Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.10.2013 Scheinselbstständigkeit von Rundgangsleiterinnen und -leitern Das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) hat laut Medienberichten 22 Rundgangsleiter/-innen des NS-Dokumentationszentrums Obersalzberg wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit gekündigt. Demnach sind möglicherweise auch Rundgangsleiter/-innen und sonstige freie Mitarbeiter/-innen der Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg, des Dokumentationszentrums Nürnberg sowie des Max-MannheimerStudienzentrums in Dachau bzw. Gäste- und Ausstellungsführer von Museen und Sammlungen betroffen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist die arbeitsrechtliche Situation der Rundgangsleiter /-innen und sonstigen freien Mitarbeiter/ -innen in den Gedenkstätten Dachau, Flossenbürg, im Dokumentationszentrum Nürnberg und am MaxMannheimer -Studienzentrum, dessen Träger über die Stiftung Jugendgästehaus Dachau u. a. der Freistaat Bayern ist? 1.1 Wie viele Mitarbeiter/-innen sind an diesen Einrichtungen von einer möglichen Scheinselbstständigkeit betroffen ? 1.2 Welches Entgelt erhalten die Rundgangsleiter/-innen und Seminarleiter/-innen der vorgenannten Einrichtungen für Standardführungen bzw. Seminare? 2. Müssen die Mitarbeiter/-innen auch in Dachau, Flossenbürg und Nürnberg mit ihrer Kündigung rechnen, falls ihr arbeitsrechtlicher Status vergleichbar ist mit dem der Rundgangsleiter/-innen am Obersalzberg? 2.1 Welche Konsequenzen hat die Kündigung für die Mitarbeiter/-innen am Obersalzberg und eventuell der Gedenkstätten? 2.2 Warum wurde im Fall der Dokumentationsstelle Obersalzberg keine Lösung gefunden, die Kündigungen des Personals ausschließt und arbeitsrechtliche Sicherheiten schafft? 3. Wie viele Personen an anderen staatlichen Einrichtungen wie Museen und Sammlungen, an denen Führungen angeboten werden, sind mit vergleichbaren Verträgen beschäftigt, stehen also möglicherweise ebenfalls unter dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit ? 3.1 Um welche Einrichtungen handelt es sich? 3.2 Wie will die Staatsregierung Abhilfe schaffen? 4. Wie hoch war jeweils der Etat in den letzten fünf Jahren für Führungen, Seminare und sonstige Angebote in den einzelnen Einrichtungen des Freistaats? 4.1 Wie hoch war in den Monaten des vergangenen Jahres die geleistete Gesamtstundenzahl der freien Mitarbeiter/-innen der einzelnen Gedenkstätten und des NS-Dokumentationszentrums Obersalzberg im Vergleich zu der der angestellten Mitarbeiter/-innen? 4.2 Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass der Etat ausreichend ist, um den Aufgaben des NS-Dokumentationszentrums , der Gedenkstätten bzw. Museen und Sammlungen gerecht zu werden? 5. Werden die bisherigen Rundgangsleiter/-innen am Obersalzberg auch in Zukunft beschäftigt? 5.1 Welchen arbeitsrechtlichen Status werden die Rundgangsleiter/-innen in Zukunft haben? 5.2 Wie wird sich ihre Entlohnung entwickeln? 6. Seit wann ist der Staatsregierung die Problematik der möglichen Scheinselbstständigkeit der Rundgangsleiter/-innen und sonstigen Beschäftigten in den genannten Einrichtungen des Freistaats bekannt ? 6.1 Wurde diese Frage bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Finanzministerium erörtert? 6.2 Hat man dabei Überlegungen angestellt, mit welchen Kosten im Falle von veränderten, gerichtsfesten Arbeitsverträgen zu rechnen sei? 7. Trifft der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit möglicherweise auch auf die Rundgangsleiter/-innen der Schlösser- und Seenverwaltung zu? 7.1 Wenn nein, wann und warum hat das Finanzministerium beschlossen, die Ausstellungsführer der Schlösserverwaltung fest anzustellen? 8. Warum hat das Finanzministerium die anderen Ministerien nicht diesbezüglich beraten? 8.1 Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung jeweils für die einzelnen genannten Einrichtungen, wenn die bisherigen Beschäftigungsregelungen nicht mehr möglich sein sollten? 8.2 Wann wird die Staatsregierung über eine Umgestaltung der Arbeitsverträge entscheiden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.04.2014 17/637 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/637 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.02.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Sepp Dürr vom 30.10.2013 wird in Absprache mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Dokumentationszentrum Reichsparteigelände in Nürnberg ist eine Einrichtung der Stadt Nürnberg und kann daher bei der Beantwortung der Fragen nicht mitberücksichtigt werden. 1. Wie ist die arbeitsrechtliche Situation der Rundgangsleiter/-innen und sonstigen freien Mitarbeiter/-innen in den Gedenkstätten Dachau, Flossenbürg, im Dokumentationszentrum Nürnberg und am Max-Mannheimer-Studienzentrum, dessen Träger über die Stiftung Jugendgästehaus Dachau u. a. der Freistaat Bayern ist? Die Rundgangsleiter und -leiterinnen in den KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg sind nicht fest angestellt. Vielmehr wird ein Vertrag über eine freiberufliche und selbstständige Tätigkeit geschlossen. Am Max-Mannheimer-Studienzentrum in Dachau werden mit den Honorarkräften Verträge zur Durchführung von einzelnen Seminaren geschlossen . 1.1 Wie viele Mitarbeiter/-innen sind an diesen Einrichtungen von einer möglichen Scheinselbstständigkeit betroffen? In der KZ-Gedenkstätte Dachau arbeiten ca. 230 registrierte Referenten, d. h. solche, die bei der Gedenkstätte eine Eignungsprüfung abgelegt haben. Etwa 130 von ihnen führen im Monat mindestens einen Rundgang durch und werden somit von der Gedenkstätte Dachau als „aktive“ Referenten geführt. In der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg sind derzeit 27 Personen auf Honorarbasis tätig. Am Max-Mannheimer-Studienzentrum in Dachau sind derzeit 20 Honorarkräfte tätig. Die Staatsregierung geht nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass bei diesen Personen keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. 1.2. Welches Entgelt erhalten die Rundgangsleiter/- innen und Seminarleiter/-innen der vorgenannten Einrichtungen für Standardführugen bzw. Seminare ? An der KZ-Gedenkstätte Dachau erhalten die Rundgangsleiterinnen und -leiter 65 Euro Honorar für Rundgänge, 150 Euro für Tagesseminare und 120 Euro für Halbtagesseminare . An der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg erhalten die Rundgangsleiterinnen und -leiter 40 Euro bis 60 Euro, je nach Dauer und Angebot. Am Max-Mannheimer-Studienzentrum in Dachau werden v. a. Tagesseminare angeboten; für diese erhalten die Honorarkräfte 150 Euro. 2. Müssen die Mitarbeiter/-innen auch in Dachau, Flossenbürg und Nürnberg mit ihrer Kündigung rechnen, falls ihr arbeitsrechtlicher Status ver- gleichbar ist mit dem der Rundgangsleiter/-innen am Obersalzberg? Die Frage stellt sich nicht, da bei den in Rede stehenden Einrichtungen keine Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. 2.1 Welche Konsequenzen hat die Kündigung für die Mitarbeiter/-innen Obersalzberg und eventuell der Gedenkstätten? Träger der Dokumentationsstelle Obersalzberg ist die Berchtesgadener Landesstiftung (BGLSt). Das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) nimmt die wissenschaftliche Betreuung (inkl. der eigenverantwortlichen Durchführung des museums- pädagogischen Programms, z. B. der Rundgangleitungen) wahr. Bei den Rundgangsleitern handelt es sich nach Einschätzung des IfZ um freie Mitarbeiter. Diesen wurde nicht gekündigt, vielmehr mussten bestehende Vertragsverhältnisse aufgrund einer unklaren Rechtssituation und auf anwaltlichen Rat beendet werden. Nach Einschätzung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und des Max-Mannheimer-Studienzentrums haben diese Vertragsbeendigungen keine Konsequenzen für die Einrichtungen in Dachau und Flossenbürg. 2.2 Warum wurde im Fall der Dokumentationsstelle Obersalzberg keine Lösung gefunden, die Kündigungen des Personals ausschließt und arbeitsrechtliche Sicherheiten schafft? Bei den Rundgangsleitern in der Dokumentation Obersalzberg handelt es sich nach Auffassung des IfZ eindeutig um freie Mitarbeiter. Durch einen einzelfallbezogenen Statusbescheid stellte der Sozialversicherungsträger jedoch ein „abhängiges Beschäftigungsverhältnis“ fest. Das IfZ hat gegen die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Klage eingereicht. Es sah sich gezwungen, die bestehenden Vertragsverhältnisse mit den Rundgangsleitern aufgrund der durch das schwebende Verfahren hervorgerufenen unklaren Rechtssituation zu beenden. 3. Wie viele Personen an anderen staatlichen Einrichtungen wie Museen und Sammlungen, an denen Führungen angeboten werden, sind mit vergleichbaren Verträgen beschäftigt, stehen also möglicherweise ebenfalls unter dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit? In den meisten staatlichen Museen und Sammlungen werden regelmäßig freiberufliche Führungskräfte eingesetzt. Eine exakte Anzahl kann mit verhältnismäßigem Aufwand nicht ermittelt werden, da eine hohe Fluktuation besteht und manche Museumsführer nicht nur in einer Einrichtung tätig sind, sodass eine Mehrfachzählung nicht auszuschließen wäre. Nach einer Grobschätzung dürfte es sich um mehrere Hundert Personen handeln. Die Staatsregierung geht nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass bei diesen Personen keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. 3.1 Um welche Einrichtungen handelt es sich? Freiberufliche Führungskräfte sind in folgenden Einrichtungen tätig: Archäologische Sammlungen, Bayerisches Armeemuseum, Bayerisches Nationalmuseum, Museum für Abgüsse, Neues Museum Nürnberg, Staatliche Antikensammlung , Staatsgemäldesammlungen, Staatliches Museum Ägyptischer Kunst, Staatliches Museum für Völkerkunde , Staatliches Textil- und Industriemuseum, Germanisches Drucksache 17/637 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Nationalmuseum, Haus der Kunst, Museumspädagogisches Zentrum München, Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlungen. 3.2 Wie will die Staatsregierung Abhilfe schaffen? Auf der Grundlage der einschlägigen landessozialgerichtlichen Rechtsprechung und unter Heranziehung der allgemeinen höchstrichterlichen Grundsätze ist die Staatsregierung der Auffassung, dass kein Fall der Scheinselbstständigkeit vorliegt. Es ist jedoch festzustellen, dass sich bislang lediglich erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen, die sich teilweise widersprechen, speziell mit dem Status von Museumsführern befassen. Die Staatsregierung wird prüfen, wie hier Rechtssicherheit geschaffen werden kann. 4. Wie hoch war jeweils der Etat in den letzten fünf Jahren für Führungen, Seminare und sonstige Angebote in den einzelnen Einrichtungen des Freistaats ? KZ-Gedenkstätte Dachau: Der Mittelaufwand für Führungen ist abhängig von der Anzahl der gebuchten kostenpflichtigen Rundgänge und den hieraus resultierenden Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen 2012: 265.353 € Ausgaben 2012: 246.557 € Einnahmen 2011: 172.855 € Ausgaben 2011: 175.565 € Einnahmen 2010: 143.767 € Ausgaben 2010: 142.688 € Einnahmen 2009: 138.737 € Ausgaben 2009: 142.291 € Einnahmen 2008: 105.018 € Ausgaben 2008: 112.975 € KZ-Gedenkstätte Flossenbürg: Für Schulen, Ausbildungsstätten und Multiplikatoren sind die Angebote kostenfrei, d. h. lediglich ca. 10 % der Rundgänge waren 2012 kostenpflichtig. Die Einnahmen ergeben sich aus den kostenpflichtigen Rundgängen. Die Ausgaben beziffern die ausgezahlten Honorare für die kostenfreien wie für die kostenpflichtigen Führungen. Einnahmen 2012: 4.275 € Ausgaben 2012: 45.925 € Einnahmen 2011: 4.240 € Ausgaben 2011: 53.640 € Einnahmen 2010: 4.860 € Ausgaben 2010: 50.000 € Einnahmen 2009: 4.190 € Ausgaben 2009: 41.600 € Einnahmen 2008: 3.500 € Ausgaben 2008: 41.200 € Für das Max-Mannheimer-Studienzentrum liegen keine Angaben über den Etat für Führungen, Seminare und sonstige Angebote in den letzten fünf Jahren vor. Für die staatlichen Museen und Sammlungen existiert im Haushaltsplan kein Haushaltstitel, der explizit zur Verbuchung von Ausgaben für Führungen, Seminare und sonstige vergleichbare Angebote eingerichtet ist. Für die Verbuchung der einschlägigen Ausgaben kommen grundsätzlich mehrere Haushaltsansätze in Betracht, die in der Regel im Rahmen der dezentralen Bugdetverantwortung gegenseitig deckungsfähig sind. Daher lässt sich für die staatlichen Museen und Sammlungen kein „Führungsetat“ beziffern. Die Verwendung der einschlägigen Ausgabemittel steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Museums - oder Sammlungsleitung. 4.1. Wie hoch war in den Monaten des vergangenen Jahres die geleistete Gesamtstundenzahl der freien Mitarbeiter/-innen der einzelnen Gedenkstätten und des NS-Dokumentationszentrums Obersalz-berg im Vergleich zu der der angestellten Mitarbeiter/-innen? Dokumentation Obersalzberg: Das Tätigkeitsprofil der angestellten Mitarbeiter/-innen unterscheidet sich grundlegend von dem der freien Mitarbeiter. Die Angestellten sind für die gesamte wissenschaftliche und inhaltliche Betreuung der Dokumentation Obersalzberg einschließlich der Konzeption des aufwendigen museumspäda- gogischen Programms verantwortlich. Die freien Mitarbeiter übernehmen die Durchführung dieses Programms. Ein sinnvoller Vergleich der geleisteten Gesamtstundenzahl von Angestellten und freien Mitabeitern lässt sich nicht ziehen. KZ-Gedenkstätte Dachau: Hier werden Rundgänge ausschließlich von freiberuflich tätigen Referenten durchgeführt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der KZ-Gedenkstätte Dachau führen nur in Ausnahmefällen Rundgänge durch (z. B. bei offiziellen Delegationen bzw. Besuchen), da diese fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen andere Aufgaben wahrnehmen. Ein Vergleich der Gesamtstundenzahl der freien Rundgangsreferenten und der fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist daher nicht sinnvoll möglich. In der KZ-Gedenkstätte Dachau wurden im Jahr 2012 insgesamt 3.693 Gruppenführungen, 21 Tagesseminare und 80 Halbtagesseminare (allesamt kostenpflichtig) gebucht. Eine Führung in der KZ-Gedenkstätte Dachau dauert durchschnittlich 2,5 bis max. 3 Stunden. Nicht eingerechnet sind über das Josef-Effner-Gymnasium gebuchte kostenfreie Führungen für bayerische Schulklassen . Weiterhin sind nicht eingerechnet die teils ebenfalls kostenpflichtigen Rundgangsführungen durch anderweitige Anbieter wie Fördervereine, Versöhnungskirche und Dachauer Forum. Viele Rundgangsreferenten sind nicht nur für die Gedenkstätte, sondern auch für andere Anbieter parallel tätig. Zudem gibt es auch kommerzielle Anbieter. Die KZ-Gedenkstätte Dachau verfügt über 31,5 Stellen (Verwaltungspersonal, wissenschaftliches und pädagogisches Personal, Gartenarbeiterstellen, Museumsaufsichtspersonal usw., jedoch über keine Stellen für fest angestelltes Personal für Rundgänge) zuzügl. 19 Minijobstellen (hauptsächlich für Parkplatzbetrieb und Besucherbetreuung im Besucherzentrum) bei einem geschätzten Besucheraufkommen von 800.000 jährlich. KZ-Gedenkstätte Flossenbürg: Ein Vergleich über die geleistete Gesamtstundenzahl der freien Mitarbeiter/-innen zu der der angestellten Mitarbeiter/- innen ist auch hier nicht darstellbar. Rundgangsleiter/-innen arbeiten in Einzelbeauftragung und in freier Mitarbeit, es gibt keine fest angestellten Rundgangsreferenten. Die in den Gedenkstätten angestellten Mitarbeiter/-innen sind für andere Tätigkeiten angestellt und verbringen nur einen klei- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/637 nen Teil ihrer Arbeit mit der Durchführung von Rundgängen. In der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg wurden im Jahr 2012 insgesamt 1.111 Rundgänge durchgeführt, für die Honorare an freie Mitarbeiter gezahlt wurden, davon waren 103 Rundgänge kostenpflichtig. Durchschnittlich dauert eine Führung in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg etwa 2 bis 3 Stunden. Die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg verfügt über 11,5 Stellen (Verwaltungspersonal, wissenschaftliches und pädagogisches Personal, Gartenarbeiterstellen usw., keine Stellen für fest angestelltes Personal für Rundgänge) zuzügl. 2 Minijobstellen . Max-Mannheimer-Studienzentrum: Im Max-Mannheimer-Studienzentrum entsprach die von Honorarkräften geleistete Gesamtstundenzahl ungefähr der von den fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; auf beide Gruppen entfielen jeweils ca. 560 Arbeitsstunden pro Monat. Ergänzende Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31. März 2014 zu Frage 4.1: Dokumentationszentrum Obersalzberg: Die in der Dokumentation Obersalzberg freiberuflich tätigen Rundgangsleiterinnen und Rundgangsleiter haben im Jahr 2013 insgesamt etwa 850 Einheiten des museumspädagogischen Programms durchgeführt. Diese durch die selbstständig Tätigen geleistete Arbeitszeit lässt sich mit ca. 1.300 Stunden beziffern. Die fachliche Leitung der Dokumentation Obersalzberg liegt bei der gleichnamigen Abteilung des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin. In dieser Abteilung sind fünf fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig . Deren Arbeitszeit betrug im Jahr 2013 etwa 8.720 Stunden . KZ-Gedenkstätte Dachau: Die 31,5 festangestellten Mitarbeiter leisten im Jahr ca. 57.000 Arbeitsstunden. Hinzu kommen 19 Minijobstellen, die ca. 7.000 Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Die Gesamtzahl der Arbeitsstunden der angestellten Mitarbeiter liegt damit bei 64.000 im Jahr. Die gesamten Zeitstunden der freien Mitarbeiter (gebucht über KZ-Gedenkstätte Dachau) liegen bei ca. 10.000 pro Jahr (3.693 Rundgänge x 2,5 Std. = 9.232 Stunden (nicht eingerechnet sind hier die Schulklassen, da diese über abgeordnetes Lehrerpersonal betreut werden, sowie die kostenpflichtigen Führungen über andere Anbieter ); 21 Tagesseminare x 8 Std. = 168 Stunden; 80 Halbtagsseminare x 4 Std. = 320 Stunden). KZ-Gedenkstätte Flossenbürg: Die 11,5 festangestellten Mitarbeiter leisten im Jahr ca. 21.000 Arbeitsstunden. Hinzu kommen 2 Minijobstellen, die ca. 700 Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Die Gesamtzahl der Arbeitsstunden der angestellten Mitarbeiter liegt damit bei ca. 22.000 Arbeitsstunden pro Jahr. Die Zahl der Zeitstunden der freien Rundgangsleiter (gebucht über KZ-Gedenkstätte Flossenbürg ) liegt bei ca. 2.800 (1.111 Rundgänge x 2,5 Std.). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der betroffenen Einrichtungen die freien Mitarbeiter nicht durch fest angestellte Beschäftigte ersetzt werden können, da die Nachfrage nach Führungen saisonal sehr stark schwankend ist und z. B. eine große Anzahl an Führungen in unterschiedlichen Sprachen angefragt wird. 4.2. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass der Etat ausreichend ist, um den Aufgaben des NS-Dokumentationszentrums , der Gedenkstätten bzw. Museen und Sammlungen gerecht zu werden? Nach Ansicht der Staatsregierung genügt der Etat, um die Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen. Entstehender Mehrbedarf wird unter Berücksichtigung der Bedeutung der Einrichtungen im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen geprüft. 5. Werden die bisherigen Rundgangsleiter/-innen am Obersalzberg auch in Zukunft beschäftigt? 5.1 Welchen arbeitsrechtlichen Status werden die Rundgangsleiter/-innen in Zukunft haben? 5.2 Wie wird sich die Entlohnung entwickeln? Das weitere Vorgehen wird derzeit von den Beteiligten (IfZ, BGLSt) geprüft. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Klärung des rechtlichen Sachverhalts erfolgen. 6. Seit wann ist der Staatsregierung die Problematik der möglichen Scheinselbstständigkeit der Rundgangsleiter/-innen und sonstigen Beschäftigten in den genannten Einrichtungen des Freistaats bekannt? 6.1 Wurde diese Frage bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Finanzministerium erörtert? 6.2 Hat man dabei Überlegungen angestellt, mit welchen Kosten im Falle von veränderten, gerichtsfesten Arbeitsverträgen zu rechnen sei? Dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wurde die Problematik erstmals durch die Presseveröffentlichung vom 29.10.2013 bekannt. Die Dokumentationsstelle Obersalzberg wird nicht vom Freistaat Bayern betrieben. Unabhängig davon ist darauf zu verweisen, dass das IfZ dem Staatsministerium der Finanzen Anfang 2012 mitgeteilt hat, die Verträge mit den Rundgangsleiter(inne)n unter fachanwaltlicher Beratung zu überarbeiten. Ende 2012 wurde vom IfZ mitgeteilt, dass im Rahmen eines in einem Fall exemplarisch vom IfZ eingeleiteten Statusfeststellungsverfahrens nach § 7 a SGB IV die Deutsche Rentenversicherung festgestellt habe, dass zwischen IfZ und Rundgangsleiter ein nichtselbstständiges Beschäftigungsverhältnis bestehe. Das IfZ war im Vorfeld der Einleitung des Statusfeststellungsverfahrens sowie danach fortlaufend anwaltlich beraten. Gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung hat das IfZ Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Das Verfahren ist noch nicht entschieden. Es handelt sich um eine offene Rechtsfrage. Seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wurde immer betont, dass es wichtig sei, dass rechtssichere Zustände bestünden sowie das Bildungsangebot der Dokumentationsstelle auf dem bisherigen hohen Niveau fortbestehe. Sollte dafür zusätzlicher Mittelbedarf gesehen werden, werde man die erforderliche Unterstützung im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen gewähren. 7. Trifft der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit möglicherweise auch auf die Rundgangsleiter/- innen der Schlösser- und Seenverwaltung zu? Das Personal im Schlossbetriebsdienst bei den Außenverwaltungen der Schlösserverwaltung wird mit Arbeitsverträgen nach TV-L beschäftigt und befindet sich damit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Drucksache 17/637 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 7.1 Wenn nein, wann und warum hat das Finanzministerium beschlossen, die Ausstellungsführer der Schlösserverwaltung fest anzustellen? Die Form der Beschäftigung der Schlossführer mittels Arbeitsvertrag nach TV-L (früher MTArb) wird seit jeher in dieser Form praktiziert. 8. Warum hat das Finanzministerium die anderen Ministerien nicht diesbezüglich beraten? Eine entsprechende Beratung ist bereits deshalb ausgeschlossen , da von den Ressorts für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Einrichtungen individuelle Lösungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls in eigener Verantwortung vorgesehen sind. 8.1 Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung jeweils für die einzelnen genannten Einrichtungen, wenn die bisherigen Beschäftigungsregelungen nicht mehr möglich sein sollten? Die Staatsregierung rechnet damit, dass sich die bisherigen Beschäftigungsregelungen auch künftig so fortsetzen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wären damit nicht notwendigerweise Mehrkosten verbunden. Als Alternative käme unter anderem eine Veränderung der Vertragsgestaltung in Betracht. 8.2 Wann wird die Staatsregierung über eine Umgestaltung der Arbeitsverträge entscheiden? Das weitere Vorgehen wird derzeit von den Beteiligten geprüft . Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Klärung des rechtlichen Sachverhalts erfolgen.