Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 26.03.2015 Umwandlung der Flughafen München GmbH in eine Aktiengesellschaft Am 3. März wurde im Plenum des Landtags über einen Antrag beraten, der die Umwandlung der Flughafen München GmbH (FMG) in eine Aktiengesellschaft auf Dauer verhindern sollte. Der Antrag wurde von der CSU-Mehrheit abgelehnt mit der Begründung, eine Änderung der Gesellschaftsform der FMG stehe nicht zur Debatte. Keine drei Wochen später berichtete der „Münchner Merkur“ (Ausgabe 21./22. März) über Pläne der Staatsregierung für eine solche Änderung der Gesellschaftsform, um den Bau der dritten Startund Landebahn auch ohne die Zustimmung der Stadt München realisieren zu können. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann gab es Gespräche, in denen die Änderung der Gesellschaftsform der FMG thematisiert wurde im Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH, a) im bayerischen Ministerrat? b) im Bundesverkehrsministerium? c) zwischen Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und Vertretern der Bayerischen Staatsregierung? 2. Wie lautet der Passus im Gesellschaftsvertrag der Flughafen München GmbH, der sich auf eine mögliche Änderung der Gesellschaftsform bezieht? a) Ist dieser Passus seit 1972 Bestand des Vertrages oder wurde er nachträglich eingefügt oder geändert? 3. Gibt es weitere Verträge wie einen Konsortialver- trag aus dem Jahr 1998, in denen Vereinbarungen enthalten sind, die eine mögliche Änderung der Gesellschaftsform und das Prozedere der Änderung betreffen, insbesondere die Zustimmungspflicht der Gesellschafter? a) Wenn ja, wie lauten diese Vereinbarungen? b) Wenn ja, wann wurden diese Zusatzverträge abge- schlossen? c) Wenn ja, warum sind diese Verträge nicht öffentlich zugänglich? 4. Welche Ministerien haben die Möglichkeit geprüft, die FMG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln? a) Wann begannen die Prüfungen auf Ministeriumsebe- ne? b) Zu welcher Einschätzung kamen die beteiligten Minis- terien bezüglich der Frage, ob eine Änderung der Gesellschaftsform ohne eine einstimmige Entscheidung der drei Gesellschafter erfolgen könnte? 5. Warum wurde die Landeshauptstadt München nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass die beiden anderen Gesellschafter die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Gesellschaftsform der FMG zu ändern? 6. Gab es, wie in Zeitungsberichten zu lesen war, bereits Kontakte mit möglichen Investoren, die Anteile an einer Flughafen München AG erwerben könnten? a) Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und wer nahm vonseiten der Bayerischen Staatsregierung daran teil? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 30.04.2015 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbindung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie der Staatskanzlei wie folgt beantwortet: 1. Wann gab es Gespräche, in denen die Änderung der Gesellschaftsform der FMG thematisiert wurde im Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH, a) im bayerischen Ministerrat? b) im Bundesverkehrsministerium? c) zwischen Vertretern des Bundesverkehrsministeri- ums und Vertretern der Bayerischen Staatsregierung ? Mit dem Thema wurden weder der Aufsichtsrat der FMG noch der Ministerrat befasst. Auch mit dem Bundesverkehrsministerium haben Vertreter der Staatsregierung hierzu keine Gespräche geführt. 2. Wie lautet der Passus im Gesellschaftsvertrag der Flughafen München GmbH, der sich auf eine mögliche Änderung der Gesellschaftsform bezieht? a) Ist dieser Passus seit 1972 Bestand des Vertrages oder wurde er nachträglich eingefügt oder geändert ? Dem aktuellen Gesellschaftsvertrag der FMG in der Fassung vom 01.12.2010 ist die Rechtsform einer GmbH zugrunde gelegt. Bei Änderung der Gesellschaftsform wäre eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich, die gem. § 12 Abs. 1 Buchstb. e des Gesellschaftsvertrages der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfte . Einen gesonderten Zustimmungsgegenstand für eine Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2015 17/6418 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6418 Änderung der Gesellschaftsform enthält der aktuelle Gesellschaftsvertrag dagegen nicht. Er ist gegenüber der Fassung vom 29.06.1972 insoweit unverändert. 3. Gibt es weitere Verträge wie einen Konsortialvertrag aus dem Jahr 1998, in denen Vereinbarungen enthalten sind, die eine mögliche Änderung der Gesellschaftsform und das Prozedere der Änderung betreffen, insbesondere die Zustimmungspflicht der Gesellschafter? a) Wenn ja, wie lauten diese Vereinbarungen? b) Wenn ja, wann wurden diese Zusatzverträge abge- schlossen? c) Wenn ja, warum sind diese Verträge nicht öffent- lich zugänglich? Veranlasst durch den Gesellschafter Landeshauptstadt München wurde die Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag der Gesellschafter der FMG vom 28.07.1998 geschlossen. Die Zusatzvereinbarung ergänzt die Konsortialvereinbarung von 1972 zum Flughafenneubau sowie den Gesellschaftsvertrag der FMG. Im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag behielten sich die Gesellschafter u. a. die Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft vor. Sie kann von jedem Gesellschafter verlangt und muss dann innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden. Derartige Unternehmensverträge werden in der Regel vertraulich behandelt. Allerdings wurde der Bayerische Landtag bereits im Jahr 1998 in einem Bericht des damaligen Finanzministers Erwin Huber in öffentlicher Sitzung des Haushaltsausschusses am 02.07.1998 umfassend über die Hintergründe und Regelungen der Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag informiert. Die Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag war auch Gegenstand einer nichtöffentlichen Stadtratsbefassung am 16.06.1998. 4. Welche Ministerien haben die Möglichkeit geprüft, die FMG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln? a) Wann begannen die Prüfungen auf Ministeriumsebene ? b) Zu welcher Einschätzung kamen die beteiligten Ministerien bezüglich der Frage, ob eine Änderung der Gesellschaftsform ohne eine einstimmige Entscheidung der drei Gesellschafter erfolgen könnte ? Natürlich hat das Finanzministerium seit 1998 Kenntnis von der konsortialvertraglichen Regelung zu einer möglichen Rechtsformumwandlung. In den Plenardebatten vom 3. und 24. März 2015 wurde vonseiten der Staatsregierung bereits ausdrücklich erklärt, dass die Frage der dritten Start-/Landebahn nicht juristisch, sondern politisch zu lösen ist. Daher scheidet eine Rechtsformumwandlung zur Durchsetzung der dritten Start-/Landebahn aus. Weitere Staatsministerien sind mit der Frage einer Rechtsformumwandlung nicht befasst. 5. Warum wurde die Landeshauptstadt München nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass die beiden anderen Gesellschafter die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Gesellschaftsform der FMG zu ändern? Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages und der Konsortialvereinbarung sind allen Gesellschaftern bekannt. 6. Gab es, wie in Zeitungsberichten zu lesen war, bereits Kontakte mit möglichen Investoren, die Anteile an einer Flughafen München AG erwerben könnten ? a) Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und wer nahm vonseiten der Bayerischen Staatsregierung daran teil? Auf Anfragen wurde stets klargestellt, dass eine Privatisierung der FMG nicht beabsichtigt ist.