Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.03.2015 Kirchenasyle respektieren Am 09.03.2015 gegen 06.00 Uhr drangen Polizeibeamte in die Gemeinderäume der Adventgemeinde in Nürnberg ein und nahmen Herrn K., äthiopischer Staatsbürger, der sich in den Räumlichkeiten der Gemeinde in Kirchenasyl befand, fest. Über das Vorgehen wurde Herr G., der als Pastor und Ansprechpartner nicht nur für die Flüchtlinge, die sich in Kirchenasyl befinden, sondern auch für die Ausländerbehörde Neumarkt und der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bekannt war, nicht in Kenntnis gesetzt. Der Polizei war jedoch bekannt, dass es sich bei den Räumlichkeiten um die Gemeinderäume der Adventgemeinde handelt. Trotz dieser Kenntnisnahme erfolgte der Eingriff in das Kirchenasyl und sowohl die Ausländerbehörde als auch das Bundesamt wurden nicht benachrichtigt. Damit wurde innerhalb eines Jahres ein zweites Mal – nach der Abschiebung einer Familie aus Tschetschenien am 18.02.2014 in Augsburg – in die geschützten Räume der Kirchengemeinden eingegriffen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wer hat die Festnahme von Herrn K. am 09.03.2015 veranlasst ? 2. Warum wurden der Pastor G., die Ausländerbehörde Neumarkt und die Außenstelle des Bundesamtes in Zirndorf von der Polizei über das Vorgehen nicht benachrichtigt ? 3. Warum haben die Polizeibeamten die Räumlichkeiten der Gemeinde ohne das Einverständnis der Gemeinde betreten ? 4. Warum gingen an Herrn K. und seinen Anwalt im Vorfeld der Festnahme keine Erinnerung oder Mahnung bezüglich der Zahlung des Bußgeldes, aufgrund dessen die Festnahme erfolgte? 5. Woher hatten die Polizeibeamten die Information, dass Herr K. sich in den Räumlichkeiten der Adventgemeinde aufhält? 6. Wurde die Staatsregierung über die Festnahme von Herrn K. im Vorfeld und Nachgang der Festnahme informiert ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.04.2015 Vorbemerkung: Die bayerischen Behörden respektieren die besondere Stellung der Kirchen in unserer Verfassungsordnung und üben in Fällen von sogenanntem Kirchenasyl bei der Vollstreckung von Abschiebungen entsprechende Zurückhaltung. Gegen den Willen des jeweiligen Pfarrers wird die Bayerische Polizei deshalb in Fällen von Kirchenasyl im Regelfall weder kirchliche Räume betreten noch zu Zwangsmaßnahmen greifen. Der Respekt vor dem sog. „Kirchenasyl“ darf jedoch nicht zu einer Aushöhlung des staatlichen Strafanspruchs führen, insbesondere nicht die Strafverfolgung bzw. den Vollzug rechtskräftiger Haftbefehle vereiteln. Die hier gegenständliche Verhaftung des Herrn K. diente ausschließlich der Vollstreckung eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die polizeiliche Maßnahme intendierte daher zu keiner Zeit die Durchsetzung einer Abschiebung und eine damit verbundene Beendigung des Kirchenasyls. 1. Wer hat die Festnahme von Herrn K. am 09.03.2015 veranlasst? Wie in der Vorbemerkung dargelegt, bestand gegen Herrn K. ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der elektronisch mit einer entsprechenden Fahndungsnotierung im Informationssystem der Bayer. Polizei hinterlegt war. Im Rahmen eines Abgleichs der Meldedaten mit dem polizeilichen Fahndungsbestand nach den einschlägigen Rechtsvorschriften wurde durch das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) die besagte Fahndungsnotierung festgestellt. Das BLKA informierte daraufhin die für die Meldeadresse zuständige Polizeiinspektion (PI) Parsberg. Da sich Herr K. zwischenzeitlich in das Kirchenasyl in Nürnberg begeben hatte, erfolgte eine entsprechende Mitteilung an die PI Nürnberg-Süd. Der Haftbefehl wurde am 09.03.2015, gegen 12:30 Uhr, durch eine Streifenbesatzung der PI NürnbergSüd vollzogen. Der Vollzug eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung ist eine polizeiliche Aufgabe und bedarf auch in Fällen des sog. Kirchenasyls keiner gesonderten Anordnung. 2. Warum wurden der Pastor G., die Ausländerbehörde Neumarkt und die Außenstelle des Bundesamtes in Zirndorf von der Polizei über das Vorgehen nicht benachrichtigt ? Das zuständige Ausländeramt Neumarkt in der Oberpfalz wurde am 20.01.2015 über das Vorliegen eines Haftbefehls gegen Herrn K. in Kenntnis gesetzt. Ziel der polizeilichen Maßnahme war der Vollzug des Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, welcher in keinem Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2015 17/6397 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6397 Maßnahmen stand. Von daher war unmittelbar im Vorfeld des Vollzugs des Haftbefehls eine Kontaktaufnahme aus polizeilicher Sicht nicht angezeigt. 3. Warum haben die Polizeibeamten die Räumlichkeiten der Gemeinde ohne das Einverständnis der Gemeinde betreten? Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken trifft es zu, dass die Polizeibeamten das Gelände bzw. die Räumlichkeiten der „Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten“ (Hinterm Bahnhof 30, 90459 Nürnberg) betreten hatten. Es weist aber darauf hin, dass dies mit Einverständnis von Herrn K. erfolgte. Eine gesonderte Erlaubnis der Gemeinde war daher entbehrlich. 4. Warum gingen an Herrn K. und seinen Anwalt im Vorfeld der Festnahme keine Erinnerung oder Mahnung bezüglich der Zahlung des Bußgeldes, aufgrund dessen die Festnahme erfolgte? Die Beantwortung der Frage liegt im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bzw. dem PP Mittelfranken liegen diesbezüglich keine weitergehenden Informationen vor. 5. Woher hatten die Polizeibeamten die Information, dass Herr K. sich in den Räumlichkeiten der Adventgemeinde aufhält? Ein Angestellter der Gemeinschaftsunterkunft in 92331 Parsberg , Hohenfelser Straße 18, in der sich Herr K. seit dem 16.09.2014 aufgehalten hatte, hat die PI Parsberg darüber informiert, dass Herr K. am 11.01.2015 die Gemeinschaftsunterkunft verlassen und sich in das Kirchenasyl in Nürnberg begeben habe, um seiner drohenden Abschiebung zu entgehen. Ferner hatte der Pastor der „Freikirche der Siebenten -Tags-Adventisten“ in Nürnberg am 11.01.2015 das Landratsamt Neumarkt über diesen Sachverhalt informiert. 6. Wurde die Staatsregierung über die Festnahme von Herrn K. im Vorfeld und Nachgang der Festnahme informiert ? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde vom Polizeipräsidium Mittelfranken am 10.03.2015 über die Festnahme des Herrn K. in Kenntnis gesetzt.