Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 26.02.2015 Ermittlungsakten zum Erlanger Doppelmord an Shlomo Lewin und Frieda Poeschke Anlässlich der vom Generalbundesanwalt verfügten Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch andere rechtsextrem oder vermutlich rechtsextrem motivierte Gewalttaten im betreffenden Zeitraum, insbesondere im Zusammenhang mit der Wehrsportgruppe Hoffmann, einer erneuten rechtlichen Betrachtung bedürfen. Dies gilt insbesondere für die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zuge des Mordattentats auf Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin Frieda Poeschke am 19. Dezember 1980 in Erlangen. Hierbei wurde, trotz deutlicher Hinweise auf eine etwaige Beteiligung der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ und ihres Kopfes Karl-Heinz Hoffmann, die These verfolgt, es habe sich bei dem später vermutlich durch Selbstmord umgekommenen Uwe B. um einen Einzeltäter gehandelt, der ohne Anbindung und Beteiligung an die rechtsextreme „Wehrsportgruppe Hoffmann“ die Morde verübt haben sollte. Im Bericht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Thema „Neue Erkenntnisse zum Oktoberfestattentat am 26. September 1980“ im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen am 02.10.2014 wurden Informationen über die beabsichtigte Zusammenführung der diesbezüglichen Akten, soweit bei bayerischen Behörden vorhanden, vorgelegt. In diesem Zusammenhang wurde in Aussicht gestellt, dass auch Akten zu anderen Gewalttaten mit rechtsextremem Hintergrund, wie z. B. das Erlanger Mordattentat, im Hinblick auf größere Transparenz gesichtet und einsehbar gemacht werden könnten. Daher frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wurden im Zuge der Aktensichtung für den General- bundesanwalt bzgl. der Wiederaufnahme der Ermittlungen „Oktoberfestattentat“ weitere Akten zu anderen Gewalttaten mit rechtsextremem Hintergrund, insbesondere aus dem zeitlichen Umfeld des „Oktoberfestattentats “, zusammengeführt? 1.2 Wenn ja, um welche Ermittlungs- bzw. Strafverfahren handelt es sich? 2. Wurden hierbei ggf. Akten das Attentat auf Shlomo Lewin und Frieda Poeschke betreffend einer Sichtung und Zusammenführung unterzogen? 3.1 Welche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zum Attentat auf Shlomo Lewin und Frieda Poeschke sind bei bayerischen Behörden noch vorhanden? Bitte Aufschlüsselung in Hauptakten, Personenakten , Spuren- und Lichtbildakten sowie sonstige Unterlagen, Asservatenliste). 3.2 Wenn noch polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungsakten vorhanden sind, wo befinden sich diese? 4.1 Wurden Aktenbestände zum Attentat auf Shlomo Le- win und Frieda Poeschke vernichtet? 4.2 Wenn Aktenbestände vernichtet wurden, um welche handelte es sich? 4.3 Wenn Aktenbestände vernichtet wurden, wann wurden diese vernichtet? 5.1 Sind noch amtlich verwahrte Beweisstücke (Asserva- te) im Zusammenhang mit dem Erlanger Attentat vorhanden ? 5.2 Wenn noch Beweisstücke vorhanden sind, um welche handelt es sich? 5.3 Wenn noch Beweisstücke vorhanden sind, wo befinden sich diese Beweisstücke? 6.1 Wurden diesbezügliche Beweisstücke (Asservate) vernichtet? 6.2 Wenn Beweisstücke vernichtet wurden, um welche handelte es sich? 6.3 Wenn Beweisstücke vernichtet wurden, wann wurden diese vernichtet? 7. Sind diesbezügliche Akten und ggf. Asservate beim Landesamt für Verfassungsschutz vorhanden? 8.1 Wurden die lt. Bericht vom 02.10.2014 bei diversen Behörden vorhandenen Akten betreffend die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ im Hinblick auf das unaufgeklärte Erlanger Attentat aktuell einer Sichtung und ggf. Zusammenführung der darin diesbezüglich enthaltenen Erkenntnisse zugeführt? 8.2 Zu welchem Ergebnis hat die Sichtung und ggf. Zusammenführung geführt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.04.2015 17/6182 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6182 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Vor dem Hintergrund der Fragestellung nach polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten wurden zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage durch das Staatsministerium der Justiz (StMJ) Gerichte und Staatsanwaltschaften , durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) die Landespolizeipräsidien, das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei und das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) abgefragt. 1.1 Wurden im Zuge der Aktensichtung für den Generalbundesanwalt bzgl. der Wiederaufnahme der Ermittlungen „Oktoberfestattentat“ weitere Akten zu anderen Gewalttaten mit rechtsextremem Hintergrund , insbesondere aus dem zeitlichen Umfeld des „Oktoberfestattentats“, zusammengeführt? 1.2 Wenn ja, um welche Ermittlungs- bzw. Strafverfahren handelt es sich? 2. Wurden hierbei ggf. Akten das Attentat auf Shlomo Lewin und Frieda Poeschke betreffend einer Sichtung und Zusammenführung unterzogen? Die Fragen 1.1, 1.2 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Am 5. Dezember 2014 verfügte der Generalbundesan- walt beim Bundesgerichtshof (GBA) die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat im Jahr 1980 und beauftragte das BLKA mit den notwendigen Ermittlungen. Herr des Ermittlungsverfahrens ist somit der GBA. Für die Beantwortung der Fragestellungen 1.1, 1.2 und 2 wurde durch das BLKA Kontakt mit dem GBA aufgenommen . Der GBA teilte mit, dass er sich eine Beantwortung der Fragenkomplexe 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann vorbehält und diese somit ausschließlich vonseiten des GBA beantwortet werden. 3.1 Welche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zum Attentat auf Shlomo Lewin und Frieda Poeschke sind bei bayerischen Behörden noch vorhanden? Bitte Aufschlüsselung in Hauptakten, Personenakten, Spuren- und Lichtbildakten sowie sonstige Unterlagen, Asservatenliste ). 3.2 Wenn noch polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungsakten vorhanden sind, wo befinden sich diese? Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet: Justiz Gegen die Beschuldigten Karl-Heinz Hoffmann, Franziska Birkmann und Uwe Behrendt wurde durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (Az. 340 Js 40387/81) wegen des Verdachts des Mordes ermittelt. Karl-Heinz Hoffmann und Franziska Birkmann wurden insoweit durch das Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen. Gegen Uwe Behrendt konnte kein Verfahren durchgeführt werden, da davon ausgegangen wurde, dass dieser sich im Jahr 1981 selbst getötet hatte. Die Hauptakten (42 Bände) befinden sich bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Ferner sind dort 29 Sonderhefte , die Handakten sowie die Sitzungsniederschriften der Staatsanwaltschaft vorhanden. Die Asservate bezüglich des Tötungsverfahrens werden unter dem dortigen Aktenzeichen 400 UJs 100757/07 aufbewahrt . Im Übrigen haben die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften betreffend das Vorhandensein von Ermittlungsakten zum Attentat auf Shlomo Lewin und Frieda Poeschke Fehlanzeige erstattet. Polizei Innerhalb des Polizeibereiches wurden die Ermittlungen zum Erlanger Doppelmord an Shlomo Lewin und Frieda Poeschke durch das BLKA geführt. Nach Auskunft des BLKA wurden die dort vorhanden gewesenen Ermittlungsakten (Hauptakten) und Spurenakten am 26. Mai 2010 an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben . Im Rahmen der damaligen Sonderkommission waren, nach Auskunft des Polizeipräsidiums Mittelfranken, auch Beamte der KPI Erlangen eingesetzt. Im Archiv der KPI Erlangen werden noch vier Leitzordner mit kopierten Unterlagen /Mehrfachschriften verwahrt. Alle anderen angeschriebenen Präsidien meldeten Fehlanzeige . 4.1 Wurden Aktenbestände zum Attentat auf Shlomo Lewin und Frieda Poeschke vernichtet? Justiz Eine Vernichtung von Aktenbeständen durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erfolgte nach deren Darstellung nicht. Durch die übrigen Gerichte und Staatsanwaltschaften wurde auch insoweit Fehlanzeige erstattet. Polizei Über eine Vernichtung liegen dem BLKA keine Erkenntnisse vor. Durch die übrigen angeschriebenen Präsidien wurde Fehlanzeige erstattet. 4.2 Wenn Aktenbestände vernichtet wurden, um welche handelte es sich? Entfällt. 4.3 Wenn Aktenbestände vernichtet wurden, wann wurden diese vernichtet? Entfällt. 5.1 Sind noch amtlich verwahrte Beweisstücke (Asservate ) im Zusammenhang mit dem Erlanger Attentat vorhanden? 5.2 Wenn noch Beweisstücke vorhanden sind, um welche handelt es sich? 5.3 Wenn noch Beweisstücke vorhanden sind, wo befinden sich diese Beweisstücke? Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden gemeinsam beantwortet: Justiz Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat mitgeteilt, dass Asservate im Zusammenhang mit dem Erlanger Attentat noch vorhanden sind und dort verwahrt werden. Es handelt sich um folgende Gegenstände: Drucksache 17/6182 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1 Fremdbrille, mit getönten Gläsern, rechter Bügel ausgebrochen 1 Metallring, eine Seite aufgebogen und beschädigt 1 Projektil, deformiert 1 Röhrchen mit Metallsplittern a. d. Leiche von Frau Poeschke 1 Tütchen m. Metallteilchen v. Projektil 1 Tütchen mit einem Holzstäbchen mit Metallfaserteilchen, linke Hüfte Frau Poeschke 1 Bügelendteilstück der Brille des Herrn Lewin 1 Brille der Frau Poeschke 1 Röhrchen mit Fingernagelteilchen, rechte Hand Herr Le- win 1 Röhrchen mit Fingernagelteilchen, linke Hand Herr Le- win 1 Brille, die Herr Lewin aufhatte 1 Armbanduhr „Prätina“, goldfarben, abgerissen, von Herrn Lewin 2 Röhrchen mit Fingernagelteilchen von den Händen der Frau Poeschke 1 Tütchen mit Plastikteilstück vom Brillengestell 3 Tütchen mit je einem Tapetenstück, Wohnzimmer 1 Tütchen mit Haaren und Holzsplittern 1 Brille, rechtes Glas herausgedrückt, die Frau Poeschke aufhatte 1 Röhrchen mit Faser- oder Haarspur vom rechten Zeige- finger des Herrn Lewin 1 Faserspur von der Hose des Hausanzugs des Herrn Le- win 1 Faserspur von der Jacke des Hausanzugs des Herrn Lewin 1 Gipsabdruck eines Schuhabsatzes, vermutl. Damen- schuh, Garten Böhmer 1 Folie mit Schuhabdruck, Wohnung Poeschke/Lewin 1 Tütchen mit Holzstückchen, Kopfbereich Frau Poeschke 1 Tütchen mit Metallsplittern, Kopfbereich Herr Lewin 1 Blatt mit Autoreifen-Vergleichsspur, VW-Pritsche ER- 2333 1 Tütchen mit Ziegelsteinstückchen aus der Mauer (Ein- schussaufschlag) 2 Mappen mit Dauerpräparaten 1 Schachtel mit Vergleichsspurenmaterial zur Tatortbrille 1 Metallsplitter an der Schlupfjacke der Frau Poeschke 1 Schlupfjacke, braun, der Frau Poeschke 1 Damenhose, braun der Frau Poeschke 1 Rollkragenpullover, rosé, der Frau Poeschke 1 Damenunterhemd, weiß, der Frau Poeschke 1 Damenunterhose, weiß 1 Büstenhalter, weiß 1 Strumpfhose, schwarz 1 Schlafanzughose bzw. Unterhose, lang, braun 1 Nicki-Pullover, braun, des Herrn Lewin 1 Herren-Stoffjacke mit Reißverschluss, braun 1 Herrenhose, braun 1 Paar Kniestrümpfe, grün 1 Paar Hausschuhe, schwarz 1 Taschentuch, weiß mit blauen Streifen 1 Teppich-Netzunterlage, grün 1 Teppichbrücke, rot, blau und gemustert 1 Samtvorhang, grün 1 Buch „ Geblendet“ von E.W. Pless 1 Taschenbuch „Heimat oder Tot“ von Abu I Jad 1 Zeitung „Oggi“ Ausgabe 9/77, in italienischer Sprache 4 Zeitungsausschnitte z. Mord an Lewin, verschieden 2 Notizzettel, verschieden, davon 1 arabische Schriftzei- chen 1 DIN-A-4-Blatt mit handschriftlichen Aufzeichnungen und 1 Ablichtung davon 1 Geheimdienstausweis der Fatah mit arabischen Schrift- zeichen und kl. Passbild 1 Ablichtung der pol. Anmeldung vom 16.03.1982 mit Be- gleitschreiben vom 16. März 1982 der Frau Birkmann 1 Anhänger mit selbst gemachter Aufschrift „VW Passat“ und 2 Telefonnummern auf der Rückseite 1 Nickelbrillengestell ohne Gläser 4 Perücken, verschieden, blond, braun und grün 1 Maschinenpistole „Beretta“ Mod. 38/A/49, Kal. 9 mm, Nr. D 2375 E, zerlegt, ohne Verschluss, ohne Magazin und Schaft, unvollständig 1 Holzschaft für MP Beretta Polizei Nach Auskunft des BLKA wurden die dort vorhanden gewesenen Beweismittel – mit Ausnahme der verwendeten Tatmunition – nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen am 21. Mai 1982 an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth übergeben. Die Tatmunition wurde am 20. Januar 1981 an das Bundeskriminalamt Wiesbaden übersandt. 6.1 Wurden diesbezügliche Beweisstücke (Asservate) vernichtet? 6.2 Wenn Beweisstücke vernichtet wurden, um welche handelte es sich? 6.3 Wenn Beweisstücke vernichtet wurden, wann wurden diese vernichtet? Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden gemeinsam beantwortet: Justiz Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurden keine Asservate vernichtet. Polizei Nach Auskunft des BLKA waren in einem Müllbehälter im Anwesen der Opfer bei der Tatortbefundaufnahme zwei Zigarettenkippen aufgefunden worden. Die beiden Zigarettenkippen waren für das Verfahren nicht von Bedeutung, da im weiteren Verlauf der Ermittlungen ausgeschlossen wurde , dass sie vom Täter stammen. Sie wurden am 6. Januar 1981 vernichtet. 7. Sind diesbezügliche Akten und ggf. Asservate beim Landesamt für Verfassungsschutz vorhanden ? Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (BayLfV) werden Asservate zu Strafverfahren grundsätzlich nicht vom BayLfV aufbewahrt, da dies Sache der Strafverfolgungsbehörden ist. Deren fachbezogene Unterstützung durch das BayLfV zu speziellen Themenkomplexen mit Extremismusbezug ist im Einzelfall möglich. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6182 Zum Doppelmord ist noch eine Akte im BayLfV vorhanden . Diese umfasst drei Bände und enthält unter anderem den Schriftverkehr des BayLfV mit den ermittelnden Behörden . 8.1 Wurden die lt. Bericht vom 02.10.2014 bei diversen Behörden vorhandenen Akten betreffend die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ im Hinblick auf das unaufgeklärte Erlanger Attentat aktuell einer Sichtung und ggf. Zusammenführung der darin diesbezüglich enthaltenen Erkenntnisse zugeführt? 8.2 Zu welchem Ergebnis hat die Sichtung und ggf. Zusammenführung geführt? Die Fragen 8.1 und 8.2 werden gemeinsam beantwortet: Das BLKA führte eine solche Sichtung oder Zusammen- führung des Aktenmaterials bislang nicht durch.