Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner, Susann Biedefeld SPD vom 12.03.2015 Vorwürfe der Tierquälerei an Schlachthöfen in Bayern In einem am Dienstag, den 10. März 2015, in der ARDSendung „Fakt“ ausgestrahlten Beitrag haben Tierschützer unnötige Quälerei an Schweinen am Aschaffenburger Schlachthof dokumentiert. Insbesondere wurden der Umgang mit verletzten Tieren und der unzulässige Einsatz von Gewalt zum Vorantreiben der Tiere kritisiert. Die Missstände wurden teilweise durch den Einsatz einer versteckten Kamera als Video-Film dokumentiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Möglicherweise sind diese Verstöße gegen das Tierschutzgesetz keine Einzelfälle an Schlachthöfen. Daher fragen wir die Staatsregierung: 1. Wie viele Schlachthöfe gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und mit Differenzierung nach privaten und kommunalen Betreibern)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Schlachthöfe entwickelt (differenziert nach privaten und kommunalen Betreibern )? 3. a) Was wird bei tierschutzrelevanten Kontrollen ganz konkret geprüft? b) Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Kontrollen von Schlachthöfen durchgeführt? c) Wie oft finden Kontrollen in Schlachthöfen statt (bitte mit Auflistung der Kontrollen in den letzten fünf Jahren )? 4. a) Wie ist die personelle Ausstattung der einzelnen Kontrollstellen Bayerns? b) Wie hat sich die Personalsituation in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken )? 5. a) Wie viele tierschutzrelevanten Beanstandungen/Verstöße hat es in den letzten fünf Jahren in Schlachthöfen in Bayern gegeben? b) Welcher Art waren die Beanstandungen? 6. a) Waren der Staatsregierung die Missstände im Aschaffenburger Schlachthof bekannt? b) Wie erklärt sich die Staatsregierung die Missstände im Aschaffenburger Schlachthof? c) Wurden Mitarbeiter des Aschaffenburger Schlachthofes aufgrund von Fehlverhalten im Umgang mit lebenden Tieren entlassen oder abgemahnt? 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem konkreten Fall in Aschaffenburg für die Schlachthöfe in Bayern? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.04.2015 1. Wie viele Schlachthöfe gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und mit Differenzierung nach privaten und kommunalen Betreibern)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Schlachthöfe entwickelt (differenziert nach privaten und kommunalen Betreibern)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Fragen nach Anzahl und Entwicklung der Struktur der Schlachthöfe in Bayern wurde umfangreich in den Schriftlichen Anfragen Drucksache Nr. 17/1771, Nr. 17/3564, Nr. 17/4261 und Nr. 17/5179 beantwortet. 3. a) Was wird bei tierschutzrelevanten Kontrollen ganz konkret geprüft? In Schlachthöfen werden der Antransport der Tiere, das Abladen , ggf. die vorübergehende Unterbringung der Tiere, das Um- und Zutreiben, die Betäubung der Tiere und die Tötung (durch Blutentzug) überwacht. b) Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Kontrollen von Schlachthöfen durchgeführt? Lebensmittelrechtliche Kontrollen in Schlachthöfen werden auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Verordnung (EG) Nr. 854/2004 durchgeführt. Tierschutzrechtliche Kontrollen in Schlachthöfen werden auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen, der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, der Tierschutztransportverordnung, der Tierschutz-Schlachtverordnung sowie dem Tierschutzgesetz durchgeführt. c) Wie oft finden Kontrollen in Schlachthöfen statt (bitte mit Auflistung der Kontrollen in den letzten fünf Jahren)? In Bezug auf lebensmittelrechtliche Kontrollen ist nach Verordnung (EG) Nr. 854/2004 vorgeschrieben, dass in Schlachthöfen mindestens ein amtlicher Tierarzt während der gesamten Dauer der Schlachttier- und der Fleischuntersuchung , d. h. an jedem Schlachttag, anwesend ist. Des Weiteren erfolgen Hygienekontrollen, deren Häufigkeit auf- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6156 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6156 grund einer Risikobewertung für jeden Betrieb festgelegt wird. Der nach Verordnung (EG) Nr. 854/2004 an jedem Schlachttag anwesende amtliche Tierarzt verifiziert die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften für die Schlachtung und den Transport. Er erfasst auch Befunde, die auf Verstöße gegen Tierschutzvorschriften zur Haltung der Tiere im Erzeugerbetrieb hinweisen. Er kann durch weiteres amtliches Personal (amtliche Fachassistenten) unterstützt werden. Im Rahmen der Schlachttieruntersuchung durch dieses amtliche Personal hat stets, d. h. arbeitstäglich und bei jedem Tier, eine Kontrolle auf tierschutzrelevante Verstöße zu erfolgen. Eine tabellarische Darstellung der letzten fünf Jahre übersteigt daher den Rahmen dieser Anfrage . 4. a) Wie ist die personelle Ausstattung der einzelnen Kontrollstellen Bayerns? Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Tierschutz an Schlachthöfen . Hierfür sind sie zur Durchführung der Überwachung mit beamteten Amtstierärztinnen/-tierärzten sowie amtlichem Personal (amtliche Tierärztinnen/-tierärzte sowie ggf. amtliche Fachassistentinnen/-assistenten) ausgestattet. b) Wie hat sich die Personalsituation in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken)? Über die letzten 10 Jahre aufgeschlüsselte Angaben sind in der zur Beantwortung der Anfrage vorgegebenen Zeit nicht möglich. Für die Jahre 2009 bzw. 2011 (amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten) und 2014 stellt sich die Personalsituation wie folgt dar: Amtstierärztinnen / Amtstierärzte * Amtliche Tierärztinnen/ Tierärzte ** Amtliche Fachassistentinnen / Fachassistenten ** 2009 2014 2009 2014 2011 2014 Oberbayern 95 97 239 227 69 73 Niederbayern 37 40 147 148 92 95 Oberpfalz 30,5 30,5 87 87 56 51 Oberfranken 35 34,5 92 79 73 71 Mittelfranken 34,5 36,5 97 112 47 56 Unterfranken 30 31 82 82 49 42 Schwaben 46 48,5 170 167 46 41 Bayern gesamt 308 318 914 902 432 429 * Personal Kreisverwaltungsbehörden ** mit Personal beliehener Unternehmer Die Angaben zu Amtstierärztinnen und Amtstierärzten beziehen sich auf Stellen, die Angaben zum amtlichen Personal auf mit der Aufgabe betraute Personen. 5. a) Wie viele tierschutzrelevanten Beanstandungen /Verstöße hat es in den letzten fünf Jahren in Schlachthöfen in Bayern gegeben? Die Beanstandungen/Verstöße an Schlachthöfen werden statistisch nicht erfasst. Angaben zur Zahl der Beanstandungen sind daher in der zur Beantwortung der Anfrage vorgegebenen Zeit nicht möglich. b) Welcher Art waren die Beanstandungen? Siehe Antwort zu Frage 5 a. 6. a) Waren der Staatsregierung die Missstände im Aschaffenburger Schlachthof bekannt? Der Staatsregierung lagen im Zeitraum der Presseberichterstattung keine Informationen zu tierschutzwidrigen Handlungen von Personen vor, die im Aschaffenburger Schlachthof beschäftigt sind. b) Wie erklärt sich die Staatsregierung die Missstände im Aschaffenburger Schlachthof? Aus dem Vorkommen tierschutzwidriger Handlungen von einzelnen Personen, die im Schlachthof beschäftigt sind oder tätig werden, kann nicht pauschal auf permanente Missstände im jeweiligen Schlachthof geschlossen werden. Jeder Betrieb ist rechtlich zu Eigenkontrollen verpflichtet und für die Schulung und Unterweisung des Personals verantwortlich . Der Staatsregierung sind die Hintergründe für Verstöße in Einzelfällen nicht bekannt. c) Wurden Mitarbeiter des Aschaffenburger Schlachthofes aufgrund von Fehlverhalten im Umgang mit lebenden Tieren entlassen oder abgemahnt? Für die angesprochenen Maßnahmen ist die Schlachthofbetreiberin AB Schlachthof GmbH & Co. KG zuständig. Nach einer Verlautbarung der Geschäftsführung wird sie gegen die betroffenen Personen die notwendigen arbeitsrechtlichen Schritte einleiten. Einige der Personen arbeiten laut Geschäftsführung bereits nicht mehr für das Unternehmen. 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem konkreten Fall in Aschaffenburg für die Schlachthöfe in Bayern? Die im März 2015 publik gemachten Fälle von tierschutzwidrigen Handlungen durch Personen, die im Schlachthof Aschaffenburg tätig sind oder waren, bedingen aus den unter Nr. 6 b genannten Gründen keine generellen Konsequenzen für die Schlachthöfe in Bayern. Sofern durch Überwachungspersonal Verstöße gegen das Tierschutzrecht beobachtet werden, sind angemessene, rechtlich gebotene Maßnahmen zu ergreifen, um tierschutzwidrige Handlungen unverzüglich zu unterbinden und ggf. zu ahnden.