Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Glauber FREIE WÄHLER vom 12.02.2015 Windenergie in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. An wie vielen Stunden in den Jahren 2013 und 2014 wur- de in Bayern von Windenergieanlagen keinerlei Strom ins Netz eingespeist? 2. Wie viele Betriebsstunden (nicht Volllaststunden) hatten die Windenergieanlagen in Bayern in den Jahren 2013 und 2014 im Durchschnitt? 3. Wie groß sind jeweils die Flächen der Gebiete in Bayern, die unter die im Bayerischen Windenergieerlass angegebenen Landschaftsbild-Wertstufen 1, 2, 3 und 4 fallen (Angabe bitte jeweils in Hektar sowie zusätzlich den prozentualen Anteil an der Gesamtfläche Bayerns)? 4. Bei wie vielen seit Inkrafttreten des Bayerischen Wind- energieerlasses genehmigten Windkraftprojekten waren Ersatzzahlungen nach den Landschaftsbild-Wertstufen 1, 2, 3 oder 4 zu leisten? 5. Wie hoch ist die Gesamtsumme der seit Inkrafttreten des Bayerischen Windenergieerlasses bei Windkraftprojekten zu leistenden Ersatzzahlungen nach den Landschaftsbild -Wertstufen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 14.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Staatsregierung liegen keine Daten vor, ob und zu welchen Zeiten Windkraftanlagen in Bayern keinen Strom ins Netz einspeisten. Für Deutschland veröffentlicht z. B. das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE auf der Seite www.energy charts.de Tagesgänge zur Einspeisung von Strom aus Windkraftanlagen. Die zugrunde gelegten Daten stammen von der EEX Transparency Platform www.eex-transparency. com. Nach Auswertungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) wurde im Jahr 2013 in Deutschland zu jeder Stunde Strom aus Windenergieanlagen ins Netz eingespeist . Für 2014 liegen dem LfU noch keine vollständigen Datensätze vor. Zu 2.: Die durchschnittlichen Betriebsstunden einzelner Windenergieanlagen und die mittlere Betriebsstundenanzahl sind der Staatsregierung nicht bekannt. Zu 3.: Die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen “ vom 20. Dezember 2011 befinden sich derzeit in Überarbeitung. Es ist noch offen, welche Rolle die Landschaftsbild-Wertstufen in der aktualisierten Fassung einnehmen werden. Angaben zur prozentualen Verteilung der Wertstufen sind daher nicht möglich, da entsprechende Untersuchungen nicht verfügbar sind. Zu 4.: Die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen “ traten am 20. Dezember 2011 in Kraft. In einem Zeitraum vom 01.01.2012 bis 01.03.2015 wurden für 219 Windkraftanlagen Ersatzzahlungen geleistet. Bei dieser Gesamtsumme können auch Windkraftanlagen enthalten sein, für die die Höhe der Ersatzzahlungen nicht nach dem Windkrafterlass ermittelt wurde, deren Ersatzzahlung aber nach dem 01.01.2012 geleistet wurde. Eine Zuordnung zu den Landschaftsbild-Wertstufen wäre nur über eine Auswertung der Bescheide möglich. Die Bescheide liegen nur den einzelnen Genehmigungsbehörden, d. h. den Immissionsschutzbehörden der jeweiligen Landratsämter vor. Zu 5.: In einem Zeitraum vom 01.01.2012 bis 01.03.2015 wurden rund 11 Mio. Euro Ersatzzahlungen für Windkraftanlagen geleistet. Bei dieser Gesamtsumme können auch Ersatzzahlungen für Windkraftanlagen enthalten sein, die nicht nach dem Windkrafterlass ermittelt wurden, die aber nach dem 01.01.2012 geleistet wurden. Die durchschnittliche Ersatzzahlung für eine Windkraftanlage seit Inkrafttreten des Windkrafterlasses beträgt ca. 50.000 Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6191 Bayerischer Landtag