Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner SPD vom 12.03.2015 Hausärztliche Versorgung in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg In den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg soll eine ausreichende hausärztliche Versorgung bestehen. Dennoch sehen viele Kommunalvertreter in den strukturschwachen ländlichen Räumen außerhalb der Städte in diesen Landkreisen , die Versorgung als nicht ausreichend an. Insbesondere die Altersstruktur in den Hausarztpraxen zwinge zum sofortigen Handeln. Zum 1. Januar 2013 wurden die hausärztlichen Planungsbereiche neu festgelegt und auch aufgrund dieser Neueinteilung, die eine bessere Versorgung in der Fläche bringen sollte, kann keine Verbesserung festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der Hausarztpraxen zusammen (aufgegliedert nach Altersstufen beginnend ab einem Alter von 55 Jahren in Dreijahresschritten in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 2. Wie setzt sich die Dichte der Hausärzte zusammen (aufgegliedert nach Alter und Geschlecht und den jeweiligen Gemeinden und Städten der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg)? 3. a) Welche sonstigen Arztpraxen (Facharztpraxen) nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? b) Wie viele sonstigen Arztpraxen nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? c) Wie ist die Altersstruktur der unter 3 a und b genannten Arztpraxen (aufgeteilt nach den vorgenannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 4. a) Ist die Honorarobergrenze für Hausärzte bereits aufgehoben ? b) Wann ist mit deren Aufhebung zu rechnen? 5. a) Wie viele Hausärzte in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg (unter Angabe der jeweiligen Gemein- den und Städte) haben bereits das Förderprogramm für Hausärzte im ländlichen Raum beantragt? b) Wie viele Anträge wurden davon schon beschieden? c) Wie viele wurden davon abgelehnt? 6. a) Hat dieses Förderprogramm auch zu einer Ansiedlung neuer Hausärzte in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg geführt? b) Wenn ja, in welchen Gemeinden bzw. Städten dieser Landkreise? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21.04.2015 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der Hausarztpraxen zusammen (aufgegliedert nach Altersstufen beginnend ab einem Alter von 55 Jahren in Dreijahresschritten in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 2. Wie setzt sich die Dichte der Hausärzte zusammen (aufgegliedert nach Alter und Geschlecht und den jeweiligen Gemeinden und Städten der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg)? Der Staatsregierung selbst liegen keine Angaben über Zahl und Verteilung von Vertragsärzten in Bayern vor. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen, vielmehr der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) übertragen. Die KVB nimmt diese Aufgabe als Selbstverwaltungskörperschaft eigenverantwortlich wahr. Angaben zur regionalen Verteilung der niedergelassenen Vertragsärzte, zur Altersstruktur der Ärzteschaft und zur Aufteilung der Ärzte nach Geschlecht in Bayern veröffentlicht die KVB im Versorgungsatlas. Dieser ist unter www.kvb.de/ueber-uns-Versorgungsatlas allgemein zugänglich und einsehbar. Auszüge aus dem Versorgungsatlas zu den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sind als Anlage beigefügt. Eine weitergehende Aufgliederung nach Alter und Geschlecht bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 3. a) Welche sonstigen Arztpraxen (Facharztpraxen) nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? b) Wie viele sonstigen Arztpraxen nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.06.2015 17/6373 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6373 vorgenannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? c) Wie ist die Altersstruktur der unter 3 a) und b) genannten Arztpraxen (aufgeteilt nach den vorgenannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? An der hausärztlichen Versorgung im Sinn des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nehmen nur die Ärzte teil, die in § 73 a Abs. 1 a Satz 1 SGB V abschließend aufgezählt werden. Hierbei handelt es sich um – Allgemeinärzte – Kinderärzte – Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teil- nahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben – Ärzte, die nach § 95 a Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arzt- register eingetragen sind (Anerkennung nach europäischem Recht) – Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben (Hausärzte) Die übrigen Fachärzte nehmen ausnahmslos an der fach- ärztlichen Versorgung teil. Die Teilnahme sonstiger Arztpraxen (Facharztpraxen) an der hausärztlichen Versorgung ist somit bereits per gesetzlicher Definition ausgeschlossen. Zur regionalen Verteilung der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte bzw. zu deren Altersstruktur wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. a) Ist die Honorarobergrenze für Hausärzte bereits aufgehoben? b) Wann ist mit deren Aufhebung zu rechnen? Hier ist zwischen der Vergütung im Kollektivvertrag und auf der Grundlage von Selektivverträgen zu unterscheiden. Die zur Verfügung stehende Geldmenge zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen ist begrenzt. Daher sind Steuerungsmechanismen erforderlich, um einer mengenmäßigen Fehlentwicklung im Bereich der ärztlichen Versorgung entgegenzuwirken. Derartige Regelungen zur Mengenbegrenzung sind in der Kollektivversorgung unabdingbar, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern und die gesetzlich Versicherten vor ständigen Beitragssteigerungen bzw. Zusatzbeiträgen zu schützen. Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten werden seit lnkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ab 01.01.2012 aber von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen. Die Vergütungsbeschränkungen für Selektivverträge zur hausarztzentrierten Versorgung („Hausarztverträge“) wurden aufgrund des Einsatzes Bayerns mit dem 14. SGB-Änderungsgesetz zum 01.04.2014 aufgehoben. 5. a) Wie viele Hausärzte in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg (unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte) haben bereits das Förderprogramm für Hausärzte im ländlichen Raum beantragt ? Aus den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg gingen bislang jeweils zwei Förderanträge von Hausärzten im Rahmen der Niederlassungsförderung bei der Bayerischen Gesundheitsagentur ein. Eine weitergehende Aufgliederung bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. b) Wie viele Anträge wurden davon schon beschieden ? Aus dem Landkreis Aschaffenburg wurden beide Anträge beschieden, aus dem Landkreis Miltenberg bislang einer. c) Wie viele wurden davon abgelehnt? Aus dem Landkreis Aschaffenburg musste ein Antrag abgelehnt werden, aus dem Landkreis Miltenberg bislang kein Antrag. 6. a) Hat dieses Förderprogramm auch zu einer Ansiedlung neuer Hausärzte in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg geführt? Derzeit wird in beiden Landkreisen jeweils ein Hausarzt gefördert . Diese Hausärzte stehen somit der vertragsärztlichen Versorgung vor Ort zur Verfügung. b) Wenn ja, in welchen Gemeinden bzw. Städten dieser Landkreise? Eine weitergehende Aufgliederung bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege StMGP - Postfach 80 02 09 - 81602 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm MdL Maximilianeum 81627 München Ihre Nachricht 18.03.2015 PI/G-4254-2/894 G Unser Zeichen G35C-A0010-2015/67-4 Telefon +49 (89) 540233-0 poststelle@stmgp.bayern.de München 21.04.2015 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner (SPD) Hausärztliche Versorgung in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg Anlagen: 3 Abdrucke dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der Hausarztpraxen zusammen (aufge- gliedert nach Altersstufen beginnend ab einem Alter von 55 Jahren in Dreijah- resschhtten in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 2. Wie setzt sich die Dichte der Hausärzte zusammen (aufgegliedert nach Alter und Geschlecht und den jeweiligen Gemeinden und Städten derLand- kreise Aschaffenburg und Miltenberg)? Standort Öffentliche Verkehrsmittel Telefon Haidenauplatz 1 S-Bahn - Ostbahnhof +49 89 540233-0 81667 München Tram 19 - Haidenauplatz Telefax +49 89 54023390-999 E-Mail Doststelle@stmaD.bavern.de Internet www.stmgp.bayern.de -2 Der Staatsregierung selbst liegen keine Angaben über Zahl und Verteilung von Ver- tragsärzten in Bayern vor. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, die vertragsärzt- liche Versorgung sicherzustellen, vielmehr der Kassenärztlichen Vereinigung Bay- erns (KVB) übertragen. Die KVB nimmt diese Aufgabe als Selbstverwaltungskörper- schaft eigenverantwortlich wahr. Angaben zur regionalen Verteilung der niedergelas- senen Vertragsärzte, zur Altersstruktur der Ärzteschaft und zur Aufteilung der Ärzte nach Geschlecht in Bayern veröffentlicht die KVB im Versorgungsatlas. Dieser ist unter www.kvb.de/ueber-unsA/ersoraunasatlas allgemein zugänglich und einsehbar. Auszüge aus dem Versorgungsatlas zu den Landkreisen Aschaffenburg und Milten- berg sind als Anlage beigefügt. Eine weitergehende Aufgliederung nach Alter und Geschlecht bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich 3. a) Welche sonstigen Arztpraxen (Facharztpraxen) nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vor- genannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe derjeweiligen Gemeinden und Städte)? 3. b) Wie viele sonstigen Arztpraxen nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (aufgeteilt nach den vorgenannten zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? 3. c) Wie ist die Altersstruktur der unter 3. a.) und b) genannter Arztpraxen (aufgeteilt nach den vorgenannten. zwei Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg unter Angäbe der jeweiligen Gemeinden und Städte)? An der hausärztlichen Versorgung im Sinn des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nehmen nur die Ärzte teil, die in § 73a Abs. 1a Satz 1 SGB V abschließend aufgezählt werden. Hierbei handelt es sich um Allgemeinärzte Kinderärzte -3 Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der haus- ärztlichen Versorgung gewählt haben Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind (Anerkennung nach europäischem Recht) - Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben (Hausärzte) Die übrigen Fachärzte nehmen ausnahmslos an der fachärztlichen Versorgung teil. Die Teilnahme sonstiger Arztpraxen (Facharztpraxen) an der hausärztlichen Versor- gung ist somit bereits per gesetzlicher Definition ausgeschlossen. Zur regionalen Verteilung der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte bzw. zu deren Altersstruktur wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. a. Ist die Honorarobergrenze für Hausärzte bereits aufgehoben bzw 4. b. wann ist mit deren Aufhebung zu rechnen? Hier ist zwischen der Vergütung im Kollektiwertrag und auf der Grundlage von Selektivverträgen zu unterscheiden. Die zur Verfügung stehende Geldmenge zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen ist begrenzt. Daher sind Steuerungsmechanismen erforderlich, um einer mengen- mäßigen Fehlentwicklung im Bereich der ärztlichen Versorgung entgegenzuwirken. Derartige Regelungen zur Mengenbegrenzung sind in der Kollektivversorgung unabdingbar , um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern und die gesetzlich Versicherten vor ständigen Beitragssteigerungen bzw. Zusatzbeiträgen zu schützen. Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten werden seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ab 01.01.2012 aber von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen. Die Vergütungsbeschränkungen für Selektivverträge zur hausarztzentrierten Versor- gung ("Hausarztverträge") wurden aufgrund des Einsatzes Bayerns mit dem 14 SGB-Anderungsgesetz zum 01.04.2014 aufgehoben. -4 5. a) Wie viele Hausärzte in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg (unter Angabe der jeweiligen Gemeinden und Städte), haben bereits das Förderprogramm fürHausärzte im ländlichen Raum beantragt? Aus den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg gingen bislang jeweils zwei För- deranträge von Hausärzten im Rahmen der Niederlassungsförderung bei der Bayeri- sehen Gesundheitsagentur ein. Eine weitergehende Aufgliederung bezogen aufeinzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 5. b) Wie viele Anträge wurden davon schon beschieden? Aus dem Landkreis Aschaffenburg wurden beide Anträge beschieden, aus dem Landkreis Miltenberg bislang einer. 5. c) Wie viele wurden davon abgelehnt? Aus dem Landkreis Aschaffenburg musste ein Antrag abgelehnt werden, aus dem Landkreis Miltenberg bislang kein Antrag. 6. a) Hat dieses Förderprogramm auch zu einer Ansiedlung neuer Hausärzte in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg geführt? Derzeit wird in beiden Landkreisen jeweils ein Hausarzt gefördert. Diese Hausärzte stehen somit der vertragsärztlichen Versorgung vor Ort zur Verfügung. 6. b) Wenn ja, in welchen Gemeinden bzw. Städten dieser Landkreise? Eine weitergehende Aufgliederung bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Melanie Huml MdL Staatsministerin Unterfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte 5.2 Aschaffenburg Stadt Kennzahlen . Anzahl der Arzte: . Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 44,25 . Personenzählung 45 . Anzahl der Einwohner 67.844 . Versorgungsgrad 110,0% Räumliche Verteilung 5km Anzahl Einwohner < 2 Tsd. 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - 50Tsd. 50 -10QTsd. >100Tsd. gemeindefreies Gebiet y~\ Anzahl Ärzte '^-y (Personenzählung) Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 68 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Unterfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Aschaffenburg Stadt Informationen zu Alter und Geschlecht . Anzahl der Ärzte: 45 . davon weiblich: 16 . davon männlich: 29 . davon ab 60 Jahre: 20 . Durchschnittsalter der Arzte 56,2 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 44,4% 33,2% 15,6% 15,2% 15,9% 1,1% 11,1% 18,8% 17,8% 16,8% unter 45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte t36%weiblich 64%männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 69 Unterfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte 5.3 Aschaffenburg Umland Kennzahlen . Anzahl der Ärzte: . Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 65,00 . Personenzählung 68 . Anzahl der Einwohner 96.995 . Versorg u ngsgrad 113,5% Räumliche Verteilung Oedarnberg 6 y Anzahl Einwohner < 2 Tsd. ü 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - SOTsd. 50 -100Tsd. >100Tsd. gemeindefreies Gebiet /^~\ Anzahl Ärzte '<--/ (Personenzählung) 10km Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 70 Kassen ärztliche Vereinigung Bayerns Unterfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Aschaffenburg Umland Informationen zu Alter und Geschlecht . Anzahl der Arzte: 68 . davon weiblich: 23 . davon männlich: 45 . davon ab 60 Jahre: 21 . Durchschnittsalter der Arzte 52,9 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 19,1% 15,2% 16,2% 15,9% 23,5% 18,8% 16,8% 0,3% 30,9% 33'2% unter45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte t34%weiblich t66%männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 71 Unterfranken - BedarfsplanungsarztgruppeHausärzte 5.15 Miltenberg Kennzahlen Anzahl der Arzte: . Zahlung nach Anrechnung in der Bedarfsplanung 32,00 . Personenzählung 32 . Anzahl der Einwohner 48.470 . Versorgungsgrad 09,9% Räumliche Verteilung Anzahl Einwohner < 2 Tsd. 2 - 5Tsd. 5 - 10Tsd. 10 - 50Tsd. 50 -100Tsd. >100Tsd. gemeindefreies Gebiet /.^\ Anzahl Ärzte ^--^ (Personenzählung) 10km Einwohner zum 31. Dezember 2013 (Quelle: LfStaD Bayern), Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015 194 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Unterfranken - Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Miltenberg Informationen zu Alter und Geschlecht . Anzahl der Ärzte: 32 . davon weiblich: 4 . davon männlich: 28 . davon ab 60 Jahre: 13 . Durchschnittsalter der Arzte 54,3 Jahre (in Bayern: 54,4 Jahre) Altersverteilung der Arzte Planungsbereich Bayern gesamt 21,9% 15,2% 15,9% 9,4% 21,9% 18,8% 16,8% 6,3% 40,6% 33,2% unter 45 Jahre 45 bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Geschlechterverteilung der Arzte tWoweiblich ß 88%männlich Planungsbereich 37% weiblich Bayern gesamt 63% männlich Arztregisterdaten zum Stand 30. Januar 2015, Personenzählung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 95