Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Güll SPD vom 12.01.2015 Erhalt der Holländerhalle im Gelände der Bereitschaftspolizei Dachau Die Holländerhalle auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei in Dachau aus dem Jahre 1915/16 ist wegen ihrer Historie und ihres einzigartigen Baustils auch im Hinblick auf das Bauvolumen ein bedeutendes Denkmal gemäß Art. 1 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 verpflichtet den Eigentümer von Baudenkmälern in Art. 4 Abs. 1 DSchG, seine Baudenkmäler zu erhalten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie gedenkt der Freistaat Bayern als Eigentümer der Holländerhalle seiner gesetzlichen Verpflichtung, dieses bedeutende Denkmal zu erhalten, nachzukommen ? b) Gibt es bereits konkrete Sanierungspläne? 2. Wie stellt der Freistaat Bayern sicher, dass nicht durch bloßes Abwarten die Zeit und der Verfall Fakten schaffen , die für die Substanzerhaltung einen unwiederbringlichen Verlust bedeuten? 3. Wurde in den letzten Jahren/Jahrzehnten über ein Nutzungskonzept in Zusammenarbeit mit der Bereitschaftspolizei oder der Großen Kreisstadt Dachau nachgedacht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 16.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit den Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Zu 1. a): Die Holländerhalle ist ein Denkmal der Industriearchitektur auf dem Gelände der Bayer. Bereitschaftspolizei in Dachau in unmittelbarer Nähe zur KZ-Gedenkstätte. Es handelt sich um eine ehemalige Pulver- und Munitionsfabrik, die ab 1933 als SS-Ausbildungslager genutzt wurde. Eigentümer ist der Freistaat Bayern. Seit Jahren ist die Halle in einem kritischen baulichen Zustand. Seit etwa dem Jahr 2000 ist die Holländerhalle wegen Einsturzgefahr gesperrt. Es wurden entsprechende Bausicherungsmaßnahmen durchge- führt. Im Jahr 2006 hat das Staatliche Bauamt ein Gutachten erstellt, das den Sanierungsbedarf der Holländerhalle aufzeigt . Alleine die Nachbesserung der Statik wurde im Jahr 2006 bereits auf 14 Mio. Euro beziffert. Zur Ermittlung der aktuellen Sanierungskosten müsste dieses Gutachten allerdings nochmals aktualisiert werden. Die Holländerhalle soll für die Zukunft als Denkmal erhalten bleiben. Wegen einer Sanierung und Umnutzung der Holländerhalle haben in den vergangenen Jahren immer wieder Gespräche mit Behörden und Interessenten stattgefunden . Allerdings konnte bisher noch keine Nachnutzung gefunden werden. Bisher konnte eine Sanierung aufgrund fehlender Haushaltsmittel noch nicht durchgeführt werden. Da ein konkreter Nutzungsbedarf für die Halle nicht feststeht , handelt es sich bei baulichen Investitionen um reine Bauunterhaltsmaßnahmen. Eine über Notmaßnahmen hinausgehende Bestandserhaltung oder Sanierung der Holländerhalle ist aus dem laufenden Haushalt für Bauunterhaltsmaßnahmen der Bayer. Polizei nicht darstellbar. Ein Bedarf für Polizeizwecke besteht nicht. Zu 1. b): Konkrete Sanierungspläne gibt es nicht, da trotz intensiver Prüfung kein Nutzungsbedarf für die Halle bei der Bayer. Polizei festgestellt werden kann. Auch bisher angedachte Nachnutzungen außerhalb des Bedarfs der Bayer. Polizei kamen nicht zum Tragen, da alle Interessenten die Sanierungskosten für die Halle als zu hoch eingeschätzt und somit das Projekt als unwirtschaftlich abgelehnt haben. Am 06.02.2015 wurde die Holländerhalle erneut besichtigt. In Gesprächen haben örtliche Mandatsträger zusammen mit Staatssekretär Bernd Sibler vom Staatsministerium für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst, dem Landesamt für Denkmalpflege, dem Landkreis Dachau, der Stadt Dachau, dem Staatlichen Bauamt und der Bayer. Bereitschaftspolizei erneut über eine künftige Nutzung der Holländerhalle beraten. Die Polizei hat dabei erklärt, dass für die Halle kein Bedarf von polizeilicher Seite besteht. Auch wäre eine Sanierung aus dem Polizeihaushalt derzeit nicht möglich. Eine Abgabe der Halle aus der Verwaltung der Polizei ist durchaus denkbar. Die Halle soll nun baufachlich durch das Bauamt erneut untersucht werden. Nach diesem Untersuchungsergebnis wird über eine Nachnutzung außerhalb der Polizei entschieden. Im Raum steht nach dem Gespräch zu Jahresbeginn eine Nutzung der Halle als Depot. Nähere Details hierzu sind noch nicht bekannt. Zu 2.: Bisher war es nicht möglich, durch angedachte Nachnutzungen außerhalb des Bedarfs der Bayer. Polizei den Erhalt der Halle zu sichern. Eine über Notmaßnahmen hinausgehende reine Substanzerhaltung ist im Rahmen des Bauunterhalts nicht darstellbar. Zu 3.: In den vergangenen Jahren wurde schon mehrfach über eine Nachnutzung der Halle diskutiert. Vor einigen Jahren wurde Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.05.2015 17/6324 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6324 für eine Gemäldesammlung Bedarf angemeldet. Eine Realisierung wurde nach einem Ortstermin aber abgelehnt, weil die notwendigen Investitionen für diesen Zweck als viel zu hoch eingeschätzt wurden. Auch die Bayer. Staatsoper hat zur Lagerung von Requisiten Bedarf gemeldet. Auch in diesem Fall ergab sich nach Prüfung durch das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und durch die Bayer. Staatsoper aufgrund eines zu hohen Investitionsbedarfs keine umsetzbare Lösung. Die Stadt Dachau wollte vor einigen Jahren in der Holländerhalle eine Künstlerwerkstatt einrichten. Der Freistaat Bayern hätte der Stadt Dachau damals die Halle zu einem symbolischen Preis überlassen. Aufgrund der hohen Sanierungskosten für die Halle wurde aber auch dieses Vorhaben nicht umgesetzt. Aufgrund des fehlenden Bedarfs für die Bayer. Polizei könnte die Liegenschaft mit einem entsprechenden Umfeld an Interessenten abgegeben werden. Eine Zufahrt zur Halle ist aber für die Öffentlichkeit über das Gelände der Bayer . Bereitschaftspolizei nicht möglich. Eine eigene Zufahrt müsste daher über den angrenzenden Golfplatz geschaffen werden. Dies ist durchaus machbar.