies zu ermitteln, müsste nicht nur erhoben werden, welche schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler eine außerbayerische Schule gewählt haben, sondern auch welche konkrete Schule, Jahrgangsstufe und Klasse sie sonst besucht hätten. Unabhängig von der Zahl der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, die eine außerbayerische Schule besuchen , wird an jeder staatlichen Grund-, Mittel- und Realschule sowie an jedem staatlichen Gymnasium eine ausreichende Unterrichtsversorgung sichergestellt. Mit den zur Verfügung zu stellenden Stunden können an allen Schulen der Pflichtunterricht abgedeckt und die notwendige Gruppenbildung vorgenommen sowie ein angemessenes Angebot an Fördermaßnahmen und Arbeitsgemeinschaften zusammengestellt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6152 Bayerischer Landtag