Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 24.02.2015 Anrechnungsstunden von Schulpsychologen Ich frage die Staatsregierung: 1. Mit wie vielen Stunden/Woche wird eine Tätigkeit als Schulpsychologin/Schulpsychologe an den einzelnen Schularten angerechnet? 2. Wie viele Zeitminuten umfasst in den jeweiligen Schularten eine Anrechnungsstunde für Schulpsychologinnen/ Schulpsychologen? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler betreut ein/e Schulpsychologin /Schulpsychologe im Schnitt? 4. Welche Fortbildungsangebote stehen den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Bayern zur Verfügung (inkl. detaillierter Auflistung der Fortbildungen der ALP Dillingen)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.04.2015 1. Mit wie vielen Stunden/Woche wird eine Tätigkeit als Schulpsychologin/Schulpsychologe an den einzelnen Schularten angerechnet? Lehrkräfte mit Schulpsychologie werden an den einzelnen Schularten mit folgendem Umfang eingesetzt: Grund- und Mittelschule: Grundschullehrkräfte mit Schulpsychologie erhalten bis zu 18 Anrechnungsstunden, Mittelschullehrkräfte bis zu 17 Anrechnungsstunden . Der Unterschied bemisst sich aus der unterschiedlichen Unterrichtspflichtzeit (27 bzw. 28 Wochenstunden ) der beiden Lehrämter. Konkret werden die Anrechnungsstunden dann nach Schülerzahlen und Brennpunktbereichen gewichtet. Förderschule: Beratungsrektoren als Schulpsychologen erhalten 18 Anrechnungsstunden . Realschule: Die Vergabe der Anrechnungsstunden für die Tätigkeit vor Ort erfolgt nach Maßgabe der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler unter Beachtung des Gesamteinsatzes der Lehrkraft (z. B. Teilzeitwünsche). Dies bedeutet, dass eine Lehrkraft mit weniger Anrechnungen auch weniger Schülerinnen und Schüler zu betreuen hat. Die Anzahl der zugesprochenen Anrechnungsstunden für die Tätigkeit in der schulpsychologischen Beratung im Bereich der staatlichen Realschulen variiert daher und liegt zwischen zwei Anrechnungsstunden (wenn eine Lehrkraft beispielsweise aufgrund eines sehr geringen Teilzeitmaßes nur wenige Schülerinnen und Schüler betreut) und zwölf Anrechnungsstunden (wenn beispielsweise eine Lehrkraft aufgrund der vorübergehenden Abwesenheit einer Schulpsychologin bzw. eines Schulpsychologen die Schülerinnen und Schüler umliegender Realschulen mitbetreut). Gymnasium: An Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden bei der Betreuung einer Schule vier Anrechnungsstunden, bei Betreuung von mehr als einer Schule acht Anrechnungsstunden vergeben. Berufliche Schulen: Die Anzahl der Anrechnungsstunden für die schulpsychologische Betreuung an öffentlichen beruflichen Schulen bemisst sich grundsätzlich nach der Anzahl der zu betreuenden Schulen und Schülerinnen bzw. Schüler unter Berücksichtigung der Fahrtzeiten. Neben der schulpsychologischen Betreuung im Umfang von maximal 12 Anrechnungsstun- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.05.2015 17/6372 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6372 den sollen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an beruflichen Schulen im fachlichen bzw. allgemeinbildenden Unterricht eingesetzt werden. 2. Wie viele Zeitminuten umfasst in den jeweiligen Schularten eine Anrechnungsstunde für Schulpsychologinnen /Schulpsychologen? Für Lehrkräfte gilt – wie für andere Beamtinnen und Beamte – die Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Der einer Anrechnungsstunde entsprechende Zeitumfang in Minuten wird in der Tabelle 1 dargestellt. Er berechnet sich aus der jeweiligen Unterrichtspflichtzeit (UPZ) nach t = 40 UPZ 60 Minuten. Tabelle 1: Zeitlicher Umfang einer Anrechnungsstunde in den Schularten Schulart UPZ Zeitumfang je Anrech- nungsstunde in Min. Grundschule 28 ≈ 86 Mittelschule 27 ≈ 89 Förderschule 26 ≈ 92 Realschule 24 100 Gymnasium 23 ≈ 104 Berufliche Schulen 24 ≈ 100 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler betreut ein/e Schulpsychologin/Schulpsychologe im Schnitt? Konkrete Zahlen bezüglich der von einer Schulpsychologin bzw. einem Schulpsychologen tatsächlich betreuten Schülerinnen und Schüler mit schulpsychologischem Betreuungsbedarf liegen dem Staatsministerium nicht vor. 4. Welche Fortbildungsangebote stehen den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Bayern zur Verfügung (inkl. detaillierter Auflistung der Fortbildungen der ALP Dillingen)? Gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 führen die staatlichen Schulberatungsstellen im Rahmen der Aufgaben der fachlichen Betreuung für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aller Schularten in ihrem Zuständigkeitsbezirk regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen (und auch Dienstbesprechungen ) durch. Über die Angebote der staatlichen Schulberatungsstellen hinaus stehen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Fortbildungsangebote auf allen Ebenen der staatlichen Lehrerfortbildung sowie von externen Anbietern zur Verfügung . Staatliche Lehrerfortbildung: • auf zentraler Ebene v. a. durch die Akademie für Lehrer- fortbildung und Personalführung Dillingen (ALP). Die Fortbildungsangebote für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im laufenden Schuljahr 2014/2015 können der Tabelle 2 entnommen werden. • auf regionaler Ebene durch die MB-Dienststellen bzw. durch die Regierungen • auf lokaler Ebene durch die Schulämter Externe Anbieter sind z. B. Universitäten, kirchliche Träger, Berufsverbände, gemeinnützige Vereine. Tabelle 2: Fortbildungsangebote der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Schuljahr 2014/2015 Besondere Begabungen an weiterführenden Schulen finden und fördern – Multiplikatorenlehrgang – Förderung und Beratung von Schülern mit Migrationsgeschichte Bedürfnisse – Emotionsregulation – Persönlichkeitsstile KlasseTeam: Wie Beratungslehrer die emotionale Kompetenz von Lehrkräften und Kindern fördern können – Kurs II (Anm.: auch für die Zielgruppe Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geöffnet ) Sexuelle Gewalt-Prävention und Intervention in der Schule Arbeit und Gesundheit im Lehrerberuf – AGIL Aktiv und gesund im Lehrerberuf: AGIL-Vertiefungslehrgang, Lehrgangssequenz Teil 2 Systemisch-lösungsorientierte Beratung – S6 Grundkurs I Lösungsorientierte Beratung in Schulkontexten Systemisch-lösungsorientierte Beratung – S6 Grundkurs II Lösungsorientierte Beratung in Schulkontexten Systemisch-lösungsorientierte Beratung – S6 Grundkurs III „Mehrpersonensettings“ Systemisch-lösungsorientierte Beratung – S6 Grundkurs IV „Systemische Konfliktberatung“ Systemisch-lösungsorientierte Beratung – S5 Grundkurs IV Systemische Konfliktberatung Systemisch-lösungsorientierte Beratung – S5 Grundkurs V Abschluss von Beratungen, Kolloquium Systemisch-lösungsorientierte Beratung: Ausbildungssequenz Aufbaukurs – Kurs III Vertiefung der Fragen und Formen der Rollenklärung Systemisch-lösungsorientierte Beratung: Ausbildungssequenz Aufbaukurs – Kurs IV Beratung in der Organisation Schule: Auftrag und Ziele Systemisch-lösungsorientierte Beratung: Umgang mit Werten und Selbststeuerung – Aufbaukurs A3 – Kurs II Systemisch-lösungsorientierte Beratung: Ausbildungssequenz Aufbaukurs – Kurs V Abschlusslehrgang mit Kolloquium: Reflexion des eigenen Lernprozesses Supervision an Schulen: Ausbildung S4 – Kurs I Tagung der Mitglieder des Kriseninterventions- und -bewältigungsteams der bayerischen Schulpsychologen (KIBBS) Fortbildung aller Mitglieder des Kriseninterventions- und -bewältigungsteams der bayerischen Schulpsychologen (KIBBS): Notfallpsychologie und Psychische Erste Hilfe Fortbildung aller Mitglieder des Kriseninterventions- und -bewältigungsteams der bayerischen Schulpsychologen (KIBBS): Krisen/ Bewältigungsstrategien/Psychotraumatologie Fortbildung aller Mitglieder des Kriseninterventions- und -bewältigungsteams der bayerischen Schulpsychologen (KIBBS): Interventionen Fortbildungstagung „Schulpsychologie an bayerischen Förderschulen “ Schulpsychologen an beruflichen Schulen – schulartspezifische Herausforderungen bewältigen – Teil III Fortbildungstagung für Schulpsychologen mit Ausbildungsauftrag und Seminarlehrkräfte