Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 04.03.2015 Erneute Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat Die Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene läuft dieses Jahr aus, das Breitbandherbizid wird daher einer neuen Risikobewertung unterzogen. Deutschland ist in diesem EUVerfahren der Bericht erstattende Mitgliedstaat. In Anbetracht dessen, dass diese Thematik auch auf der Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder im März besprochen werden soll, frage ich die Staatsregierung: 1. Befürwortet die Staatsregierung eine erneute Zulassung von Glyphosat? 2. Wie bewertet die Staatsregierung den Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , laut dem sich ein Glyphosateinsatz negativ auf die biologische Vielfalt auswirken kann? 3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die oben genannten Effekte zu verhindern? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.04.2015 Zu 1.: Der Wirkstoff Glyphosat befindet sich derzeit noch im Neubewertungsverfahren auf EU-Ebene. Deutschland hat als Bericht erstattende Mitgliedstaat innerhalb der EU bereits Ende des Jahres 2013 den Entwurf eines Bewertungsberichts an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Bei der Bewertung durch das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) flossen u. a. auch Teilberichte des Bundesinstituts für Risikobewertung (Gesundheit), des Julius-Kühn-Institutes (Wirksamkeit, Nutzen, Bienen) sowie des Umweltbundesamtes (Naturhaushalt) mit ein. Für die Länder bestehen im Rahmen des Neubewertungsverfahrens keine Zuständigkeiten. So liegen auch dem Staatsministerium die dem BVL-Bericht zugrunde liegenden Studien und Erkenntnisse nicht vor. Es obliegt daher zunächst den zuständigen Entscheidungsgremien auf EUEbene , Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung abschließend zu bewerten. Zu 2.: Gemäß Mitteilung des BVL wird der Bericht Deutschlands zu Glyphosat als Grundlage für die Bewertung möglicher Risiken durch die Anwendung entsprechender Pflanzenschutzmittel sowie der Entscheidung über eine erneute Genehmigung – einschließlich notwendiger Risikominderungsmaßnahmen – genutzt. Unter der Überschrift „Biodiversity“ wird festgestellt, dass bezüglich der Auswirkungen auf die Biodiversität keine belastbaren quantitativen Bewertungsmethoden verfügbar sind. Hinweise auf Risiken z. B. für Vogelarten der Agrarlandschaft durch indirekte Effekte über die Nahrungskette sind bekannt. Die Mitgliedstaaten sollen derartige indirekte Effekte bei der Zulassung beachten und abhängig von den Agrar- und Umweltbedingungen gegebenenfalls Risikominderungsmaßnahmen festlegen. Inwieweit diese Vorschläge von den Entscheidungsgremien im EUVerfahren übernommen werden, wird erst nach dessen Abschluss bekannt werden. Zu 3.: Laut Mitteilung des BVL werden in dem Bericht als mögliche Maßnahmen insbesondere zur Minderung der indirekten Risiken für Vögel z. B. die Anlage von Blühstreifen und Saumbiotopen , die Selbstbegrünung von Stoppelfeldern und insgesamt die Biotop-Vernetzung genannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6172 Bayerischer Landtag