Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 11.03.2015 Umweltstationen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele anerkannte Umweltstationen gibt es in Bayern (bitte aufgelistet nach Landkreisen und Umweltstationen )? 2. Wie hoch ist die Fördersumme, welche anerkannte Um- weltstationen jährlich vom Freistaat erhalten (bitte aufgelistet nach Landkreisen und Umweltstationen)? 3. Welche Voraussetzungen müssen neu entstehende Um- weltstationen erfüllen, um Fördermittel beantragen zu können und zu erhalten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.04.2015 1. Wie viele anerkannte Umweltstationen gibt es in Bayern (bitte aufgelistet nach Landkreisen und Umweltstationen )? 2. Wie hoch ist die Fördersumme, welche anerkannte Umweltstationen jährlich vom Freistaat erhalten (bitte aufgelistet nach Landkreisen und Umweltstationen )? In Bayern gibt es aktuell 52 anerkannte Umweltstationen. Die Verteilung auf die Landkreise/Kreisfreien Städte sowie die Fördersummen können nachfolgender Auflistung entnommen werden: Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Umweltstation Förderung der Umweltstation durch StMUV in 2014 Amberg-Sulzbach (1) Umweltstation Kloster Ensdorf 45.915,00 Aschaffenburg (1) Umweltstation Naturerlebnisgarten 17.375,00 Augsburg (1) Umweltstation Augsburg 60.025,00 Bad Tölz-Wolfratshausen (3) Zentrum für Umwelt und Kultur Benediktbeuern 19.500,00 Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Umweltstation Förderung der Umweltstation durch StMUV in 2014 Umweltstation Königsdorf der Jugendsiedlung Hochland 20.456,00 Ökologische Akademie Linden 11.904,00 Bamberg (2) LBV-Umweltstation Fuchsenwiese 48.054,00 Schulbauernhof Heinershof e. V. 0,00 Bayreuth (1) Umweltschutz-Informationszentrum Lindenhof 15.998,00 Cham (2) LBV-Zentrum Mensch und Natur 15.677,00 Jugendbildungsstätte Waldmünchen 37.919,00 Dillingen a. d. Donau (1) Mooseum – Forum Schwäbisches Donautal e. V. 57.424,00 Ebersberg (1) Museum Wald und Umwelt 30.267,00 Forchheim (1) Lias-Grube Unterstürmig 67.985,00 Haßberge (1) Umweltbildungszentrum Oberschleichach 39.974,00 Hof (1) Ökostation Helmbrechts 44.841,35 Kronach (1) Ökologische Bildungs- stätte Oberfranken 17.399,00 Lichtenfels (1) Umweltstation Weismain 46.815,00 Miltenberg (1) Roland-Eller-Umweltzent- rum im Schullandheim Hobbach 0,00 München (4) Ökologisches Bildungszentrum München 58.170,00 Mobil-Spiel e. V. 61.576,00 Naturerlebniszentrum Umweltstation HeideHaus Fröttmaning 36.818,00 Neu-Ulm (1) Zentrum für Familie, Umwelt und Kultur 50.560,00 Neuburg-Schrobenhausen (1) Haus im Moos 27.171,00 Neumarkt/Opf. (1) Haus am Habsberg 40.753,00 Neustadt/Waldnaab (1) GEO-Zentrum an der Kontinentalen Tiefbohrung 118.000,00 Nürnberg (2) Umweltstation Nürnberg 28.455,00 Kinder- und Jugendmuseum Nürnberg 42.069,00 Oberallgäu (1) BN-Naturerlebniszentrum Allgäu 26.384,00 Passau (1) Haus am Strom 73.119,00 Regen (1) Naturpark Bayer. Wald e. V. 28.991,00 Regensburg (1) LBV-Vogelstation Regenstauf 32.220,00 Roth (2) Hämmerleinsmühle 36.793,00 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6169 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6169 Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Umweltstation Förderung der Umweltstation durch StMUV in 2014 LBV-Umweltbildungseinrichtung Rothsee 34.308,00 Schweinfurt (2) Natur- und Umweltgarten Reichelshof 14.089,00 Jugend-Umweltstation KjG-Haus 52.522,00 Starnberg (1) Naturschutz- und Jugendzentrum Ökostation Wartaweil 51.590,00 Straubing-Bogen (2) LBV-Umweltstation Straubing 36.632,00 Umweltzentrum Schloss Wiesenfelden 55.624,00 Tirschenreuth (1) Umweltbildungseinrichtung Kloster Waldsassen 51.256,00 Traunstein (1) Chiemgauer Schulbauernhof e. V. am Seiml-Hof 24.562,00 Unterallgäu (2) Umweltstation Unterallgäu 18.272,00 Schwäbische Jugendbildungs - und Begegnungsstätte Babenhausen 16.000,00 WeißenburgGunzenhausen (2) LBV-Umweltstation Altmühlsee 45.807,00 Informations- und Umweltzentrum Naturpark Altmühltal 18.656,00 Wunsiedel (2) Ökologische Bildungsstätte Burg Hohenberg 16.000,00 Lernort Natur – Kultur Fichtelgebirge 16.445,00 Würzburg (2) Umweltstation Würzburg 15.025,00 Umweltstation Wildpark Sommerhausen 42.606,00 Summe: 1.768.000,00 3. Welche Voraussetzungen müssen neu entstehende Umweltstationen erfüllen, um Fördermittel beantragen zu können und zu erhalten? Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an staatlich anerkannte Umweltstationen Zuwendungen für die Erst-, Ergänzungs - und Ersatzausstattungen, für einzelne modellhafte Projekte sowie für Basisprojekte (z. B. Aufbau und Pflege von Netzwerken, Kooperationen mit Schulen, Kindertageseinrichtungen , Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung und der Wirtschaft). Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Die Anerkennung einer Umweltbildungseinrichtung als staatlich geförderte Umweltstation kann u. a. erfolgen, wenn - die Einrichtung der Allgemeinheit im Rahmen der Zweck- bestimmung ganzjährig und uneingeschränkt zugänglich ist und sie auf Dauer entsprechend dem Zuwendungszweck , nicht jedoch mit der Absicht der Gewinnerzielung, betrieben wird; - sie eine eigenständige Organisationseinheit ist (Personal /Etat); - der Bildungsarbeit ein fundiertes umweltpädagogisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung regionaler Marktund Zielgruppenstrukturen zugrunde liegt; - die Einrichtung sich sowohl der Bildung für nachhaltige Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen (im schulischen und außerschulischen Bereich) als auch bei Erwachsenen widmet; - die Einrichtung handlungsorientiertes Lernen ermöglicht und hierfür auch geeignetes Außengelände einsetzt, das in angemessener Entfernung zur Verfügung steht; - die Umweltbildungseinrichtung über mindestens einen hauptberuflich dauerhaft und in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter oder eine hauptberuflich dauerhaft und in Vollzeit beschäftigte Mitarbeiterin bzw. zwei entsprechende Teilzeitkräfte mit entsprechender fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Befähigung verfügt; - fachliche Kompetenz, sachliche Objektivität und pädagogische Qualifikation durch die Teilnahme an Qualifizierungs - und Fortbildungsmaßnahmen gewährleistet ist.