Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Natascha Kohnen SPD vom 25.03.2015 Volkswirtschaftliche Konsequenzen der sog. 10H-Regel Windkraftanlagen wurden bislang hauptsächlich als privilegierte Vorhaben im Außenbereich in Übereinstimmung mit den Regionalplänen errichtet. Durch die nunmehr geltende Regelung zu den Mindestabständen zu Wohnbebauungen ist eine erstmalige Überplanung sowie die Aufstellung von Bebauungsplänen innerhalb dieser Mindestabstände notwendig geworden. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Kommunen zu tragen und wären durch die bislang geltenden Regelungen nicht angefallen. Auch aus diesem Grunde wurden Klagen gegen dieses Gesetz erhoben. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Für den Fall, dass die anhängigen Klagen gegen die sog. 10H-Regelung Erfolg haben sollten: a) Mit welchen Schadensersatzansprüchen seitens der Kommunen, die ohne die gesetzliche Regelung 10H keine Planungskosten hätten, wäre zu rechnen? b) Mit welchen Schadensersatzansprüchen für Planungskosten seitens der Investoren, die ohne die gesetzliche Regelung 10H nicht angefallen wären, wäre dann zu rechnen? c) Mit welchem gesamtökonomischen Schaden für das Bundesland Bayern wäre im Fall des Klageerfolgs zu rechnen? 2. Für den Fall, dass die anhängigen Klagen gegen die sog. 10H-Regelung keinen Erfolg haben sollten: a) In welcher Höhe plant das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) die Kommunen bei der Erstellung eines (neuen) Bebauungsplans zu fördern? b) Mit welchem ökonomischen Gesamtaufwand ist in diesem Fall für ganz Bayern zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 23.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1. a–c): Die Staatsregierung stellt keine Spekulationen über den Ausgang von Gerichtsverfahren an und geht davon aus, dass die Klagen gegen das vom Landtag beschlossene Gesetz keinen Erfolg haben werden. Daten über rein hypothetische Schadensersatzforderungen liegen nicht vor. Zu 2. a–b): Das StMWi plant derzeit keine Förderung von Bebauungsplänen zugunsten der Windenergie. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2015 17/6381 Bayerischer Landtag