Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 26.03.2015 Notarztversorgung im Landkreis Main-Spessart Die Frist des Eintreffens der Rettungskräfte am Einsatzort nach dem Ausrücken beträgt laut Bayerischem Rettungsdienst 12 Minuten. Nach meinen Informationen ist im Landkreis Main-Spessart diese Versorgung nicht ausreichend sichergestellt und eine Dauerlösung steht noch aus. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die Notarztversorgung im Landkreis MainSpessart derzeit dar? 2. Wie wird eine Dauerlösung sichergestellt? 3. Wann soll die Dauerlösung in Kraft treten? 4. Welche Maßnahmen werden zur Einführung einer Dauer- lösung umgesetzt? 5. Wie wird die Versorgung langfristig sichergestellt und überprüft? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.04.2015 1. Wie stellt sich die Notarztversorgung im Landkreis Main-Spessart derzeit dar? Die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen gemeinsamen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung . Im Landkreis Main-Spessart sind insgesamt fünf Notarztstandorte errichtet – Marktheidenfeld, Arnstein, Gemünden, Karlstadt und Lohr. An den Standorten Gemünden und Arnstein hat es in der Vergangenheit Besetzungsprobleme gegeben. Im Jahr 2009 hat es in Arnstein insgesamt 1.631 und in Gemünden 553 unbesetzte Dienstplanstunden gegeben. Im Jahr 2014 hat es in Arnstein dagegen insgesamt 59 und in Gemünden 93 unbesetzte Dienstplanstunden gegeben. Die deutliche Reduzierung der unbesetzten Stunden ist auf die gemeinsamen Anstrengungen des ZRF und der KVB zurückzuführen. Derzeit kann man von einer guten Sicherstellung des Notarztdienstes im Landkreis Main-Spessart ausgehen, die sich im Einzelnen wie folgt darstellt: Marktheidenfeld In Marktheidenfeld wurde eine Kooperation zwischen dem Notarztstandort und der Uniklinik Würzburg erreicht. Seitens der KVB wird auch weiterhin nach Verbesserungen gesucht. Arnstein Der Notarztstandort Arnstein kooperiert mit dem Bezirkskrankenhaus Werneck, der Standort weist derzeit nach Auskunft der KVB eine gute Besetzungsquote aus. Gemünden Derzeit kann der Standort voll besetzt werden, auch wenn dies nur mit hoher Anstrengung der KVB vor Ort gelingt. Karlstadt Derzeit ist die permanente Besetzung sichergestellt. Lohr Derzeit ist die permanente Besetzung sichergestellt. 2. Wie wird eine Dauerlösung sichergestellt? Es wurden viele Maßnahmen bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt. So erfolgten Berichterstattungen in den Verbandsversammlungen und in den Medien, die KVB hat ihre Aktivitäten zur Besetzung der Dienste deutlich erhöht und der ZRF hat durch die Zurverfügungstellung neuer Räume die Unterbringungssituation der Notärzte verbessert . Daneben haben ZRF-Geschäftsleitung und KVB-Verwaltung an Dienstbesprechungen der Notarztgruppen teilgenommen , was u. a. dazu führte, dass eine abgestimmte Urlaubsplanung unter den Notärzten erfolgte, die keine unbesetzten Dienstplanstunden aufwies. Darüber hinaus ist neben den bereits erfolgten Kooperationen mit Kliniken bzw. Krankenhäusern, vor Ort die Vergütung der Notärzte von Bedeutung, wenn es darum geht, den Notarztdienst für Ärzte in ländlichen Regionen attraktiver zu gestalten. Die Vergütung der Notärzte wird nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) jährlich im Voraus zwischen den Sozialversicherungsträgern als Kostenträger des Rettungsdienstes und der KVB ohne Beteiligung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vertraglich festgelegt. Für die Jahre 2015 sowie 2016 wurde ein neues Vergütungsmodell, welches zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist, vereinbart. Im Landkreis Main-Spessart stellt sich die Situation an den zwei Standorten mit Besetzungsschwierigkeiten in der Vergangenheit (Arnstein und Gemünden) im Vergleich zum alten Vergütungsmodell wie folgt dar: Standort Vergütung Alt 24 h Vergütung Neu 24 h Differenz in Prozent Arnstein 622,21 € 641,38 € +3,08 % Gemünden 558,88 € 624,02 € +11,66 % Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.06.2015 17/6446 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6446 3. Wann soll die Dauerlösung in Kraft treten? Vor Kurzem wurde zwischen KVB und ZRF vereinbart, dass die Wirkung der neuen Vergütungsstruktur auf die Besetzungssituation im Raum Main-Spessart abgewartet werden soll. Zur Jahresmitte soll die Besetzungssituation ggf. dann neu bewertet werden. 4. Welche Maßnahmen werden zur Einführung einer Dauerlösung umgesetzt? Neben den bereits ausgeführten Maßnahmen versucht die KVB derzeit, alle potenziellen Interessenten für die Notarztstandorte in der Region zu gewinnen und einzusetzen. 5. Wie wird die Versorgung langfristig sichergestellt und überprüft? Zur langfristigen Sicherstellung wird auf die obigen Ausführungen hingewiesen. Die Besetzung der Notarztstandorte wird regelmäßig und lückenlos von der KVB überwacht. Unbesetzte Dienste werden mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten nachbesetzt.