Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 11.12.2013 Kosten der Stiftung Brandhorst Angesichts einer bevorstehenden Schenkung einer Kunstsammlung (Götz) frage ich die Staatsregierung: 1. Welche einmaligen Kosten (Museumserstellung inkl. Planungskosten , Notarkosten u. a.) und welche laufenden Folgekosten (Bauunterhalt, Personalkosten, u. a.) sind dem Bayerischen Staat seit Überlassung der Gemäldesammlung Brandhorst entstanden? 2. Wie viele zahlende Besucher haben im Jahr 2012 das Museum besucht? 3. Welche Neuerwerbungen wurden durch die Stiftung Brandhorst seither als Dauerleihgaben der Sammlung hinzugefügt? 4. Zu welchem Steuererlass hat die Spendenquittung beim Schenkenden geführt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31.01.2014 Zu 1.: Die einmaligen Kosten liegen bei 48,15 Mio. € (festgesetzte Baukosten, davon bis 31.12.2011 verausgabt: 45,46 Mio. €). Die laufenden Kosten belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. € p. a. Zu 2.: Im Jahr 2012 haben 91.380 zahlende Besucher das Museum besucht. Zu 3.: Die Zahl der Neuerwerbungen liegt bei 169. Zu 4.: § 30 der Abgabenordnung schützt die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen wie auch anderer Personen umfassend . Aufgrund dieses bundesrechtlich vorgegebenen Steuergeheimnisses kann die Frage nicht beantwortet werden . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/642 Bayerischer Landtag