Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 19.03.2015 Anpassungs- und Qualifizierungsangebote für ausländische Pflegefachkräfte Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Anerkennungsquote für ausländische Pflegekräfte in den vergangenen drei Jahren entwickelt ? b) Aus welchen Ländern stammen die anerkannten Abschlüsse (bitte differenziert nach Kinderpflege, Kranken - und Altenpflege)? 2. a) Wie viele Berufsschulen bieten derzeit in Bayern Anpassungs - und Qualifizierungsmaßnahmen für Kinderpfleger , Kranken- und Altenpfleger mit ausländischen Berufsabschlüssen an (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? b) Welche Kurse werden je Berufsschulstandort angeboten ? 3. In welchen Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen werden derzeit praktische Anpassungs- und Qualifizierungslehrgänge angeboten? 4. Wie hat sich die Nachfrage nach den theoretischen und praktischen Anpassungsmaßnahmen in den vergangenen drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? 5. a) Wie schätzt die Staatsregierung den Bedarf weiterer Standorte und Angebote in den einzelnen Regierungsbezirken ein? b) Wenn weitere Angebote geschaffen werden sollten, gibt es hierzu bereits konkretere Überlegungen? 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, als Altenpflegeeinrichtung praktische Kurse für Personen mit einem Krankenpflege-Abschluss anzubieten, die in der Altenpflege arbeiten möchten? b) Wo gibt es solche Möglichkeiten bereits? c) Welche Voraussetzungen müssten Einrichtungen er- füllen, um in diesen spezielleren Fällen eine Zertifizierung für Anpassungsangebote zu erhalten? Antwort der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege vom 28.04.2015 1. a) Wie hat sich die Anerkennungsquote für ausländische Pflegekräfte in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Die Antragszahlen sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen , z. B. bei der Regierung von Oberbayern von 412 Anträgen im Jahr 2012 auf 925 Anträge im Jahr 2014. Die Quote der Anträge, die nicht zu einer Anerkennung geführt haben, ist dabei mit ca. 10 % grundsätzlich gleich geblieben. Im Bereich der Altenpflege wird von ausländischen Fachkräften vermehrt statt einer Anerkennung ihrer Berufsqualifikation die Absolvierung einer Ausbildung zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger in Deutschland gewählt, da sie im Rahmen der Qualifizierungsoffensive eine einjährige Verkürzung erhalten . b) Aus welchen Ländern stammen die anerkannten Abschlüsse (bitte differenziert nach Kinderpflege, Kranken- und Altenpflege)? In der Altenpflege stammen die anerkannten Berufsabschlüsse größtenteils aus Tschechien, Polen, Kroatien, Russland, Ungarn, Kosovo, Österreich und der Schweiz. In der Gesundheits- und Krankenpflege stammen die anerkannten Berufsabschlüsse überwiegend aus Tschechien, Polen, Ungarn, Österreich, Spanien, Griechenland, Rumänien , Kroatien, Serbien, der Ukraine sowie aus Slowenien und der Slowakei. Im Bereich der Kinderkrankenpflege gibt es insgesamt nur sehr wenige Anträge. Die bisher anerkannten Berufsabschlüsse stammen aus Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Tschechien. 2. a) Wie viele Berufsschulen bieten derzeit in Bayern Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Kinderpfleger, Kranken- und Altenpfleger mit ausländischen Berufsabschlüssen an (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? Regierungsbezirk Oberfranken 1 Berufsfachschule (BFS) für Altenpflege 1 Berufsfachschule für Krankenpflege 1 Berufsfachschule für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege Regierungsbezirk Oberbayern 15 Berufsfachschulen für Krankenpflege 2 Berufsfachschulen für Kinderkrankenpflege Regierungsbezirk Unterfranken keine Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2015 17/6425 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6425 Regierungsbezirk Mittelfranken 4 Berufsfachschulen für Krankenpflege 1 Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege DiaLog Int. Akademie Neudettelsau (Standort Nürnberg) Regierungsbezirk Niederbayern 1 Berufsfachschule für Krankenpflege 1 Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege Regierungsbezirk Oberpfalz 4 Berufsfachschulen für Krankenpflege 1 Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege Regierungsbezirk Schwaben 4 Berufsfachschulen für Krankenpflege Berufsbildungszentrum (BBZ) Augsburg b) Welche Kurse werden je Berufsschulstandort angeboten ? Regierungsbezirk Oberfranken BFS Bayreuth: Abnahme von Eignungs- und Kenntnisprüfungen und Angebot von Modulen im Rahmen eines Anpassungslehrgangs BFS Kronach: Eignungs- und Kenntnisprüfungen BFS Hof: Eignungs- und Kenntnisprüfungen Regierungsbezirk Oberbayern BFS Starnberg: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Bad Tölz: Eignungs- und Kenntnisprüfungen BFS Bad Reichenhall: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS München für Kranken- und Kinderkrankenpflege (städt. Klinikum): Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS München für Kranken - und Kinderkrankenpflege (Krankenhaus Dritter Orden): Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS München (Barmherzige Schwestern): Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen Ev. Pflegeakademie der Inneren Mission München: Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Wasserburg a. Inn (Inn-Salzach-Klinikum): Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Wasserburg a. Inn (Kliniken Stadt und Lkr. RO): Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Rosenheim: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Schongau: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Traunstein: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Erding: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Ingolstadt: Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen Regierungsbezirk Mittelfranken DiaLog Int. Akademie (Klinik Hallerwiese Nürnberg): Kooperation bei Anpassungslehrgängen BFS Nürnberg für Krankenpflege : Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Nürnberg für Kinderkrankenpflege: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Fürth für Krankenpflege: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Weißenburg für Krankenpflege: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Roth für Krankenpflege: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen Regierungsbezirk Niederbayern BFS Vilsbiburg für Krankenpflege: Eignungs- und Kenntnisprüfungen , Prüfungsvorbereitungskurse, Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Vilsbiburg für Kinderkrankenpflege: Eignungs- und Kenntnisprüfungen , Prüfungsvorbereitungskurse Regierungsbezirk Oberpfalz Medbo Regensburg: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Neumarkt i. d. Opf: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS SulzbachRosenberg : Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Neustadt a. d. Waldnaab: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen Regierungsbezirk Schwaben BBZ Augsburg: Vorbereitungskurse für Eignungs- und Kenntnisprüfung, Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Augsburg: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Günzburg: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen Drucksache 17/6425 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 BFS Kaufbeuren: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen BFS Kempten: Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Mitwirkung bei Anpassungslehrgängen 3. In welchen Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen werden derzeit praktische Anpassungs- und Qualifizierungslehrgänge angeboten? Die Daten werden grundsätzlich nicht erhoben. Anpassungslehrgänge werden im Einzelfall mit geeigneten praktischen Einrichtungen und Berufsfachschulen abgesprochen. Da Anpassungslehrgänge in der Regel eine Dauer von mindestens 6–12 Monaten aufweisen, wird den Antragstellern aus sozialen Gründen meist auch angeboten, sich möglichst heimatnah selbst bei einer Pflegeeinrichtung um einen entsprechenden Lehrgangsplatz zu bewerben. 4. Wie hat sich die Nachfrage nach den theoretischen und praktischen Anpassungsmaßnahmen in den vergangenen drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? Entsprechende Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Ob eine Anpassungsmaßnahme für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses notwendig ist, entscheidet die jeweilige Anerkennungsbehörde nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungs - bzw. Kenntnisprüfung zu absolvieren. Tendenziell hat ein weiterer Anstieg der Antragszahlen somit auch einen erhöhten Bedarf an der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen zur Folge. Jedoch sind aktuelle Ausbildungen häufig auch qualitativ gleichwertig mit der deutschen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, sodass keine Anpassungsmaßnahmen notwendig sind. Die Anpassungsmaßnahmen werden nach einem beratenden Gespräch durch die zuständige Stelle und an der Schule überwiegend gern angenommen und auch erfolgreich umgesetzt. 5. a) Wie schätzt die Staatsregierung den Bedarf weiterer Standorte und Angebote in den einzelnen Regierungsbezirken ein? Für den Bereich der Krankenpflege ist aus Sicht der Staatsregierung in den meisten Regierungsbezirken kein Bedarf an weiteren Standorten vorhanden. Im Übrigen kann die Staatsregierung keinen Einfluss auf einzelne Berufsfachschulen nehmen, Anpassungsmaßnahmen anzubieten. Nach Ansicht der Regierung von Oberfranken besteht für die Durchführung von Anpassungslehrgängen in der Altenpflege und in der Krankenpflege weiterer Bedarf. Im Regierungsbezirk Unterfranken gibt es bisher gar keine Angebote , dort besteht ebenfalls Bedarf. Die Regierung von Niederbayern dagegen befürwortet die Konzentration der Qualifizierungsmaßnahmen möglichst an einer Berufsfachschule oder an einigen wenigen Berufsfachschulen pro Regierungsbezirk , weil nur dann dort ausreichend Erfahrung und Expertise für die Durchführung der Qualifikationsmaßnahmen bestehen können. b) Wenn weitere Angebote geschaffen werden sollten , gibt es hierzu bereits konkretere Überlegungen ? Es liegt grundsätzlich in der Entscheidung der Berufsfachschulen und praktischen Einrichtungen, ob und in welchem Umfang sie Anpassungsmaßnahmen anbieten wollen. Die Regierungen sind bei der Konzeption behilflich. In Mittelfranken und Unterfranken hat aktuell jeweils eine Schule Interesse an der Durchführung von Anpassungsmaßnahmen bekundet. Konkrete Planungen gibt es noch nicht. 6. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, als Altenpflegeeinrichtung praktische Kurse für Personen mit einem Krankenpflege-Abschluss anzubieten , die in der Altenpflege arbeiten möchten? Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen dient der Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit der entsprechenden Berufsqualifikation in Deutschland. Die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Anerkennungsverfahren hat daher in dem Beruf zu erfolgen, in dem die Anerkennung angestrebt wird. Soll eine Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgen, kann eine evtl. notwendige Anpassungsmaßnahme demnach nicht im Bereich der Altenpflege stattfinden und umgekehrt. b) Wo gibt es solche Möglichkeiten bereits? Siehe Antwort zu 6 a. c) Welche Voraussetzungen müssten Einrichtungen erfüllen, um in diesen spezielleren Fällen eine Zertifizierung für Anpassungsangebote zu erhalten? Siehe Antwort zu 6 a.