Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.03.2015 Rumänisch-bayerische Regierungskommission Die Funktion, der Aufbau und die Ziele der rumänisch-bayerischen Regierungskommission sind nicht vielen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern bekannt, daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist die rumänisch-bayerische Regierungskommission organisiert und wo ist sie angebunden? 2. Ist die Kommission in den Bayerischen Landtag eingebunden ? Wenn nein, warum nicht? 3. Wer ist Mitglied in der Kommission und wie werden die Mitglieder ausgewählt? 4. Welches Budget hat die Kommission und woher kommen die Mittel dafür? 5. Wie häufig tagt die Kommission und wie stellen sich die Arbeitsnachweise dar? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Regierungskommission, was sind ihre Ziele und welche Erfolge hat sie vorzuweisen ? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei vom 23.04.2015 1. Wie ist die rumänisch-bayerische Regierungskommission organisiert und wo ist sie angebunden? Die bayerisch-rumänische Regierungskommission wurde 2004 gegründet und hat seitdem acht Sitzungen absolviert, zuletzt am 5. und 6. März 2012 in Regensburg. Die nächste Sitzung ist für das 2. Halbjahr 2015 in Rumänien geplant. Angebunden ist die Kommission auf bayerischer Seite an die Bayerische Staatskanzlei. Den Vorsitz der Kommission haben auf bayerischer Seite Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk, auf rumänischer Seite voraussichtlich der Minister für KMU, Unternehmertum und Tourismus, Herr Florin-Nicolae Jianu. 2. Ist die Kommission in den Bayerischen Landtag eingebunden ? Wenn nein, warum nicht? Die Kommission dient vorrangig nicht der Pflege der politischen Kontakte zwischen Bayern und Rumänien, sondern der fachlichen Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den nachgeordneten staatlichen Einrichtungen beider Seiten. In ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise gleicht sie den übrigen Kommissionen, die der Freistaat Bayern für die Zusammenarbeit mit zahlreichen Staaten v. a. in Mittel-, Ost- und Südosteuropa unterhält. 3. Wer ist Mitglied in der Kommission und wie werden die Mitglieder ausgewählt? Die Mitglieder der Kommission werden von den Ministerien beider Seiten entsandt. In der Regel nehmen an den Sitzungen auch Vertreter der IHK und der Handwerkskammer teil. 4. Welches Budget hat die Kommission und woher kommen die Mittel dafür? Die Kommission verfügt nicht über ein Budget. Die von der Kommission beschlossenen Projekte der Zusammenarbeit werden von den Ministerien finanziert, im Einzelfall auf bay erischer Seite auch durch die Bayerische Staatskanzlei aus Mitteln für die internationale Zusammenarbeit (Titel 0203/687 53). Die auf Bayern entfallenden Kosten für die Durchführung der Sitzung werden von der Bayerischen Staatskanzlei (Titel 0203/539 53) getragen. 5. Wie häufig tagt die Kommission und wie stellen sich die Arbeitsnachweise dar? Die Kommission tagt im Abstand von ca. 18 Monaten abwechselnd in Bayern und in Rumänien. Im Einzelfall kann es, z. B. bei politischen Veränderungen, zu einem größeren Zeitintervall zwischen zwei Sitzungen kommen. Bei den Sitzungen analysieren die Vertreter beider Seiten in Arbeitsgruppen die seit dem letzten Treffen erfolgte Zusammenarbeit und vereinbaren neue Projekte, die in einem von beiden Seiten unterzeichneten Kommuniqué sowie in einem umfangreichen Arbeitsprogramm festgehalten werden. Das Arbeitsprogramm stellt die Grundlage für die Kooperation für die Zeit bis zur nächsten Sitzung dar. Bei Bedarf erfolgt eine Zwischenevaluierung. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Regierungskommission , was sind ihre Ziele und welche Erfolge hat sie vorzuweisen? Zu den Zielen bei Gründung der bayerisch-rumänischen Arbeitskommission gehörten die Unterstützung Rumäniens bei der Reform seiner Verwaltungsstrukturen auf dem Weg in die Europäische Union, die Förderung des wirtschaftlichen Austauschs und die fachliche Zusammenarbeit auf vielen Gebieten (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bildung, Kultur, Wissenschaft und Kunst, Innere Verwaltung, polizeiliche Zusammenarbeit, Justiz, Wirtschaft, Soziales und Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz). Eine Be- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.06.2015 17/6375 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6375 sonderheit der Zusammenarbeit mit Rumänien sind Projekte zur Unterstützung der deutschen Minderheit. Zu den Erfolgen der Kommission gehört die Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, auch wenn kaum zu quantifizieren ist, wie stark dazu die im Rahmen der Kommissionsarbeit beschlossenen Maßnahmen beigetragen haben. Auch die Unterstützung der Reform der rumänischen Verwaltungsstrukturen hat Früchte getragen, wobei dieser Prozess, wie die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission zeigen, für die Bereiche Justiz und Polizei noch nicht beendet ist. Die Zusammenarbeit mit Rumänien im Forstbereich, bei der es um Pflanzungsversuche geht, ist von erheblicher Bedeutung für die Anstrengungen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und liegt deshalb besonders im Interesse Bayerns. Positiv zu bewerten ist auch die Intensivierung des Kulturaustauschs und der wissenschaftlichen Kooperationen. Wie bei der Zusammenarbeit mit anderen Partnerstaaten, die der Europäischen Kommission beigetreten sind, vollzieht sich auch in der Tätigkeit der bayerisch-rumänischen Regierungskommission ein Wandel der Zielsetzung. Zunehmend geht es nicht mehr um Know-how-Transfer von Bayern ins Partnerland, sondern um Kooperationen auf Augenhöhe.