Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld, Inge Aures, Dr. Christoph Rabenstein, Klaus Adelt SPD vom 19.02.2015 Nationalpark Steigerwald – die Chance für die gesamte Region – Teil 1: Bewerbung um ein UNESCO-Welterbe Seit ungefähr acht Jahren wird im Steigerwald über die Einrichtung eines Nationalparks zum Schutz seiner teils jahrhundertealten Buchenbestände und zur Förderung der strukturschwachen Region diskutiert. Im Frühjahr 2014 hat der damalige Bamberger Landrat Dr. Günther Denzler (CSU) per Verordnung ein rund 775 ha großes Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ ausgewiesen. Über dieses Schutzgebiet ist seitdem ein Streit ausgebrochen , der schon mehrmals den Bayerischen Landtag beschäftigt hat. Zwar hat sich die Bayerische Staatsregierung im November 2014 zu einer Bewerbung des Steigerwalds als UNESCO-Welterbe durchgerungen, das geschaffene Schutzgebiet soll aber dennoch durch eine mehr als zweifelhafte Gesetzesänderung aufgehoben werden. Wir fragen daher die Staatsregierung: 1. Für welchen UNESCO-Welterbetitel soll nach Meinung der Staatsregierung eine Bewerbung des Steigerwalds eingereicht werden (Weltnaturerbe, Weltkulturerbe, gemischtes Welterbe,…)? 2. Welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein? 3. Wie gedenkt die Staatsregierung diese Kriterien ohne das bestehende Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ oder einen Nationalpark Steigerwald zu erfüllen? 4. Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung im Falle einer Bewerbung um ein UNESCO-Weltnaturerbe konkret einleiten, um die Mindestanforderung einer großflächig zusammenhängenden Naturschutzfläche zum Schutz und Erhalt der alten Buchenbestände zu erfüllen (nach Meinung verschiedenster Experten durch das derzeitige Trittsteinkonzept keinesfalls erfüllt)? 5. Wann rechnet die Staatsregierung in Anbetracht der allseits bekannten Zeitschiene mit einer positiven Entscheidung bzw. Aufnahme des Steigerwaldes in die Liste „UNESCO-Weltnaturerbe“ (bzw. anderer Titel, siehe Frage 1)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Für welchen UNESCO-Welterbetitel soll nach Meinung der Staatsregierung eine Bewerbung des Steigerwalds eingereicht werden (Weltnaturerbe, Weltkulturerbe , gemischtes Welterbe,…)? Es liegt in der Entscheidung der Region, ob sie den Weg zu einem möglichen Welterbe Steigerwald beschreiten möchte und welche der drei grundsätzlich möglichen Welterbe-Kategorien (Weltnaturerbe, Weltkulturerbe oder Kombination aus Weltnatur- und Weltkulturerbe = sog. „mixed site“) sie ggf. anstrebt, wobei die Möglichkeit einer sog. „mixed site“ wegen fehlender fachlicher Voraussetzungen einvernehmlich nicht weiterverfolgt wird. 2. Welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein? Für die Aufnahme des Steigerwalds in das UNESCO-Welterbeprogramm ist ein Nominierungsprozess erforderlich, im Rahmen dessen die Eignung geprüft wird. Für eine Nominierung bedarf es eines Verfahrens, in dem der außergewöhnliche universelle Wert, die Echtheit und die Unversehrtheit des jeweiligen Objekts bzw. Gebiets nachgewiesen werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Schutz und die Erhaltung der Welterbestätte in Bestand und Wertigkeit dauerhaft gewährleistet sind. Im Fall von Naturerbestätten müssen diese vor Einreichung eines Nominierungsantrags über eine ausreichende Beschreibung des Naturinventars und über einen ausreichenden Schutz verfügen. 3. Wie gedenkt die Staatsregierung diese Kriterien ohne das bestehende Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ oder einen Nationalpark Steigerwald zu erfüllen? Sollte sich die Region für die Beschreitung des Wegs zu einem möglichen Welterbe entscheiden, wird auch die Art der Sicherung zu prüfen sein. Das angesprochene Schutzgebiet wäre hierfür nicht geeignet. 4. Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung im Falle einer Bewerbung um ein UNESCO-Weltnaturerbe konkret einleiten, um die Mindestanforderung einer großflächig zusammenhängenden Naturschutzfläche zum Schutz und Erhalt der alten Buchenbestände zu erfüllen (nach Meinung verschiedenster Experten durch das derzeitige Trittsteinkonzept keinesfalls erfüllt )? Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.05.2015 17/6237 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6237 5. Wann rechnet die Staatsregierung in Anbetracht der allseits bekannten Zeitschiene mit einer positiven Entscheidung bzw. Aufnahme des Steigerwaldes in die Liste „UNESCO-Weltnaturerbe“ (bzw. anderer Titel , siehe Frage 1)? Hierzu sind keine Prognosen möglich. Der gesamte Prozess wird jedoch jedenfalls mehrere Jahre in Anspruch nehmen.