Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 24.02.2015 Asylsozialarbeit in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wird die Asylsozialberatung in Bayern organisiert? 2. Welche Finanzmittel stehen bayernweit für die Asylsozialberatung zur Verfügung? 3. Welchen Kostenersatz leistet der Freistaat Bayern an nichtstaatliche Träger von Asylsozialberatungen? 4. Wie viele Asylbewerber kommen auf einen Asylsozialarbeiter (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen )? 5. Welches Betreuungsverhältnis herrscht in den schwäbischen Asylunterkünften (bitte je Standort aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.04.2015 1. Wie wird die Asylsozialberatung in Bayern organisiert ? Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene. Bei der Förderung der Asylsozialberatung handelt es sich um ein Zentralstellenverfahren . Das heißt, dass der Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene für seine Kreisverbände und Mitgliedsverbände einsteht, mit dem Zuwendungsgeber verhandelt, Verfahrensabläufe abstimmt und als Gesamtantragsteller gegenüber dem Zuwendungsgeber auftritt. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Asylsozialberatungsrichtlinie . Diese ist zwar zum 31. Dezember 2013 ausgelaufen, es wurde aber mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene und der Regierung von Mittelfranken – Landesaufnahmestelle – als Zu- wendungsbehörde vereinbart, die Förderung auf Basis der abgelaufenen Richtlinie fortzuführen. Die örtlichen Verbände beantragen über die Landesverbände eine Stelle im Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS). Der Landesverband bespricht den Bedarf mit den übrigen Trägern der freien Wohlfahrtspflege und wendet sich an das StMAS. Das StMAS genehmigt in der Regel tagesaktuell die Stelle. Das Verfahren ist einvernehmlich mit den Verbänden abgestimmt und zwar so, dass auch die kleineren Verbände bei der Begründung neuer Stellen einbezogen und nicht benachteiligt werden. Derzeit wird mit Hochdruck an der neuen Asylsozialberatungsrichtlinie gearbeitet. 2. Welche Finanzmittel stehen bayernweit für die Asylsozialberatung zur Verfügung? Im Jahr 2011 betrug die Förderung der Asylsozialberatung 1,44 Mio. Euro. 2012 wurde die Förderung auf 2,64 Mio. Euro nahezu verdoppelt sowie 2013 auf 3,39 Mio. ‎Euro erhöht . Im Jahr 2014 standen für die Asylsozialberatung 5,14 Mio. Euro zur Verfügung und im Jahr 2015 nunmehr 9,3 Mio. Euro. Die Mittel wurden seit Beginn des Ausbaus der Asylsozialberatung im Jahr 2012 durch den Freistaat somit mehr als versechsfacht. 3. Welchen Kostenersatz leistet der Freistaat Bayern an nichtstaatliche Träger von Asylsozialberatungen? Mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene ist vereinbart, dass 80 % der förderfähigen Personalkosten übernommen werden. 4. Wie viele Asylbewerber kommen auf einen Asylsozialarbeiter (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen)? Aufgrund der hohen Anzahl der in Bayern beschäftigten Asylsozialberater (derzeit 246,46 Vollzeitstellen, welche sich auf viele Teilzeitstellen aufteilen) wurde vor Längerem dazu übergegangen, den Bedarf für neue Stellen und Anträge nur landkreisbezogen zu erheben und zu bewilligen. Hierfür wurden zum Teil die Daten der kreisfreien Städte zur Berechnung des Bedarfs und für Stellenbewilligungen mit den Daten des dazugehörigen Landkreises zusammengeführt. Neben den staatlich bewilligten Asylsozialberatungsstellen können in Einzelfällen auch Beratungskräfte tätig sein, die durch Kommunen finanziert, von ehrenamtlichen Organisationen und Helferkreisen getragen oder über EU-finanzierte Projekte tätig werden. Die der Staatsregierung vorliegenden Daten beinhalten ausschließlich die staatlich bewilligten Asylsozialberatungsstellen . Nicht widergespiegelt wird durch diese Daten die tatsächliche Betreuungssituation vor Ort insgesamt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.05.2015 17/6332 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6332 Die Daten, wie viele Asylbewerber tatsächlich auf eine Betreuungskraft kommen, können in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt und mitgeteilt werden, da zusätzliche Abfragen bei den Regierungen, den Verbänden und den Kommunen erforderlich gewesen wären. Die der Staatsregierung vorliegenden Daten zugrunde gelegt, ergibt sich zum Stand 31.01.2015 folgendes Bild für die in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Gemeinschaftsunterkünften und durch Kreisverwaltungsbehörden Untergebrachten: RBZ Landkreis/Kreisfreie Stadt Betreuungsschlüssel = eins zu OB Altötting 249 OB Bad Tölz 333 OB Berchtesgadener Land 196 OB Dachau 245 OB Ebersberg 0* OB Eichstätt 264 OB Erding 0* OB Freising 312 OB Fürstenfeldbruck 220 OB Garmisch-Partenkirchen 167 OB Ingolstadt 599 OB Landsberg/Lech 210 OB Miesbach 158 OB Mühldorf 319 OB München Land 269 OB Landeshauptstadt München 141 OB Neuburg-Schrobenhausen 183 OB Pfaffenhofen 201 OB Rosenheim Stadt und Landkreis 171 OB Starnberg 216 OB Traunstein 302 OB Weilheim-Schongau 224 NB Deggendorf 147 NB Dingolfing-Landau 201 NB Freyung-Grafenau 237 NB Kelheim 472 NB Landshut Stadt und Land 155 NB Passau Stadt und Land 355 NB Regen 260 NB Rottal-Inn 556 NB Straubing Stadt und St. Bogen 218 OPf. Amberg und Amberg-Sulzbach 305 OPf. Cham 759 OPf. Neumarkt 262 OPf. Neustadt a. d. Waldnaab 0* OPf. Regensburg Stadt und Land 462 OPf. Schwandorf 343 OPf. Tirschenreuth 207 OPf. Weiden i. d. OPf. KS 210 Ofr. Bamberg Stadt und Land 165 Ofr. Bayreuth Stadt und Land 708 Ofr. Coburg Stadt und Land 220 Ofr. Forchheim 217 Ofr. Hof Stadt und Land 274 Ofr. Kronach 282 Ofr. Kulmbach 480 RBZ Landkreis/Kreisfreie Stadt Betreuungsschlüssel = eins zu Ofr. Lichtenfels 267 Ofr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge 190 Mfr. Ansbach Stadt und Land 259 Mfr. Erlangen Stadt und Erlangen-Höchstadt 188 Mfr. Fürth 124 Mfr. Neustadt-Aisch 296 Mfr. Nürnberg KS 230 Mfr. Nürnberger Land 201 Mfr. Roth 209 Mfr. Schwabach KS 301 Mfr. Weißenburg-Gunzenhausen 170 Ufr. Aschaffenburg Stadt und Land 353 Ufr. Bad Kissingen 244 Ufr. Haßberge 223 Ufr. Kitzingen 292 Ufr. Main-Spessart 204 Ufr. Miltenberg 179 Ufr. Rhön-Grabfeld 187 Ufr. Schweinfurt Stadt und Land 301 Ufr. Würzburg Stadt und Land 170 Schw. Aichach-Friedberg 262 Schw. Augsburg Stadt und Land 264 Schw. Dillingen 528 Schw. Donau-Ries 309 Schw. Günzburg 486 Schw. Kaufbeuren KS 379 Schw. Kempten (Allgäu) KS 218 Schw. Lindau 505 Schw. Memmingen KS 552 Schw. Neu-Ulm 542 Schw. Oberallgäu 373 Schw. Ostallgäu 288 Schw. Unterallgäu 484 * Durch die Kommune selbst organisiert Bezüglich der Aufnahmeeinrichtungen verfolgt die Staatsregierung das Ziel, dass es hier künftig einen Schlüssel in Höhe von 1/100 geben solle. Der Staatsregierung liegen jedoch keine auf die jeweilige Aufnahmeeinrichtung aufgeschlüsselten Daten vor, da die Stellen lediglich für alle Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen in den Regierungsbezirken bewilligt wurden, in welchen sich die jeweiligen Einrichtungen befinden. Zu den in vorstehender Tabelle genannten Beratern kommen demnach die folgenden, in Aufnahmeeinrichtungen tätigen Beraterstellen hinzu: Oberbayern: 24 Vollzeitstellen Niederbayern: 3 Vollzeitstellen Oberpfalz: 2 Vollzeitstellen Mittelfranken: 15 Vollzeitstellen 5. Welches Betreuungsverhältnis herrscht in den schwäbischen Asylunterkünften (bitte je Standort aufschlüsseln)? Siehe hierzu Antwort zu Frage 4.