Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 09.03.2015 Bedeutung der „kleinen Wasserkraft“ für die landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Freistaat Auch und gerade der sogenannten „kleinen Wasserkraft“ in Bayern kommt in vielen Fällen unzweifelhaft eine große Bedeutung im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im regionalen Raum (z. B. für Mühlen, Sägewerke , landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe) zu. Gleichwohl hat nicht nur der Bayerische Müllerbund im Zuge des jüngsten Wasserkrafterlasses den Eindruck gewonnen, dass das hierfür verantwortliche Landwirtschaftsministerium diesbezüglich eine unerwertet kritische Haltung eingenommen hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Potenziale sieht das Staatsministerium für Er- nährung, Landwirtschaft und Forsten im Betrieb kleinerer Wasserkraftanlagen? 2. Wie viele kleinere Wasserkraftanlagen werden derzeit landesweit betrieben? 3. Welche Leistung wird von diesen Anlagen zur Verfügung gestellt? 4. Welche Bedeutung kommt der kleinen Wasserkraft im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum zu? 5. Wie will die Staatsregierung die Betreiber kleinerer Was- serkraftanlagen zukünftig unterstützen? 6. Welche Rolle spielen, aus Sicht der Staatsregierung, de- zentrale, kleinere Wasserkraftanlagen im Zuge der Energiewende ? 7. Welche Gründe sind verantwortlich dafür, dass die Staatsregierung im letzten Wasserkrafterlass eine eher skeptische Haltung gegenüber der kleinen Wasserkraft eingenommen hat? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbrauchschutz wie folgt beantwortet: 1. Welche Potenziale sieht das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Betrieb kleinerer Wasserkraftanlagen? Wasserkraftanlagen leisten einen Beitrag zur regenerativen Stromerzeugung. Sie tragen zur ökonomischen Wertschöpfung bei, wobei kleinere Wasserkraftanlagen primär von lokaler Bedeutung sind. Je nach örtlichen Gegebenheiten können Wasserkraftanlagen auch wasserwirtschaftlichen Zielen wie dem Hochwasserschutz und der Sohlstabilisierung dienen. Für den Betrieb von Wasserkraftanlagen sind gesetzliche Anforderungen im Bereich Naturschutz und Gewässerökologie zu erfüllen, insbesondere bezüglich der Durchgängigkeit, dem Fischschutz und der Mindestwassermenge bei Ausleitungskraftwerken. Potenziale zum Ausbau der Wasserkraft liegen vor allem in der Modernisierung und Nachrüstung bestehender Anlagen und im geringen Umfang im Neubau an bereits bestehenden Querbauwerken. Die größten Potenziale lassen sich aus landesweiter Sicht bei bereits bestehenden großen Anlagen heben. Lokal kann aber auch ein Neubau oder eine Effizienzsteigerung an kleineren Anlagen von Bedeutung sein. 2. Wie viele kleinere Wasserkraftanlagen werden derzeit landesweit betrieben? Eine normierte Abgrenzung kleiner von großen Wasserkraftanlagen existiert nicht. Folgende Informationen werden in der Wasserkraftstatistik des Landesamts für Umwelt (Stand 09/2013) geführt: Leistungsklasse in Kilowatt Anzahl der Anlagen(inkl. Pumpspeicher) 0 – 9 906 10 – 24 1.286 25 – 49 783 50 – 99 443 100 – 499 412 500 – 999 70 1.000 – 4.999 119 5.000 – 9.999 46 10.000 und größer 67 Ohne Leistungsangabe 9 Die Zahlen sind unter nachfolgender Adresse im Internet veröffentlicht: http://www.lfu.bayern.de/wasser/wasserkraft/ anlagenstatistik/index.htm Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6192 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6192 3. Welche Leistung wird von diesen Anlagen zur Verfügung gestellt? Folgende Informationen werden in der Wasserkraftstatistik des Landesamts für Umwelt (Stand 09/2013) geführt: Leistungsklasse in Kilowatt Summe der Ausbauleistung aller Anlagen in der Leistungsklasse in Kilowatt (inkl. Pumpspeicher) 0 – 9 5.131,3 10 – 24 20.249,6 25 – 49 27.366,2 50 – 99 30.287,3 100 – 499 88.692,2 500 – 999 47.329,7 1.000 – 4.999 275.561 5.000 – 9.999 334.079 10.000 und größer 2.104.180 4. Welche Bedeutung kommt der kleinen Wasserkraft im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum zu? Auf lokaler Ebene können auch kleinere Wasserkraftwerke Bedeutung für Wertschöpfungsketten haben. Eine Statistik zur ökonomischen Relevanz kleinerer Wasserkraftanlagen liegt nicht vor. 5. Wie will die Staatsregierung die Betreiber kleinerer Wasserkraftanlagen zukünftig unterstützen? Die Stromerzeugung aus Wasserkraft wird bundesweit im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet . Die Vergütungssätze für kleinere Anlagen sind höher als für größere. Bayern hat sich bei der letzten Novelle des EEG mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Förderung der Wasserkraft im Grundsatz bestehen bleibt und dass die Degressionssätze für Wasserkraft gesenkt werden. 6. Welche Rolle spielen, aus Sicht der Staatsregierung, dezentrale, kleinere Wasserkraftanlagen im Zuge der Energiewende? Kleinere Wasserkraftanlagen haben häufig lokale Bedeutung , insbesondere für die Eigenstromversorgung von Mühlen , Sägewerken und anderen Gewerbebetrieben. Sie leisten lokal ihren Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. 7. Welche Gründe sind verantwortlich dafür, dass die Staatsregierung im letzten Wasserkrafterlass eine eher skeptische Haltung gegenüber der kleinen Wasserkraft eingenommen hat? Ein abgestimmter Wasserkrafterlass liegt bislang nicht vor. Unter der Federführung des Umweltministeriums wurden in den vergangenen Jahren mehrere Entwürfe einer Vollzugsbekanntmachung Wasserkraft mit verschiedenen Interessenvertretern diskutiert. Die Abstimmung des Entwurfs der Vollzugsbekanntmachung Wasserkraft gestaltete sich in der Vergangenheit aufgrund der unterschiedlichen Interessenspositionen der betroffenen Verbände sehr schwierig. Im Ergebnis waren die Positionen derart gegensätzlich, dass das Umweltministerium keine konsensuale Lösung erzielen konnte und schließlich von der Fertigstellung der Vollzugsbekanntmachung Wasserkraft absah. Mit der Neuordnung der Geschäftsbereiche ist die Kompetenz für Wasserkraft, einschließlich der Vollzugsbekanntmachung Wasserkraft, vom Umwelt- auf das Wirtschaftsministerium übergegangen . Das Wirtschaftsministerium wird an bisher erarbeitete Positionen anknüpfen.