Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.02.2015 Konzertsaal München: Entscheidung ohne Grundlage? Ich frage die Staatsregierung: 1. In welcher Form waren Betroffene in die Erarbeitung des von Horst Seehofer und Dieter Reiter am 2. Februar 2015 vorgestellten Modells eingebunden, das anstelle des ursprünglich von der Staatsregierung angekündigten Konzertsaal-Neubaus einen Umbau des Gasteigs bzw. der Philharmonie vorsieht? 1.1 Trifft es zu, dass bei der Erarbeitung des vorgeschlagenen Modells nur die Münchner Philharmoniker, nicht aber das BR-Symphonieorchester oder ebenfalls von den Plänen betroffene private Konzertveranstalter eingebunden waren? 1.2 Wenn ja, warum nicht? 2. In welchen Planungsschritten wurde vor der Presse- konferenz von Horst Seehofer und Dieter Reiter am 2. Februar 2015 geprüft, mit welchen Kosten der angekündigte Umbau des Gasteigs bzw. der Philharmonie verbunden ist? 2.1 Trifft der Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 10. Februar 2015 zu, wonach sich der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle in seiner Kabinettsvorlage auf einen „im Auftrag der Stadt erstellten Architektenentwurf“ für die Philharmonie beruft? 2.2 Wenn ja, welchen konkreten Inhalt hat der vom Staatsminister erwähnte „Architektenentwurf“? 2.3 Wenn ja, wie erklärt die Staatsregierung die damit in Widerspruch stehenden Aussagen des Münchner Kulturreferats , dass es einen solchen Entwurf nicht gebe und bisher lediglich eine „skizzenhafte Idee“ vorliege, wie man in das heutige Gebäude einen neuen Saal bauen könnte? 3. Inwiefern wurde vor der Bekanntgabe des künftigen Vorgehens am 2. Februar 2015 das Volumen einer möglichen finanziellen Beteiligung durch den Freistaat Bayern erörtert? 3.1 Hat Ministerpräsident Seehofer eine prozentuale Beteiligung oder eine absolute Summe zugesagt? 3.2 Trifft der Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 10. Februar 2015 zu, wonach der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle in seiner Kabinettsvorlage für einen neuen Konzertbau Kosten in Höhe von 200 bis 300 Millionen veranschlagt habe? 3.3 Wenn ja, auf welchen Berechnungen beruht diese Schätzung? 3.4 Wie bewertet die Staatsregierung die gegenüber der Abendzeitung (09.02.2015) geäußerte Einschätzung des Akustikexperten Karlheinz Müller, wenn man die zu erwartenden Umbaukosten mit den Kosten für eine Interimsspielstätte und die ebenfalls geplante „Ertüchtigung “ des Herkulessaales in der Residenz addiere, könne man „locker“ einen neuen Saal bauen und später die Philharmonie angemessen sanieren? 4. Wie wurde vor der Bekanntgabe des künftigen Vorge- hens am 2. Februar 2015 die Frage möglicher Ausweichspielstätten überprüft? 4.1 Mit welchem Ergebnis wurde vor der Bekanntgabe des künftigen Vorgehens am 2. Februar 2015 die Frage der Belegungsrechte der Münchner Philharmoniker und des BR-Symphonieorchesters in einer umgebauten Philharmonie am Gasteig von wem erörtert? 5. Welche neuen Erkenntnisse haben dazu geführt, dass sich die Staatsregierung mit ihrer Ankündigung über die aus zwei Studien (Metrum Managementberatung, Karsten Witt Musikmanagement) hervorgegangene Experteneinschätzung hinwegsetzt, wonach „eine Parallelbespielung beider Orchester in der Philharmonie am Gasteig (...) nicht möglich ist“ bzw. eine Parallelbespielung zu „gravierenden Einschränkungen“ führe? 5.1 Welche neuen Erkenntnisse haben dazu geführt, dass sich die Staatsregierung mit ihrer Ankündigung über die Empfehlung einer Expertengruppe des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hinwegsetzt, die im November 2014 den Neubau eines Konzerthauses empfohlen hat? 5.2 Wer waren die Mitglieder der in Frage 5.2 erwähnten Expertengruppe des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst? 6. Auf welchen Erkenntnissen beruht angesichts laut Münchner Merkur vom 03.02.2015 erheblich gestiegener und weiter steigender Abonnementzahlen der beiden Orchester die in der Süddeutschen Zeitung vom 04.02.2015 berichtete Einschätzung der Staatsregierung , dass das Publikum für klassische Konzerte in den nächsten Jahren „weniger“ werde? 7. Ist die von Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle am 4. Februar 2015 im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst getroffene Ankündigung zutreffend, wonach die Hochschule für Musik und Theater München im Falle der Umsetzung des von Horst Seehofer und Dieter Reiter vorgestellten Modells räumliche Kapazitäten im Gasteig abgeben muss? 7.1 Falls ja, welche konkreten Auswirkungen hat das von Horst Seehofer und Dieter Reiter vorgestellte Modell Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.05.2015 17/6186 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6186 für die Hochschule für Musik und Theater München (insbesondere hinsichtlich künftiger Probe- und Auftrittsmöglichkeiten ) und wie sollen diese Auswirkungen kompensiert werden? 7.2 Trifft die vom BR am 05.02.2015 berichtete Aussage des Präsidenten der Hochschule für Musik und Theater München Prof. Bernd Redmann zu, dass die Hochschule für Musik und Theater München trotz der gravierenden Einschränkungen, die nach Angaben von Staatsminister Spaenle für sie mit den Plänen der Staatsregierung verbunden sind, nicht über die Planungen informiert bzw. einbezogen wurde? 7.3 Wenn ja, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.04.2015 1. In welcher Form waren Betroffene in die Erarbeitung des von Horst Seehofer und Dieter Reiter am 2. Februar 2015 vorgestellten Modells eingebunden , das anstelle des ursprünglich von der Staatsregierung angekündigten Konzertsaal-Neubaus einen Umbau des Gasteigs bzw. der Philharmonie vorsieht? 1.1 Trifft es zu, dass bei der Erarbeitung des vorgeschlagenen Modells nur die Münchner Philharmoniker , nicht aber das BR-Symphonieorchester oder ebenfalls von den Plänen betroffene private Konzertveranstalter eingebunden waren? 1.2 Wenn ja, warum nicht? Am 2. Februar 2015 haben Herr Ministerpräsident Seehofer und Herr Oberbürgermeister Reiter ihre politische Absicht erläutert, eine Verbesserung der Konzertsaalsituation in München gemeinsam zu erzielen und in erster Priorität durch eine Erweiterung und Ertüchtigung der Räumlichkeiten im Gasteig und in der Residenz anzustreben. Diese Absichtserklärung wurde in der Folge durch Beschlüsse des Ministerrats und des Stadtrats bestätigt und bekräftigt, die auch entsprechende Prüfaufträge enthalten. An der Vorbereitung der politischen Leitentscheidung von Herrn Oberbürgermeister und Herrn Ministerpräsidenten waren diejenigen beteiligt, um deren Gebäude und Ressourcen es geht und die für das Vorhaben die Verantwortung tragen : die Landeshauptstadt München (mit dem Kulturreferat) und der Freistaat Bayern (federführend mit dem Kunstministerium ). Dass die Stadt den bei ihr angestellten Intendanten der Münchener Philharmoniker als Fachexperten zu den Gesprächen beigezogen hat, ist legitim und bedeutet nicht, dass die BR-Symphoniker bzw. die privaten Veranstalter – als von dem Beschluss betroffene Dritte – nicht einbezogen werden sollen. Im Gegenteil bekräftigen die genannten Prüfaufträge durch Stadt und Staat ausdrücklich die Einbeziehung der BR-Symphoniker und der Interessen der privaten Konzertveranstalter. 2. In welchen Planungsschritten wurde vor der Pressekonferenz von Horst Seehofer und Dieter Reiter am 2. Februar 2015 geprüft, mit welchen Kosten der angekündigte Umbau des Gasteigs bzw. der Philharmonie verbunden ist? Für den Umbau der Philharmonie ist das am besten geeignete bautechnische Verfahren noch nicht klar und entsprechend gibt es auch noch keine verlässliche Kostenschätzung ; beides wird von der Landeshauptstadt in den nächsten Monaten in Form eines Wettbewerbs ermittelt. 2.1 Trifft der Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 10. Februar 2015 zu, wonach sich der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle in seiner Kabinettsvorlage auf einen „im Auftrag der Stadt erstellten Architektenentwurf “ für die Philharmonie beruft? 2.2 Wenn ja, welchen konkreten Inhalt hat der vom Staatsminister erwähnte „Architektenentwurf“? 2.3 Wenn ja, wie erklärt die Staatsregierung die damit in Widerspruch stehenden Aussagen des Münchner Kulturreferats, dass es einen solchen Entwurf nicht gebe und bisher lediglich eine „skizzenhafte Idee“ vorliege, wie man in das heutige Gebäude einen neuen Saal bauen könnte? Ein im Auftrag der Stadt erstellter Architektenentwurf hat untersucht , welche Räumlichkeiten im Gasteig außerhalb des Konzertsaals zusätzlich für das BRSO verfügbar gemacht werden können. Dafür wurde das Raumangebot mit dem vom BRSO für einen Neubau gemeldeten Raumbedarf abgeglichen und ein qualitativ passendes, zusammenhängendes Areal im Umfang von ca. 1.400 qm identifiziert. Ein Widerspruch zur Aussage der Stadt besteht nicht (siehe Antwort auf die Frage 2). 3. Inwiefern wurde vor der Bekanntgabe des künftigen Vorgehens am 2. Februar 2015 das Volumen einer möglichen finanziellen Beteiligung durch den Freistaat Bayern erörtert? 3.1 Hat Ministerpräsident Seehofer eine prozentuale Beteiligung oder eine absolute Summe zugesagt? Herr Ministerpräsident Seehofer hat weder eine prozentuale Beteiligung noch eine absolute Summe zugesagt. 3.2 Trifft der Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 10. Februar 2015 zu, wonach der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle in seiner Kabinettsvorlage für einen neuen Konzertbau Kosten in Höhe von 200 bis 300 Millionen veranschlagt habe? 3.3 Wenn ja, auf welchen Berechnungen beruht diese Schätzung? Es wurde eine überschlägige Grobkostenschätzung in dieser Höhe abgegeben, die nicht auf Berechnungen, sondern auf Erfahrungswerten und einem Risikozuschlag für unvorhergesehene Entwicklungen im Bauverlauf des in vielfacher Hinsicht schwierigen Bauterrains basiert. 3.4 Wie bewertet die Staatsregierung die gegenüber der Abendzeitung (09.02.2015) geäußerte Einschätzung des Akustikexperten Karlheinz Müller, wenn man die zu erwartenden Umbaukosten mit den Kosten für eine Interimsspielstätte und die ebenfalls geplante „Ertüchtigung“ des Herkulessaales in der Residenz addiere, könne man „locker“ einen neuen Saal bauen und später die Philharmonie angemessen sanieren? Drucksache 17/6186 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Es ist hier nicht bekannt, auf welchem Weg Herr Müller zu dieser Einschätzung gelangt ist. Abgesehen davon ist eine Sanierung und nach Möglichkeit Verbesserung der beiden Säle unabhängig von einem evtl. Neubau notwendig und eine unabweisbare Aufgabe ihrer Träger. 4. Wie wurde vor der Bekanntgabe des künftigen Vorgehens am 2. Februar 2015 die Frage möglicher Ausweichspielstätten überprüft? Die Frage von Ausweichspielstätten stellt sich zwangsläufig bei einem Umbau von Veranstaltungsräumen und muss auch in diesem Fall gemeinsam von Stadt und Freistaat beantwortet werden. Die Stadt hatte wegen der unabhängig von einem evtl. neuen Konzertsaal geplanten Gasteig-Sanierung ab 2020 bereits entsprechende Voruntersuchungen eingeleitet. 4.1 Mit welchem Ergebnis wurde vor der Bekanntgabe des künftigen Vorgehens am 2. Februar 2015 die Frage der Belegungsrechte der Münchner Philharmoniker und des BR-Symphonieorchesters in einer umgebauten Philharmonie am Gasteig von wem erörtert? Die grundsätzlich erscheinende Machbarkeit ergab sich aus einer einfachen Plausibilitätsüberlegung: Wenn man das aktuelle Mengengerüst der verschiedenen Veranstalter zugrunde legt, wird eine optimierte Verteilung der Belegungsrechte lediglich zu einem Tausch des Veranstaltungsortes zwischen dem derzeitigen Erst- und dem Zweitbeleger, nämlich Münchner Philharmoniker und BR-Symphoniker führen. Das BRSO wird dabei durch gleichberechtigte Belegungsrechte zusätzliche Spielräume gewinnen. Wie genau die Rechte konkret vergeben werden, wie ihre Nutzung möglichst flexibel gehandhabt wird und welche neuen Spielräume sich dadurch im Einzelnen ergeben können , ist Gegenstand des jetzt gemeinsam mit den beiden Orchestern durchgeführten Planungsprozesses. 5. Welche neuen Erkenntnisse haben dazu geführt, dass sich die Staatsregierung mit ihrer Ankündigung über die aus zwei Studien (Metrum Managementberatung , Karsten Witt Musikmanagement) hervorgegangene Experteneinschätzung hinwegsetzt , wonach „eine Parallelbespielung beider Orchester in der Philharmonie am Gasteig (...) nicht möglich ist“ bzw. eine Parallelbespielung zu „gravierenden Einschränkungen“ führe? Die im Jahr 2010 von der Stadt bzw. dem BR beauftragten Gutachten hatten lediglich ausgeschlossen, dass beide Orchester alle ihre Münchener Konzerte ausschließlich in der Philharmonie im Gasteig durchführen und dabei mit dem aktuell bestehenden Raumangebot auskommen können. Bei der nun angestrebten Lösung kommt ein ertüchtigter Herkulessaal als gleichrangiger Veranstaltungsort für bestimmte Konzertformate hinzu und dem BRSO werden im Gasteig zusätzliche Räumlichkeiten in erheblichem Umfang in Aussicht gestellt. 5.1 Welche neuen Erkenntnisse haben dazu geführt, dass sich die Staatsregierung mit ihrer Ankündigung über die Empfehlung einer Expertengruppe des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hinwegsetzt, die im No- vember 2014 den Neubau eines Konzerthauses empfohlen hat? Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, mögliche Standorte für einen Neubau zu prüfen, nicht zwischen einem Neubau und einer Bestandslösung abzuwägen. Trotz der Empfehlung für den Finanzgarten (und für die Museumsinsel) war sich die Arbeitsgruppe durchaus auch der Schwierigkeiten dieses Standortes bewusst. Die Bewertung der mit diesen Gegebenheiten verbundenen politischen Konsequenzen ist nicht Aufgabe einer Expertengruppe . Der neue Sachverhalt für die Staatsregierung ist vorrangig in der Perspektive einer gemeinsamen Lösung von Freistaat und Stadt zu sehen, die die einschlägigen Gespräche von Herrn Ministerpräsident und Herrn Oberbürgermeister hier eröffnet haben (s. Ziff. 1). 5.2 Wer waren die Mitglieder der in Frage 5.2 erwähnten Expertengruppe des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst? Teilnehmer der Expertengruppe im Jahr 2014 waren • Ministerialdirigent Toni Schmid und Ministerialrat Herbert Hillig für das StMBW, • Ministerialdirigent Friedrich Geiger und Lt. Ministerialrat Bauer für die OBB, • Stadtdirektor Cornelius Mager und Stadtdirektor Anton Biebl für die LHM, • Generalkonservator Mathias Pfeil für das BayLfD, • Stefan Wittich und Nikolaus Pont für den BR, • Manfred Wutzlhofer und Rechtsanwalt Robert Röthel für den Konzertsaalverein. 6. Auf welchen Erkenntnissen beruht angesichts laut Münchner Merkur vom 03.02.2015 erheblich gestiegener und weiter steigender AbonnementZahlen der beiden Orchester die in der Süddeutschen Zeitung vom 04.02.2015 berichtete Einschätzung der Staatsregierung, dass das Publikum für klassische Konzerte in den nächsten Jahren „weniger“ werde? Eine solche pauschale Einschätzung der Staatsregierung ist hier nicht bekannt. Richtig ist allerdings, dass von den Münchner Konzertveranstaltern, die im Rahmen der Studie zur Auslastungsprognose von der Firma METRUM befragt wurden, überwiegend kein erhöhter Bedarf für die Veranstaltung von klassischen Konzerten in München gesehen wurde. 7. Ist die von Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle am 4. Februar 2015 im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst getroffene Ankündigung zutreffend, wonach die Hochschule für Musik und Theater München im Falle der Umsetzung des von Horst Seehofer und Dieter Reiter vorgestellten Modells räumliche Kapazitäten im Gasteig abgeben muss? 7.1 Falls ja, welche konkreten Auswirkungen hat das von Horst Seehofer und Dieter Reiter vorgestellte Modell für die Hochschule für Musik und Theater München (insbesondere hinsichtlich künftiger Probe- und Auftrittsmöglichkeiten) und wie sollen diese Auswirkungen kompensiert werden? 7.2 Trifft die vom BR am 05.02.2015 berichtete Aussage des Präsidenten der Hochschule für Musik und Theater München Prof. Bernd Redmann zu, dass die Hochschule für Musik und Theater München Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6186 trotz der gravierenden Einschränkungen, die nach Angaben von Staatsminister Spaenle für sie mit den Plänen der Staatsregierung verbunden sind, nicht über die Planungen informiert bzw. einbezogen wurde? 7.3 Wenn ja, warum nicht? Die Hochschule für Musik verfügt derzeit über rund 4.200 qm im Gasteig. Um die Raumanforderungen des BRSO in der gewünschten Höhe erfüllen zu können, müsste die Hochschule dort Räumlichkeiten im Umfang von ca. 1.400 qm aufgeben, für die an geeigneter Stelle Ersatz bereitgestellt werden wird. Mit den verbleibenden ca. 2.800 qm wäre die Hochschule weiterhin fest im Gasteig verankert und würde ihre Auftritts- möglichkeiten behalten. Die Kooperation zwischen Musikhochschule und Gasteig wird von allen Seiten als Gewinn betrachtet und wird durch die aktuellen Überlegungen nicht infrage gestellt. Diese Überlegungen wurden unmittelbar nach der entsprechenden Leitentscheidung von Herrn Ministerpräsident und Herrn Oberbürgermeister an die Hochschulleitung der Musikhochschule kommuniziert. Die Schaffung von Flächen zur Nutzung durch die Musikhochschule anderenorts muss ggf. in die Planungen mit einbezogen werden. Dies wurde mit der Leitung der Hochschule erörtert.