Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 17.03.2015 Neonazistischer Angriff auf Gegenprotest bei BagidaDemonstration in München Im Umfeld der Bagida-Demonstration am 16.03.2015 in München und den Gegenprotesten kam es zu einem Angriff von Neonazis auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegenproteste in der Umgebung des Alten Botanischen Gartens. Der Angriff erfolgte nach Berichten von Augenzeuginnen und Augenzeugen koordiniert und schien offensichtlich geplant. Ebenfalls nach Berichten von Augenzeuginnen und Augenzeugen haben anwesende Polizeikräfte in Zivil nicht umgehend eingegriffen, erst nach geraumer Zeit griffen andere uniformierte Polizeikräfte ein, um die Angegriffenen zu schützen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Erkenntnisse hatten bayerische Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Demonstration bezüglich möglicher Planungen von Angriffen durch Neonazis auf die Gegenproteste? b) Wurden hierfür im Vorfeld besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen? c) Wenn ja, welche? 2. a) Wie erklärt sich die Staatsregierung das Nichteingrei- fen von Beamten in Zivil? b) Wie haben die Sicherheitskräfte auf die Situation re- agiert? c) Konnten die angreifenden Personen durch die Sicher- heitskräfte ermittelt werden? 3. a) Gegen wie viele angreifende Personen wurden poli- zeiliche Maßnahmen ergriffen? b) Gegen wie viele mögliche angreifende Personen wird in diesem Zusammenhang ermittelt? c) Aufgrund welcher möglicher Straftaten wird gegen die Personen ermittelt? 4. a) Welchen extrem rechten Gruppierungen rechnen die bayerischen Sicherheitsbehörden diese Personen zu? b) Liegen weitere Erkenntnisse gegen diese Personen aus den Phänomenbereichen Gewalt, politisch motivierte Gewalt rechts und/oder Gewalttäter Sport vor? c) Wenn ja, in wie vielen Fällen und gegen wie viele Personen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.04.2015 Die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter wird nach Einbindung des Polizeipräsidiums München und des Bayer. Landesamtes für Verfassungsschutz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der am 16.03.2015 im Stadtgebiet München abgehaltenen Versammlung zum Thema „BAGIDA – Bayern gegen die Islamisierung des Abendlandes“ handelte es sich um eine angemeldete sich fortbewegende Versammlung mit Auftakt- und Schlusskundgebung. In der Spitze nahmen aufseiten der BAGIDA bis zu 250 Personen an der Versammlung teil, auf opponierender Seite belief sich die Teilnehmerzahl auf ca. 120 Personen. 1. a) Welche Erkenntnisse hatten bayerische Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Demonstration bezüglich möglicher Planungen von Angriffen durch Neonazis auf die Gegenproteste? Die bayerischen Sicherheitsbehörden hatten im Vorfeld der Versammlung keine Erkenntnisse über mögliche Planungen von Angriffen durch Neonazis auf Teilnehmer des Gegenprotestes . b) Wurden hierfür im Vorfeld besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen? c) Wenn ja, welche? Die Fragen 1 b und 1 c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Polizeipräsidium München hat im Vorfeld der Versammlung fachspezifische Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt . Bezüglich des Ergebnisses dürfen wir auf unsere Antwort zu Frage 1 a verweisen. 2. a) Wie erklärt sich die Staatsregierung das Nichteingreifen von Beamten in Zivil? b) Wie haben die Sicherheitskräfte auf die Situation reagiert? c) Konnten die angreifenden Personen durch die Sicherheitskräfte ermittelt werden? Die Fragen 2 a, 2 b und 2 c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam bearbeitet. Nach Darstellung des Polizeipräsidiums München kam es im Verlauf der Versammlung zu einem Übergriff durch BAGIDA-Teilnehmer auf opponierende Versammlungsteil- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.06.2015 17/6413 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6413 nehmer. Anwesende zivile Einsatzkräfte der Polizei haben sofort eingegriffen und konnten dadurch weiteren Gefährdungen wirkungsvoll begegnen. Durch umgehend verständigte uniformierte Einsatzkräfte konnten im Zuge der Fahndung noch während der Versammlung drei tatverdächtige Personen festgenommen werden. 3. a) Gegen wie viele angreifende Personen wurden polizeiliche Maßnahmen ergriffen? b) Gegen wie viele mögliche angreifende Personen wird in diesem Zusammenhang ermittelt? c) Aufgrund welcher möglicher Straftaten wird gegen die Personen ermittelt? Die Fragen 3 a, 3 b und 3 c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ermittlungen der Polizei wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung sind noch nicht abgeschlossen, sodass derzeit über die drei Festgenommenen hinaus noch keine abschließende Anzahl an Tatverdächtigen benannt werden kann. 4. a) Welchen extrem rechten Gruppierungen rechnen die bayerischen Sicherheitsbehörden diese Personen zu? b) Liegen weitere Erkenntnisse gegen diese Personen aus den Phänomenbereichen Gewalt, politisch motivierte Gewalt rechts und/oder Gewalttäter Sport vor? c) Wenn ja, in wie vielen Fällen und gegen wie viele Personen? Die Fragen 4 a, 4 b und 4 c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem Bayer. Landesamt für Verfassungsschutz liegen zu zwei der am 16.03.2015 festgenommenen Personen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor. Eine dieser Personen war der Skinhead-Szene zuzurechnen. Die zweite Person ist als Aktivist der Münchner Neonazi-Szene bekannt geworden.