Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 26.03.2015 Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen in Bayern Um möglichst viele Verkehrsteilnehmer in Bayern für die Nutzung des Schienenpersonenverkehrs zu gewinnen, sind ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten an den Bahnhöfen eine wichtige Voraussetzung. Um hier Verbesserungen in Angriff nehmen zu können, ist zunächst eine Evaluation der Ist-Situation vorzunehmen. Die folgenden Fragen beziehen sich auf alle Bahnhöfe in Bayern, die laut DB AG den Bahnhofskategorien 1 bis 5 zugeordnet sind. Bitte bei den Antworten jeweils die Bahnhofskategorie, die Zahl der einund aussteigenden Fahrgäste und der Zughalte angeben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist an den genannten Bahnhöfen jeweils die durchschnittliche Anzahl der abgestellten Fahrräder? 2. Wie hoch ist jeweils die Lücke im Soll-/Ist-Abgleich, wie viele Fahrräder haben also keinen regulären Abstellplatz und müssen folglich „wild“ parken? 3. Wie hoch ist jeweils der Bedarf an zusätzlichen Ab- stellplätzen? 4. Welche Qualität haben die Fahrradabstellanlagen an den jeweiligen Bahnhöfen bezüglich, 4.1 Rahmenabschließbarkeit, 4.2 ausreichender Abstände und 4.3 Überdachung der Anlagen? 5. Welcher Anteil der Abstellplätze ist jeweils beleuchtet bzw. unbeleuchtet? 6. Welcher Anteil der Abstellplätze ist jeweils befestigt bzw. unbefestigt? 7. An welchen Bahnhöfen in Bayern wird der Bedarf für Fahrradstationen gesehen, wie sie in Aschaffenburg und Augsburg bestehen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.04.2015 Vorbemerkung Die Zuständigkeit für die Erstellung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen liegt, wie auch die von Park&Ride-Anlagen für Pkws, allein bei den Kommunen. Die Evaluation der Ist-Situation, die Bedarfsanalyse sowie die Planung und der spätere Bau sind daher Aufgabe der jeweiligen Kommune. Der Freistaat fördert den Bau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen im Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG). Um die Kommunen zu unterstützen und weitere Anreize für den Bau von Radabstellanlagen zu schaffen, hat die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) einen Arbeitskreis einberufen. Ziel ist, bei der DB AG, die meist im Besitz für Fahrradabstellanlagen geeigneter Grundstücksflächen ist, faire Konditionen für die Kommunen zu erreichen. Zudem soll der Leitfaden der InzellInitiative „Mit dem Fahrrad zum Bahnhof – Planung, Bau und Unterhalt von Bike+Ride-Anlagen“ aus dem Jahr 2009 als Arbeitshilfe für die Kommunen überarbeitet und aktualisiert werden. Dieser enthält die wichtigsten Informationen wie Ansprechpartner, Fördermöglichkeiten oder Beispiele für Realisierungsmöglichkeiten. Derzeit wird auch eine Erhöhung der 2002 festgelegten Pauschalsätze, die den zuwendungsfähigen Kosten zugrunde liegen, geprüft. Zu 1. bis 7.: Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufgrund der oben dargelegten Zuständigkeit der Kommunen liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hierzu keine Daten vor. Im Rahmen des o. g. Arbeitskreises wurde ein umfangreicher Fragebogen, welcher auch die in der schriftlichen Anfrage aufgeführten Fragen beinhaltet, an die Mitgliedskommunen der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern“ (AGFK) verschickt, um eine Datengrundlage für das weitere Vorgehen im Arbeitskreis zu erhalten. Um Rückmeldung wurde bis Mitte April 2015 gebeten. Die Antworten werden vom Arbeitskreis derzeit ausgewertet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2015 17/6420 Bayerischer Landtag