Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 06.03.2015 Dorferneuerung Dorferneuerungen sind ein wichtiges Instrument zur Strukturverbesserung in ländlichen Bereichen. Von der Antragstellung bis zur Genehmigung vergehen teilweise erhebliche Zeiträume. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken im Zeitraum bis 4 Jahren? b) In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken im Zeitraum zwischen 5 und 9 Jahren? c) In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in Zeiträumen zwischen 10 und 20 Jahren? 2. In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in einem Zeitraum länger als 20 Jahre? 3. a) Wie gestaltete sich die finanzielle Ausstattung der Ämter für ländliche Entwicklung (vormals Flurbereinigungsämter ) in den letzten 30 Jahren, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in personeller Hinsicht, unterschieden nach Planstellen und tasächlich besetzten Stellen innerhalb der letzten 30 Jahre aufgegliedert in 5-Jahres-Schritten? b) Wie gestaltete sich die finanzielle Ausstattung der Ämter für ländliche Entwicklung (vormals Flurbereinigungsämter ) in den letzten 30 Jahren, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in finanzieller Hinsicht, unterschieden nach Personal- und Sachkosten sowie Fördermitteln innerhalb der letzten 30 Jahre, aufgegliedert in 5-Jahres-Schritten? 4. In welcher Höhe wurden Fördermittel, aufgegliedert nach Regierungsbezirken und Ämtern für ländliche Entwicklung (vormals Flurbereinigungsämter), in den letzten 30 Jahren nicht abgerufen? Antwort des Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.04.2015 Vorbemerkungen Bei der Interpretation von Daten, die bis zu 30 Jahre zurückreichen , und bei der Ableitung von Schlussfolgerungen daraus sind die im Laufe der Jahre stets fortentwickelten Ziel- und Schwerpunktsetzungen der Dorferneuerung und die verfahrenstechnischen Weiterentwicklungen zu berücksichtigen . So wird seit etwa 1995 eine sogenannte Vorbereitungsphase bearbeitet, für die in der Regel ein bis drei Jahre anzusetzen sind. In dieser Vorbereitungsphase werden bereits wesentliche planerische Arbeiten erledigt und eine intensive Bürgermitwirkung durchgeführt. Dieser Zeitraum wird von Gemeindeverantwortlichen und Bürgern schon als Teil der Durchführung einer Dorferneuerung betrachtet, ohne dass die formelle und für die Statistik entscheidende Einleitung erfolgt ist. Darüber hinaus wurde im Jahr 1997 die Möglichkeit eröffnet , Dorferneuerungen auch ohne Anordnung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz durchzuführen. Dies ist dann möglich, wenn nur eine begrenzte Aufgabenstellung vorliegt und öffentlich-rechtliche Regelungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), beispielsweise Maßnahmen der Bodenordnung, nicht erforderlich sind. Diese oftmals einfache Dorferneuerung genannte Vorgehensweise wird insbesondere wegen der Auswirkungen des erheblichen Personalabbaus in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung seit mehreren Jahren verstärkt angewendet. Dabei kann wegen der geringeren Komplexität der Zeitraum zwischen Antragstellung und Einleitung oft deutlich verkürzt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage – aktuell sind von ca. 500 Gemeinden über 760 Dorferneuerungsvorhaben beantragt – müssen Gemeinden, bei denen in einem Ortsteil bereits eine Dorferneuerung anhängig ist oder eine Dorferneuerung erst vor Kurzem durchgeführt wurde, auch wenn sie vielleicht schon länger Antrag für eine weitere Dorferneuerung gestellt haben, grundsätzlich erst einmal warten, damit auch andere Gemeinden in den Vorteil einer Dorferneuerung kommen können. Die Zeitdauer zwischen Antragstellung und Einleitung einer Dorferneuerung wird zudem von weiteren Faktoren bestimmt , die von der Verwaltung für Ländliche Entwicklung nicht oder nur teilweise beeinflusst werden können. Dazu zählen beispielsweise: • Personal- und Arbeitskapazitäten des jeweiligen ALE • Finanzielle Möglichkeiten der Gemeinde • Verfügbare Haushaltsmittel • Örtliche politische Rahmenbedingungen; beispielsweise kann ein neuer Bürgermeister oder Gemeinderat den Bedarf bzw. die Dringlichkeit für eine Dorferneuerung an Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6155 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6155 ders beurteilen als die Gemeindevertreter in der Amtszeit , in der der Antrag gestellt wurde • Aufgabenstellungen und externe Planungen; beispielsweise ist die Durchführung einer Dorferneuerung oft unmittelbar mit dem Bau einer Umgehungsstraße oder dem Ausbau einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Staatsoder Kreisstraße verknüpft und damit vom Zeitpunkt der Durchführung dieser Maßnahmen abhängig 1. a) In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt , aufgegliedert nach den Regierungsbezirken im Zeitraum bis 4 Jahren? b) In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt , aufgegliedert nach den Regierungsbezirken im Zeitraum zwischen 5 und 9 Jahren? c) In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt , aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in Zeiträumen zwischen 10 und 20 Jahren? 2. In welchen Zeiträumen wurden die Anträge auf Dorferneuerung innerhalb der letzten 30 Jahre erledigt , aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in einem Zeitraum länger als 20 Jahre? In der Tabelle wird der Zeitraum zwischen Antragstellung und Einleitung, bezogen auf die in der Anfrage genannten Zeiträume, ausgewiesen. Die Grundgesamtheit von 1.644 Dorferneuerungen ergibt sich dem Wortlaut des schriftlichen Antrags entsprechend aus Antragstellungen ab dem 01.01.1985. Tatsächlich eingeleitet haben die Ämter für Ländliche Entwicklung seit 1985 jedoch 1.917 Dorferneuerungen , also 253 mehr. Dabei handelt es sich um vor dem Jahr 1985 beantragte Dorferneuerungen. Zeitraum zwischen Antrag und Einleitung (in Jahren) Reg.- Bez. 0–4 [Anzahl] 5–9 [Anzahl] 10–20 [Anzahl] > 20 [Anzahl] insgesamt [Anzahl] Obb 132 48 32 212 Ndb 79 54 49 5 187 Opf 192 42 38 8 280 Ofr 159 45 47 16 267 Mfr 109 55 52 6 222 Ufr 239 35 15 5 294 Schw 100 44 32 6 182 Bayern 1.010 323 265 46 1.644 3. a) Wie gestaltete sich die finanzielle Ausstattung der Ämter für ländliche Entwicklung (vormals Flurbereinigungsämter ) in den letzten 30 Jahren, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in personeller Hinsicht, unterschieden nach Planstellen und tasächlich besetzten Stellen innerhalb der letzten 30 Jahre aufgegliedert in 5-Jahres-Schritten? Für die Beantwortung werden die Daten für Gesamtbayern herangezogen. Die Aufgliederung nach Regierungsbezirken könnte nur händisch erfolgen und wäre deshalb mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Bis zum Beginn des erheblichen Personalabbaus in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung standen 2.056 Stellen (Stand 1993) zur Verfügung. Jahr Personal der Ämter für Ländliche Entwicklung einschließlich Bereich Zentrale Aufgaben Planstellen Tatsächlich besetzte Stellen 2001 1.711 1.661 2006 1.530 1.480 2011 1.344 1.294 2014 1.314 1.264 b) Wie gestaltete sich die finanzielle Ausstattung der Ämter für ländliche Entwicklung (vormals Flurbereinigungsämter ) in den letzten 30 Jahren, aufgegliedert nach den Regierungsbezirken in finanzieller Hinsicht, unterschieden nach Personal- und Sachkosten sowie Fördermitteln innerhalb der letzten 30 Jahre, aufgegliedert in 5-Jahres-Schritten ? Die Erhebung von Finanzdaten für den Zeitraum von 30 Jahren würde einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen, der zum möglichen Ergebnis in keinem vertretbaren Verhältnis stehen würde. Denn der vorgeschriebene Zeitraum für die Aufbewahrung der Bücher liegt bei zehn Jahren. Finanzdaten vor 2001 müssen außerdem immer von D-Mark in Euro umgerechnet werden. Die Daten liegen auch erst ab dem Jahr 2001 in elektronischer Form vor. Die Ableitung eines großen Teils der gewünschten Daten muss händisch aus den vorhandenen Tabellen erfolgen, ebenso die Aufgliederung nach Regierungsbezirken. Für die Beantwortung werden deshalb die Jahre 2001, 2006, 2011 und 2014, jeweils für Gesamtbayern, herangezogen . Eine händische Zusammenstellung der Daten wäre, ebenso wie die Aufgliederung nach Regierungsbezirken, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Jahr Fördermittel für die Ländliche Entwicklung Kosten Personal- kosten Sachkosten in Mio. € in Mio. € in Mio. € 2001 128,38 66,51 6,80 2006 89,20 59,64 6,71 2011 88,52 57,87 5,88 2014 88,52 60,19 6,06 4. In welcher Höhe wurden Fördermittel, aufgegliedert nach Regierungsbezirken und Ämtern für ländliche Entwicklung (vormals Flurbereinigungsämter ), in den letzten 30 Jahren nicht abgerufen? Die der Ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden in den vergangenen 10 Jahren jeweils vollständig abgerufen.