Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.03.2015 Gendergerechte Sportinfrastruktur Sport ist soll genderneutral sein. Traditionell sind die Sportvereine in Bayern jedoch eher männlich geprägt und bieten überwiegend von Männern nachgefragte Sportarten an. Sportangebote müssen allen zugänglich sein und weniger geschlechtstypische Sportarten besonders beworben werden. So können Sportler/ -innen dazu ermutigt werden, aus den Erwartungen an die eigene Geschlechterrolle auszubrechen. Viele Sportstätten stammen aus einer Zeit, als Mädchen und Frauen kaum Nutzerinnen öffentlicher Sportangebote waren. Sportlerinnen benötigen geschützte Räume und Sicherheit im Rahmen der Sportangebote und Sportstätten. Daher muss auch die Sportinfrastruktur im Breitensport den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Bedürfnissen entsprechen . Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie wird der Sport in Bayern staatlich finanziell gefördert (bitte aufschlüsseln nach Sportarten)? 1.1 Wie wird der Breitensport in Bayern im Rahmen der projektbezogenen und zweckgebundenen Förderung an Kommunen und Vereine staatlich gefördert (bitte aufschlüsseln nach Sportarten)? 2. Welche Sportarten werden in Bayern überwiegend von Mädchen bzw. Frauen sowie Jungen bzw. Männern betrieben? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um die Sportverbände und Sportvereine dabei zu unterstützen , Mädchen bzw. Frauen für Sport zu begeistern ? 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um die Sportverbände und Sportvereine dabei zu unterstützen , Mädchen bzw. Frauen für Sportarten zu begeistern , die überwiegend von Jungen bzw. Männern betrieben wird? 5. Wie werden bei der Vergabe von staatlichen Förderungen Anreize für Kommunen und Vereine gesetzt, um die Sportinfrastruktur den Bedürfnissen von Mädchen und Frauen entsprechend weiterzuentwickeln? 5.1 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um bei der Sanierung von Sportstätten eine gendergerechte Nutzung der Anlagen zu ermöglichen? 5.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um beim Neubau von Sportstätten eine gendergerechte Nutzung der Anlagen zu ermöglichen? 5.3 Ist der Staatsregierung bekannt, ob Mädchen bzw. Frauen in Bayern Sport nicht ausüben konnten, weil die entsprechende Infrastruktur fehlt? 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die integrative Kraft des Sportes, insbesondere zur Integration von Migrantinnen in Bayern? 6.1 Wie wird den besonderen Bedürfnissen von Migrantinnen an Sportinfrastruktur bei der staatlichen Förderung von Sportangeboten entsprochen? 6.2 Wie wird den besonderen Bedürfnissen von Migrantinnen an Sportinfrastruktur bei der staatlichen Förderung von Sportinfrastruktur entsprochen? 6.3 Sind der Staatsregierung Sportprojekte für Frauen in Bayern bekannt (wie beispielsweise die Frauensporthalle Marzahn) und ist die Förderung solcher oder ähnlicher Projekte in Bayern geplant? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.04.2015 1. Wie wird der Sport in Bayern staatlich finanziell gefördert (bitte aufschlüsseln nach Sportarten)? Die staatliche Sportförderung des Freistaats Bayern richtet sich nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports“ (Sportförderrichtlinien) und ist wie folgt strukturiert: 1. Förderung der Sportvereine: Die Förderung der Sportvereine erstreckt sich auf zwei Bereiche und erfolgt sportartunabhängig. Eine Aufschlüsselung nach Sportarten ist in diesem Förderbereich daher nicht möglich. – Vereinspauschale (Förderung des Sportbetriebs der Ver- eine) – Jeder Sport- und Schützenverein erhält entsprechend seiner Mitgliedereinheiten (ME) einen Förderbetrag. Die Mitgliedereinheiten errechnen sich wie folgt: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6180 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6180 – jedes erwachsene Mitglied = 1 ME – jedes Mitglied im Alter bis 26 J. = 10 ME – jede eingesetzte Übungsleiterlizenz = 650 ME – Gesamtsumme der zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen der Vereinspauschale im Jahr 2013, 2014 und 2015: je 17,46 Mio. € – Vereinseigener Sportstättenbau – Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, die Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu tragen, die sie für den Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen . – Staatliche Mittel zur Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus (Mittelverteilung für das Jahr 2015 noch nicht erfolgt): 2013 2014 Vereine im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) 25,0 Mio. € 8 Mio. € Vereine im Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) 3,6 Mio. € 1,6 Mio. € Gesamt 28,6 Mio. € (inkl. 20 Mio.€ Sonderprogramm ) 9,6 Mio. € 2. Förderung der Sportverbände – Zur Verfügung gestellte Mittel (Mittelverteilung für das Jahr 2015 noch nicht erfolgt): 2013 2014 Bayerischer LandesSportverband (BLSV) 12,24 Mio. € 12,93 Mio. € Bayerischer Sportschützenbund (BSSB) 184.500 € 219.500 € Gesamt 12,42 Mio. € 13,15 Mio.€ – Volumen und Verteilung der Förderung auf die einzelnen Sportfachverbände: Die Verteilung der staatlichen Zuwendungen auf die einzelnen Sportfachverbände erfolgt durch den Bayerischen Landes-Sportverband gemäß transparenter, vom organi- sierten Sport beschlossener und vom Staatsministerium genehmigter Verteilungsschlüssel. Verteilung der Verbandsmittel auf die einzelnen Sportfachverbände im Jahr 2014 (Verteilung im Jahr 2015 noch nicht erfolgt): Sportfachverbände Summe: Sportfachverbände Summe: Badminton 222.129 € Skibob 41.130 € Minigolfsport 22.093 € Ski 1.479.196 € Basketball 218.997 € Schach 43.646 € Billard 84.494 € Schützen 219.500 € Bob und Schlittensport 275.075 € Sportakrobatik 19.409 € Boxen 91.838 € Schwimmen 394.826 € Eissport 849.934 € Tanzsport 55.758 € Fechten 53.948 € Tauchsport 56.500 € Fußball 1.656.671 € Tennis 376.525 € Gewichtheben 129.148 € Tischtennis 317.062 € Golf 159.374 € Turnen 539.331 € Handball 212.266 € Turnspiele 33.907 € Hockey 168.950 € Volleyball 319.614 € Judo 289.825 € Squash 64.022 € Kanu 255.197 € Karate 78.835 € Kegeln 80.852 € Taekwondo 248.116 € Leichtathletik 767.577 € Motorwassersport 24.367 € Luftsport 90.640 € Aikido 36.115 € Moderner Fünfkampf 34.467 € Dart 8.507 € Motorsport 38.992 € Schlittenhunde 16.909 € Radsport 557.889 € Sportklettern 97.101 € Rasenkraftsport 40.432 € Base- und Softball 80.508 € Reiten 196.568 € Ju-Jutsu 166.324 € Ringen 238.743 € American Football 26.362 € Rollsport 39.660 € Triathlon 99.241 € Rudern 63.729 € Einrad 6.426 € Segeln 164.211 € 11.852.932 € Hinzu kommen Mittel für die Förderung von Projekten der Sportfachverbände, die deren originärer Aufgabenstellung dienen. Im Jahr 2015 wurden den Sportfachverbänden , die einen genehmigungsfähigen Projektförderantrag stellten, folgende Projektfördermittel zur Verfügung gestellt : Lfd. Nr. Sportfachverband Summe Lfd. Nr. Sportfachverband Summe 1 Badminton 4.643 € 18 Handball 16.408 € 2 Badminton 2.055 € 19 Kanu 8.840 € 3 Badminton 2.660 € 20 Leichtathletik 13.065 € 4 Badminton 4.194 € 21 Radsport 1.090 € 5 Badminton 28.000 € 22 Segeln 4.155 € 6 Dart 8.292 € 23 Ski 13.750 € 7 Einrad 16.790 € 24 Ski 75.000 € 8 Einrad 1.404 € 25 Tennis 9.450 € 9 Einrad 1.000 € 26 Tennis 8.288 € 10 Fußball 30.000 € 27 Tennis 6.050 € 11 Fußball 4.098 € 28 Tischtennis 2.043 € 12 Golf 2.067 € 28 Triathlon 38.400 € 13 Golf 4.582 € 29 Turnen 12.043 € 14 Golf 1.835 € 30 Turnen 5.000 € 15 Golf 1.487 € 31 Turnen 22.050 € 16 Handball 12.525 € 32 Turnen 30.000 € 17 Handball 11.890 € SUMME 403.154 € Drucksache 17/6180 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Investitionsförderung zur Schaffung leistungssportlicher Trainingsstätten Der Freistaat fördert Investitionsmaßnahmen zur Schaffung leistungssportlicher Trainingseinrichtungen insbesondere an Landesleistungszentren und Bundesstützpunkten. Bereitgestellte Mittel (Mittelverteilung für 2015 noch nicht erfolgt): 2013 2014 Bundesstützpunkte 1,54 Mio. € 1,33 Mio. € Landesleistungszentren 240.842 € 323.350 € gesamt 1,78 Mio. 1,66 Mio. 4. Förderung von Sportveranstaltungen Ausschließlich spitzensportliche Großveranstaltungen im Range von Europa- oder Weltmeisterschaften können durch den Freistaat Bayern unmittelbar gefördert werden, und zwar in Höhe von 2/5 der Bundeszuwendungen. Hierfür stehen rd. 120.000 € p. a. zur Verfügung. 1.1 Wie wird der Breitensport in Bayern im Rahmen der projektbezogenen und zweckgebundenen Förderung an Kommunen und Vereine staatlich gefördert (bitte aufschlüsseln nach Sportarten)? Die breitensportliche Förderung der Sportvereine wurde in der Antwort zu Frage 1 (Punkt 1) dargestellt. Zur Förderung des kommunalen Breitensports ist Folgendes festzustellen: Bis Ende des Jahres 1994 waren mit dieser Zielsetzung auch Aufwendungen für Investitionen an kommunalen Einrichtungen für den Breitensport nach Art. 10 FAG förderfähig. Um ihren Beitrag zur Mitfinanzierung der Deutschen Einheit zu leisten, sprachen sich die kommunalen Spitzenverbände seinerzeit aber dafür aus, dass der Freistaat Bayern die im Zuge der Finanzierung der Deutschen Einheit eigentlich von den Kommunen zu tragenden Kosten übernimmt und im Gegenzug unter anderem die kommunale Breitensportförderung nach Art. 10 FAG eingestellt wird. Aus diesem Grund fällt seit dem 1. Januar 1995 die Förderung kommunaler Breitensportanlagen in die alleinige Zuständigkeit der Kommunen. Diese Zuständigkeit liegt bei den Kommunen im Rahmen der Aufgaben in ihrem eigenen Wirkungskreis nach Art. 57 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung. 2. Welche Sportarten werden in Bayern überwiegend von Mädchen bzw. Frauen sowie Jungen bzw. Männern betrieben? Siehe Anlage 1. 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um die Sportverbände und Sportvereine dabei zu unterstützen, Mädchen bzw. Frauen für Sport zu begeistern? Die Sportförderung des Freistaats Bayern unterscheidet nicht zwischen Männern/Jungen und Frauen/Mädchen. Sie zielt darauf ab, die Sportvereine und -verbände in die Lage zu versetzen, Jung und Alt, Breiten- und Leistungssportlern, Frauen und Männern, Menschen mit und ohne Behinderung sowie Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ein differenziertes und qualifiziertes Sportangebot zu unterbreiten, das auf die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist. Die inhaltliche Ausgestaltung des Übungsbetriebs obliegt dabei jedoch dem organisierten Sport selbst, der in seiner Autonomie darüber entscheidet, wie bzw. mit welcher priorisierten Zielsetzung die staatlichen Fördermittel zweckgemäß und entsprechend der Bedürfnisse seiner Mitglieder eingesetzt werden. 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um die Sportverbände und Sportvereine dabei zu unterstützen, Mädchen bzw. Frauen für Sportarten zu begeistern, die überwiegend von Jungen bzw. Männern betrieben werden? Aufgrund der o. g. Autonomie des organisierten Sports unternimmt der Freistaat Bayern weder gezielte Maßnahmen, um Mädchen und Frauen für Sportarten zu begeistern, die überwiegend von Jungen und Männern betrieben werden, noch Maßnahmen, um Jungen und Männer für weiblich dominierte Sportarten zu gewinnen. Vielmehr erhalten die bayerischen Sport- und Schützenvereine sowie Sportfachverbände staatliche Sportfördermittel für ihren allgemeinen Sportbetrieb, über deren konkrete Verwendung die Vereine bzw. Sportfachverbände gemäß ihrer Prioritätensetzung und strategischen Ausrichtung selbst entscheiden. Staatliche Sportfördermittel zur Förderung des Sportbetriebs der Vereine und Verbände können von diesen aber selbstverständlich auch dafür eingesetzt werden, Mädchen /Frauen für Sportarten zu gewinnen, die überwiegend von Jungen/Männern ausgeübt werden. Gerade im Bereich der Projektförderung ist dies in den vergangenen Jahren verstärkt geschehen. So wurden in den Jahren 2013–2015 folgende Projekte, die explizit eine Steigerung der weiblichen Mitgliederzahlen zum Ziel hatten, im Rahmen der Projektförderung der Sportfachverbände staatlich bezuschusst: „Förderung Frauenboxen“ (2013); „Ippon Girls“ (Judo) (2013); „Girls go Golf“ (2013 und 2014); „Girls go Handball“ (2015). 5. Wie werden bei der Vergabe von staatlichen För- derungen Anreize für Kommunen und Vereine gesetzt , um die Sportinfrastruktur den Bedürfnissen von Mädchen und Frauen entsprechend weiterzuentwickeln ? Die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf der Vereine für den Sportbetrieb ihrer jeweiligen Mitglieder. Veränderten Bedürfnissen der Vereine im Bereich ihrer Sportinfrastruktur durch eine sich ggf. verändernde Mitgliederstruktur (Geschlecht, Alter etc.) wird hierdurch stets Rechnung getragen. Eine Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur, die sich nicht an dem Bedarf der jeweiligen Vereinsmitglieder orientiert und durch diesen begründet ist, wird als nicht sachgerecht angesehen . Staatliche Anreize über die Bedarfsorientierung hinaus existieren daher nicht. Eine Förderung kommunaler Sportstätten ist nicht Gegenstand der staatlichen Förderung außerschulischer Sportstätten (vgl. Antwort zu Frage 1.1). 5.1 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um bei der Sanierung von Sportstätten eine gendergerechte Nutzung der Anlagen zu ermöglichen ? Bei der Sanierung sowie dem Neubau von Sportstätten werden Vereine dahingehend beraten, dass für Mädchen/ Frauen einerseits und Jungen/Männer andererseits jeweils ein eigener, abgegrenzter und baulich getrennter Bereich für Sportbetriebsräume wie Umkleiden, Duschen und Sanitäranlagen vorzusehen ist. Hinsichtlich der Sportflächen/-stätten selbst sind spezielle geschlechtsspezifische bauliche Anforderungen in aller Regel nicht gegeben. Da die Förderung des Vereinssportstättenbaus grundsätzlich entsprechend des Bedarfs der Vereinsmitglieder erfolgt, werden mögliche geschlechtsspezifische Bedürfnisse hierbei ggf. aber berücksichtigt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6180 5.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um beim Neubau von Sportstätten eine gendergerechte Nutzung der Anlagen zu ermöglichen ? Siehe Antwort zu Frage 5.1. 5.3 Ist der Staatsregierung bekannt, ob Mädchen bzw. Frauen in Bayern Sport nicht ausüben konnten, weil die entsprechende Infrastruktur fehlt? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, dass speziell Mädchen und Frauen aufgrund fehlender Sportinfrastruktur in Bayern ihren Sport nicht ausüben konnten. 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die integrative Kraft des Sportes, insbesondere zur Integration von Migrantinnen in Bayern? Die Staatsregierung ist sich der großen integrativen Kraft des Sports bewusst und misst ihr eine hohe Bedeutung zu. Gerade im lokal verwurzelten Vereinssport gelingt es sehr erfolgreich, Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zusammenzuführen, ein Band zwischen den Generationen zu knüpfen, Bildungs- und Einkommensunterschiede zu überbrücken, Integrationsmöglichkeiten für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen und Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Hierbei vermitteln unsere Sportvereine das Angebot von Gemeinschaft und Zusammenhalt. Unsere Sportvereine sind aus Sicht der Staatsregierung daher ein unverzichtbarer Ort der Begegnung, der Gemeinschaft und der Integration – nicht nur, aber auch von Migrantinnen. Die Staatsregierung begrüßt deshalb ausdrücklich, dass sich der organisierte Sport seiner gesellschaftlichen Verantwortung im Bereich der Integration bewusst ist und schon seit vielen Jahren gerecht wird. Unter anderem bietet der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) Migrantinnen eine spezielle Ausbildung zur „Sportassistentin interkulturell“ an, um diese als Übungsleiterinnen zu gewinnen, die für Migrantinnen Vorbildwirkung entfalten und Hemmschwellen bzw. Zugangsbarrieren zum Sport abbauen können. Neben zahlreichen Einzelprojekten existieren ferner 53 „Stützpunktvereine Integration“ im BLSV. 6.1 Wie wird den besonderen Bedürfnissen von Mig- rantinnen an Sportinfrastruktur bei der staatlichen Förderung von Sportangeboten entsprochen? Der Staatsregierung sind besondere Bedürfnisse von Migrantinnen (gegenüber deutschen Mädchen und Frauen) im Bereich der Sportinfrastruktur nicht bekannt. Ferner erfolgt keine unmittelbare Förderung konkreter Sportangebote durch die Staatsregierung. Vielmehr erhalten die bayerischen Sport- und Schützenvereine sowie Sportfachverbände staatliche Sportfördermittel für ihren allgemeinen Sportbetrieb. Für welche Sportangebote diese Fördermittel konkret eingesetzt werden, entscheiden die Vereine bzw. Sportfachverbände gemäß ihrer Prioritätensetzung und strategischen Ausrichtung selbst. 6.2 Wie wird den besonderen Bedürfnissen von Migrantinnen an Sportinfrastruktur bei der staatlichen Förderung von Sportinfrastruktur entsprochen? Der Staatsregierung sind besondere Bedürfnisse von Migrantinnen gegenüber deutschen Mädchen und Frauen im Bereich der Sportinfrastruktur nicht bekannt. Da die Förderung des Vereinssportstättenbaus entsprechend des Bedarfs der Vereinsmitglieder erfolgt, werden mögliche spezifische Bedürfnisse von Migrantinnen hierbei ggf. aber berücksichtigt. 6.3 Sind der Staatsregierung Sportprojekte für Frauen in Bayern bekannt (wie beispielsweise die Frauensporthalle Marzahn) und ist die Förderung solcher oder ähnlicher Projekte in Bayern geplant? Im Rahmen der Förderung von Projekten der Sportfachverbände erfolgte in den letzten Jahren eine Bezuschussung der zu Frage 4 genannten Projekte, die sich speziell an Mädchen und Frauen richteten: – Förderung Frauenboxen“, 2013; – „Ippon Girls“ (Judo), 2013; – „Girls go Golf“, 2013 und 2014; – „Girls go Handball“, 2015. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Miteilungen zu Aktivitäten in folgenden Sportarten vor: – Boxen: Wiederkehrende Einladungen weiblicher Nachwuchstalente zu Sichtungslehrgängen und bei Eignung zu weiteren Fortführungslehrgängen – Ju-Jutsu: – Durchführung von Selbstsicherheits- und Selbstver- teidigungskursen für Mädchen und Frauen außerhalb des normalen Ju-Jutsu-Trainings. Geworben wird in Schulen, Einrichtungen wie Frauenhäusern u. s. w. – DOSB-Projekt „Gewalt gegen Frauen nicht mit mir“ – Projekt „mehr Migrantinnen im Sport“ – Schach: Mädchenschachpatent der Deutschen Schachjugend – Ski: – Im Damen-Skisprung seit 2 Jahren Mädchen Ski- sprung-Camps, auch gemischt mit den Jungen – Aktionstage und Grundschulwettbewerb Skisprung Mädchen – Projekt „neue Sportarten“ zur Entwicklung der Sportart und der Athleten – Tischtennis: – Girls Team Cup Eine vom Deutschen Tischtennis-Bund betriebene, mädchenspezifische „Wettkampfform“ für Vereine zur Nachwuchswerbung – Mädchen-Tischtennis in Schulen Eine vom Deutschen Tischtennis-Bund betriebene mädchenspezifische Tischtennis-Sportstundengestaltung v. a. in der Grundschule – Sonderaktionen: – Einbindung von Mädchenspezifika in C-Trainer- Aus- und Fortbildung – Best Practice Sharing mit anderen Landesfach- verbänden, z. B. mit dem Hessischen Tischtennisverband – Arbeitsgruppe (heterogen), die Vorschläge für mädchen- und frauenfreundliche Wettkampfrahmenbedingungen sowie weitere Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Mädchen und Frauen im Tischtennissport ausarbeitet – Workshops der Frauenvertreterinnen mit dem Ziel, neue Maßnahmen zu erarbeiten, Mädchen und Frauen für den Tischtennissport zu begeistern – Pilotprojekt für eine alternative Mädchenliga Drucksache 17/6180 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 – Triathlon: Kurs „Mountainbiken für Triathletinnen“ aufgrund geringen Interesses entfallen Diese Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend für die Aktivitäten bayerischer Sportfachverbände. Weitere konkrete Sportprojekte speziell für Frauen in Bayern sind der Staatsregierung derzeit aber nicht bekannt . Bestandszahlen 31.12.2014 SPORTARTEN m w Gesamt Prozent weiblich Einrad 440 1.936 2.376 81,48 % Reiten 20.069 76.904 96.973 79,30 % Sportakrobatik 707 2.675 3.382 79,10 % Tanzsport 17.625 51.980 69.605 74,68 % Turnen 247.137 628.892 876.029 71,79 % Turnspiele 9.163 16.298 25.461 64,01 % Behinderte 22.695 26.004 48.699 53,40 % Volleyball 36.388 40.475 76.863 52,66 % Schwimmen 44.201 46.773 90.974 51,41 % Leichtathletik 73.487 72.890 146.377 49,80 % Sonstige Mitglieder 135.306 113.746 249.052 45,67 % Skisport 155.262 124.736 279.998 44,55 % Sport- und Wettkampfklettern 34.869 27.203 62.072 43,82 % Mod. Fünfkampf 310 236 546 43,22 % Schlittenhunde 289 215 504 42,66 % Skibob 145 106 251 42,23 % Rollsport - Inline 4.336 3.033 7.369 41,16 % Hockey 6.742 4.536 11.278 40,22 % Handball 54.323 35.701 90.024 39,66 % Tennis 193.511 126.174 319.685 39,47 % Gewichtheben 31.297 20.291 51.588 39,33 % Golf 35.569 22.321 57.890 38,56 % Badminton 20.311 12.150 32.461 37,43 % Rasenkraft u. Tauziehen 1.679 988 2.667 37,05 % Taekwondo 15.542 8.829 24.371 36,23 % Rudern 6.969 3.935 10.904 36,09 % Minigolf 1.350 725 2.075 34,94 % Motor-Wassersport 1.850 979 2.829 34,61 % Fechten 2.252 1.190 3.442 34,57 % Karate 29.029 15.221 44.250 34,40 % Tauchen 6.055 2.944 8.999 32,71 % Kanusport 8.299 3.988 12.287 32,46 % Segeln 22.067 10.582 32.649 32,41 % Aikido 4.825 2.277 7.102 32,06 % Ju-Jutsu 10.183 4.575 14.758 31,00 % Radsport 26.053 11.526 37.579 30,67 % Triathlon 8.197 3.526 11.723 30,08 % Kegeln 31.025 13.242 44.267 29,91 % Gehörlose 1.392 580 1.972 29,41 % Judo 26.556 10.733 37.289 28,78 % Schützensport 336.213 130.457 466.670 27,95 % Basketball 28.986 10.202 39.188 26,03 % Bob, Rodel 2.278 778 3.056 25,46 % Base- u. Softball 3.254 1.075 4.329 24,83 % Eissport 83.898 23.260 107.158 21,71 % Tischtennis 77.783 21.390 99.173 21,57 % Squash 1.854 464 2.318 20,02 % American Football 6.968 1.661 8.629 19,25 % Ringen 10.656 2.400 13.056 18,38 % Motorsport 10.333 2.226 12.559 17,72 % Dart 2.690 542 3.232 16,77 % Boxen 10.283 2.050 12.333 16,62 % Fußball 1.337.187 224.321 1.561.508 14,37 % Billard 5.898 868 6.766 12,83 % Luftsport 15.819 1.702 17.521 9,71 % Schach 15.843 1.686 17.529 9,62 % SUMME 3.297.448 1.976.197 5.273.645