Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.02.2015 Rechtsterroristische Bestrebungen in Bayern Auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner antwortete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 3. Dezember 2014 BT-Drs. 18/3476, dass die Bundesanwaltschaft seit dem 4. November 2011 im rechtsextremistischen Bereich 20 Ermittlungsverfahren nach § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) gegen 41 namentlich bekannte Beschuldigte sowie weitere unbekannte Beschuldigte eingeleitet habe. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele der Beschuldigten, gegen die seit dem 4. November 2011 ein Ermittlungsverfahren nach § 129 a StGB eingeleitet wurde, stammen aus Bayern (bitte nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)? 2. Auf Grundlage welchen Anfangsverdachts (Waffenfunde, Anschlagspläne etc.) wurden die Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten aus Bayern eingeleitet (die einzelnen Fälle bitte getrennt und unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum auflisten)? 3. Zu welchem Ergebnis kamen jeweils die Ermittlungen gegen die Beschuldigten aus Bayern? 4. Wie oft wurden die einzelnen Beschuldigten aus Bayern in der Vergangenheit bereits aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt? 5. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der bayerischen Beschuldigten in die rechtsextreme Szene? 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Netzwerke bzw. Verbindungen zwischen den Beschuldigten aus Bayern? 7. Welche Erkennntisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der nicht-bayerischen Beschuldigten in die rechtsextreme Szene Bayerns? 8. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Netzwerke bzw. Verbindungen zwischen den nicht-bayerischen und den bayerischen Beschuldigten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.04.2015 Zu 1.–8.: Die Fragen 1.–8. werden zusammen beantwortet: Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) wird aktuell ein entsprechendes Ermittlungsverfahren mit Beschuldigten aus Bayern bearbeitet. Da das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte zu Beschuldigten, Verdachtsmomenten oder zum Sachverhalt gegeben werden. Außerdem ist beim GBA noch ein weiteres Verfahren mit bayerischen Beschuldigten bearbeitet worden. Der Sachverhalt ist jedoch als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Nach Mitteilung des BLKA hat der GBA die VS-NfD-Einstufung beider Verfahren nicht aufgehoben. Eine Freigabe der Daten kann somit nicht erfolgen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.05.2015 17/6326 Bayerischer Landtag