Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.03.2015 Förderprogramm Alte Lasten – Neue Energien Zum Förderprogramm „Alte Lasten und Neue Energien“ frage ich die Staatsregierung, 1. a) Wie viele Anträge wurden in den letzten drei Jahren gestellt? b) Wie viele Anträge konnten positiv beschieden und damit gefördert werden? c) Inwieweit wurde der jährliche Förderrahmen ausgeschöpft ? d) Wie viele Gelder wurden in den letzten drei Jahren ausbezahlt? 2. Wie viele Projekte bzw. Anlagen wurden bisher über dieses Förderprogramm gefördert (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)? 3. a) Wie viel installierte Leistung konnte so realisiert werden ? b) Welche Fläche beanspruchen die geförderten Anlagen ? 4. Welches Potenzial in Bezug auf Leistung und Fläche sieht die Staatsregierung für die nächsten 6 Jahre bis 2021? 5. Plant die Staatsregierung eine Fortführung des Förderprogramms ? 6. a) Gibt es negative Erscheinungen bzw. Erkenntnisse bei Anlagen auf stillgelegten Deponien? b) Im Bereich Naturschutz (negative Auswirkungen auf Fauna und Flora)? c) Im Bereich des Deponiekörpers (Beschädigungen Abdichtung , Austrockung der Abdeckschichten und Rissbildung ...)? 7. a) Welche Art von Deponien fallen unter das Förderprogramm ? b) Ist es richtig, dass Inertdeponien (reine Erdablagerungen ) nicht in das Förderprogramm fallen? c) Welche Begründungen liegen den Ausschlusskriterien zugrunde? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: Die Bayerische Staatsregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2021 über 16 % des Stromverbrauchs durch Photovoltaik zu decken. Die Förderung von Photovoltaikanlagen (PVA) auf Altlasten und Deponien mit dem Programm „Alte Lasten – Neue Energien“ (ALNE) sollte dazu beitragen. 1. a) Wie viele Anträge wurden in den letzten drei Jahren gestellt? Seit Beginn des Förderprogramms am 01.08.2012 bis zum Laufzeitende am 31.12.2014 wurden 73 Anträge gestellt. b) Wie viele Anträge konnten positiv beschieden und damit gefördert werden? 38 Anträge konnten positiv beschieden und damit gefördert werden. c) Inwieweit wurde der jährliche Förderrahmen ausgeschöpft ? Der jährliche Förderrahmen in Höhe von 2 Mio. Euro (insgesamt 6 Mio. Euro) wurde vollständig ausgeschöpft. d) Wie viele Gelder wurden in den letzten drei Jahren ausbezahlt? Bis zum 31.12.2014 wurden für die bis zu diesem Zeitpunkt abgerechneten 22 Projekte für Photovoltaikanlagen Fördermittel in Höhe von 3.847.341,79 Euro ausbezahlt. 2. Wie viele Projekte bzw. Anlagen wurden bisher über dieses Förderprogramm gefördert (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)? Über das Förderprogramm ALNE wurden 38 Projekte gefördert , die sich auf die Regierungsbezirke wie folgt verteilen: Oberbayern 13 Niederbayern 1 Oberpfalz 6 Oberfranken 4 Mittelfranken 3 Unterfranken 8 Schwaben 3 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6168 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6168 3. a) Wie viel installierte Leistung konnte so realisiert werden? Mit den 38 Anlagen wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme eine installierte Leistung von rd. 34,5 MWp realisiert sein. b) Welche Fläche beanspruchen die geförderten Anlagen ? Die geförderten Anlagen beanspruchen eine Modulfläche von rd. 240.000 m². Über die beanspruchte Deponie-/Altlastenfläche liegen keine Daten vor. 4. Welches Potenzial in Bezug auf Leistung und Fläche sieht die Staatsregierung für die nächsten 6 Jahre bis 2021? Im Vorfeld des Förderprogramms ALNE wurden an ausgewählten Altlasten und Deponien Machbarkeitsvorstudien bzgl. des Potenzials für PVA sowie für einen weitergehenden Erkenntnisgewinn (z. B. bautechnische Anforderungen, naturschutzfachliche Belange) durchgeführt. Für PVA auf stillgelegten oder in der Nachsorge befindlichen Deponien der Klassen I und II hat das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) anschließend eine Prognose erstellt. Unter Berücksichtigung deponiespezifischer Kriterien wie z. B. Ausrichtung der Deponieflächen bzgl. Sonneneinstrahlung , Stromanschluss, Oberflächenabdichtung wurde abgeschätzt , dass 20–30 % der Deponieflächen für die Errichtung einer PVA geeignet sein könnten. Die mittlere installierbare Leistung würde insgesamt bei etwa 70 MWp liegen. Jeder Deponiestandort bedarf jedoch grundsätzlich einer konkreten Einzelfallbetrachtung aufgrund standortspezifischer deponiefachlicher Belange. Insofern stellen die vorgenannten Angaben nur eine überschlägige Prognose dar. Zum Potenzial von Altlasten und Deponien der Klasse 0 liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Die mögliche Nutzung hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Bereits die Entfernung zum nächsten geeigneten Einspeisepunkt in das Stromnetz kann ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit der PVA sein. Weitere bestimmende Faktoren sind beispielsweise die Oberflächenabdeckung, die Flächengröße und Ausrichtung zur Sonneneinstrahlung. Über die Eignung derartiger Flächen für PVA ist im konkreten Einzelfall vor Ort zu entscheiden. Ob ein Betreiber die Errichtung und den Betrieb einer PVA auf diesen Flächen als wirtschaftlich ansieht, obliegt seiner individuellen, unternehmerischen Beurteilung. Die Machbarkeitsvorstudien zeigten, dass viele Standorte nicht wirtschaftlich zu betreiben wären. 5. Plant die Staatsregierung eine Fortführung des Förderprogramms? Nein. Das Förderprogramm ALNE sollte die Errichtung von PVA auf vorgenutzten Flächen wie Altlasten und Deponien lenken (Investitionsanreiz). Aufgrund der mit dem EEG 2014 für die Photovoltaik geänderten Rahmenbedingungen wird die Staatsregierung zu gegebener Zeit prüfen, welche Unterstützungsmaßnahmen ggf. für den weiteren Ausbau der PV im Freistaat ergriffen werden können. 6. a) Gibt es negative Erscheinungen bzw. Erkenntnisse bei Anlagen auf stillgelegten Deponien? Zum Schutz der Deponieeinrichtungen (z. B. Oberflächenabdichtung ) sind in den technischen Merkblättern • Deponie-Info 2 „Photovoltaikanlagen auf Deponien“ (LfU) und • Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard „Technische Funk- tionsschichten – Photovoltaik auf Deponien“ (LAGA Adhoc -AG Deponietechnik) Anforderungen an den Bau von PVA auf Deponien festgelegt . Negative Erscheinungen bzw. Erkenntnisse durch PVA auf Deponien liegen nicht vor. b) Im Bereich Naturschutz (negative Auswirkungen auf Fauna und Flora)? Zu negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora durch PVA auf Deponien liegen keine Hinweise vor. Zur Vermeidung und Kompensation möglicher Beeinträchtigungen gibt der „Praxis-Leitfaden für die ökologische Gestaltung von Photovoltaik -Freiflächenanlagen“ (LfU) entsprechende Hinweise. c) Im Bereich des Deponiekörpers (Beschädigungen Abdichtung, Austrockung der Abdeckschichten und Rissbildung...)? Auf die Antwort zu 6 a wird verwiesen. Die in den genannten technischen Merkblättern an Planung, Bau und Betrieb einer PVA auf einer Deponie gestellten hohen Sicherheitsstandards gewährleisten einen umfassenden und langfristigen Schutz der Deponieeinrichtungen. 7. a) Welche Art von Deponien fallen unter das Förderprogramm ? Gemäß Nr. 2.2 der Förderrichtlinien ALNE-FÖR können PVA auf abfallrechtlich genehmigten Deponien oder Deponieabschnitten der Klassen 0, I, II und III nach dem Aufbringen der endgültigen Oberflächenabdichtung (bei DK 0 Oberflächenabdeckung ) gefördert werden. b) Ist es richtig, dass Inertdeponien (reine Erdablagerungen ) nicht in das Förderprogramm fallen? Nein, abfallrechtlich genehmigte Inertdeponien sind der Deponieklasse DK 0 zuzuordnen und waren somit förderfähig. c) Welche Begründungen liegen den Ausschlusskriterien zugrunde? Siehe Antwort zu 7 b.