Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 11.03.2015 Pflegekräfte aus dem Ausland in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Pflegefach- und -hilfskräfte aus anderen europäischen Ländern arbeiten seit 2010 in bayerischen Pflegediensten und -einrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern, Fach- und Hilfskräften)? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, über welche Kanäle oder Institutionen im Ausland ausländische Fachkräfte vermittelt und angeworben werden ? c) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , ob für die Fachkräfte Vermittlungsgebühren oder Lohnabgaben anfallen? 2. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu den mit diesen Arbeitskräften geschlossenen Vertragsbedingungen , beispielsweise zu Arbeitszeit oder Vertragslaufzeit, vor? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Vergütung dieser europäischen Kräfte? c) Trifft es nach Erkenntnissen der Staatsregierung zu, dass Pfleger aus Süd- oder Osteuropa deutlich weniger verdienen als deutsche Pfleger? 3. a) Wie hoch waren die Kosten für Sprachkurse, die der Staat übernommen hat (bitte aufgeschlüsselt nach Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Sprachkurs)? b) Sind der Staatsregierung Fälle aus Bayern bekannt, in denen südeuropäischen Pflegekräften eine Vertragsstrafe angedroht wurde für den Fall eines grundlosen Abbruchs des Arbeitsverhältnisses? c) Wenn ja, welche Größenordnung für Vertragsstrafen für diese Pflegekräfte ist der Staatsregierung bekannt? 4. Was gedenkt die Staatsregierung gegen diese Form der Bedrohung und Ausbeutung zu tun? 5. a) Wie hoch ist die Zahl der Betreuerinnen und Betreuer aus anderen europäischen Ländern, die bayerische Seniorinnen und Senioren sowie Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden betreuen? b) Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen drei Jahren entwickelt? c) Aus welchen Ländern kommen die Betreuerinnen und Betreuer für die häusliche Pflege (bitte mit anteiliger Angabe)? 6. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Bezahlung des seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohns für Betreuerinnen und Betreuer für die häusliche Pflege? b) Mit welchen Kosten müssen Familien für dieses Betreuungsmodell mit Beginn dieser Änderungen rechnen ? c) Gibt es Überlegungen vonseiten der Staatsregierung, diese Beschäftigungs- und Betreuungsmodelle durch Fördermodelle zu unterstützen? Antwort der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege vom 15.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Pflegefach- und -hilfskräfte aus anderen europäischen Ländern arbeiten seit 2010 in bayerischen Pflegediensten und -einrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern, Fach- und Hilfskräften )? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. Das StMAS hat deshalb die Bundesagentur für Arbeit (BA) Regionaldirektion Bayern (RD Bayern) um Stellungnahme gebeten. Dieser Antwort beigefügt ist jeweils eine statistische Auswertung bezogen auf die Staaten der EU ohne Deutschland (siehe Anlage 1) und eine statistische Auswertung für die Länder Europas – ohne EU (siehe Anlage 2). Aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Klassifikation der Berufe 1988 auf die Klassifikation 2010 ist keine Datenbereitstellung über den gewünschten Zeitraum möglich (Quelle: Statistik BA); die Antwort bezieht sich auf das Aufgabenspektrum der BA. b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , über welche Kanäle oder Institutionen im Ausland ausländische Fachkräfte vermittelt und angeworben werden? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. Das StMAS hat deshalb die Bundesfinanzdirektion Südost – als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde über die bayerischen Hauptzollämter (Augsburg, Landshut, München , Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Schweinfurt) – sowie die BA (RD Bayern) um Stellungnahme gebeten. Die Bundesfinanzdirektion Südost hat mitgeteilt, dass eine abschließende Auflistung und Beschreibung, über welche Kanäle oder Institutionen im Ausland Pflegefachkräfte in Bay ern vermittelt und angeworben werden, aufgrund der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.06.2015 17/6388 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6388 Prüf- und Ermittlungspraxis der bei den Hauptzollämtern angesiedelten Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht möglich sei. Die BA (RD Bayern) teilt mit: Die BA ist als Mitglied und Partner im EURES-Netzwerk aktiv tätig. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA (ZAV) rekrutiert aktiv in den Ländern der EU Pflegekräfte (gem. Fachkräfteengpassanalyse der BA). Wenn Arbeitgeber bei den örtlichen Arbeitsagenturen ein entsprechendes Stellengesuch aufgeben und dieses nicht mit inländischen Bewerbern besetzt werden kann, besteht die Möglichkeit, in den EU-Ländern nach geeigneten Bewerbern zu suchen. In einem Dienstleistungskatalog sind die EURES-Aufgaben verbindlich festgelegt und werden von den Dienststellen der BA bereitgestellt. Weiterhin besteht eine Kooperation der BA und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zur Gewinnung qualifizierter Pflegekräfte im Ausland. Grundlage dafür sind Vermittlungsabsprachen zwischen der BA und der Arbeitsverwaltung des jeweiligen Landes. Im Rahmen eines sogenannten „Triple Win“-Projektes werden u. a. Pflegefachkräfte aus Bosnien und Serbien für eine Tätigkeit in Deutschland qualifiziert und bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt unterstützt. c) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , ob für die Fachkräfte Vermittlungsgebühren oder Lohnabgaben anfallen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. Einzelfallbezogene Erkenntnisse lassen sich Urteilsdatenbanken entnehmen, vgl. z. B. AG München, Urteil vom 10.11.2008, Aktenzeichen: 1115 OWi 298 Js 43552/07 (über JURIS). Die BA (RD Bayern) teilt mit: Die Vermittlungs- und Beratungsdienstleistung der BA sind kostenfrei. Bei der Teilnahme von Arbeitgebern an dem Projekt „Triple Win“ fallen für diesen 3.700,- Euro pro vermittelter Pflegefachkraft an. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungsgebühr , die für die von der GIZ durchgeführten Maßnahmen erhoben wird. Für die teilnehmenden Fachkräfte sind die erbrachten Leistungen (fachliche und sprachliche Vorbereitung im Herkunftsland) kostenfrei. 2. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu den mit diesen Arbeitskräften geschlossenen Vertragsbedingungen, beispielsweise zu Arbeitszeit oder Vertragslaufzeit, vor? Die Bedingungen zu Arbeitszeit oder Dauer des Arbeitsverhältnisses sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Erkenntnisse zu den Vertragsbedingungen , wie z. B. zu Arbeitszeit oder Vertragslaufzeit mit ausländischen Pflegekräften, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die BA (RD Bayern) teilt ergänzend mit: Bei der Teilnahme am Projekt „Triple Win“ verpflichten sich Arbeitgeber zur Nutzung von Formarbeitsverträgen, die die ZAV zur Verfügung stellt. Entsprechende Standards wurden in den Vermittlungsabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen der teilnehmenden Projektländer festgehalten. Die Arbeit- nehmer werden zu den gleichen Bedingungen beschäftigt wie vergleichbare Arbeitnehmer vom deutschen Arbeitsmarkt . b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Vergütung dieser europäischen Kräfte? c) Trifft es nach Erkenntnissen der Staatsregierung zu, dass Pfleger aus Süd- oder Osteuropa deutlich weniger verdienen als deutsche Pfleger? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. Die BA (RD Bayern) teilt ergänzend mit: Projekt „Triple Win“: Der monatliche Bruttolohn für Fachkräfte ohne deutsche Anerkennung ihres Berufsabschlusses beträgt mindestens 1.900,- Euro. Nach der Anerkennung des Abschlusses liegt die Lohnuntergrenze bei 2.300,- Euro. Diese Gehaltsgrenzen dürfen nur unterschritten werden, wenn das ortsübliche Gehalt niedriger liegt. In keinem Fall dürfen die ausländischen Fachkräfte geringer entlohnt werden als ihre deutschen Kollegen vor Ort. Ergänzende Informationen zu den Entgelten in den Pflegeberufen sind in der Studie des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung „Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient“ vom 27. Januar 2015 enthalten (siehe Anlage). 3. a) Wie hoch waren die Kosten für Sprachkurse, die der Staat übernommen hat (bitte aufgeschlüsselt nach Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Sprachkurs)? Seitens des StMAS und seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) werden keine Kurse für Fachkräfte aus dem europäischen Ausland, auf welche die Anfrage erkennbar abzielt, gefördert. Im Bereich der rechtmäßig und dauerhaft Bleibeberechtigten gibt es die Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich aus dem Sprach- und dem Orientierungskurs zusammensetzen. Diese liegen allein in Bundeszuständigkeit . b) Sind der Staatsregierung Fälle aus Bayern bekannt , in denen südeuropäischen Pflegekräften eine Vertragsstrafe angedroht wurde für den Fall eines grundlosen Abbruchs des Arbeitsverhältnisses ? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass arbeitsvertragliche Vertragsstrafeversprechen in vielen Branchen nicht unüblich und nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung – im Rahmen der maßgebenden Vorschriften (insb. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB) – auch grundsätzlich zulässig sind. Typische Anwendungsfälle sind etwa der Fall des Vertragsbruchs oder der Veranlassung einer fristlosen Kündigung wegen schuldhaft vertragswidrigen Verhaltens, aber auch Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht, ein Wettbewerbs- oder ein Nebentätigkeitsverbot. c) Wenn ja, welche Größenordnung für Vertragsstrafen für diese Pflegekräfte ist der Staatsregierung bekannt? Drucksache 17/6388 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 4. Was gedenkt die Staatsregierung gegen diese Form der Bedrohung und Ausbeutung zu tun? Vorab ist klarzustellen, dass im Falle arbeitsvertraglicher Vertragsstrafeversprechen nicht von vornherein von Bedrohung oder Ausbeutung auszugehen ist (vgl. Ausführungen zu Frage 3 b. Sollten tatsächlich missbräuchliche Vertragsgestaltungen vorliegen, gewährleistet das geltende Recht ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten. Teils wird die Einhaltung von arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zudem staatlich überwacht, Verstöße sind in diesen Fällen bußgeldbewehrt. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) – also auch des Mindestentgelts in der Pflegebranche – sowie des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Zuständig hierfür sind die Behörden der Zollverwaltung . Diese haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darüber hinaus zahlreiche weitere Prüfbefugnisse. So prüfen sie zum Beispiel, ob Arbeitgeber ihre sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten erfüllt haben. Eine staatliche Überwachung erfolgt ferner im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der gesetzlichen Arbeitszeiten. Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes sowie des Arbeitszeitgesetzes sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen zuständig. Grundsätzlich gilt jedoch, dass vorenthaltene Arbeitnehmerrechte vom Beschäftigten selbst gegenüber dem Arbeitgeber , gegebenenfalls gerichtlich, geltend gemacht werden müssen. Zur Erleichterung der Rechtsdurchsetzung besteht für Beschäftigte aus anderen Ländern die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung in den DGB-Beratungsstellen Faire Mobilität, die es in verschiedenen Städten in Deutschland , unter anderem in München gibt. 5. a) Wie hoch ist die Zahl der Betreuerinnen und Betreuer aus anderen europäischen Ländern, die bayerische Seniorinnen und Senioren sowie Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden betreuen ? b) Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Pflicht, Betreuerinnen und Betreuer aus anderen europäischen Ländern, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen , explizit als solche „Pflegekräfte“ zu melden, besteht für private Haushalte nicht. Vom Arbeitgeber angemeldet werden müssen solche Haushaltshilfen nur zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Ob es sich bei ihrer Tätigkeit um die Betreuung von Pflegebedürftigen handelt , wird dabei nicht erfasst. Häufig werden zudem nicht die Pflegebedürftigen und ihre Familien selbst zum Arbeitgeber, sondern sie beauftragen – ggf. über eine Vermittlungsagentur in Deutschland – einen ausländischen Dienstleister mit der Pflege und Betreuung des pflegebedürftigen Familienmitglieds. Dieser ausländische Dienstleister entsendet dann seine im jeweiligen Herkunftsland angestellten Arbeitnehmer in den Haushalt nach Deutschland. Nach einer im Internet veröffentlichten Analyse „WISO direkt“ der Friedrich-Ebert-Stiftung vom Juni 2014 gehen Schätzungen von ca. 150.000 Haushaltshilfen mit Migrationshintergrund in deutschen Familien aus, von denen allerdings die wenigsten in regulär geregelten Arbeitsverhältnissen tätig seien. Der Deutsche Caritasverband bezieht sich in einem ebenfalls im Internet veröffentlichten Beitrag „Pflege und Migration in Europa“ auf Schätzungen von ca. 150.000 bis 200.000 Beschäftigten in Deutschland. c) Aus welchen Ländern kommen die Betreuerinnen und Betreuer für die häusliche Pflege (bitte mit anteiliger Angabe)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor (siehe Antwort zu den Fragen 5 a und 5 b. Auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20.04.2009 kommen für die Vermittlung ausländischer Betreuerinnen und Betreuer von Pflegebedürftigen in Deutschland Anbieter aus EU-Beitrittsländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien) in Betracht. 6. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Bezahlung des seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohns für Betreuerinnen und Betreuer für die häusliche Pflege? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Mit welchen Kosten müssen Familien für dieses Betreuungsmodell mit Beginn dieser Änderungen rechnen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Welche – privatrechtlichen – Absprachen im Einzelfall zum Arbeitsentgelt, zu Unterkunft und Verpflegung und zu den An- und Abreisekosten zwischen privatem Haushalt und Haushaltshilfe getroffen werden, wird statistisch nicht erfasst. c) Gibt es Überlegungen vonseiten der Staatsregierung , diese Beschäftigungs- und Betreuungsmodelle durch Fördermodelle zu unterstützen? Nein, hierzu gibt es derzeit keine Überlegungen. Empfänger: Auftragsnummer: 202531 Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 25.03.2015 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg E-Mail: Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-8001 Fax: 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Zielberufen, Anforderungsniveau und Staaten, Nürnberg, März 2015 Impressum Regionaldirektion Bayern Arbeitsmarkt in Zahlen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Zielberufen, Anforderungsniveau und Staaten Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2015) Zeitreihe http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Beschäftigungsstatistik Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2015) Zeitreihe Helfer Fach-kraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Insgesamt 19.642 101.886 28.032 36.957 19.843 102.284 28.840 36.593 20.661 105.103 29.238 38.329 20.823 104.645 30.098 37.911 EU ohne Deutschland 1.658 3.661 2.294 1.439 1.796 3.799 2.607 1.486 2.003 4.096 2.973 1.657 2.206 4.313 3.394 1.688 124 Belgien 5 18 - 5 5 18 - 6 6 20 - 6 6 19 - 5 126 Dänemark 4 9 * 4 3 11 7 3 * 11 7 * * 8 5 * 128 Finnland 3 30 5 5 3 32 * 4 4 30 3 3 4 32 3 * 129 Frankreich 15 45 26 18 17 45 26 16 18 45 26 20 19 43 27 19 134 Griechenland 66 79 66 48 67 89 78 45 77 95 92 46 82 99 97 49 135 Irland * 7 * 6 * 6 * 6 * 7 3 5 * 7 3 4 137 Italien 117 145 106 77 115 151 100 79 131 178 114 88 137 184 128 88 143 Luxemburg - 6 - * - 5 - * - 4 - * - 4 - * 148 Niederlande 9 41 11 6 10 44 15 8 11 48 18 9 12 50 13 8 151 Österreich 112 485 169 138 117 479 166 137 104 502 170 138 103 487 171 132 153 Portugal 20 38 27 8 22 43 41 19 37 57 43 32 49 69 49 34 157 Schweden * 9 8 * 3 9 7 * * 10 3 * 4 10 4 * 161 Spanien 39 57 34 21 50 84 46 24 70 134 64 37 79 188 97 38 168 Großbritannien und Nordirland 14 42 8 10 14 40 7 12 14 42 8 14 14 42 8 13 127 Estland 9 4 9 3 7 5 9 4 7 6 9 4 8 6 11 3 131 Slowenien 33 87 29 25 44 94 38 23 51 98 53 17 52 99 65 16 139 Lettland 9 16 18 4 12 19 22 4 14 20 17 7 17 21 17 5 142 Litauen 17 14 19 19 14 14 22 20 18 15 16 21 19 16 22 20 145 Malta - - - - - - - - - - - - - - - - 152 Polen 240 383 508 237 274 404 565 244 300 431 639 278 298 455 727 281 155 Slowakei 113 115 256 61 114 119 296 61 131 119 332 65 154 138 327 60 164 Tschechische Republik 80 238 130 92 86 265 162 95 90 288 183 114 92 303 194 123 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Zielberufen, Anforderungsniveau und Staaten Staatsangehörigkeit Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Siehe methodische Hinweise. Aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Klassifikation der Berufe (KldB) 1988 auf die KldB 2010 ist beim Merkmal "ausgeübte Tätigkeit (Beruf)" kein Datenausweis für Stichtage nach dem 30.06.2011 und vor dem 31.12.2012 möglich. Daten nach der KldB 2010 sind aufgrund erheblicher Unterschiede der Systematiken nicht mit den Daten nach der KldB 1988 vergleichbar (siehe Methodische Hinweise). 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege Dezember 2012 Juni 2013 Dezember 2013 Juni 2014 Beschäftigungsstatistik Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2015) Zeitreihe Helfer Fach-kraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Zielberufen, Anforderungsniveau und Staaten Staatsangehörigkeit Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Siehe methodische Hinweise. Aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Klassifikation der Berufe (KldB) 1988 auf die KldB 2010 ist beim Merkmal "ausgeübte Tätigkeit (Beruf)" kein Datenausweis für Stichtage nach dem 30.06.2011 und vor dem 31.12.2012 möglich. Daten nach der KldB 2010 sind aufgrund erheblicher Unterschiede der Systematiken nicht mit den Daten nach der KldB 1988 vergleichbar (siehe Methodische Hinweise). 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege Dezember 2012 Juni 2013 Dezember 2013 Juni 2014 165 Ungarn 133 228 185 74 141 243 244 85 171 267 286 101 214 298 321 115 181 Zypern - - - - * - - - - - - - - - - - 125 Bulgarien 46 95 51 31 46 94 60 29 51 105 63 38 54 112 77 36 154 Rumänien 150 290 317 181 178 303 360 188 184 321 432 206 223 336 562 221 130 Kroatien 422 1.180 308 363 452 1.183 330 371 509 1.243 392 402 563 1.287 466 410 Erstellungsdatum: 25.03.2015, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 202531 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Beschäftigungsstatistik Stand: März 2014 Methodische Hinweise - Ausgeübte Tätigkeit und Anforderungsniveau (KldB 2010) Ausgeübte Tätigkeit Die ausgeübte Tätigkeit wird in der Beschäftigungsstatistik seit dem Stichtag 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) abgebildet. Maßgebend für die Verschlüsselung ist allein die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt – auch wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht. Treffen mehrere Tätigkeitsbezeichnungen für einen Beschäftigten zu, wird die Bezeichnung verschlüsselt, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Auszubildende werden mit ihrem Zielberuf (gemäß Ausbildungsvertrag) verschlüsselt. Ein Vergleich der KldB 2010 mit den Angaben älterer Klassifikationen (KldB 1988) ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Klassifikation der Berufe 2010 strukturiert und gruppiert die in Deutschland üblichen Berufsbezeichnungen anhand ihrer Ähnlichkeit über ein hierarchisch aufsteigendes, numerisches System in fünf Ebenen. Als strukturgebende Dimension weist die KldB 2010 auf den ersten vier Aggregationsebenen die „Berufsfachlichkeit“ aus. Anforderungsniveau Die fünfte Stelle der Klassifikation der Berufe 2010 kennzeichnet das „Anforderungsniveau“. Beispiel: der Einzelberuf „Bäcker/in" wird der Berufsgattung 29222 zugewiesen und hat damit das Anforderungsniveau 2. Das Anforderungsniveau steht für die Komplexität oder Schwierigkeit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Das Anforderungsniveau ist nicht zu verwechseln mit dem beruflichen Bildungsabschluss eines Beschäftigten. Zur Einstufung werden zwar die für die Ausübung des Berufs erforderlichen formalen Qualifikationen herangezogen, informelle Bildung und/oder Berufserfahrung sind bei der Zuordnung aber ebenfalls von Bedeutung. Das Anforderungsniveau wird in vier Ausprägungsstufen erfasst: Anforderungsniveau 1: Helfer Die Helfer- und Anlerntätigkeiten des Anforderungsniveau 1 umfassen typischerweise einfache, wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird i. d. R. kein formaler beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung vorausgesetzt. Anforderungsniveau 2: Fachkraft Berufe, denen das Anforderungsniveau 2 zugeordnet wird, sind gegenüber den Helfer- und Anlerntätigkeiten deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt. Das Anforderungsniveau 2 wird üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung erreicht. Eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung werden als gleichwertig angesehen. Anforderungsniveau 3: Spezialist Die Berufe mit Anforderungsniveau 3 sind gegenüber den Berufen, die dem Anforderungsniveau 2 zugeordnet werden, deutlich komplexer und mit Spezialkenntnissen und -fertigkeiten verbunden. Zudem erfordern die hier verorteten Berufe die Befähigung zur Bewältigung gehobener Fach- und Führungsaufgaben. Es handelt sich um berufliche Tätigkeiten, für die üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird. Anforderungsniveau 4: Experte Dem Anforderungsniveau 4 werden die Berufe zugeordnet, deren Tätigkeitsbündel einen sehr hohen Komplexitätsgrad aufweisen bzw. ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Dazu zählen z.B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermittlung sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen) Unternehmens. In der Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/oder eine entsprechende Berufserfahrung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Masterabschluss, Weiterführende Informationen zur Klassifikation der Berufe 2010 finden Sie unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikation-derBerufe /Klassifikation-der-Berufe-Nav.html Beschäftigungsstatistik Stand: August 2014 Methodische Hinweise - Revision der Beschäftigungsstatistik zum 28. August 2014 Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat die Datenaufbereitung für die Beschäftigungsstatistik modernisiert, um genauere Ergebnisse zu erzielen und die Beschäftigungsstatistik weiter ausbauen zu können. Der Datenabgriff wurde präzisiert sowie die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. Auswirkungen Die Beschäftigungsdaten wurden rückwirkend ab 1999 revidiert. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf ermöglicht. Auf den Bestand der Beschäftigten wirken sich vor allem die neu hinzugekommenen Personengruppen aus, während für die begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnisse größtenteils der verfeinerte Datenabgriff den Unterschied zu den bisherigen Ergebnissen erklärt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Die Revision führt durch die Einbeziehung neuer Personengruppen zu einer Erhöhung des Bestands. Die neu hinzugekommenen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen wirken sich vor allem auf den Wirtschaftsabschnitt „Q Gesundheits- und Sozialwesen“ aus. Für diese Personengruppe liegen derzeit noch keine Informationen zur ausgeübten Tätigkeit vor. Die Erweiterung um Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, spiegelt sich vor allem im Berufsbereich „Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“ wider. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöht sich bundesweit für aktuelle Stichtage um rund 350.000 oder 1,2 Prozent (30.06.2013). Die Bestandsänderung variiert im Zeitverlauf und fällt für frühere Jahre deutlich geringer aus. Geringfügig Beschäftigte Die geringfügige Beschäftigung wurde nicht um weitere Personengruppen erweitert. Somit ist die Ursache der Datenveränderung ausschließlich die neue Datenaufbereitung, durch die die Art der Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig oder beides) genauer ermittelt werden kann. Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten im Nebenjob verringert sich bundesweit durch die Revision um rund 300.000 oder 11,3 Prozent. Dagegen fällt die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten um 250.000 oder 5,1 Prozent (30.06.2013) höher aus. Begonnene und beendete Beschäftigungsverhältnisse Auch auf die begonnenen und die beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hat die Datenrevision deutliche Auswirkungen. Die Ursache liegt in der nun besseren Identifikation der Übergänge in oder aus den Beschäftigungsverhältnissen. Die Anzahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland steigt im Berichtsjahr 2013 um 1,84 Mio. oder 25,0 Prozent, während die Anzahl der beendeten Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Zeitraum um 1,44 Mio. oder 18,9 Prozent steigt. Regionale Unterschiede Die Revision wirkt sich in den verschiedenen Regionen unterschiedlich stark aus. Während in Hamburg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lediglich um 0,4 Prozent steigt, ist in Sachsen-Anhalt ein Anstieg von 2,0 Prozent feststellbar. Diese Unterschiede lassen sich durch die unterschiedliche Verteilung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen erklären, aber auch durch die unterschiedliche Konstanz von Beschäftigungsverhältnissen in den Regionen. Besonderheiten bei den Altersgruppen Der präzisere Datenabgriff des Übergangs von einer sozialversicherungspflichtigen zu einer geringfügigen Beschäftigung (und umgekehrt) und die zusätzlich einbezogenen Personengruppen führen zu unterschiedlichen Veränderungen in den Altersgruppen. So gibt es überdurchschnittliche Auswirkungen der Revision auf 15- bis unter 25-jährige Beschäftigte. Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie im Methodenbericht „Beschäftigungsstatistik Revision 2014“: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/ Methodeberichte-Beschaeftigungsstatistik-Nav.html Seite 6 Beschäftigungsstatistik Stand: November 2013 Methodische Hinweise - Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist. Auswertungen zu kurzfristig Beschäftigten können ab dem 1. Quartal 2004 vorgenommen werden. Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte ist aus Geheimhaltungsgründen nicht sinnvoll, da die Fallzahlen relativ gering sind. Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 Euro liegt (bis 31.12.2012: zwischen 400 und 800 Euro) und für die der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) auf die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat. Die Betriebe machen jährlich Angaben darüber, ob das Arbeitsentgelt während des Meldezeitraums in der Gleitzone lag, und zwar in allen Entgeltabrechnungszeiträumen (echte Gleitzonenfälle) oder ob sowohl Entgeltabrechnungszeiträume in der Gleitzone als auch darunter oder darüber vorlagen (Mischfälle), oder ob das Arbeitsentgelt nicht innerhalb der Gleitzone lag (keine Gleitzonenfälle) bzw. ob auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wurde. Auswertungen zu den Midijobs können nicht quartalsweise, sondern nur zum Stichtag 31.12. vorgenommen werden. Nur für diesen Stichtag liegen weitgehend vollzählige Angaben über Beschäftigungen in der Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag 31.12.2003 vor. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Eine Berichterstattung der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erfolgt seit dem Stichtag 30.6.1999, geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob können ab dem Stichtag 30.6.2003 ausgewertet werden. Auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See veröffentlicht Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichts. Diese Daten stellen keine amtliche Statistik dar und sind nicht geeignet, statistische Aussagen über die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. Ebenso wenig sind sie eine verlässliche Grundlage für Erwerbstätigenrechnungen oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Sie liefern vielmehr Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale; es handelt sich somit um Geschäftsdaten. Daher sind die Daten auch nicht mit den statistischen Daten der BA, welche die amtliche Statistik über geringfügig entlohnte Beschäftigte führt, vergleichbar. Werden von einer Person mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, gelten folgende Regeln: 1. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer kurzfristigen Beschäftigung erlaubt. 2. Bei der gleichzeitigen Ausübung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen darf die Seite 7 Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR nicht überschritten werden. 3. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, nicht überschritten werden. Neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ist die Ausübung einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung zulässig. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, gilt für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen - mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammenzurechnen sind. Vgl. Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) vom 20. Dezember 2012. Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung ausgewiesen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region oder in einem Wirtschaftszweig weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: Bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servlet/contentblob/4412/publicationFile/858/Qualitaetsbericht-StatistikBeschaeftigung .pdf Arbeitsmarktstatistik Statistik-Infoseite Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Amtliche Nachrichten der BA Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": Kreisdaten Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach § 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Glossare/Glossare-Nav.html Empfänger: Auftragsnummer: 202594 Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 26.03.2015 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg E-Mail: Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-8001 Fax: 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Berufen, Anforderungsniveau und Nationalität, Nürnberg, März 2015 Impressum Regionaldirektion Bayern Arbeitsmarkt in Zahlen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Berufen, Anforderungsniveau und Nationalität Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2015) Zeitreihe http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Beschäftigungsstatistik Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2015) Zeitreihe Helfer Fach-kraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Insgesamt 19.642 101.886 28.032 36.957 19.843 102.284 28.840 36.593 20.661 105.103 29.238 38.329 20.823 104.645 30.098 37.911 Ausland 3.106 5.631 3.916 2.474 3.251 5.779 4.322 2.494 3.559 6.277 4.834 2.875 3.793 6.560 5.344 2.884 Europa ohne EU 959 1.521 1.089 701 963 1.515 1.142 689 1.060 1.658 1.233 813 1.082 1.702 1.308 806 121 Albanien 16 23 24 16 18 22 21 17 18 26 22 17 24 30 22 17 122 Bosnien und Herzegowina 257 444 280 146 269 437 294 154 306 499 348 228 333 525 380 232 123 Andorra - - - * - - - - - - - - - - * - 136 Island - - - * - - - * - - * - - - * - 138 Jugoslawien 4 10 3 5 3 * * 4 * * * 3 * * * 3 141 Liechtenstein - - - * - - - * - - - - - - - - 144 Mazedonien 29 51 34 17 28 47 35 17 33 50 35 21 32 57 37 22 146 Moldau * 9 11 11 * 10 10 9 * 11 12 10 * 13 12 8 147 Monaco - - - - - - - - - - - - - - - - 149 Norwegen * * - 3 * 5 - 3 * 5 - 3 * 4 * * 156 San Marino - - - - - - - - - - - - - - - - 158 Schweiz 5 40 10 13 7 39 9 13 7 42 11 10 9 42 10 8 160 Russische Föderation 92 118 130 104 85 129 134 99 91 146 135 113 95 152 143 107 163 Türkei 301 363 273 174 291 363 300 164 326 388 304 174 310 373 302 175 166 Ukraine 63 135 116 79 70 139 123 76 69 142 134 85 69 147 146 85 167 Vatikanstadt - - - - - - - - - - - - - - - - 169 Weißrußland 20 35 7 17 20 34 8 17 19 36 8 20 18 39 9 22 195 abhängige Gebiete - - - - - - - - - - - - - - - - 199 übriges Europa - - - - - - - - - - - - - - - - 159 Sowjetunion - - - - - - - - - - - - - - - - 162 Tschechoslowakei - - - - - - - - - - - - - - - - 132 Serbien und Montenegro 8 23 * * 7 23 * * 6 21 * * 6 19 * * 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Berufen, Anforderungsniveau und Nationalität Staatsangehörigkeit Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Siehe methodische Hinweise. Aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Klassifikation der Berufe (KldB) 1988 auf die KldB 2010 ist beim Merkmal "ausgeübte Tätigkeit (Beruf)" kein Datenausweis für Stichtage nach dem 30.06.2011 und vor dem 31.12.2012 möglich. Daten nach der KldB 2010 sind aufgrund erheblicher Unterschiede der Systematiken nicht mit den Daten nach der KldB 1988 vergleichbar (siehe Methodische Hinweise). 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege Dezember 2012 Juni 2013 Dezember 2013 Juni 2014 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. Beschäftigungsstatistik Regionaldirektion Bayern (Gebietsstand März 2015) Zeitreihe Helfer Fach-kraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft Helfer Fachkraft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten Berufen, Anforderungsniveau und Nationalität Staatsangehörigkeit Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Siehe methodische Hinweise. Aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Klassifikation der Berufe (KldB) 1988 auf die KldB 2010 ist beim Merkmal "ausgeübte Tätigkeit (Beruf)" kein Datenausweis für Stichtage nach dem 30.06.2011 und vor dem 31.12.2012 möglich. Daten nach der KldB 2010 sind aufgrund erheblicher Unterschiede der Systematiken nicht mit den Daten nach der KldB 1988 vergleichbar (siehe Methodische Hinweise). 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 821 Altenpflege Dezember 2012 Juni 2013 Dezember 2013 Juni 2014 813 Gesundh.,Kranke npfl.,Rettungsd.G eburtsh. 133 Serbien * * * * * * * * - * * * * * * - 140 Montenegro 8 12 9 4 7 12 7 4 9 18 10 6 9 17 11 7 150 Kosovo 45 53 55 37 49 57 66 39 52 64 69 45 46 72 81 42 170 Serbien 107 199 134 68 106 193 131 69 120 206 140 76 127 207 147 75 185 Britische Überseegebiete - - - - - - - - - - - - - - - - Erstellungsdatum: 26.03.2015, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 202594 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Beschäftigungsstatistik Stand: März 2014 Methodische Hinweise - Ausgeübte Tätigkeit und Anforderungsniveau (KldB 2010) Ausgeübte Tätigkeit Die ausgeübte Tätigkeit wird in der Beschäftigungsstatistik seit dem Stichtag 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) abgebildet. Maßgebend für die Verschlüsselung ist allein die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt – auch wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht. Treffen mehrere Tätigkeitsbezeichnungen für einen Beschäftigten zu, wird die Bezeichnung verschlüsselt, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Auszubildende werden mit ihrem Zielberuf (gemäß Ausbildungsvertrag) verschlüsselt. Ein Vergleich der KldB 2010 mit den Angaben älterer Klassifikationen (KldB 1988) ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Klassifikation der Berufe 2010 strukturiert und gruppiert die in Deutschland üblichen Berufsbezeichnungen anhand ihrer Ähnlichkeit über ein hierarchisch aufsteigendes, numerisches System in fünf Ebenen. Als strukturgebende Dimension weist die KldB 2010 auf den ersten vier Aggregationsebenen die „Berufsfachlichkeit“ aus. Anforderungsniveau Die fünfte Stelle der Klassifikation der Berufe 2010 kennzeichnet das „Anforderungsniveau“. Beispiel: der Einzelberuf „Bäcker/in" wird der Berufsgattung 29222 zugewiesen und hat damit das Anforderungsniveau 2. Das Anforderungsniveau steht für die Komplexität oder Schwierigkeit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Das Anforderungsniveau ist nicht zu verwechseln mit dem beruflichen Bildungsabschluss eines Beschäftigten. Zur Einstufung werden zwar die für die Ausübung des Berufs erforderlichen formalen Qualifikationen herangezogen, informelle Bildung und/oder Berufserfahrung sind bei der Zuordnung aber ebenfalls von Bedeutung. Das Anforderungsniveau wird in vier Ausprägungsstufen erfasst: Anforderungsniveau 1: Helfer Die Helfer- und Anlerntätigkeiten des Anforderungsniveau 1 umfassen typischerweise einfache, wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird i. d. R. kein formaler beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung vorausgesetzt. Anforderungsniveau 2: Fachkraft Berufe, denen das Anforderungsniveau 2 zugeordnet wird, sind gegenüber den Helfer- und Anlerntätigkeiten deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt. Das Anforderungsniveau 2 wird üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung erreicht. Eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung werden als gleichwertig angesehen. Anforderungsniveau 3: Spezialist Die Berufe mit Anforderungsniveau 3 sind gegenüber den Berufen, die dem Anforderungsniveau 2 zugeordnet werden, deutlich komplexer und mit Spezialkenntnissen und -fertigkeiten verbunden. Zudem erfordern die hier verorteten Berufe die Befähigung zur Bewältigung gehobener Fach- und Führungsaufgaben. Es handelt sich um berufliche Tätigkeiten, für die üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird. Anforderungsniveau 4: Experte Dem Anforderungsniveau 4 werden die Berufe zugeordnet, deren Tätigkeitsbündel einen sehr hohen Komplexitätsgrad aufweisen bzw. ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Dazu zählen z.B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermittlung sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen) Unternehmens. In der Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/oder eine entsprechende Berufserfahrung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Masterabschluss, Weiterführende Informationen zur Klassifikation der Berufe 2010 finden Sie unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikation-derBerufe /Klassifikation-der-Berufe-Nav.html Beschäftigungsstatistik Stand: August 2014 Methodische Hinweise - Revision der Beschäftigungsstatistik zum 28. August 2014 Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat die Datenaufbereitung für die Beschäftigungsstatistik modernisiert, um genauere Ergebnisse zu erzielen und die Beschäftigungsstatistik weiter ausbauen zu können. Der Datenabgriff wurde präzisiert sowie die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. Auswirkungen Die Beschäftigungsdaten wurden rückwirkend ab 1999 revidiert. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf ermöglicht. Auf den Bestand der Beschäftigten wirken sich vor allem die neu hinzugekommenen Personengruppen aus, während für die begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnisse größtenteils der verfeinerte Datenabgriff den Unterschied zu den bisherigen Ergebnissen erklärt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Die Revision führt durch die Einbeziehung neuer Personengruppen zu einer Erhöhung des Bestands. Die neu hinzugekommenen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen wirken sich vor allem auf den Wirtschaftsabschnitt „Q Gesundheits- und Sozialwesen“ aus. Für diese Personengruppe liegen derzeit noch keine Informationen zur ausgeübten Tätigkeit vor. Die Erweiterung um Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, spiegelt sich vor allem im Berufsbereich „Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“ wider. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöht sich bundesweit für aktuelle Stichtage um rund 350.000 oder 1,2 Prozent (30.06.2013). Die Bestandsänderung variiert im Zeitverlauf und fällt für frühere Jahre deutlich geringer aus. Geringfügig Beschäftigte Die geringfügige Beschäftigung wurde nicht um weitere Personengruppen erweitert. Somit ist die Ursache der Datenveränderung ausschließlich die neue Datenaufbereitung, durch die die Art der Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig oder beides) genauer ermittelt werden kann. Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten im Nebenjob verringert sich bundesweit durch die Revision um rund 300.000 oder 11,3 Prozent. Dagegen fällt die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten um 250.000 oder 5,1 Prozent (30.06.2013) höher aus. Begonnene und beendete Beschäftigungsverhältnisse Auch auf die begonnenen und die beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hat die Datenrevision deutliche Auswirkungen. Die Ursache liegt in der nun besseren Identifikation der Übergänge in oder aus den Beschäftigungsverhältnissen. Die Anzahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland steigt im Berichtsjahr 2013 um 1,84 Mio. oder 25,0 Prozent, während die Anzahl der beendeten Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Zeitraum um 1,44 Mio. oder 18,9 Prozent steigt. Regionale Unterschiede Die Revision wirkt sich in den verschiedenen Regionen unterschiedlich stark aus. Während in Hamburg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lediglich um 0,4 Prozent steigt, ist in Sachsen-Anhalt ein Anstieg von 2,0 Prozent feststellbar. Diese Unterschiede lassen sich durch die unterschiedliche Verteilung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen erklären, aber auch durch die unterschiedliche Konstanz von Beschäftigungsverhältnissen in den Regionen. Besonderheiten bei den Altersgruppen Der präzisere Datenabgriff des Übergangs von einer sozialversicherungspflichtigen zu einer geringfügigen Beschäftigung (und umgekehrt) und die zusätzlich einbezogenen Personengruppen führen zu unterschiedlichen Veränderungen in den Altersgruppen. So gibt es überdurchschnittliche Auswirkungen der Revision auf 15- bis unter 25-jährige Beschäftigte. Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie im Methodenbericht „Beschäftigungsstatistik Revision 2014“: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/ Methodeberichte-Beschaeftigungsstatistik-Nav.html Seite 6 Beschäftigungsstatistik Stand: November 2013 Methodische Hinweise - Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte Werden von einer Person mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, gelten folgende Regeln: 1. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer kurzfristigen Beschäftigung erlaubt. 2. Bei der gleichzeitigen Ausübung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen darf die Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist. Auswertungen zu kurzfristig Beschäftigten können ab dem 1. Quartal 2004 vorgenommen werden. Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte ist aus Geheimhaltungsgründen nicht sinnvoll, da die Fallzahlen relativ gering sind. Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 Euro liegt (bis 31.12.2012: zwischen 400 und 800 Euro) und für die der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) auf die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat. Die Betriebe machen jährlich Angaben darüber, ob das Arbeitsentgelt während des Meldezeitraums in der Gleitzone lag, und zwar in allen Entgeltabrechnungszeiträumen (echte Gleitzonenfälle) oder ob sowohl Entgeltabrechnungszeiträume in der Gleitzone als auch darunter oder darüber vorlagen (Mischfälle), oder ob das Arbeitsentgelt nicht innerhalb der Gleitzone lag (keine Gleitzonenfälle) bzw. ob auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wurde. Auswertungen zu den Midijobs können nicht quartalsweise, sondern nur zum Stichtag 31.12. vorgenommen werden. Nur für diesen Stichtag liegen weitgehend vollzählige Angaben über Beschäftigungen in der Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag 31.12.2003 vor. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Eine Berichterstattung der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erfolgt seit dem Stichtag 30.6.1999, geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob können ab dem Stichtag 30.6.2003 ausgewertet werden. Auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See veröffentlicht Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichts. Diese Daten stellen keine amtliche Statistik dar und sind nicht geeignet, statistische Aussagen über die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. Ebenso wenig sind sie eine verlässliche Grundlage für Erwerbstätigenrechnungen oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Sie liefern vielmehr Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale; es handelt sich somit um Geschäftsdaten. Daher sind die Daten auch nicht mit den statistischen Daten der BA, welche die amtliche Statistik über geringfügig entlohnte Beschäftigte führt, vergleichbar. Seite 7 Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR nicht überschritten werden. 3. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, nicht überschritten werden. Neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ist die Ausübung einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung zulässig. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, gilt für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen - mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammenzurechnen sind. Vgl. Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) vom 20. Dezember 2012. Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung ausgewiesen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region oder in einem Wirtschaftszweig weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: Bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servlet/contentblob/4412/publicationFile/858/Qualitaetsbericht-StatistikBeschaeftigung .pdf Arbeitsmarktstatistik Statistik-Infoseite Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Amtliche Nachrichten der BA Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach § 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Glossare/Glossare-Nav.html Kreisdaten Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": 21. Januar 2015 Viel Varianz Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 27. Januar 2015 Dieter Bogai, Jeanette Carstensen, Holger Seibert, Doris Wiethölter (IAB Berlin-Brandenburg) Stefan Hell (IAB Rheinland-Pfalz-Saarland) Oliver Ludewig (Regionales Forschungsnetz) Zusammenfassung  Im Zentrum dieser Studie steht eine aktuelle Bestandsaufnahme der Bruttoentgelte von Kranken- und Altenpflegern, die auf Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für Vollzeitbeschäftigte und nach Bundesländern differenziert durchgeführt wird. Diese Ergebnisse werden durch zusätzliche Analysen auf Grundlage des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes flankiert, mit deren Hilfe ein Blick auf den Umfang und die Ursachen der Teilzeitbeschäftigung in den Pflegeberufen geworfen wird.  In den Pflegeberufen liegen die Teilzeitanteile deutlich über dem Anteil für alle Beschäftigten. Während unter den Pflegekräften unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung vor allem im Osten anzutreffen ist, dominieren im Westen persönliche und familiäre Verpflichtungen als Ursache. In Ostdeutschland könnte eine Arbeitszeitausweitung bereits Beschäftigter also einen substantiellen Beitrag zur Linderung der Arbeitskräfteknappheit leisten.  Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Verdienste in den Pflegeberufen im Niveau zwischen Ost und West, den Qualifikationsstufen sowie zwischen den Bundesländern stark variieren.  Frauen in Pflegeberufen verdienen grundsätzlich weniger als männliche Kollegen. Der Unterschied in der Altenpflege ist jedoch geringer als in der Krankenpflege.  Allgemein zeigt sich, dass Fachkräfte in der Krankenpflege im Vergleich mit allen Beschäftigten besser entlohnt werden. In Ostdeutschland verdienen sie 18,1 Prozent mehr als im Mittel aller dortigen Beschäftigten. In Westdeutschland ist der Vorsprung mit 1,4 Prozent allerdings geringer. Im Vergleich zu anderen Fachkräften in Deutschland verdienen sie 11,4 Prozent mehr. Vor allem in den neuen Ländern ist der Abstand mit +30,4 Prozent prägnant (alte Bundesländer: +9,5 %).  Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich mit allen Beschäftigten deutlich weniger: Ost -16,1 Prozent, West -17,0 Prozent. Im Vergleich zu den Fachkräften in der Krankenpflege verdienen sie noch weniger (Ost: -28,9 %, West: -18,2 %). Fachkräfte in der Altenpflege verdienen nur geringfügig mehr als Helfer in der Krankenpflege.  Fachkräfte der Kranken- bzw. Altenpflege verdienen bei ambulanten Pflegediensten bis zu einem Drittel weniger als in Krankenhäusern.  Das Entgelt der Helfer in der Krankenpflege in Ost wie West liegt jeweils 20 Prozent unter dem jeweiligen mittleren Einkommen aller Beschäftigten. Sie erreichen aber in Ost wie West ein höheres Medianentgelt im Vergleich zu den Verdiensten aller Helferbeschäftigten (Ost: +13,6 %, West: +13,3 %).  Altenpflegehelfer liegen um 35,5 Prozent in Ostdeutschland und um 40 Prozent in Westdeutschland unter dem Medianentgelt (über alle Berufe). Zudem verdienen sie deutlich weniger als Helfer in der Krankenpflege (Ost: -19,3 %, West: -24,9 %). Diese Studie wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege erstellt. Aus Gründen der Lesbarkeit im Text wurde bei der Beschreibung von Personen jeweils nur die männliche Form gewählt, wenn eine geschlechtsneutrale Beschreibung nicht möglich war. Die Angaben beziehen sich jedoch immer auf Angehörige beider Geschlechter . Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 3 Inhalt 1 Ziel der Untersuchung ............................................................................................ 4 2 Verglichene Berufe und Anforderungsniveaus ....................................................... 5 3 Arbeitszeiten in der Pflege ..................................................................................... 7 4 Entgelte in den Pflegeberufen .............................................................................. 10 4.1 Entgelte in den Pflegeberufen im Vergleich zu anderen Berufen ........................ 12 4.2 Medianentgelte in den Pflegeberufen im Bundesländervergleich....................... 15 4.3 Frauen- und Männer-Verdienste in der Pflege ..................................................... 19 4.4 Entgeltvergleiche in Krankenhäusern, stationärer und ambulanter Pflege ......... 20 5 Zusammenfassung ................................................................................................ 22 6 Anhang .................................................................................................................. 26 6.1 Beschreibung der ausgewählten Berufe – Auszüge aus der KldB 2010 ............... 26 6.2 Tabellen ................................................................................................................ 29 7 Literatur ................................................................................................................ 36 8 Weiterführende Lektüre ....................................................................................... 37 Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 4 1 Ziel der Untersuchung In dieser Studie wird auf Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine Bestandsaufnahme der durchschnittlichen Bruttoentgelte von Krankenund Altenpflegern im Jahr 2013 gegeben. Die Ergebnisse werden dabei auch nach Bundesländern differenziert. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung sind die Arbeitszeitstrukturen und eine Analyse der Gründe für die Teilzeitarbeit. Für die Entgeltanalyse werden die Bruttoarbeitsentgelte, die im Meldeverfahren zur Sozialversicherung erhoben werden, verwendet.1 Dabei wird der Entgeltmedian ermittelt . Der Median ist der Wert einer Einkommensverteilung, der genau in der Mitte aller Einzelwerte liegt. Er ist damit aussagekräftiger als eine Durchschnittsbetrachtung, die stärker auf Extremwerte an den Rändern der Verteilung reagiert. Ein Einkommensmedian in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro besagt, dass jeweils gleich viele Beschäftigte mehr als dieses Entgelt bzw. weniger verdienen, der Einkommenswert von 2.000 Euro liegt also genau in der Mitte aller Einzelwerte. Da in der Beschäftigungsstatistik der Stundenumfang der Arbeitszeit nicht erfasst, sondern lediglich eine Differenzierung in Voll- und Teilzeitkräfte vorgenommen wird, können aussagekräftige Entgeltanalysen nur für die Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende ) durchgeführt werden (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2012). In der Konsequenz heißt das, dass mit der Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte nur 44 Prozent der beschäftigten Fachkräfte und Helfer in der Pflege in die Entgeltanalysen eingehen. Insgesamt wurden die Daten von über 390.000 Fachkräften, über 100.000 Helfern sowie über 40.000 Spezialisten in den Pflegeberufen zur Auswertung herangezogen. Die Bruttoentgeltdaten beinhalten sämtliche Einnahmen der betrachteten Beschäftigten (einschließlich Sonderzahlungen, Schichtzuschlägen und sonstigen Zulagen). Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Anzahl der Beschäftigten in den Pflegeberufen sowie ihre Arbeitszeitstrukturen. Tabelle 1: Beschäftigte in den für die Analyse ausgewählten Pflegeberufen am 31.12.2013 Berufsgattung (Kennziffer laut Klassifizierung der Berufe 2010) Beschäftigte Gesamt darunter: in Vollzeit in Teilzeit* in Vollzeit mit Entgeltangabe (Personenauswahl für die Entgeltanalyse) Fallzahl Fallzahl Fallzahl Fallzahl in % an allen Beschäftigten Fachkräfte in der Krankenpflege (81302) 576.842 293.378 283.464 290.168 50% Fachkräfte in der Altenpflege (82102) 219.246 103.151 116.095 101.934 46% Helfer in der Krankenpflege (81301) 125.803 48.756 77.047 48.057 38% Helfer in der Altenpflege (82101) 192.112 56.210 135.902 55.463 29% Summe Fachkräfte und Helfer 1.114.003 501.495 612.508 495.622 44% Spezialisten in der Fachkrankenpflege (81313) 71.276 40.657 30.619 40.297 57% * Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung zählen Beschäftigte bereits dann als Teilzeitbeschäftigte, wenn ihre Arbeitszeit unterhalb der tariflich bzw. betrieblich festgelegten Regelarbeitszeit liegt (Bundesagentur für Arbeit 2013: 13). Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. 1 Zum Zeitpunkt der Datenauswertung waren die Entgeltdaten der Beschäftigungsstatistik noch nicht revidiert. Da die Revision der Beschäftigungsdaten aber keine nennenswerten Auswirkungen auf die hier betrachteten Berufsbereiche hat, würden auch die revidierten Daten zu keinen anderen Ergebnissen führen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014). Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 5 Zu berücksichtigen ist, dass den Teilzeitbeschäftigten – ungeachtet ihrer tatsächlichen Arbeitszeit und den Gründen für die Ausübung einer Teilzeittätigkeit – ein deutlich geringeres Entgelt zur Verfügung steht (vgl. Abbildung 3). Zur Einordnung werden die Arbeitszeitstrukturen der Pflegekräfte und die Gründe für Teilzeitbeschäftigung mit Hilfe des Mikrozensus 2013 des Statistischen Bundesamtes analysiert. 2 Verglichene Berufe und Anforderungsniveaus Mit der Einführung der Klassifizierung der Berufe 2010 (KldB 2010) können berufliche Tätigkeiten nicht nur nach ihrer inhaltlichen Ausrichtung, sondern auch nach ihrem Anforderungsniveau unterschieden werden – also nach der Komplexität der jeweiligen Tätigkeit und damit auch danach, welche Art von Ausbildung für die Ausübung in der Regel notwendig ist. Die KldB 2010 unterscheidet die folgenden vier Anforderungsniveaus (Tabelle 2): Tabelle 2: Anforderungsniveaus von Berufen Niveau Bezeichnung Kurzbeschreibung Anforderungsniveau 1 Helfer- und Anlerntätigkeiten Helfer Einfache, wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten; kein formaler beruflicher Bildungsabschluss oder einjährige (geregelte) Berufsausbildung 2 2 Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Fachkraft Fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten; überwiegend Abschluss einer dreijährigen Ausbildung3 oder vergleichbare Qualifikation 3 Komplexe Spezialistentätigkeiten Spezialist Spezialkenntnisse und -fertigkeiten, gehobene Fach- und Führungsaufgaben ; Meister- oder Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss 4 Hoch komplexe Tätigkeiten Experte Sehr hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau, Leitungs- und Führungsaufgaben ; mindestens vierjährige Hochschulausbildung oder entsprechende Berufserfahrung Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2011: 27 f). Zur Einordnung der Entgeltsituation der Helfer und Fachkräfte in den Pflegeberufen (Kranken- und Altenpflege)4 werden diese zum einen mit zwei übergreifenden Berufsbereichen verglichen:  KldB-Berufsbereich 8 (Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung)5 sowie  KldB-Berufsbereich 3 (Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik). Die Vergleichsgruppe des Berufsbereichs 3 umfasst handwerkliche Berufe (vgl. Tabelle 3). Im Berufsbereich 8 befinden sich zusätzlich zu den Pflegeberufen u. a. medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe, Körperpflege- und Wellnessberufe sowie 2 Im Gesundheitswesen dominieren die einjährigen Helferausbildungen. Es gibt jedoch in einigen Bundes- ländern auch eineinhalbjährige (Mecklenburg-Vorpommern) sowie zweijährige Helferausbildungen (Bremen, Hamburg und Sachsen). 3 Die Ausbildung zur Fachkraft in den Pflegeberufen dauert in der Regel 3 Jahre. 4 Verwendete KldB 2010-Kennziffern: Fachkraft in der Krankenpflege: 81302; Fachkraft in der Altenpflege: 82102; Helfer in der Krankenpflege: 81301; Helfer in der Altenpflege: 82101. 5 Inklusive der in dieser Studie betrachteten Pflegeberufe. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 6 Berufe der Medizintechnik Eingang in die Vergleichsgruppenbetrachtung (vgl. Tabelle 4). Eine Liste aller Berufsgattungen (KldB 2010: 5-Steller), die auf den Anforderungsniveaus Fachkräfte und Helfer in die Berufsbereiche 3 und 8 fallen, findet sich im Anhang (vgl. Tabelle A 1 und Tabelle A 2).  Zum anderen werden die Medianentgelte über alle Fachkräfte bzw. Helfer als Vergleichsgröße herangezogen und schließlich  über die Medianentgelte für die Beschäftigten insgesamt (unabhängig von Beruf und Anforderungsniveau) berichtet. Obwohl es im engen Sinne um die Entgelte der Fachkräfte und Helfer in der Krankenund Altenpflege geht, werden zusätzlich die Entgelte für die Spezialisten in der Krankenpflege 6 ausgewiesen, da diese Gruppe von Beschäftigten vergleichsweise groß ist. In die Vergleichsgruppenbetrachtung fließen die Spezialisten allerdings nicht ein, da der Fokus der Studie auf der Betrachtung der Einkommenssituation von nichtakademisch ausgebildeten Pflegekräften liegt. Entsprechend werden für den Vergleich mit anderen Berufsgruppen nur Fachkräfte und Helfer betrachtet. Tabelle 3: Fachkräfte und Helfer im Berufsbereich 3 nach Berufshauptgruppen und Berufsgruppen in Deutschland, Dezember 2013 Berufsbereich 3: Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik Fachkraft Helfer Gesamt Anteil an Gesamt in % Fachkraft Helfer 3 Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 1.089.097 202.991 1.621.453 67,2 12,5 31 Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe 29.032 0 224.942 12,9 0,0 311 Bauplanung und -überwachung, Architektur 10.801 0 192.263 5,6 0,0 312 Vermessung und Kartografie 18.231 0 32.679 55,8 0,0 32 Hoch- und Tiefbauberufe 300.290 122.184 477.174 62,9 25,6 321 Hochbau 221.035 103.261 359.576 61,5 28,7 322 Tiefbau 79.255 18.923 117.598 67,4 16,1 33 (Innen-)Ausbauberufe 256.491 33.419 305.948 83,8 10,9 331 Bodenverlegung 37.941 4.928 43.702 86,8 11,3 332 Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten, Bau- werksabdichtung, Holz- und Bautenschutz 114.308 12.858 134.270 85,1 9,6 333 Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei , Rollladen- und Jalousiebau 104.242 15.633 127.976 81,5 12,2 34 Gebäude- und versorgungstechnische Berufe 503.284 47.388 613.389 82,0 7,7 341 Gebäudetechnik 250.308 0 266.479 93,9 0,0 342 Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 167.234 7.359 194.513 86,0 3,8 343 Ver- und Entsorgung 85.742 40.029 152.397 56,3 26,3 Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. 6 Verwendete KldB 2010-Kennziffer: Spezialisten in der Fachkrankenpflege: 81313. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 7 Tabelle 4: Fachkräfte und Helfer im Berufsbereich 8: Gesundheit und Soziales nach Berufshauptgruppen und Berufsgruppen in Deutschland, Dezember 2013 Berufsbereich 8: Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung Fachkraft Helfer Gesamt Anteil an Gesamt in % Fachkraft Helfer 8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 2.514.499 509.394 4.747.171 53,0 10,7 81 Medizinische Gesundheitsberufe 1.295.443 127.859 2.104.393 61,6 6,1 811 Arzt- und Praxishilfe 475.913 0 521.748 91,2 0,0 812 Medizinisches Laboratorium 84.939 0 94.042 90,3 0,0 813 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe 629.824 127.859 879.565 71,6 14,5 814 Human- und Zahnmedizin 0 0 227.892 0,0 0,0 815 Tiermedizin und Tierheilkunde 19 0 10.957 0,2 0,0 816 Psychologie und nicht ärztliche Psychotherapie 0 0 31.009 0,0 0,0 817 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 37.080 0 207.198 17,9 0,0 818 Pharmazie 67.668 0 131.982 51,3 0,0 82 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik 454.123 195.736 701.503 64,7 27,9 821 Altenpflege 222.909 192.112 425.007 52,4 45,2 822 Ernährungs- und Gesundheitsberatung, Wellness 1.658 0 12.889 12,9 0,0 823 Körperpflege 138.512 3.624 151.028 91,7 2,4 824 Bestattungswesen 6.915 0 8.019 86,2 0,0 825 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 84.129 0 104.560 80,5 0,0 83 Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie 764.067 185.799 1.360.344 56,2 13,7 831 Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege 684.347 86.770 1.143.717 59,8 7,6 832 Hauswirtschaft und Verbraucherberatung 63.207 99.029 179.217 35,3 55,3 833 Theologie und Gemeindearbeit 16.513 0 37.410 44,1 0,0 84 Lehrende und ausbildende Berufe 866 0 580.931 0,1 0,0 841 Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen 0 0 193.158 0,0 0,0 842 Lehrtätigkeit für berufsbildende Fächer, betriebliche Ausbildung und Betriebspädagogik 0 0 93.100 0,0 0,0 843 Lehr- und Forschungstätigkeit an Hochschulen 0 0 192.718 0,0 0,0 844 Lehrtätigkeit an außerschulischen Bildungseinrich- tungen 866 0 58.580 1,5 0,0 845 Fahr- und Sportunterricht an außerschulischen Bildungseinrichtungen 0 0 43.375 0,0 0,0 Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. 3 Arbeitszeiten in der Pflege In diesem Kapitel wird die Relation von Vollzeit- und Teilzeitkräften unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege beschrieben und mit der Teilzeitquote aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verglichen. Da in den Beschäftigungsdaten weder der Stundenumfang noch Gründe für die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung erfasst sind, werden die geleisteten Arbeitsstunden durch Analysen des Mikrozensus ergänzt. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Sie fungiert zugleich als Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union. Dabei wird jährlich 1 Prozent aller Haushalte mit den darin lebenden Bewohnern in Deutschland befragt. Es werden also jährlich Angaben zu etwa 800.000 Personen erhoben. Die hier präsentierten Mikrozensusauswertungen zu den Arbeitszeiten in den Pflegeberufen basieren auf dem Befragungsjahr 2013 und beruhen auf den Angaben von 6.433 Fachkräften und Helfern in der Krankenpflege und von 4.771 Fachkräften und Helfern in der Altenpflege. Hierunter fallen alle Befragten, die angaben , in einem der Pflegeberufe erwerbstätig zu sein. Neben den regulär Beschäftigten werden hier z. B. auch Mini-Jobber oder Selbständige erfasst. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 8 Die Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit stammen demgegenüber nicht aus Befragungen, sondern aus den Meldungen der Arbeitgeber zu den Sozialversicherungsangaben ihrer Beschäftigten. Vollzeit und Teilzeit Unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten am 31. Dezember 2013 bei 27,2 Prozent (Ost: 28,3 %; West: 27,0 %, vgl. Tabelle 5). In den Pflegeberufen (Kranken- und Altenpflege) liegen die Teilzeitanteile jedoch deutlich höher. Unter den Pflegefachkräften ist etwa jeder zweite teilzeitbeschäftigt. Unter den Helferberufen in der Pflege betragen die Teilzeitanteile sogar mehr als doppelt so viel wie im Gesamtdurchschnitt und variieren zwischen 60 und über 70 Prozent. Da die Pflegeberufe überwiegend eine Frauendomäne7 sind, ist auch die Teilzeitbeschäftigung in diesen Berufen von Frauen dominiert. Mit etwa 90 Prozent liegt der Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten in den Pflegeberufen deutlich über dem entsprechenden Wert für alle Berufe (81,2 %). In der Vergleichsgruppe der handwerklichen Berufe im Berufsbereich 3 fallen die Teilzeitquoten wesentlich niedriger aus und liegen mit 8,0 Prozent bei Fachkräften und 15,5 Prozent bei Helfern auch deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt. Teilzeitbeschäftigung ist in Ostdeutschland insgesamt sowie in fast allen hier betrachteten Berufssegmenten etwas stärker ausgeprägt als im Westen. Tabelle 5: Teilzeitanteile der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, Dezember 2013 Teilzeitanteile in Prozent Deutschland Ostdeutschland Westdeutschland Fachkräfte… in der Krankenpflege 49,1 45,3 50,1 in der Altenpflege 53,0 58,8 51,2 im Berufsbereich 3 8,0 9,8 7,4 im Berufsbereich 8 49,2 52,7 48,3 Gesamt 27,6 28,2 27,4 Helfer… in der Krankenpflege 61,2 61,6 61,2 in der Altenpflege 70,7 76,0 68,9 im Berufsbereich 3 15,5 21,1 14,0 im Berufsbereich 8 70,7 73,0 70,1 Gesamt 41,1 42,7 40,7 Spezialisten… in der Fachkrankenpflege 43,0 38,5 44,6 Gesamt 16,9 19,3 16,3 Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 27,2 28,3 27,0 Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. 7 Laut Beschäftigungsstatistik betragen die Frauenanteile zum 31.12.2013 in den hier betrachteten Pfle- geberufen zwischen 80 und 90 Prozent (Fachkräfte in der Krankenpflege: 87 %, Fachkräfte in der Altenpflege : 85 %, Helfer in der Krankenpflege: 82 %, Helfer in der Altenpflege: 89 %). Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 9 Teilzeit: Ergänzende Analysen zum Stundenumfang und zu den Gründen Mit Hilfe des Mikrozensus können der Stundenumfang der Teilzeitbeschäftigten und die Gründe dafür, warum Teilzeit und nicht Vollzeit gearbeitet wird, beleuchtet werden . Da die Fallzahlen für die Teilzeitbeschäftigten in den Gesundheitsberufen im Mikrozensus nur für Frauen ausreichend für belastbare Analysen sind, werden in diesem Abschnitt keine nach dem Geschlecht differenzierten Ergebnisse präsentiert. Regional wird hier zwischen Ostdeutschland (einschl. Berlin), Norddeutschland (SchleswigHolstein bis Nordrhein-Westfalen) und Süddeutschland (Hessen bis Bayern) unterschieden . Die Teilzeitkräfte in den Pflegeberufen arbeiten je nach Beruf in Westdeutschland durchschnittlich zwischen 20,2 und 22,8 Stunden, in Ostdeutschland zwischen 23,0 und 27,5 Stunden (vgl. Abbildung 1). Die Unterschiede zwischen Nord- und Süddeutschland sind nur gering ausgeprägt und zeigen keine einheitliche Tendenz. Abbildung 1: Arbeitsumfang von Teilzeiterwerbstätigen in Pflegeberufen (in Wochenstunden, 2013) Quelle: Mikrozensus 2013; Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts. Die Gründe für eine Teilzeiterwerbstätigkeit werden im Rahmen der MikrozensusErhebung erfragt. Die vorgegebenen Antwortkategorien lassen sich in vier Hauptgruppen zusammenfassen (vgl. Abbildung 2):  Eine Vollzeitstelle ist nicht zu finden,  persönliche oder familiäre Gründe verhindern die Ausübung einer Vollzeittätigkeit (z. B. Fehlen einer externen Kinderbetreuungsmöglichkeit),  Bildungs-, Ausbildungs- oder Weiterbildungsaktivitäten binden Zeitressourcen und stehen so einer Vollzeittätigkeit im Wege, oder  andere nicht genauer spezifizierte Gründe sind für die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung maßgeblich. Auffällig ist, dass in Ostdeutschland ein deutlich höherer Anteil der Befragten angibt, Teilzeit zu arbeiten, da eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei. Diese Personen können also als unfreiwillig in einer Teilzeitbeschäftigung arbeitend bezeichnet werden. Besonders häufig ist dies bei den Helfern in der Krankenpflege (41 %) sowie bei Fachkräften und Helfern in der Altenpflege (46 % und 55 %). Unter den Fachkräften in der 27,5 27,5 23,0 26,2 21,9 22,8 20,3 20,2 21,5 22,2 21,1 20,6 Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Teilzeit Ost Teilzeit Nord (West) Teilzeit Süd (West) Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 10 Krankenpflege ist der Wert mit 22 Prozent deutlich niedriger. Dafür überwiegen in dieser Berufsgruppe mit 42 Prozent persönliche oder familiäre Gründe. Bildungsbeteiligung als Grund für eine Teilzeittätigkeit ist vornehmlich bei den Helfern in der Krankenpflege ausgeprägt. Hier werden Aus- und Weiterbildung besonders oft mit Erwerbstätigkeit kombiniert. In Westdeutschland sind die Anteile der unfreiwilligen Teilzeit deutlich niedriger als im Osten. Es dominieren hier die persönlichen und familiären Gründe. Dieses Ergebnis spiegelt damit einerseits die unterschiedliche Erwerbsbeteiligung der ost- und westdeutschen Frauen wider. Zugleich dürfte hierfür aber auch die schlechtere Versorgung mit Krippen und Kitaplätzen in Westdeutschland mitverantwortlich sein. Ansonsten treten die persönlichen und familiären Gründe auch im Westen unter den Fachkräften in der Krankenpflege am häufigsten auf, während unfreiwillige Teilzeit in den anderen Berufsgruppen stärker vertreten ist. Dabei geben die Befragten aus Norddeutschland wiederum häufiger an, keine Vollzeitstelle zu finden, als Befragte aus dem Süden. Auch in Westdeutschland ist der Besuch von Bildungsgängen besonders unter den Helfern in der Krankenpflege ein häufiger Grund für eine Teilzeittätigkeit . Abbildung 2: Gründe für die Ausübung einer Teilzeittätigkeit, 2013 Quelle: Mikrozensus 2013; Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts. 4 Entgelte in den Pflegeberufen Ein Blick auf die durchschnittlichen Median-Bruttoentgelte der Vollzeitbeschäftigten in den Pflegeberufen im Jahr 2013 zeigt (vgl. Abbildung 3):  Es gibt deutliche Ost-West-Differenzen in der Entlohnung der Beschäftigten in den Pflegeberufen.  Die jeweiligen Entgelte in der Krankenpflege liegen deutlich über denen in der Altenpflege .  Fachkräfte in der Altenpflege verdienen dabei nur geringfügig mehr als Helfer in der Krankenpflege. 22% 46% 41% 55% 5% 16% 23% 21% 3% 10% 14% 14% 5% 2% 15% 1% 4% 2% 12% 6% 3% 1% 11% 3% 42% 17% 12% 16% 59% 44% 31% 40% 65% 50% 38% 50% 31% 35% 32% 27% 32% 38% 34% 33% 29% 39% 37% 33% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege O st N o rd ( W es t) Sü d ( W e st ) Vollzeittätigkeit nicht zu finden Bildung, Ausbildung, Weiterbildung Persönliche oder familiäre Situation Andere Gründe Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 11 Im Detail: Das Median-Bruttoentgelt der vollzeitbeschäftigten Fachkräfte in der Krankenpflege liegt in Ostdeutschland bei 2.738 Euro, in Westdeutschland bei 3.139 Euro. Fachkräfte in der Altenpflege verdienen demgegenüber deutlich weniger: 1.945 Euro im Osten (-28,9 %) und 2.568 Euro im Westen (-18,2 %). Helfer in der Krankenpflege erzielen in Ostdeutschland im Mittel 1.854 Euro, in Westdeutschland bei 2.470 Euro. Sie verdienen damit jeweils nur knapp 100 Euro weniger als die Fachkräfte in der Altenpflege. Für vollzeitbeschäftigte Helfer in der Altenpflege liegen die Median-Verdienste demgegenüber bei 1.495 Euro im Osten (-19,3 %) und bei 1.855 Euro im Westen (-24,9 %). Ergänzend dazu erzielen die Spezialisten in der Fachkrankenpflege als Vollzeitbeschäftigte ein Median-Bruttoentgelt von 2.995 Euro in Ost- und 3.519 Euro in Westdeutschland (vgl. auch Tabelle A 4 im Anhang). Zum Vergleich: Das Medianentgelt bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (alle SvB) liegt bei 2.317 Euro in Ost- und 3.094 Euro in Westdeutschland. Abbildung 3: Monatliche Median-Bruttoentgelte von Vollzeit-Beschäftigten in den Pflegeberufen in Deutschland (in Euro, 2013) Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Die Medianentgelte der Teilzeitbeschäftigten liegen naturgemäß unter denjenigen der Vollzeitbeschäftigten. Da in den Beschäftigungsdaten keine Angaben zur ausgeübten Stundenzahl vorliegen, sind die Entgelte der Teilzeitbeschäftigten nicht vergleichbar mit den Entgelten von Vollzeitbeschäftigten. Dennoch geben Sie einen Eindruck darüber , welche Entgelte den Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung stehen. So fallen etwa im Osten die Abstände zu den Vollzeitbeschäftigten wegen der höheren Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten niedriger aus als im Westen. 2.738 1.945 1.854 1.495 2.995 3.139 2.568 2.470 1.855 3.519 2.317 3.094 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Spezialist Fachkrankenpflege Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Spezialist Fachkrankenpflege Ostdeutschland Westdeutschland O st W e st al le S vB Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 12 Abbildung 4 Monatliche Median-Bruttoentgelte von Teilzeit-Beschäftigten* in den Pflegeberufen in Deutschland (in Euro, 2013) * In diese Analyse gehen alle Teilzeitbeschäftigten ein, unabhängig von ihrer jeweiligen Stundenzahl. Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung zählen Beschäftigte bereits dann als Teilzeitbeschäftigte, wenn ihre Arbeitszeit unterhalb der tariflich bzw. betrieblich festgelegten Regelarbeitszeit liegt (Bundesagentur für Arbeit 2013: 13). Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Teilzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. 4.1 Entgelte in den Pflegeberufen im Vergleich zu anderen Berufen In den folgenden beiden Abschnitten wird eine Einordnung der zuvor berichteten Entgeltwerte im Vergleich zu anderen Berufsgruppen vorgenommen. Bei dieser Betrachtung werden, wie oben bereits ausgeführt, vier Vergleichsgruppen herangezogen:  Fachkräfte und Helfer im Berufsbereich 8 (Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung ),  Fachkräfte und Helfer im Berufsbereich 3 (Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik ),  Fachkräfte und Helfer über alle Berufsbereiche hinweg sowie  alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (über alle Anforderungsniveaus hinweg ). Verglichen werden die erzielten Entgeltwerte jeweils mit den ost-, west-, bzw. bundeslandspezifischen Referenzwerten (vgl. Abbildung 5). Vergleichsgruppe: Berufsbereich 8 (Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung) Bei dieser Vergleichsgruppe ist die besondere Zusammensetzung der Fachkräfte und Helfer zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 2 „Verglichene Berufe und Anforderungsniveaus “). So stellen hier z. B. die Berufe in der Körperpflege einen zahlenmäßig bedeutenden Bereich dar, in dem überwiegend Fachkräfte arbeiten, die jedoch vergleichsweise niedrig entlohnt werden. Bei den Helferberufen im Berufsbereich 8 nehmen die 2.132 1.699 1.307 1.246 2.380 1.919 1.918 1.436 1.346 2.236 1.422 1.471 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Spezialist Fachkrankenpflege Fachkraft Krankenpflege Fachkraft Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Spezialist Fachkrankenpflege Ostdeutschland Westdeutschland O st W e st al le S vB Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 13 hauswirtschaftlichen Berufe eine relativ große Gruppe ein. Auch hier sind die Verdienste relativ gering. Unter allen Fachkräften im Berufsbereich 8 (Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung ) liegen die Medianentgelte bei 2.182 Euro in Ost- und 2.584 Euro in Westdeutschland . Bei den Fachkräften in der Krankenpflege ergeben sich zu dieser Vergleichsgruppe in Ost wie West deutlich höhere Entgelte. Vor allem in den neuen Ländern erzielen Fachkräfte gut ein Viertel mehr Entgelt (+25,4 %) im Vergleich zu allen Fachkräften im Berufsbereich 8 (vgl. Tabelle A 5). Im Unterschied dazu zeigen die Entgelte der Fachkräfte in der Altenpflege ein anderes Muster: In den neuen Ländern liegen sie 10,9 Prozent unter denjenigen aller Fachkräfte im Berufsbereich 8. In den alten Ländern sind die Verdienste hingegen nur um 0,6 Prozent niedriger (vgl. Tabelle A 6). Mit Blick auf die Helfer liegen die Medianentgelte im Berufsbereich 8 bei 1.592 Euro in Ost- und 2.055 Euro in Westdeutschland. Die Helfer in der Krankenpflege erreichen in Ost wie West ein höheres Medianentgelt im Vergleich zu allen Helferverdiensten (Ost: +16,5 %, West: +20,2 %) (vgl. Tabelle A 7). Dagegen erzielen Helfer in der Altenpflege geringere Verdienste (Ost: -6,1 %, West: -9,7 %) (vgl. Tabelle A 8). Vergleichsgruppe: Berufsbereich 3 (Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik) Unter allen Fachkräften der handwerklichen Berufe im Berufsbereich 3 (Bau, Architektur , Vermessung und Gebäudetechnik) liegen die Medianentgelte bei 2.016 Euro in Ost- und 2.790 Euro in Westdeutschland. Fachkräfte in der Krankenpflege verdienen im Vergleich zu den Fachkräften dieser Vergleichsgruppe in Ost wie West mehr: Vor allem in den neuen Ländern erreichen die Fachkräfte in der Krankenpflege ein um über ein Drittel höheres Entgelt (+35,8 %). Aber auch in Westdeutschland liegen die Verdienste 12,5 Prozent über den Medianentgelten der Fachkräfte im Berufsbereich 3. Im Unterschied dazu ergeben sich für Fachkräfte in der Altenpflege geringere Verdienste zur Vergleichsgruppe des Berufsbereichs 3. In den neuen Ländern liegen die Verdienste der Altenpflegefachkräfte 3,5 Prozent unter dem Niveau für Fachkräfte des Berufsbereichs 3. In den alten Ländern liegen die Entgelte sogar 8 Prozent unter dem Vergleichswert. Mit Blick auf die Helferberufe liegen die Medianentgelte aller Helfer im Berufsbereich 3 bei 1.878 Euro in Ost- und 2.359 Euro in Westdeutschland. In Ostdeutschland erzielen die Helfer in der Krankenpflege ein leicht niedrigeres Medianentgelt im Vergleich (Ost: -1,3 %), während in Westdeutschland die Verdienste mit 2.470 Euro um 4,7 Prozent über denen der Helfer im Berufsbereich 3 liegen. Dagegen verdienen die Helfer in der Altenpflege in allen Bundesländern nennenswert weniger (Ost: -20,4 %, West: -21,4 %) im Vergleich zu den Helfern im Berufsbereich 3. Vergleichsgruppe: Alle Beschäftigten im jeweiligen Anforderungsniveau Alle Fachkräfte (über alle Berufsbereiche) zusammengenommen erzielen ein Medianentgelt von 2.099 Euro in Ost- und von 2.865 Euro in Westdeutschland. Bei den Fachkräften in der Krankenpflege liegen die Entgelte in Ostdeutschland rund 30 Prozent, in den alten Ländern 9,5 Prozent über diesem Referenzwert. Die Fachkräf- Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 14 te in der Altenpflege liegen mit ihren Entgelten im Osten 7,3 Prozent unter dem Medianentgelt aller dortigen Fachkräfte, im Westen sogar um 10,4 Prozent darunter. Betrachtet man alle Helfer unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, erzielen diese ein Medianentgelt von 1.632 Euro in Ost- und 2.179 Euro in Westdeutschland . Helfer in der Krankenpflege erreichen demgegenüber in Ost wie West ein jeweils um rund 13 Prozent höheres Medianentgelt. Anders stellt sich die Situation bei den Helfern in der Altenpflege dar. Ihre Entgelte liegen im Osten 8,4 Prozent und im Westen rund 15 Prozent unter der jeweiligen Vergleichsgruppe. Abbildung 5: Monatliche Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen und ausgewählten Vergleichsgruppen (in Euro, 2013) * Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Vergleichsgruppe: Alle Beschäftigten – unabhängig vom Anforderungsniveau Das Medianentgelt über alle Vollzeitbeschäftigten beträgt im Jahr 2013 in Ostdeutschland 2.317 Euro und in Westdeutschland 3.094 Euro. Im Vergleich dazu liegen die Fachkräfte in der Krankenpflege in Ostdeutschland mit ihren Gehältern 18,1 Prozent über den Beschäftigten insgesamt, in Westdeutschland hingegen nur 1,4 Prozent darüber . Fachkräfte in der Altenpflege erzielen hingegen im Osten 16,1 und im Westen 17,0 Prozent weniger Gehalt als alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Deutlich höher fallen die Differenzen bei den Helfern aus. In Ostdeutschland liegen die Helfer in der Krankenpflege 20 Prozent unter dem Vergleichswert, in Westdeutschland 20,2 Prozent darunter. Einen noch größeren Lohnabstand weisen die Helfer in der Altenpflege auf: -35,5 Prozent im Osten und -40,0 Prozent im Westen. 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Monatliches Median-Bruttoentgelt in Euro Helfer | Fachkräfte | Dtl. West Ost Dtl. West Ost Krankenpflege Altenpflege Berufsbereich 8 Berufsbereich 3 Anforderungsniveau insgesamt Beschäftigte insgesamt* Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 15 4.2 Medianentgelte in den Pflegeberufen im Bundesländervergleich In welchen Bundesländern man besonders viel verdient Abbildung 6 und Tabelle A 3 zeigen die Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen nach Bundesländern (absteigend sortiert). Bei den Fachkräften in der Krankenpflege ist dabei eine deutliche Varianz zwischen den Ländern zu erkennen. Die Entgelte weisen hier eine Spannbreite von 2.636 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 3.293 Euro im Saarland (+24,9 %) auf. Eine regionale Spannbreite von fast 1.000 Euro weisen die Entgelte der Fachkräfte in der Altenpflege auf. Sie variieren von 1.743 Euro in Sachsen-Anhalt bis 2.725 Euro in Baden-Württemberg (+56,3 %). Abbildung 6: Monatlichen Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen nach Bundesländern* (in Euro, 2013) * Für folgende Kombinationen von Bundesländern und Berufen sind die Entgeltangaben aufgrund von zu geringen Fallzahlen unscharf: Bremen: Helfer in der Kranken- und Altenpflege, Fachkräfte in Altenpflege; Saarland: Helfer in der Kranken- und Altenpflege. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. 1.732 1.802 1.826 1.842 1.863 2.053 2.180 2.316 2.375 2.381 2.408 2.479 2.491 2.517 2.584 2.592 2.346 1.854 2.470 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Sachsen Meckl.-Vorpommern Berlin Brandenburg Thüringen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Niedersachsen Hessen Saarland Bayern Hamburg Baden-Württemberg Bremen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Deutschland Ostdeutschland Westdeutschland Helfer in der Krankenpflege 2.636 2.647 2.657 2.800 2.808 2.831 3.003 3.015 3.016 3.086 3.135 3.151 3.183 3.202 3.240 3.293 3.042 2.738 3.139 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Meckl.-Vorpommern Brandenburg Sachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Berlin Hamburg Schleswig-Holstein Niedersachsen Hessen Bayern Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Bremen Saarland Deutschland Ostdeutschland Westdeutschland Fachkräfte in der Krankenpflege 1.743 1.784 1.945 1.982 1.994 2.209 2.271 2.325 2.366 2.484 2.525 2.571 2.585 2.692 2.709 2.725 2.441 1.945 2.568 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Sachsen-Anhalt Sachsen Meckl.-Vorpommern Thüringen Brandenburg Niedersachsen Berlin Schleswig-Holstein Bremen Hessen Rheinland-Pfalz Hamburg Saarland Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Deutschland Ostdeutschland Westdeutschland Fachkräfte in der Altenpflege 1.396 1.397 1.444 1.446 1.449 1.585 1.625 1.656 1.705 1.748 1.811 1.897 1.925 1.978 1.979 2.092 1.741 1.495 1.855 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Sachsen Sachsen-Anhalt Meckl.-Vorpommern Thüringen Brandenburg Berlin Niedersachsen Schleswig-Holstein Bremen Rheinland-Pfalz Hessen Baden-Württemberg Bayern Hamburg Saarland Nordrhein-Westfalen Deutschland Ostdeutschland Westdeutschland Helfer in der Altenpflege Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 16 Ebenso beachtlich ist die Spannbreite bei den Entgelten der Helfer in der Krankenpflege . Diese rangieren zwischen 1.732 Euro in Sachsen und 2.592 Euro in Rheinland-Pfalz (+49,6 %). Sachsen ist auch das Bundesland, in dem die Helfer in der Altenpflege mit 1.396 Euro am wenigsten verdienen und damit nur unwesentlich mehr als den im Bezugsjahr 2013 geltenden Pflegemindestlohn von 8,00 Euro/Stunde (Stand: 1. Juli 2013)8. In Nordrhein-Westfalen erzielen sie mit 2.092 Euro (+49,9 %) das höchste Entgelt . Neben der erheblichen Varianz in der Höhe der erzielten Entgelte gibt es aber auch deutliche Unterschiede in den Lohndifferenzen zwischen den Berufen. Die geringsten Lohnunterschiede zwischen Fachkräften in der Kranken- und in der Altenpflege bestehen mit 426 Euro in Bayern, die höchsten mit über 1.000 Euro in Sachsen-Anhalt. Zwischen den Helfern in der Kranken- und in der Altenpflege beträgt der Abstand in Berlin vergleichsweise geringe 240 Euro, in Rheinland-Pfalz hingegen über 800 Euro. In insgesamt vier Bundesländern erzielen die Fachkräfte in der Altenpflege sogar weniger Entgelt als die Helfer in der Krankenpflege: in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bremen. Die Abbildung 7 und Abbildung 8 stellen die unterschiedlichen Median-Entgelte des Kranken- und Altenpflegebereichs zu den eingangs beschriebenen Vergleichsgruppen nach Bundesländern dar. Diese werden nachfolgend beschrieben. Vergleichsgruppe: Berufsbereich 8 (Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung) Der Verdienst der Fachkräfte in der Krankenpflege in den Bundesländern liegt deutlich über dem Verdienst der Vergleichsgruppe im Berufsbereich 8: z. B. in Sachsen-Anhalt (+37,4 %) oder in Niedersachsen (+28,9 %) (vgl. Tabelle A 5). Unter den Fachkräften in der Altenpflege differieren die Entgeltabstände auf Länderebene stark: Während in Bayern (+6,2 %), Baden-Württemberg (+2,4 %), NordrheinWestfalen (+2,0 %) und Hamburg (+0,8 %) höhere Verdienste als im Berufsbereich 8 zu verzeichnen sind, liegt das Entgelt in den übrigen Bundesländern darunter (vgl. Tabelle A 6). Beim Vergleich der Helfer in der Krankenpflege zu den Helfern des Berufsbereichs 8 erreicht auf Länderebene Niedersachsen im Vergleich die höchsten Abweichungen (+34,1 %), in Berlin die geringsten (+12,7 %) (vgl. Tabelle A 7). Helfer in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu den Helfern im gesamten Berufsbereich 8 in allen Bundesländern weniger. Dabei lassen sich die größten Differenzen in Rheinland-Pfalz (-16,0 %) sowie in Sachsen-Anhalt (-12,3 %) und Thüringen (-11,3 %) ausmachen (vgl. Tabelle A 8). Vergleichsgruppe: der handwerklichen Berufe im Berufsbereich 3 (Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik) Werden die landesweiten Verdienste der Fachkräfte in der Krankenpflege mit denen der Fachkräfte in der Vergleichsgruppe 3 gegenübergestellt, liegt der Lohn in Berlin um 27,1 Prozent höher, dagegen in Hamburg nur um 5,6 Prozent. 8 Seit 01.01.2015 beträgt der Pflegemindestlohn 8,65 Euro (Ost) und 9,40 Euro (West). In zwei Schritten soll er bis Januar 2017 weiter wachsen und dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten betragen. Ab 1. Oktober 2015 soll zudem der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden auf Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte gemäß § 87 b SGB XI. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 17 Bei den Fachkräften in der Altenpflege zeichnet sich ein anderes Bild ab: Die höchste negative Abweichung in den neuen Ländern zur Vergleichsgruppe 3 zeigt sich in Sachsen -Anhalt (-14,1 %). In den alten Ländern liegen die Entgelte durchschnittlich 8,0 Prozent unter dem Vergleichswert – hier zeigt sich der höchste negative Wert mit fast 20 Prozent in Niedersachsen. Mit Blick auf die Helferberufe ergibt sich zur Vergleichsgruppe der Helfer des Berufsbereichs 3 ein sehr uneinheitliches Bild. So erzielen die Helfer in der Krankenpflege in Sachsen-Anhalt rund 10 Prozent mehr Entgelt, während in Berlin (-9,2 %), SchleswigHolstein (-7,6 %) und Sachsen (-5,8 %) die Verdienste geringer sind. Dagegen verdienen die Helfer in der Altenpflege in allen Bundesländern nennenswert weniger im Vergleich zu Helfern der handwerklichen Berufe in der Berufsgruppe 3 (Ost: -20,4 %, West: -21,4%). Die stärksten Unterschreitungen mit bis zu ca. 30 Prozent sind in Niedersachsen und Schleswig-Holstein festzustellen. Abbildung 7: Monatliche Median-Bruttoentgelte der Fachkräfte** in den Pflegeberufen und ausgewählten Vergleichsgruppen (in Euro, 2013) * Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. ** Für Bremen sind die Entgeltangaben zu den Fachkräften in der Altenpflege aufgrund von zu geringen Fallzahlen unscharf. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Vergleichsgruppe: Alle Beschäftigten im jeweiligen Anforderungsniveau Im Vergleich zu allen Beschäftigten im jeweiligen Anforderungsniveau (Fachkräfte bzw. Helfer) ergeben sich in der Entlohnung zwischen den Bundesländern erhebliche Differenzen . Die Fachkräfte in der Krankenpflege verdienen in allen Bundesländern mehr als alle dortigen Fachkräfte, besonders in den ostdeutschen Bundesländern z. B. in Sachsen- 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Monatliches Median-Bruttoentgelt in Euro Schleswig-Holst. Saarland Rheinland-Pfalz Nordrh.-Westf. Niedersachsen Hessen Hamburg Bremen Bayern Baden-Württ. –––––––––––––– Thüringen Sachsen-Anhalt Sachsen Meckl.-Vorp. Brandenburg Berlin Fachkräfte Krankenpflege Altenpflege Berufsbereich 8 Berufsbereich 3 Fachkräfte insgesamt Beschäftigte insgesamt* Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 18 Anhalt (+36,2 %), Thüringen (+35,3 %). Die niedrigsten positiven Lohnabstände werden in den alten Bundesländern erzielt, z. B. in Hamburg (+2,4 %) und in Hessen (+5,2 %). Die Fachkräfte in der Altenpflege dagegen verzeichnen bundesweit ein niedrigeres Entgelt als die Vergleichsgruppe aller Fachkräfte (-10,6 %). In den westlichen Bundesländern sind vor allem die negativen Differenzen der Gehälter in Niedersachsen (-18,5 %) und Hessen (-15,3 %) bemerkenswert. Auch in den neuen Ländern ergeben sich erhebliche Differenzen (Sachsen: -9,9 %, Sachsen-Anhalt: -15,4 %). Während in Sachsen-Anhalt die Helfer in der Krankenpflege deutlich über dem landesspezifischen Entgelt für alle Helfer verdienen (+27,3 %), ist die positive Differenz z. B. im Saarland nur gering (+2,7 %). Für die Helfer in der Altenpflege fallen in Bremen (-23,5 %) und Niedersachsen (-22,1 %) die Gehälter nennenswert niedriger aus als die jeweiligen Entgelte für alle Helfer im jeweiligen Bundesland. Abbildung 8: Monatliche Median-Bruttoentgelte der Helfer in den Pflegeberufen** und ausgewählten Vergleichsgruppen (in Euro, 2013) * Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. ** Für Bremen und Saarland sind die Entgeltangaben zu den Helfern in der Kranken- und Altenpflege aufgrund von zu geringen Fallzahlen unscharf. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Vergleichsgruppe: Alle Beschäftigten unabhängig vom Anforderungsniveau In Westdeutschland zeigen sich für die Fachkräfte in der Krankenpflege sehr große Unterschiede auf Länderebene. Im Schnitt liegen ihre Entgelte 1,4 Prozent über dem Median aller Beschäftigten im Westen. In Hamburg (-11,1 %), Hessen (-4,9 %) und Ba- 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Monatliches Median-Bruttoentgelt in Euro Schleswig-Holst. Saarland Rheinland-Pfalz Nordrh.-Westf. Niedersachsen Hessen Hamburg Bremen Bayern Baden-Württ. –––––––––––––– Thüringen Sachsen-Anhalt Sachsen Meckl.-Vorp. Brandenburg Berlin Helfer Krankenpflege Altenpflege Berufsbereich 8 Berufsbereich 3 Helfer insgesamt Beschäftigte insgesamt* Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 19 den-Württemberg (-2,7 %) erzielen Fachkräfte in der Krankenpflege jedoch geringere Entgelte im Vergleich zum jeweiligen landesspezifischen mittleren Lohn. In Ostdeutschland erreichen sie besonders in Thüringen und Sachsen-Anhalt um über 25 Prozent höhere Verdienste als die dortigen Beschäftigten insgesamt. Für die Fachkräfte in der Altenpflege sind es im Westen besonders Hamburg (-24,0 %), Niedersachsen (-23,2 %) und Hessen (-23,4 %), die die höchsten negativen Differenzen zum jeweiligen landesspezifischen mittleren Lohn ausweisen. Im Osten zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Sachsen-Anhalt verzeichnet die höchste negative Differenz (-22,0 %), Mecklenburg-Vorpommern die geringste (-9,1 %). Für Helfer in der Krankenpflege liegen die Verdienste im Vergleich zum landesspezifischen Durchschnittslohn in Berlin sogar 35,2 Prozent niedriger. Helfer in der Altenpflege verdienen besonders in Hessen (-44,2 %), Berlin (-43,7 %), Niedersachsen (-43,5 %) und Hamburg (-41,5 %) deutlich weniger als alle Beschäftigten im Mittel. 4.3 Frauen- und Männer-Verdienste in der Pflege Der geschlechterspezifische Lohnabstand (Gender Pay Gap)9 fällt für die Berufe der Krankenpflege und Altenpflege sehr unterschiedlich aus. Werden die geschlechterspezifischen Unterschiede in den Berufen der Krankenpflege und Altenpflege nach dem Anforderungsprofil separiert, ergeben sich folgende Entgeltdifferenzen: Der Gender Pay Gap ist bei den Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern auf Fachkräfte- und Helferniveau relativ hoch, während er bei den Altenpflegerinnen und Altenpflegern geringer ausfällt. So sind bundesweit die Entgeltdifferenzen zwischen Frauen und Männern bei den Fachkräften in der Krankenpflege (9,4 %) höher als bei denen der Altenpflege (4,5 %). Bezogen auf die Helferberufe zeigen sich ähnliche Unterschiede (Krankenpflegehelfer: 9,2 % vs. Altenpflegehelfer: 3,6 %). Zwischen Ost- und Westdeutschland sind dabei große Entgeltunterschiede nach dem Geschlecht festzustellen. Während in Westdeutschland der Entgeltabstand für Fachkräfte in der Krankenpflege bei 9,7 Prozent liegt, verdienen Frauen in den Bundesländern im Osten der Republik genau soviel wie ihre männlichen Kollegen. Bei den Helfertätigkeiten in der Krankenpflege hingegen liegt der Entgeltabstand in den östlichen Ländern bei 17,9 Prozent, d. h. Frauen verdienen hier deutlich weniger. Im Westen liegt der Wert bei 8,2 Prozent. 9 Geschlechterspezifische Lohnabstand = (EntgeltMänner – EntgeltFrauen) / EntgeltMänner x 100. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 20 Abbildung 9: Monatliche Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen nach Geschlecht (in Euro, 2013) Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Dtl. = Deutschland. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Nach einer Untersuchung der Entgelte in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Bellmann u. a. 2013: 86) lässt sich ein erheblicher Teil der Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern auf die ungleiche Verteilung auf die Leistungsgruppen zurückführen , d. h. „Erklärungen sind zu finden in der Besetzung der unterschiedlichen Hierarchieebenen (vertikale Segregation) sowie einer Reihe anderer Faktoren, wie z. B. der geringeren Dauer der Berufserfahrung (wenn Frauen z. B. wegen Familienarbeit die Erwerbsarbeit unterbrechen) oder der größeren Konzentration der Frauen in kleineren Betrieben, in Betrieben ohne Tarifbindung etc.“ 4.4 Entgeltvergleiche in Krankenhäusern, stationärer und ambulanter Pflege Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Entgeltstrukturen in Krankenhäusern sowie der stationären und ambulanten Pflege muss man zunächst die unterschiedliche Verteilung der Berufsgruppen in den jeweiligen Einrichtungen berücksichtigen. So findet man in den Krankenhäusern kaum Altenpfleger, sondern fast ausschließlich Krankenpfleger . In der stationären Pflege dominieren die Altenpfleger, in der ambulanten Pflege ist das Verhältnis ausgeglichener (vgl. Abbildung 10). 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Monatliches Bruttoentgelt in Euro Helfer | Fachkräfte | Dtl. West Ost Dtl. West Ost Krankenpflege Frauen Altenpflege Frauen Krankenpflege Männer Altenpflege Männer Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 21 Abbildung 10: Verteilung der Vollzeit-Beschäftigten in den Pflegeberufen auf ausgewählte Einrichtungen Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Dass die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens unterschiedlich bezahlt werden, zeigt Abbildung 11. Die Medianentgelte der Beschäftigten in den ausgewählten Gesundheitsberufen nach unterschiedlichen Einrichtungen (Krankenhäuser, stationäre Pflege, ambulante Pflege) divergieren deutlich . Zentrales Ergebnis ist, dass bundesweit das Pflegepersonal in den Krankenhäusern – sowohl Krankenpfleger als auch Altenpfleger – mit Abstand am besten bezahlt wird (vgl. auch Anhang, Tabelle A 10). Dieses Ergebnis gilt für die Ebene der Fachkräfte wie auch die der Helfer. Dabei fallen die Verdienstabstände bei den Beschäftigten in der Krankenpflege in der stationären und ambulanten Pflege im Vergleich zu den Verdiensten in den Krankenhäusern höher aus als dies für Altenpfleger der Fall ist. Nach Einrichtungen differenziert liegt am Ende der Entgeltskala die ambulante Pflege, aber auch in der stationären Pflege sind die Verdienste im Vergleich zu den Krankenhäusern deutlich geringer. Nachfolgend werden die Verdienste in den Krankenhäusern (als Referenzgruppe dargestellt und gleich 100 Prozent gesetzt) mit der stationären und ambulanten Pflege verglichen. Die Fachkräfte in der Krankenpflege verdienen in stationären Pflegeeinrichtungen 20,2 Prozent und in ambulanten Diensten fast 30 Prozent weniger gegenüber den Krankenpflegefachkräften in Krankenhäusern. Diese erheblichen Entgeltunterschiede sind in Ostdeutschland noch ausgeprägter (ambulante Pflege: -33,6 %; stationäre Pflege : -27,0 %). Auch bei den Altenpflegern sind die Verdienste bei den ambulanten Diensten deutlich geringer. Bei den Helfern in der Krankenpflege zeigen sich ähnliche Muster, allerdings sind hier die Verdienste in der ambulanten Pflege gleichermaßen in Ost wie West deutlich geringer (Ost: -34 %, West: -31,3%), während in den stationären Pflegeeinrichtungen in Ostdeutschland gut ein Viertel und in den alten Ländern 11,2 Prozent weniger Gehalt gezahlt wird. Im Vergleich zu den Verdiensten in den Krankenhäusern verdienen Fachkräfte und Helfer in der Altenpflege in stationären Pflegeeinrichtungen jeweils über 11 Prozent weniger (Fachkraft -11,9 % und Helfer -11,6 %). Hier ergibt sich zudem ein nennenswerter Ost-West-Unterschied. Während sich im Osten die Verdienste für Helfer in der Altenpflege in stationären Pflegeeinrichtungen von denen in Krankenhäusern kaum 88,5% 16,3% 38,2% 1,9% 48,1% 31,3% 9,1% 7,4% 12,0% 0,4% 28,3% 18,4% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Krankenhäuser Stationäre Pflege Ambulante Pflege Fachkräfte Krankenpflege Fachkräfte Altenpflege Helfer Krankenpflege Helfer Altenpflege Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 22 unterscheiden, verdienen sie in den westlichen Ländern deutlich weniger (-11,4 %). Wenn Helfer in der Altenpflege bei ambulanten Diensten arbeiten, sind ihre Einkommen gegenüber ihren Verdienstmöglichkeiten in Krankenhäusern besonders in Westdeutschland deutlich niedriger (-17,9 %). Diese Ergebnisse decken sich weitgehend mit der Studie von Bellmann u. a. (2012), der zufolge die Erklärung für die vergleichsweise niedrigen Entgelte in den ambulanten sozialen Diensten in der jeweiligen Trägerschaft liegen dürfte: „Besonders in den ambulanten sozialen Diensten dominiert die private Trägerschaft und damit zumeist der Zustand ohne Tarifbindung sowie der damit einhergehende geringe Organisationsgrad der Beschäftigten.“ (Bellmann u. a. 2012: 84). Abbildung 11: Monatliche Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen* in ausgewählten Einrichtungen des Gesundheitswesens (in Euro, 2013) * Folgende Entgeltangaben sind aufgrund von zu geringen Fallzahlen unscharf: Ostdeutschland: Helfer und Fachkräfte in der Altenpflege in Krankenhäusern; Westdeutschland: Helfer in der Altenpflege in Krankenhäusern. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Dtl. = Deutschland. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. 5 Zusammenfassung In dieser Untersuchung wurden die Entgeltstrukturen der Vollzeitbeschäftigten in den Pflegeberufen analysiert und mit anderen Beschäftigtengruppen (gleichen Anforderungsniveaus oder spezieller Berufe) mit Hilfe der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30.12.2013 verglichen. Dazu wurden ergänzend Informationen des Mikrozensus 2013 ausgewertet und die Arbeitszeitstrukturen der Pflegekräfte untersucht, bevor eine detaillierte Darstellung der Entgelte erfolgte. 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 Monatliches Median-Bruttoentgelt in Euro Dtl. West Ost Helfer Altenpflege Helfer Krankenpflege Fachkräfte Altenpflege Fachkräfte Krankenpflege Helfer Altenpflege Helfer Krankenpflege Fachkräfte Altenpflege Fachkräfte Krankenpflege Helfer Altenpflege Helfer Krankenpflege Fachkräfte Altenpflege Fachkräfte Krankenpflege Krankenhäuser Stationäre Pflege Ambulante Pflege Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 23 Teilzeitbeschäftigung Die Analysen zeigen erhebliche Unterschiede im Teilzeitanteil der Beschäftigten, wobei die Beschäftigungsstatistik nicht den genauen Umfang der geleisteten Stundenzahl von Teilzeitbeschäftigten enthält. Die Teilzeitquote ist einerseits in der Altenpflege deutlich höher als in der Krankenpflege und andererseits bei den Helfern höher als bei den Fachkräften. So sind 49 Prozent der Fachkräfte in der Krankenpflege und 53 Prozent der Fachkräfte in der Altenpflege teilzeitbeschäftigt. Bei den Helfern sind es in der Krankenpflege 61 Prozent und in der Altenpflege 71 Prozent. Während unter den Pflegekräften unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung vor allem im Osten anzutreffen ist (Begründung: es sind keine Vollzeitstellen verfügbar), dominieren im Westen persönliche und familiäre Verpflichtungen als Ursache. Demnach könnte gerade in Ostdeutschland eine Arbeitszeitausweitung bereits Beschäftigter einen substantiellen Beitrag zur Linderung der Arbeitskräfteknappheit leisten. Entgelte – regionale Varianz In den östlichen Ländern liegt das Bruttoentgelt der Fachkräfte in der Krankenpflege mit 2.738 Euro 12,8 % unter dem Niveau der Berufsangehörigen in Westdeutschland (3.139 Euro). Dabei differieren die Gehälter im Osten zwischen Berlin mit den höchsten Verdiensten (+3,4 % / 2.831 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern mit den niedrigsten (-3,7 % / 2.636 Euro). Innerhalb der westdeutschen Länder werden die Fachkräfte in der Krankenpflege im Vergleich zum westdeutschen Niveau im Saarland am besten entlohnt (+4,9 % / 3.293 Euro). Hingegen sind die Verdienste in Hamburg am geringsten (-4,3 % / 3.003 Euro). Bei den Fachkräften in der Altenpflege liegt der Entgeltunterschied zwischen Ost und West bei fast einem Viertel (-24,2 %). In Ostdeutschland liegt der durchschnittliche Verdienst bei 1.945 Euro, im Westen bei 2.568 Euro. Innerhalb von Ostdeutschland zeigen sich zudem große Verdienstdifferenzen: Mit Abstand wird in Berlin das höchste Entgelt erzielt (2.271 Euro) und liegt damit 16,7 Prozent über dem ostdeutschen Medianentgelt . In Sachsen (-8,3 % / 1.784 Euro) und Sachsen-Anhalt (-10,4 % / 1.743 Euro) sind die Verdienste am geringsten. Bei den Helfern in der Krankenpflege liegt die Verdienstdifferenz zwischen Ost und West ebenfalls bei einem Viertel (-24,9 %) (Entgelt in Ostdeutschland: 1.854 Euro / Westdeutschland: 2.470 Euro). Dabei sind zwischen den ostdeutschen Ländern ebenso regionale Unterschiede festzustellen: In Sachsen werden die geringsten Gehälter für Krankenpflegehelfer gezahlt (-6,6 % / 1.732 Euro). Auch in Berlin liegt deren Verdienst leicht unter dem ostdeutschen Vergleichswert (-1,5 % / 1.826 Euro). Dagegen liegen die Vergleichswerte in Sachsen-Anhalt mit 10,7 Prozent (2.053 Euro) über dem ostdeutschen Vergleichswert. In den östlichen Bundesländern verdienen die Helfer in der Altenpflege fast 20 Prozent (Ost: 1.495 Euro) weniger als in Westdeutschland (1.855 Euro). Die Verdienstunterschiede innerhalb Deutschlands sind in diesem Arbeitsmarktsegment sehr groß. In den östlichen Ländern steht Berlin an der Spitze (+6 % / 1.585 Euro), während in Sachsen (-6,7 % / 1.396 Euro) und Sachsen-Anhalt (-6,6 % / 1.397 Euro) die Berufsangehörigen die geringsten Entgelt zu verzeichnen haben. An der Spitze der alten Länder steht Nordrhein-Westfalen (+12,8 % / 2.092 Euro), am anderen Ende der Entgeltskala steht Niedersachsen (-12,4 % / 1.625 Euro). Entgelte – Vergleich der Pflegefachkräfte bzw. -helfer untereinander Das Median-Bruttoentgelt der vollzeitbeschäftigten Fachkräfte in der Krankenpflege übersteigt mit 2.738 Euro in Ost- und 3.139 Euro in Westdeutschland das der Helfer in Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 24 der Krankenpflege (Ost: 1.854 Euro, Westdeutschland 2.470 Euro) um fast die Hälfte bzw. ein gutes Viertel. Fachkräfte in der Altenpflege verdienen zwar nur knapp 100 Euro mehr als die Helfer in der Krankenpflege, dennoch aber mit 1.945 Euro im Osten und 2.568 Euro im Westen deutlich mehr als die Helfer in der Altenpflege (Ost: 1.495 Euro, -30,1 % gegenüber allen Fachkräften; West: 1.855 Euro, -38,4 % gegenüber allen Fachkräften). Damit fallen in der Altenpflege die Lohnunterschiede zwischen Fachkräften und Helfern im Osten geringer aus als im Westen. Einkommensdifferenzen zwischen Fachkräften und Helfern sind wegen der unterschiedlichen Humankapitalinvestitionen zu erwarten. Es bestehen aber auch größere Differenzen im Vergleich zwischen den Beschäftigten der Kranken- und Altenpflege, wenn man jeweils nur die Fachkräfte bzw. nur die Helfer miteinander vergleicht. So erzielen die Fachkräfte in der Altenpflege im Osten ein um 28,9 Prozent niedrigeres Entgelt als Fachkräfte in der Krankenpflege. Im Westen sind es 18,2 Prozent weniger. Das Entgelt der Helfer in der Altenpflege liegt im Osten 19,3 Prozent und im Westen 24,9 Prozent unter dem der Helfer in der Krankenpflege. Diese Unterschiede sind vor allem darin begründet, dass Krankenpfleger überwiegend in Krankenhäusern arbeiten, während man Altenpfleger überwiegend in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen findet, in denen deutlich schlechter bezahlt wird als in den Krankenhäusern . Entgelte – im Vergleich zu anderen Berufsgruppen Zieht man als Vergleich die Durchschnittsverdienste nach Anforderungsniveau heran, ergeben sich für die Pflegeberufe folgende Abweichungen. Die Fachkräfte in der Krankenpflege erzielen in Deutschland im Vergleich zu den Verdiensten aller Fachkräfte ein deutlich höheres Bruttoentgelt (+11,4 %). Vor allem in den neuen Ländern liegen die Entgelte rund 30 Prozent über dem dortigen, mittleren Facharbeiterentgelt und in den alten Ländern knapp 10 Prozent darüber. Die Fachkräfte in der Altenpflege erzielen dagegen bundesweit ein niedrigeres Entgelt als im Vergleich zum Verdienst aller Fachkräfte (-10,6 %). In den Bundesländern im Westen der Republik sind vor allem die negativen Differenzen der Gehälter für Fachkräfte in der Altenpflege im Norden bemerkenswert. Auch in den neuen Ländern ergeben sich erhebliche Differenzen. Die Helfer in der Krankenpflege erreichen in Ost wie West ein höheres Durchschnittseinkommen im Vergleich zu den Verdiensten aller Helferbeschäftigten (jeweils rund 13 % in Ost und West). Zwischen den Bundesländern variieren die Differenzen stark. Während in Sachsen-Anhalt das Entgelt für die Helfer in der Krankenpflege deutlich über dem landesspezifischen Entgelt für Helfer liegt (+27,3 %), ist diese positive Differenz im Nachbarland Sachsen deutlich geringer (+5,6 %). Anders stellt sich die Situation bei den Helfern in der Altenpflege dar. Die Beschäftigten auf diesem Anforderungsniveau erzielen im Osten 8,4 Prozent weniger und im Westen fast 15 Prozent weniger Gehalt als alle Helfer-Beschäftigten. Vor allem in Niedersachsen (-22,1 %) aber auch Rheinland-Pfalz (-19,1 %) und Baden-Württemberg (-18,3 %) sind die Entgelte nennenswert niedriger als die jeweiligen landesspezifischen Entgelte für alle Helfer in den Bundesländern. Schließlich werden die Entgelte von Beschäftigten der Berufsgruppe 3 herangezogen – einer Vergleichsgruppe, die überwiegend aus handwerklichen Berufen besteht. Eine Ausrichtung auf die lokale Nachfrage und eine hohe Fachkraftquote kennzeichnen beide Arbeitsmarktbereiche. Bei den Fachkräften in der Krankenpflege ergibt sich im Vergleich zu dieser Vergleichsgruppe in Ost wie West eine deutlich höhere Entlohnung: Vor allem in den neu- Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 25 en Ländern erreichen examinierte Krankenpfleger über ein Drittel mehr Einkommen (Ost: +35,8 %). Aber auch in Westdeutschland liegen die Verdienste 12,5 Prozent über den Medianentgelten der Vergleichsgruppe. Im Saarland erreicht der Wert sogar 17,5 Prozent, in Hamburg dagegen nur 5,6 Prozent. Dagegen erzielen Fachkräfte in der Altenpflege geringere Verdienste als die Vergleichsgruppe . In den neuen Ländern liegen die Verdienste der Fachkräfte in der Altenpflege gut 3,5 Prozent niedriger. Die höchste negative Abweichung in den neuen Ländern zeigt Sachsen Anhalt (-14,1 %). In den alten Ländern liegen die Entgelte um 8 Prozent unter dem Vergleichswert. Hier zeigt sich der höchste negative Wert mit fast 20 Prozent in Niedersachsen. In den Bundesländern im Osten erzielen die Helfer in der Krankenpflege ein leicht niedrigeres Entgelt als Helferberufe der Vergleichsgruppe (-1,3 %), während in Westdeutschland die Verdienste fast 5 Prozent darüber liegen. Auf Länderebene sind die Relationen unterschiedlich. So erzielen die Helfer in der Krankenpflege in SachsenAnhalt und Bremen rund 10 Prozent mehr Entgelt, während in Berlin (-9,2 %), Schleswig -Holstein (-7,6 %) und Sachsen (-5,8 %) die Verdienste geringer sind. Helfer in der Altenpflege verdienen in allen Bundesländern nennenswert weniger als Helfer in der Vergleichsgruppe 3 (Ost: -20,4 %, West: -21,4 %). Die negativen Abstände reichen bis zu 30 Prozent weniger Entgelt als die Vergleichsgruppe in Niedersachsen (-30 %) und in Schleswig-Holstein (-29,8 %). Entgelte – Frauen und Männer Der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern fällt für die Berufe der Krankenpflege und Altenpflege sehr unterschiedlich aus. Auf Grundlage der Anforderungsniveaus ergeben sich folgende Entgeltdifferenzen: Der Gender Pay Gap nach Fachkräfte - und Helferniveau zeigt die höchsten geschlechterspezifischen Lohnabstände vor allem in Krankenpflegeberufen. So sind bundesweit die Entgeltdifferenzen zwischen Frauen und Männern bei den Fachkräften in der Krankenpflege (9,4 %) höher als bei denen der Altenpflege (4,5 %). Bezogen auf die Helferberufe zeigen sich ähnliche Unterschiede (Krankenpflegehelfer: 9,2 % vs. Altenpflegehelfer: 3,6 %). Zwischen Ost- und Westdeutschland sind dabei große Entgeltunterschiede nach dem Geschlecht festzustellen. Während in Westdeutschland der Entgeltabstand für Fachkräfte in der Krankenpflege bei 9,7 Prozent liegt, verdienen Frauen in Ostdeutschland genauso viel wie ihre männlichen Kollegen. Bei den Helfern in der Krankenpflege hingegen liegt der Entgeltabstand im Osten bei 17,9 Prozent, d. h. Frauen verdienen hier deutlich weniger. Im Westen verdienen Frauen gut 8 Prozent weniger. Entgelte – Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflege Abschließend werden die Entgelte nach Einrichtungen des Gesundheitswesens differenziert . Die Medianentgelte der Beschäftigten unterscheiden sich zwischen Krankenhäusern , stationärer bzw. ambulanter Pflege deutlich. Zentrales Ergebnis ist, dass bundesweit in den Krankenhäusern sowohl Fachkräfte in der Krankenpflege als auch in der Altenpflege mit Abstand am besten bezahlt werden, während die Verdienste in der ambulanten Pflege am niedrigsten sind. In der ambulanten Pflege verdienen Pflegefachkräfte bis zu einem Drittel weniger als bei einer vergleichbaren Tätigkeit in Krankenhäusern . Vergleicht man die stationären Pflegeeinrichtungen mit den Krankenhäusern , liegen die Entgelte der Fachkräfte und Helfer in der stationären Pflege bis zu einem Viertel unter denen der Fachkräfte und Helfer in Krankenhäusern. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 26 6 Anhang 6.1 Beschreibung der ausgewählten Berufe – Auszüge aus der KldB 2010 81301 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung) – Helfer-/Anlerntätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege, deren Tätigkeiten in der Regel keine speziellen Fachkenntnisse erfordern. Angehörige dieser Berufe unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Pflege von Patienten. Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:  für Sauberkeit und Hygiene in Krankenzimmern sorgen, Betten abziehen und beziehen  Patienten lagern, heben und umdrehen, in Rollstühlen oder auf beweglichen Betten transportieren und zu Untersuchungs- oder Therapiemaßnahmen begleiten  Patienten bei der Nahrungsaufnahme helfen, Puls, Temperatur, Blutdruck messen, Patienten und Patientinnen fachgerecht lagern  bei der Krankenbehandlung mithelfen, z. B. Salben einreiben, Augentropfen verabreichen  beim Vorbereiten und Durchführen diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen helfen  bei der Pflege Sterbender helfen, z. B. Maßnahmen zur Atemerleichterung durchführen , Mundschleimhäute feucht halten  Menschen mit Behinderung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, z. B. bei der Körperpflege , beim Essen oder Anziehen, unterstützen  bei der Pflegedokumentation und -organisation assistieren 81302 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe betreuen und versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen. Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:  mit ärztlichen Fachkräften zusammenarbeiten und bei ärztlichen Maßnahmen assistieren , z. B. Wunden säubern und medizinische Verbände anbringen  Maßnahmen der Behandlungspflege und der speziellen Pflege entsprechend der aufgestellten Pflegepläne durchführen, z. B. nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen, Infusionen legen, Wunden versorgen Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 27  Patienten auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorbereiten und während solcher Maßnahmen betreuen  den Gesundheitszustand von Patienten und ihre Reaktion auf Behandlungen überwachen  die Informationen über den Gesundheitszustand von Patienten und erhaltenen Behandlungen aufzeichnen und regelmäßig aktualisieren  bei der Organisation und Planung von Pflegemaßnahmen und der Betreuung einzelner Patienten unterstützen  in Notfällen bei Erste-Hilfe-Behandlungen unterstützen 81313 Berufe in der Fachkrankenpflege – komplexe Spezialistentätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Fachkrankenpflege, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe sind mit der eigenständigen Pflege und mitverantwortlichen Betreuung von Patienten in jeweils spezifischen medizinisch-pflegerischen Fachgebieten betraut. Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:  mit ärztlichen Fachkräften zusammenarbeiten und bei ärztlichen Maßnahmen assistieren  pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen im jeweiligen medizinischen Fachgebiet auf ärztliche Weisung durchführen, z. B. Dialysegeräte anschließen und einstellen, Patienten während des Dialysevorgangs beobachten und betreuen  Medikamente verabreichen und den Gesundheitszustand von Patienten sowie ihre Reaktion auf Behandlungen überwachen und aufzeichnen  Patienten sowie ihre Angehörigen psychosozial betreuen  das Pflegepersonal in bestimmten medizinisch-pflegerischen Fachgebieten anleiten  intensiven fachlichen Austausch mit anderen an der Pflege Beteiligten sowie mit ärztlichen und ggf. therapeutischen Fachkräften führen  bei erforderlichen medizinischen Sofortmaßnahmen mitwirken, z. B. Wiederbelebungsmaßnahmen  oder künstliche Beatmung vornehmen 82101 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) – Helfer-/Anlerntätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Altenpflege, deren Tätigkeiten in der Regel keine speziellen Fachkenntnisse erfordern. Angehörige dieser Berufe erledigen einfache zuarbeitende (Routine-)Tätigkeiten und unterstützen Pflegefachkräfte in Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, bei sozialen Diensten und in privaten Haushalten. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 28 Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:  ältere Menschen beim Aufstehen, An- und Auskleiden und der Körperpflege unterstützen  Mahlzeiten austeilen und bei der Nahrungsmittelaufnahme helfen  Patientenzimmer aufräumen und Betten beziehen  Altenpflegefachkräfte beim Umbetten und Waschen der Senioren und Seniorinnen unterstützen  pflegebedürftige Menschen bei Arztbesuchen oder Behördengängen begleiten 82102 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten Inhalt: Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Altenpflege, deren Tätigkeiten fundierte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe betreuen und pflegen ältere Menschen und unterstützen sie bei alltäglichen Aufgaben. Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:  Maßnahmen der Grundpflege ausführen  ältere, hilfsbedürftige Menschen fachgerecht betten und lagern  Medikamente nach ärztlicher Verordnung zusammenstellen und verabreichen  den Gesundheitszustand und die Reaktion auf Behandlungen der pflegebedürftigen Personen überwachen  Informationen über den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen sowie die durchgeführten Pflegemaßnahmen dokumentieren  in Notfällen bei Erste-Hilfe-Behandlungen Unterstützung leisten  bei der Planung und Organisation der Betreuung und Pflege von älteren Menschen unterstützen, Angehörige beraten und in pflegerische Maßnahmen einweisen Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2011b: 1221 ff., 1297 f.). Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 29 6.2 Tabellen Tabelle A 1: Helfer- und fachlich ausgerichtete Tätigkeiten im Berufsbereich Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik (3) Helfer-/Anlerntätigkeiten 32101 Berufe im Hochbau (ohne Spezialisierung) 32201 Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung) 33101 Berufe in der Bodenverlegung (ohne Spezialisierung) 33211 Berufe für Maler- und Lackiererarbeiten 33301 Berufe im Aus- und Trockenbau (ohne Spezialisierung) 34201 Berufe in der Klempnerei (ohne Spezialisierung) 34301 Berufe in der Ver- und Entsorgung (ohne Spezialisierung) fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 31102 Berufe in der Bauplanung und -überwachung (ohne Spezialisierung) 31132 Berufe in der Bauplanung von Verkehrswegen und -anlagen 31142 Berufe in der Wasserwirtschaft 31152 Berufe in der Bauwerkserhaltung und -erneuerung 31212 Berufe in der Vermessungstechnik 31222 Berufe in der Kartografie 32102 Berufe im Hochbau (ohne Spezialisierung) 32112 Berufe im Beton- und Stahlbetonbau 32122 Berufe im Maurerhandwerk 32132 Berufe im Schornsteinbau 32142 Berufe in der Dachdeckerei 32152 Berufe im Fassadenbau 32162 Berufe im Gerüstbau 32172 Berufe im Bauwerksabbruch 32202 Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung) 32212 Pflasterer/Pflasterinnen und Steinsetzer/innen 32222 Berufe im Straßen- und Asphaltbau 32232 Berufe im Gleisbau 32242 Berufe im Brunnenbau 32252 Berufe im Kanal- und Tunnelbau 32262 Berufe im Kultur- und Wasserbau 33102 Berufe in der Bodenverlegung (ohne Spezialisierung) 33112 Berufe in der Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung 33122 Berufe in der Estrich- und Terrazzoverlegung 33132 Berufe in der Parkettverlegung 33212 Berufe für Maler- und Lackiererarbeiten 33222 Berufe für Stuckateurarbeiten 33232 Berufe in der Bauwerksabdichtung 33242 Berufe im Holz- und Bautenschutz 33302 Berufe im Aus- und Trockenbau (ohne Spezialisierung) 33312 Berufe in der Isolierung 33322 Berufe in der Zimmerei 33332 Berufe in der Bautischlerei 33342 Berufe in der Glaserei 33352 Berufe im Rollladen- und Jalousiebau 34102 Berufe in der Gebäudetechnik (ohne Spezialisierung) 34112 Platz- und Gerätewarte/-wartinnen 34202 Berufe in der Klempnerei (ohne Spezialisierung) 34212 Berufe in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 34222 Berufe im Ofen- und Luftheizungsbau 34232 Berufe in der Kältetechnik 34302 Berufe in der Ver- und Entsorgung (ohne Spezialisierung) 34312 Berufe in der Wasserversorgungs- und Abwassertechnik 34322 Berufe im Rohrleitungsbau 34332 Berufe in der Abfallwirtschaft 34342 Berufe im Anlagen-, Behälter- und Apparatebau Quelle: Klassifikation der Berufe 2010. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 30 Tabelle A 2: Helfer- und fachlich ausgerichtete Tätigkeiten im Berufsbereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (8) Helfer-/Anlerntätigkeiten 81301 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung) 81341 Berufe im Rettungsdienst 82101 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) 82311 Berufe im Friseurgewerbe 83111 Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung 83131 Berufe in Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik 83211 Berufe in der Hauswirtschaft fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 81102 Medizinische Fachangestellte (ohne Spezialisierung) 81112 Zahnmedizinische Fachangestellte 81122 Podologen/Podologinnen 81132 Orthoptisten/Orthoptistinnen 81142 Tiermedizinische Fachangestellte 81182 Medizinische Fachangestellte (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 81212 Medizinisch-technische Berufe im Laboratorium 81222 Medizinisch-technische Berufe in der Funktionsdiagnostik 81232 Medizinisch-technische Berufe in der Radiologie 81242 Medizinisch-technische Berufe in der Veterinärmedizin 81302 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung) 81332 Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz 81342 Berufe im Rettungsdienst 81352 Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege 81382 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 81532 Tierheilpraktiker/innen 81712 Berufe in der Physiotherapie 81722 Berufe in der Ergotherapie 81752 Berufe in der Heilkunde und Homöopathie 81762 Berufe in der Diät- und Ernährungstherapie 81782 Berufe in der nicht ärztlichen Therapie und Heilkunde (sonst. spezif. Tätigkeitsangabe) 81822 Berufe in der pharmazeutisch-technischen Assistenz 82102 Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) 82182 Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 82212 Berufe in der Gesundheitsberatung 82222 Wellnessberufe 82232 Berufe in der Ernährungsberatung 82312 Berufe im Friseurgewerbe 82322 Berufe in der Kosmetik 82332 Tätowierer/innen und Piercer/innen 82342 Berufe in der Maskenbildnerei 82402 Berufe im Bestattungswesen 82502 Berufe in der Medizintechnik (ohne Spezialisierung) 82512 Berufe in der Orthopädie- und Rehatechnik 82522 Berufe in der Augenoptik 82532 Berufe in der Hörgeräteakustik 82542 Berufe in der Zahntechnik 83112 Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung 83132 Berufe in Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik 83142 Berufe in der Haus- und Familienpflege 83212 Berufe in der Hauswirtschaft 83322 Berufe in der Gemeindearbeit 83332 Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser 83382 Berufe in der Theologie und Gemeindearbeit (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 84412 Berufe in der Musikpädagogik Quelle: Klassifikation der Berufe 2010. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 31 Tabelle A 3: Monatliche Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen und ausgewählten Vergleichsgruppen (in Euro, 2013) Krankenpfle- ge Altenpflege Berufsbereich 3 Berufsbereich 8 Anforderungsniveau Insgesamt Alle Beschäftigten ** Fachkräfte 01 Schleswig-Holstein 3.015 2.325 2.672 2.430 2.612 2.740 02 Hamburg 3.003 2.571 2.845 2.551 2.932 3.380 03 Niedersachsen 3.016 2.209 2.737 2.340 2.710 2.876 04 Bremen 3.240 2.366* 2.796 2.521 2.917 3.221 05 Nordrhein-Westfalen 3.202 2.692 2.827 2.640 2.888 3.086 06 Hessen 3.086 2.484 2.743 2.609 2.934 3.244 07 Rheinland-Pfalz 3.151 2.525 2.726 2.651 2.801 2.950 08 Baden-Württemberg 3.183 2.725 2.871 2.661 3.006 3.270 09 Bayern 3.135 2.709 2.783 2.551 2.824 3.075 10 Saarland 3.293 2.585 2.802 2.703 2.956 3.081 11 Berlin 2.831 2.271 2.227 2.439 2.480 2.816 12 Brandenburg 2.647 1.994 2.015 2.150 2.067 2.240 13 Meckl.-Vorpommern 2.636 1.945 1.991 2.083 1.980 2.138 14 Sachsen 2.657 1.784 1.929 1.984 1.980 2.190 15 Sachsen-Anhalt 2.808 1.743 2.029 2.044 2.061 2.235 16 Thüringen 2.800 1.982 2.052 2.222 2.069 2.181 Deutschland 3.042 2.441 2.636 2.509 2.731 2.960 Ostdeutschland 2.738 1.945 2.016 2.182 2.099 2.317 Westdeutschland 3.139 2.568 2.790 2.584 2.865 3.094 Helfer 01 Schleswig-Holstein 2.180 1.656 2.359 1.764 1.978 2.740 02 Hamburg 2.479 1.978 2.463 2.096 2.031 3.380 03 Niedersachsen 2.316 1.625 2.320 1.727 2.086 2.876 04 Bremen 2.517* 1.705* 2.232 2.038 2.229 3.221 05 Nordrhein-Westfalen 2.584 2.092 2.411 2.229 2.197 3.086 06 Hessen 2.375 1.811 2.183 2.015 2.114 3.244 07 Rheinland-Pfalz 2.592 1.748 2.405 2.082 2.160 2.950 08 Baden-Württemberg 2.491 1.897 2.380 2.054 2.321 3.270 09 Bayern 2.408 1.925 2.361 2.094 2.167 3.075 10 Saarland 2.381* 1.979* 2.347 2.066 2.317 3.081 11 Berlin 1.826 1.585 2.010 1.620 1.699 2.816 12 Brandenburg 1.842 1.449 1.847 1.584 1.652 2.240 13 Meckl.-Vorpommern 1.802 1.444 1.864 1.574 1.587 2.138 14 Sachsen 1.732 1.396 1.838 1.493 1.640 2.190 15 Sachsen-Anhalt 2.053 1.397 1.879 1.592 1.613 2.235 16 Thüringen 1.863 1.446 1.917 1.630 1.589 2.181 Deutschland 2.346 1.741 2.249 1.945 2.070 2.960 Ostdeutschland 1.854 1.495 1.878 1.592 1.632 2.317 Westdeutschland 2.470 1.855 2.359 2.055 2.179 3.094 * Entgeltangaben unscharf wegen geringer Fallzahlen. ** Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 32 Tabelle A 4: Monatliche Median-Bruttoentgelte der Spezialisten in der Fachkrankenpflege (in Euro, 2013) Spezialist Fachkrankenpflege SvB Gesamt Deutschland 3.356 2.960 Ostdeutschland 2.995 2.317 Westdeutschland 3.519 3.094 Bundesländer 01 Schleswig-Holstein 3.416* 2.740 02 Hamburg 3.368 3.380 03 Niedersachsen 3.578 2.876 04 Bremen 3.186* 3.221 05 Nordrhein-Westfalen 3.550 3.086 06 Hessen 3.522 3.244 07 Rheinland-Pfalz 3.559 2.950 08 Baden-Württemberg 3.607 3.270 09 Bayern 3.426 3.075 10 Saarland 3.704* 3.081 11 Berlin 3.222 2.816 12 Brandenburg 2.886 2.240 13 Mecklenburg-Vorpommern 2.746 2.138 14 Sachsen 3.032 2.190 15 Sachsen-Anhalt 2.980 2.235 16 Thüringen 3.025 2.181 Männer Deutschland 3.643 3.146 Ostdeutschland 3.054 2.305 Westdeutschland 3.730 3.305 Frauen Deutschland 3.233 2.631 Ostdeutschland 2.982 2.341 Westdeutschland 3.394 2.701 * Entgeltangaben unscharf wegen geringer Fallzahlen. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 33 Tabelle A 5: Abweichungen der Median-Bruttoentgelte der Fachkräfte in der Krankenpflege zu den ausgewählten Vergleichsgruppen (2013) Krankenpflege Altenpflege Berufsbereich 3 Berufsbereich 8 Fachkräfte Insgesamt Alle Beschäftigten * Entgelt in € Abweichung zu Fachkräften in der Krankenpflege in % 01 Schleswig-Holstein 3.015 +29,7 +12,8 +24,1 +15,4 +10,0 02 Hamburg 3.003 +16,8 +5,6 +17,7 +2,4 -11,1 03 Niedersachsen 3.016 +36,6 +10,2 +28,9 +11,3 +4,9 04 Bremen 3.240 +36,9 +15,9 +28,5 +11,1 +0,6 05 Nordrhein-Westfalen 3.202 +18,9 +13,2 +21,3 +10,9 +3,7 06 Hessen 3.086 +24,2 +12,5 +18,3 +5,2 -4,9 07 Rheinland-Pfalz 3.151 +24,8 +15,6 +18,9 +12,5 +6,8 08 Baden-Württemberg 3.183 +16,8 +10,9 +19,7 +5,9 -2,7 09 Bayern 3.135 +15,7 +12,6 +22,9 +11,0 +1,9 10 Saarland 3.293 +27,4 +17,5 +21,8 +11,4 +6,9 11 Berlin 2.831 +24,7 +27,1 +16,1 +14,1 +0,5 12 Brandenburg 2.647 +32,8 +31,4 +23,1 +28,0 +18,2 13 Meckl.-Vorpommern 2.636 +35,6 +32,4 +26,5 +33,1 +23,3 14 Sachsen 2.657 +49,0 +37,7 +33,9 +34,2 +21,3 15 Sachsen-Anhalt 2.808 +61,1 +38,4 +37,4 +36,2 +25,6 16 Thüringen 2.800 +41,3 +36,4 +26,0 +35,3 +28,4 Deutschland 3.042 +24,7 +15,4 +21,3 +11,4 +2,8 Ostdeutschland 2.738 +40,7 +35,8 +25,4 +30,4 +18,1 Westdeutschland 3.139 +22,2 +12,5 +21,5 +9,5 +1,4 * Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Tabelle A 6: Abweichungen der Median-Bruttoentgelte der Fachkräfte in der Altenpflege zu den ausgewählten Vergleichsgruppen (2013) Altenpflege Krankenpflege Berufsbe- reich 3 Berufsbe- reich 8 Fachkräfte Insgesamt Alle Beschäftigten ** Entgelt in € Abweichung zu Fachkräften in der Altenpflege in % 01 Schleswig-Holstein 2.325 -22,9 -13,0 -4,3 -11,0 -15,1 02 Hamburg 2.571 -14,4 -9,6 +0,8 -12,3 -24,0 03 Niedersachsen 2.209 -26,8 -19,3 -5,6 -18,5 -23,2 04 Bremen 2.366* -27,0 -15,4 -6,1 -18,9 -26,5 05 Nordrhein-Westfalen 2.692 -15,9 -4,8 +2,0 -6,8 -12,8 06 Hessen 2.484 -19,5 -9,4 -4,8 -15,3 -23,4 07 Rheinland-Pfalz 2.525 -19,9 -7,4 -4,7 -9,8 -14,4 08 Baden-Württemberg 2.725 -14,4 -5,1 +2,4 -9,4 -16,7 09 Bayern 2.709 -13,6 -2,7 +6,2 -4,1 -11,9 10 Saarland 2.585 -21,5 -7,7 -4,4 -12,6 -16,1 11 Berlin 2.271 -19,8 +2,0 -6,9 -8,4 -19,3 12 Brandenburg 1.994 -24,7 -1,1 -7,3 -3,6 -11,0 13 Meckl.-Vorpommern 1.945 -26,2 -2,3 -6,7 -1,8 -9,1 14 Sachsen 1.784 -32,9 -7,5 -10,1 -9,9 -18,6 15 Sachsen-Anhalt 1.743 -37,9 -14,1 -14,7 -15,4 -22,0 16 Thüringen 1.982 -29,2 -3,4 -10,8 -4,2 -9,1 Deutschland 2.441 -19,8 -7,4 -2,7 -10,6 -17,5 Ostdeutschland 1.945 -28,9 -3,5 -10,9 -7,3 -16,1 Westdeutschland 2.568 -18,2 -8,0 -0,6 -10,4 -17,0 * Entgeltangaben unscharf wegen geringer Fallzahlen. ** Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 34 Tabelle A 7: Abweichungen der Median-Bruttoentgelte der Helfer in der Krankenpflege zu den ausgewählten Vergleichsgruppen (2013) Krankenpflege Altenpflege Berufsbereich 3 Berufsbereich 8 Helfer Insgesamt Alle Beschäftigten ** Entgelt in € Abweichung zu Helfern in der Krankenpflege in % 01 Schleswig-Holstein 2.180 +31,6 -7,6 +23,6 +10,2 -20,4 02 Hamburg 2.479 +25,3 +0,6 +18,2 +22,0 -26,7 03 Niedersachsen 2.316 +42,5 -0,2 +34,1 +11,0 -19,5 04 Bremen 2.517* +47,6 +12,8 +23,5 +12,9 -21,8 05 Nordrhein-Westfalen 2.584 +23,5 +7,2 +15,9 +17,6 -16,3 06 Hessen 2.375 +31,1 +8,8 +17,9 +12,4 -26,8 07 Rheinland-Pfalz 2.592 +48,2 +7,7 +24,5 +20,0 -12,2 08 Baden-Württemberg 2.491 +31,3 +4,7 +21,3 +7,3 -23,8 09 Bayern 2.408 +25,1 +2,0 +15,0 +11,1 -21,7 10 Saarland 2.381* +20,3 +1,4 +15,2 +2,7 -22,7 11 Berlin 1.826 +15,2 -9,2 +12,7 +7,4 -35,2 12 Brandenburg 1.842 +27,1 -0,3 +16,3 +11,5 -17,8 13 Meckl.-Vorpommern 1.802 +24,8 -3,4 +14,4 +13,5 -15,7 14 Sachsen 1.732 +24,1 -5,8 +16,0 +5,6 -20,9 15 Sachsen-Anhalt 2.053 +46,9 +9,2 +28,9 +27,3 -8,2 16 Thüringen 1.863 +28,9 -2,8 +14,3 +17,3 -14,6 Deutschland 2.346 +34,8 +4,3 +20,6 +13,3 -20,7 Ostdeutschland 1.854 +24,0 -1,3 +16,5 +13,6 -20,0 Westdeutschland 2.470 +33,1 +4,7 +20,2 +13,3 -20,2 * Entgeltangaben unscharf wegen geringer Fallzahlen. ** Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Tabelle A 8: Abweichungen der Median-Bruttoentgelte der Helfer in der Altenpflege zu den ausgewählten Vergleichsgruppen (2013) Altenpflege Krankenpflege Berufsbe- reich 3 Berufsbe- reich 8 Helfer Insge- samt Alle Beschäf- tigten** Entgelt in € Abweichung zu Helfern in der Altenpflege in % 01 Schleswig-Holstein 1.656 -24,0 -29,8 -6,1 -16,3 -39,5 02 Hamburg 1.978 -20,2 -19,7 -5,6 -2,6 -41,5 03 Niedersachsen 1.625 -29,8 -30,0 -5,9 -22,1 -43,5 04 Bremen 1.705* -32,3 -23,6 -16,3 -23,5 -47,1 05 Nordrhein-Westfalen 2.092 -19,1 -13,2 -6,2 -4,8 -32,2 06 Hessen 1.811 -23,7 -17,0 -10,1 -14,3 -44,2 07 Rheinland-Pfalz 1.748 -32,5 -27,3 -16,0 -19,1 -40,7 08 Baden-Württemberg 1.897 -23,9 -20,3 -7,7 -18,3 -42,0 09 Bayern 1.925 -20,0 -18,5 -8,1 -11,2 -37,4 10 Saarland 1.979* -16,9 -15,7 -4,2 -14,6 -35,8 11 Berlin 1.585 -13,2 -21,1 -2,2 -6,7 -43,7 12 Brandenburg 1.449 -21,3 -21,5 -8,5 -12,3 -35,3 13 Meckl.-Vorpommern 1.444 -19,9 -22,6 -8,3 -9,0 -32,5 14 Sachsen 1.396 -19,4 -24,1 -6,5 -14,9 -36,3 15 Sachsen-Anhalt 1.397 -31,9 -25,7 -12,3 -13,4 -37,5 16 Thüringen 1.446 -22,4 -24,6 -11,3 -9,0 -33,7 Deutschland 1.741 -25,8 -22,6 -10,5 -15,9 -41,2 Ostdeutschland 1.495 -19,3 -20,4 -6,1 -8,4 -35,5 Westdeutschland 1.855 -24,9 -21,4 -9,7 -14,9 -40,0 * Entgeltangaben unscharf wegen geringer Fallzahlen. ** Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 35 Tabelle A 9: Monatliche Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen und ausgewählten Vergleichsgruppen – Geschlecht (in Euro, 2013) Krankenpflege Altenpflege Berufsbereich 3 Berufsbereich 8 Anforderungs- niveau Insgesamt Alle Beschäftigten ** Fachkräfte Männer Deutschland 3.297 2.528 2.639 2.854 2.852 3.146 Ostdeutschland 2.738 2.023 2.015 2.363 2.088 2.305 Westdeutschland 3.396 2.638 2.794 2.980 3.007 3.305 Frauen Deutschland 2.988 2.414 2.411 2.426 2.505 2.631 Ostdeutschland 2.737 1.927 2.094 2.135 2.126 2.341 Westdeutschland 3.068 2.547 2.505 2.495 2.586 2.701 Helfer Männer Deutschland 2.508 1.794 2.255 2.168 2.230 3.146 Ostdeutschland 2.117 1.542 1.881 1.782 1.738 2.305 Westdeutschland 2.627 1.905 2.364 2.268 2.340 3.305 Frauen Deutschland 2.276 1.729 1.801 1.876 1.743 2.631 Ostdeutschland 1.738 1.483 1.604* 1.555 1.460 2.341 Westdeutschland 2.412 1.842 1.924 1.988 1.824 2.701 * Entgeltangaben unscharf wegen geringer Fallzahlen. ** Beschäftigte insgesamt über alle Anforderungsniveaus hinweg. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Tabelle A 10: Monatliche Median-Bruttoentgelte in den Pflegeberufen – ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens (in Euro, 2013) Krankenpflege Altenpflege Fachkräfte Helfer Fachkräfte Helfer Entgelte Krankenhäuser Deutschland 3.159 2.598 2.869 2.049 Ostdeutschland 2.931 2.256 2.409* 1.539* Westdeutschland 3.236 2.692 2.937 2.116* Stationäre Pflege Deutschland 2.522 2.311 2.527 1.811 Ostdeutschland 2.138 1.708 2.059 1.567 Westdeutschland 2.646 2.391 2.610 1.874 Ambulante Pflege Deutschland 2.226 1.680 2.115 1.565 Ostdeutschland 1.947 1.489 1.806 1.444 Westdeutschland 2.369 1.850 2.280 1.737 Abstände zu Krankenhäusern (Krankenhäuser = 100 Prozent) Stationäre Pflege Deutschland -20,2% -11,0% -11,9% -11,6% Ostdeutschland -27,0% -24,3% -14,5% +1,8% Westdeutschland -18,2% -11,2% -11,2% -11,4% Ambulante Pflege Deutschland -29,5% -35,3% -26,3% -23,6% Ostdeutschland -33,6% -34,0% -25,0% -6,2% Westdeutschland -26,8% -31,3% -22,4% -17,9% * Entgeltangaben unscharf wegen geringer Fallzahlen. Anm.: Daten vor der Revision der Beschäftigungsstatistik; Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende in Vollzeit. Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 36 7 Literatur Bellmann, Lutz; Grunau, Philipp; Maier, Friederike; Thiele, Günter (2012): Struktur der Beschäftigung sowie Entgeltentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – 2004 bis 2008, Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf. Bundesagentur für Arbeit (2011a): Klassifikation der Berufe 2010 – Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (2011b): Klassifikation der Berufe 2010 – Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (2012): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik – Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte – Entgeltstatistik, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (2013): Methodenbericht. Neue Erhebungsinhalte „Arbeitszeit “, „ausgeübte Tätigkeit“ sowie „Schul- und Berufsabschluss“ in der Beschäftigungsstatistik , Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (2014): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik – Revision 2014 – überarbeitete Fassung, Nürnberg. Hirsch, Boris; König, Marion; Möller, Joachim (2009): Regionale Unterschiede im "Gender Pay Gap": Lohnabstand von Frauen in der Stadt kleiner als auf dem Land. IABKurzbericht , 22/2009, Nürnberg. Möller, Joachim (2011): Qualifikationsbedingte Lohnunterschiede. Wer kriegt wie viel Butter aufs Brot? In: Broterwerb: Lohnentwicklung und Lohnpolitik – Analysen, Vergleiche , Denkanstöße. IABForum 1/2011, S. 4–13. Thiele, Günter; Bellmann, Lutz (2007): Arbeitseinkommen in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen in Deutschland 1998-2003. In: Pflege & Gesellschaft, 4/2007, S. 360–379. Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient 37 8 Weiterführende Lektüre Baumann, Doris; Böhme, Stefan (2012): Die Gesundheitswirtschaft in Bayern. Eine Analyse des Beschäftigungssystems. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Bayern, 01/2012, Nürnberg. Kotte, Volker (2011): Gesundheitswirtschaft in Schleswig-Holstein. Leit- und Zukunftsbranche für den Arbeitsmarkt. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nord, 01/2011, Nürnberg. Kotte, Volker; Stöckmann, Andrea (2012): Gesundheitswirtschaft in MecklenburgVorpommern . Leit- und Zukunftsbranche für den Arbeitsmarkt. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nord, 01/2012, Nürnberg. Pilger, Carmen; Jahn, Daniel (2013): Gesundheitswesen in Baden-Württemberg. Struktur und Entwicklung der Beschäftigung. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Baden-Württemberg, 01/2013, Nürnberg. Schaade, Peter (2013): Gesundheitswesen in Hessen. Die Beschäftigung boomt. IABRegional . Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Hessen, 01/2013, Nürnberg. Sieglen, Georg (2011): Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Beschäftigungsentwicklung in der Gesundheitswirtschaft Nordrhein-Westfalens. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nordrhein-Westfalen, 08/2011, Nürnberg. Sujata, Uwe; Weyh, Antje (2012): Die Gesundheitswirtschaft in Sachsen. Eine Betrachtung des Arbeitsmarktes. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Sachsen, 01/2012, Nürnberg. Wiethölter, Doris; Carstensen, Jeanette; Bogai, Dieter (2013): Die Gesundheitswirtschaft in Berlin-Brandenburg. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Berlin-Brandenburg, 01/2013, Nürnberg. Impressum Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient Herausgeber Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) Redaktion & Grafiken Jeanette Carstensen Rechte Nachdruck – auch auszugsweise – nur ohne Änderungen sowie unter Nennung der Herausgeber gestattet. Website www.pflegebevollmaechtigter.de www.iab.de Rückfragen zum Inhalt Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung: Dieter Bogai Telefon 030.5555 99 5190 E-Mail dieter.bogai@iab.de Holger Seibert Telefon 030.5555 99 5914 E-Mail holger.seibert@iab.de Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege: Telefon 030.18 441 3425 E-Mail pflege-patientenrechte@bmg.bund.de Rauscher-892G-Anlage_1.pdf Impressum Auswertung Hinweise ausgeübte Tätigkeit Hinweise Datenrevision Hinweise SVB GB Statistik-Infoseite Rauscher-892-Anlage_2.pdf Impressum Auswertung Hinweise ausgeübte Tätigkeit Hinweise Datenrevision Hinweise SVB GB Statistik-Infoseite